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(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
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• Mit hoher therapeutischer
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• Mit hoher Anerkennung und
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Stelle:
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Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Die Minijobzentrale sagt ja, war sich aber nicht sicher. Wer hat von Euch diese Konstellation?
Freue mich über fundierte Antworten. Vielen Dank.
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JRK schrieb:
Ich stelle ab Januar 2019 eine selbständige HP auf Minijob Basis an. Als selbständige HP ist Sie ja von den DRV Zahlungen befreit. Auf Antrag kann ja auch Ihr DRV Beitrag am Minijob befreit werden. Muss ich als AG die DRV AG Anteile abführen?
Die Minijobzentrale sagt ja, war sich aber nicht sicher. Wer hat von Euch diese Konstellation?
Freue mich über fundierte Antworten. Vielen Dank.
Bernie übernehmen sie...
also entscheidet euch...lustige Aussage der Minijobzentrale...
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Eine HP wird vom Physio (?) eingestellt. Ist also weisungsgebunden. Das widerspricht sich.
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RoFo schrieb:
Hmmmm
Eine HP wird vom Physio (?) eingestellt. Ist also weisungsgebunden. Das widerspricht sich.
--> OK ! :stuck_out_tongue:
"Ich stelle ab Januar 2019 eine selbständige HP auf Minijob Basis an."
Wie schon von den Anderen geschrieben: Entweder Selbstständig oder Angestellt.
Ich frage mich: Warum sollte sich einen HP von einem PT anstellen lassen? Ich verstehs nicht.
Hat die HP schon eine Praxis?
Wie viele Behandlungen kann sie denn als HP auf 450 € Basis machen? Das sind ja nicht viele.......
Grundsätzlich stellt sich mir die Frage: Mit wem wird der Behandlungsvertrag geschlossen? Mit dem PT? Das ist nicht möglich, da der PT keinen Vertrag über Heilbehandlungen schließen kann, sondern nur Behandlungsverträge über die in seiner Praxis (PT-Praxis) durchführbaren Behandlungen - da gehören Heilbehandlungen des HP nicht dazu. (Wie es bei einer GmbH aussieht kann ich nicht sagen) Das Problem ist, dass diese Situation so selten ist, dass es schwierig sein wird hier rechtssichere Auskünfte zu bekommen.
Meiner Meinung nach ist die Konstellation eh Blödsinn (insbesondere Weisungsgebundenheit geht gar nicht)
Zur eigentlichen Frage: Bei einem Minijob müssten aus meiner Sicht 17 % Abgaben vom PI gezahlt werden (pauschale 2% Einkommensteuer und 15% Rente - falls die HP priv. KV ist. Ist sie freiwillig GKV versichert kommen noch einmal 13% dazu). Aber da bin ich auch nicht 100% rechtssicher.
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Bernie schrieb:
"Bernie übernehmen sie... "
--> OK ! :stuck_out_tongue:
"Ich stelle ab Januar 2019 eine selbständige HP auf Minijob Basis an."
Wie schon von den Anderen geschrieben: Entweder Selbstständig oder Angestellt.
Ich frage mich: Warum sollte sich einen HP von einem PT anstellen lassen? Ich verstehs nicht.
Hat die HP schon eine Praxis?
Wie viele Behandlungen kann sie denn als HP auf 450 € Basis machen? Das sind ja nicht viele.......
Grundsätzlich stellt sich mir die Frage: Mit wem wird der Behandlungsvertrag geschlossen? Mit dem PT? Das ist nicht möglich, da der PT keinen Vertrag über Heilbehandlungen schließen kann, sondern nur Behandlungsverträge über die in seiner Praxis (PT-Praxis) durchführbaren Behandlungen - da gehören Heilbehandlungen des HP nicht dazu. (Wie es bei einer GmbH aussieht kann ich nicht sagen) Das Problem ist, dass diese Situation so selten ist, dass es schwierig sein wird hier rechtssichere Auskünfte zu bekommen.
