Wir suchen ab sofort oder zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten/(-innen),
in Vollzeit oder Teilzeit.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
geben dir Freiheiten dein Arbeiten
selbst zu gestalten, möchten uns
aber auch auf dich verlassen
können.
Neben der klassischen Arbeit als
Physiotherapeut/-in in unserem
12-köpfigem jungen und dynamischem
Team, bieten wir dir auf Wunsch die
Möglichkeit, dich als
Kursleiter-...
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten/(-innen),
in Vollzeit oder Teilzeit.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
geben dir Freiheiten dein Arbeiten
selbst zu gestalten, möchten uns
aber auch auf dich verlassen
können.
Neben der klassischen Arbeit als
Physiotherapeut/-in in unserem
12-köpfigem jungen und dynamischem
Team, bieten wir dir auf Wunsch die
Möglichkeit, dich als
Kursleiter-...
einer Patientin kam in der Umkleide eine Hose abhanden.......
bin ich in der Pflicht?
zahlt das eine Versicherung?
sollte ich einen Zettel aushängen "bitte achten Sie auf ihr Zeugs..."?
Wie geht man damit um?
Danke !!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr Lieben,
einer Patientin kam in der Umkleide eine Hose abhanden.......
bin ich in der Pflicht?
zahlt das eine Versicherung?
sollte ich einen Zettel aushängen "bitte achten Sie auf ihr Zeugs..."?
Wie geht man damit um?
Danke !!!
Ja, ein Haftungshinweis sollte vorhanden sein...! Auch wenn ich es anders formulieren würde... :grin:
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
C. DBO schrieb:
Wer klaut denn eine benutzte Hose :astonished:
[bearbeitet am 13.12.13 13:48]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Andi 72 schrieb:
... naja, soll ja so´n Fetisch geben... :hushed:
[bearbeitet am 13.12.13 13:48]
Mir wurde sogar mal der Rezeptstempel für die Abrechnungszentrale geklaut. Keine Ahnung, was einer damit anfagen will... :unamused:
Aber mal ernsthaft : in einer Praxis, wo ein großer Teil des Klientels aus sozialen Brennpunkten stammt, könnte das durchaus öfter mal vorkommen...
Als Vorschlag für einen Aushang: "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen."
[bearbeitet am 13.12.13 14:12]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SuFi schrieb:
Nicht nachvollziehbar...
Mir wurde sogar mal der Rezeptstempel für die Abrechnungszentrale geklaut. Keine Ahnung, was einer damit anfagen will... :unamused:
Aber mal ernsthaft : in einer Praxis, wo ein großer Teil des Klientels aus sozialen Brennpunkten stammt, könnte das durchaus öfter mal vorkommen...
Als Vorschlag für einen Aushang: "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen."
[bearbeitet am 13.12.13 14:12]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
beantwortet leider alles nicht meine Frage in wie weit ich in der Pflicht bin.....
Eh klar, aber die Hose der besagten Patientin wurde aus einer Umkleide geklaut...was für eine Art Umkleide?
Sammelumkleide wie im Schwimmbad, mit oder ohne Spind? Abschließbar? Oder gar aus der Behandlungskabine heraus? Sehr wirr das Ganze!
Grüße...Gerry
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gerry schrieb:
..."Für Garderobe wird keine Haftung übernommen."...
Eh klar, aber die Hose der besagten Patientin wurde aus einer Umkleide geklaut...was für eine Art Umkleide?
Sammelumkleide wie im Schwimmbad, mit oder ohne Spind? Abschließbar? Oder gar aus der Behandlungskabine heraus? Sehr wirr das Ganze!
Grüße...Gerry
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SuFi schrieb:
Du hast recht. Daran habe ich nicht gedacht...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
don schrieb:
Deshalb sprach ich ja auch von Haftungshinweisen.....
....sammelumkleide für unsere kurse, nichts abschliessbares
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
eigentlich nicht wirklich schwierig.......
....sammelumkleide für unsere kurse, nichts abschliessbares
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
don schrieb:
Na dann gehört erst recht ein allgemeiner Haftungsausschluss sichtbar ausgehängt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Freistein schrieb:
Vielleicht auch mal nachfragen ob die Hose von einem anderen Kunden/Pat. eingesteckt und zu Hause gefunden wurde :wink:
"Sch..ßparty, sobald ich meine Hose wieder habe gehen wir." :sunglasses:
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
... da fällt mir ein fleuer Witz aus meiner Jugend ein:
"Sch..ßparty, sobald ich meine Hose wieder habe gehen wir." :sunglasses:
mfg hgb :wink:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
don schrieb:
sollte ich einen Zettel aushängen "bitte achten Sie auf ihr Zeugs..."?