Meiner Meinung nach ist die Konstellation eh Blödsinn (insbesondere Weisungsgebundenheit geht gar nicht)
Zur eigentlichen Frage: Bei einem Minijob müssten aus meiner Sicht 17 % Abgaben vom PI gezahlt werden (pauschale 2% Einkommensteuer und 15% Rente - falls die HP priv. KV ist. Ist sie freiwillig GKV versichert kommen noch einmal 13% dazu). Aber da bin ich auch nicht 100% rechtssicher.
Die Frage ob es sich lohnt steht auf einem anderen Blatt
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eim schrieb:
Also es git ja größere Praxen die mehrere HP`s als Angestellte haben also sollte es auch auf Minijobbasis gehen.Der AG darf sich nicht in Behandlung und Dianostik etc. einmischen aber er darf Arbeitszeit und Terminvergabe schon vorgeben.Die Weisungsbefugnis gilt ja nur für sogenannte Administrative Sachen.
Die Frage ob es sich lohnt steht auf einem anderen Blatt
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ali schrieb:
wenn se selbstständig is, kann se keen AN sein...Sie kann höchstens selbstständig sein UND AN...
Bernie übernehmen sie...
also entscheidet euch...lustige Aussage der Minijobzentrale...
Auf Antrag kann ja auch Ihr DRV Beitrag am Minijob befreit werden. Muss ich als AG die DRV AG Anteile abführen?
Von der HP Geschichte ab, in D sind alle AN grundsätzlich sozialversicherungspfli htig. Bei den Minijobbern können die sich generell von ihren Anteil befreien lassen unter Leistungsverzicht. Der AG Pauschbetrag fällt immer an.
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Ich stelle meine Partnerin bei mir an, die dann selbständig UND AN bei mir ist. Ich dachte mir schon, dass der Rentenbeitrag von mir zu leisten ist, wollte aber mal schaun, ob es jemanden gibt, der darüber konkret Bescheid weiß.
In der Beratung der Minijobzentrale sind ja HP Konstellationen eher die Ausnahme.
Damit ist mein Thema hier beendet.
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JRK schrieb:
Vielen Dank für die Beiträge.
Ich stelle meine Partnerin bei mir an, die dann selbständig UND AN bei mir ist. Ich dachte mir schon, dass der Rentenbeitrag von mir zu leisten ist, wollte aber mal schaun, ob es jemanden gibt, der darüber konkret Bescheid weiß.
In der Beratung der Minijobzentrale sind ja HP Konstellationen eher die Ausnahme.
Damit ist mein Thema hier beendet.
In der Beratung der Minijobzentrale sind ja HP Konstellationen eher die Ausnahme.
Denn haste die aber wirrgeredet, Gewerbetreibende z. B. sind grundsätzlich auch nicht RVpflichtig...
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ali schrieb:
J.R.K. schrieb am 5.12.18 19:10:
In der Beratung der Minijobzentrale sind ja HP Konstellationen eher die Ausnahme.
Denn haste die aber wirrgeredet, Gewerbetreibende z. B. sind grundsätzlich auch nicht RVpflichtig...
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ali schrieb:
J.R.K. schrieb am 5.12.18 13:17:
Auf Antrag kann ja auch Ihr DRV Beitrag am Minijob befreit werden. Muss ich als AG die DRV AG Anteile abführen?
Von der HP Geschichte ab, in D sind alle AN grundsätzlich sozialversicherungspfli htig. Bei den Minijobbern können die sich generell von ihren Anteil befreien lassen unter Leistungsverzicht. Der AG Pauschbetrag fällt immer an.
Muss ein AG, der eine selbständige, von der DRV befreite, HP, nebenberuflich auf Minijob Basis beschäftigt, die Minijobberin überhaupt in der DRV anmelden und Beiträge zahlen.
Ich weiß nicht genau, was Du unter Gewerbetreibende in diesem Zusammenhang verstehst. Selbständige Physios sind nicht automatisch von der DRV befreit. Selbständige HPs schon.
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Muss ein AG, der eine selbständige, von der DRV befreite, HP, nebenberuflich auf Minijob Basis beschäftigt, die Minijobberin überhaupt in der DRV anmelden und Beiträge zahlen.
Ich weiß nicht genau, was Du unter Gewerbetreibende in diesem Zusammenhang verstehst. Selbständige Physios sind nicht automatisch von der DRV befreit. Selbständige HPs schon.
(Selbstständige) Tischlerinnen z.B. , die Du ja auch per Minijob beschäftigen könntest, sind auch erstmal von der DRV befreit. Wir wissen nicht, warum Du auf Deine Frage keine einfache Antwort bekommen hast...
Denn Du meldest einen Minijob bei der Knappschaft (MJ Zentrale) an, er/sie kann sich von seinen 3,x% RV befreien lassen, Du zahlst immer 15%, außer bei kurzfristiger Beschäftigung etc.
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ali schrieb:
J.R.K. schrieb am 5.12.18 20:55:
Muss ein AG, der eine selbständige, von der DRV befreite, HP, nebenberuflich auf Minijob Basis beschäftigt, die Minijobberin überhaupt in der DRV anmelden und Beiträge zahlen.
Ich weiß nicht genau, was Du unter Gewerbetreibende in diesem Zusammenhang verstehst. Selbständige Physios sind nicht automatisch von der DRV befreit. Selbständige HPs schon.
(Selbstständige) Tischlerinnen z.B. , die Du ja auch per Minijob beschäftigen könntest, sind auch erstmal von der DRV befreit. Wir wissen nicht, warum Du auf Deine Frage keine einfache Antwort bekommen hast...
Denn Du meldest einen Minijob bei der Knappschaft (MJ Zentrale) an, er/sie kann sich von seinen 3,x% RV befreien lassen, Du zahlst immer 15%, außer bei kurzfristiger Beschäftigung etc.
Wie mit Deinen Tischlerinnen, verhält es sich ja mit dem HP. Der ist erstmal auch befreit. Jetzt ist die Frage, ob selbständige Tischlerinnen angestellt immer noch befreit sind? Und ob der HP es angestellt auch noch ist, bzw. wie muss das HP Arbeitsverhältnis definiert sein, damit er befreit ist, wenns überhaupt sowas gibt und deshalb wärs mir lieb, wenn sich hier nur jemand meldet, ders selbst praktiziert und definitiv weiß. Vielen Dank.
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JRK schrieb:
Ich habe eine einfache Antwort bekommen (siehe oben). Ich wollte nur wissen, ob jemand Erfahrung damit hat und die Antwort der Minijobzentrale richtig ist.
Wie mit Deinen Tischlerinnen, verhält es sich ja mit dem HP. Der ist erstmal auch befreit. Jetzt ist die Frage, ob selbständige Tischlerinnen angestellt immer noch befreit sind? Und ob der HP es angestellt auch noch ist, bzw. wie muss das HP Arbeitsverhältnis definiert sein, damit er befreit ist, wenns überhaupt sowas gibt und deshalb wärs mir lieb, wenn sich hier nur jemand meldet, ders selbst praktiziert und definitiv weiß. Vielen Dank.
Rechtsfrage des Monats: Angestellte Heilpraktikerin in Physiotherapiepraxis - Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V.
Ist so ziemlich die selbe Meinung, wie meine ......
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Bernie schrieb:
Habe gerade mal gegoogelt:
Rechtsfrage des Monats: Angestellte Heilpraktikerin in Physiotherapiepraxis - Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V.
Ist so ziemlich die selbe Meinung, wie meine ......
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JRK schrieb:
Na, ich glaube ich hab niemanden wirr geredet, sondern eine konkrete Frage gestellt:
Muss ein AG, der eine selbständige, von der DRV befreite, HP, nebenberuflich auf Minijob Basis beschäftigt, die Minijobberin überhaupt in der DRV anmelden und Beiträge zahlen.
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