Ja, ein Haftungshinweis sollte vorhanden sein...! Auch wenn ich es anders formulieren würde... :grin:
Die Schilder sind eigentlich unwirksam. Ich kann nicht einfach ein Schild aufhängen, welches mich ohne Rechtsprüfung aus der Haftung entlässt. Dann würde ich sofort eins an mein Auto tackern! Genauso verhält es sich mit dem Schild "Eltern haften für ihre Kinder" - Nee, wenn die allein unterwegs sind, eben nicht!
Außerdem ist kein Verwahrungsvertrag zustanden gekommen, wie es der Fall ist, wenn man an einer Garderobe etwas an einen Mitarbeiter abgibt und einen Pfand/Chip/Zettel zur Auslöse bekommt. Verliert man dann aber diesen Pfand und ein anderer findet ihn und holt das Teil ab, ist man auch der Dumme.
Gibt man sein Zeug an der Rezeption, Anmeldung, sowas ab und fragt ausdrücklich nach einer sicheren Verwahrung, ist "der Wirt" haftbar, wenn er den Kunden an deine Garderobe verweist, an der dann doch geklaut wird.
Nun kannst du die Situation beurteilen. Ich meine NEIN - KEINE HAFTUNG
Frag deine Versicherung.
Gruß eska
[bearbeitet am 13.12.13 15:00]
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
don schrieb:
Interessanter Weise bist Du derselben Meinung wie die die auf den Schildern mitgeteilt werden.... :yum:
Im Gegensatz zu der hier kundgegebenen Meinung, man wäre haftbar, nur weil KEINE Schilder aufgestellt wurden, weise ich darauf hin, daß diese Schilder ohnehin unwirksam sind.
Warum nicht haftbar, hat meiner Meinung andere - von mir aufgeführte - Gründe und NICHTS mit un- /aufgehängten Schildern zu tun.
Haftungsausschluss durch "Keine Haftung für Garderobe"?
Dennoch ist mab "aus dem Schneider", weil sie dem Patienten gegenüber nie versichert hat, daß die Sachen dort "sicher sind" oder sich dieses - wenn doch gegebene - Versprechen sogar bezahlen lassen hat.
Gruß eska
[bearbeitet am 13.12.13 15:28]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eska schrieb:
Schon, warum auch nicht, habe ja nie was anderes gesagt. Aber nicht deshalb, weil der Ausschluss auf den Schildern steht. Da hast du mich nicht verstanden.
Im Gegensatz zu der hier kundgegebenen Meinung, man wäre haftbar, nur weil KEINE Schilder aufgestellt wurden, weise ich darauf hin, daß diese Schilder ohnehin unwirksam sind.
Warum nicht haftbar, hat meiner Meinung andere - von mir aufgeführte - Gründe und NICHTS mit un- /aufgehängten Schildern zu tun.
Haftungsausschluss durch "Keine Haftung für Garderobe"?
Dennoch ist mab "aus dem Schneider", weil sie dem Patienten gegenüber nie versichert hat, daß die Sachen dort "sicher sind" oder sich dieses - wenn doch gegebene - Versprechen sogar bezahlen lassen hat.
Gruß eska
[bearbeitet am 13.12.13 15:28]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
rudibam schrieb:
ich würde es meiner Haftpflicht übergeben. Sollen die sich damit rumärgern.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
eska schrieb:
Ich meine, keine Haftung, denn:
Die Schilder sind eigentlich unwirksam. Ich kann nicht einfach ein Schild aufhängen, welches mich ohne Rechtsprüfung aus der Haftung entlässt. Dann würde ich sofort eins an mein Auto tackern! Genauso verhält es sich mit dem Schild "Eltern haften für ihre Kinder" - Nee, wenn die allein unterwegs sind, eben nicht!
Außerdem ist kein Verwahrungsvertrag zustanden gekommen, wie es der Fall ist, wenn man an einer Garderobe etwas an einen Mitarbeiter abgibt und einen Pfand/Chip/Zettel zur Auslöse bekommt. Verliert man dann aber diesen Pfand und ein anderer findet ihn und holt das Teil ab, ist man auch der Dumme.
Gibt man sein Zeug an der Rezeption, Anmeldung, sowas ab und fragt ausdrücklich nach einer sicheren Verwahrung, ist "der Wirt" haftbar, wenn er den Kunden an deine Garderobe verweist, an der dann doch geklaut wird.
Nun kannst du die Situation beurteilen. Ich meine NEIN - KEINE HAFTUNG
Frag deine Versicherung.
Gruß eska
[bearbeitet am 13.12.13 15:00]
Mein Profilbild bearbeiten