Ich suche eine/ n nette/n, freundliche/en Physiotherapeuten/in in eine schöne, helle Physiotherapiepraxis in Köln Pulheim.Parkplatz vorhanden. Beste Bedingungen u sehr gutes Arbeitsklima. Gerne melden, ich freue mich 017643740800
Gibt es ein Muster für einen Honorarvertrag?
Finde in dem Buch "eigene Praxis" und auf der HP nichts.
In meiner nähe gibt es einen Holländer der laut meinem Steuerberater "einige" Mitarbeiter hat und guten Umsatz macht (der Rest ist natürlich Steuergeheimnis).
Es läuft wohl als Honorarvertrag und die Mitarbeiter sind Sozialversichert wie ein Angestellter, aber eben wie wohl bei vielen Holländern auf "Provision".
Sie bekommen pro Rezept 49% (worüber man bestimmt diskutieren und streiten kann) Angeblich arbeiten alle dort gerne, gutes Betriebsklima.
Wie dem auch sei, gibt es Musterverträge?
Micha
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Gibt es ein Muster für einen Honorarvertrag?
Finde in dem Buch "eigene Praxis" und auf der HP nichts.
In meiner nähe gibt es einen Holländer der laut meinem Steuerberater "einige" Mitarbeiter hat und guten Umsatz macht (der Rest ist natürlich Steuergeheimnis).
Es läuft wohl als Honorarvertrag und die Mitarbeiter sind Sozialversichert wie ein Angestellter, aber eben wie wohl bei vielen Holländern auf "Provision".
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micha850 schrieb:
Gibt es ein Muster für einen Honorarvertrag?
Finde in dem Buch "eigene Praxis" und auf der HP nichts.
In meiner nähe gibt es einen Holländer der laut meinem Steuerberater "einige" Mitarbeiter hat und guten Umsatz macht (der Rest ist natürlich Steuergeheimnis).
Es läuft wohl als Honorarvertrag und die Mitarbeiter sind Sozialversichert wie ein Angestellter, aber eben wie wohl bei vielen Holländern auf "Provision".
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Wie dem auch sei, gibt es Musterverträge?
Micha
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Hallo Michael,
So wie ich das verstehe, sind das normale AngestelltenVerträge , nur dass die Bezahlung nicht nach Arbeitszeit, sondern Umsatz der geleisteten Behandlungen erfolgt.
49% ist wohl der übliche Satz des Monatlichen Bruttogehaltes, der Arbeitgeber zahlt weiterhin den Arbeitgeberanteil. Dein Netto und Bruttogehalt wird so jeden Monat ein bisschen anders sein. Krankheit muss arbeitsrechtlich der Arbeitgeber übernehmen, das ist dann pro krankheitstag ein bruttolohn der sich rechnerisch als Durchschnitt aus den letzten drei Monaten ergibt. Urlaub genauso. Ich habe auch schon mal gehört, dass der Arbeitgeber bei dieser Variante keinen bezahlten Urlaub gegeben hat, ich glaube allerdings arbeitsrechtlich muss er den Urlaub bezahlen, hier auch wieder den Durchschnitt der letzten drei Monate als brutto.
Diese Möglichkeit der Bezahlung der Angestellten hat vor und Nachteile für beide Seiten.
Es sollte im Vertrag festgehalten werden, was ist, wenn sich im Plan Lücken ergeben: theoretisch kannst du dann spazieren gehen oder Kaffee trinken usw.., was nicht als Arbeitszeit bezahlt wird, kann auch nicht eingefordert werden,ZB Telefon , rezeptionsdienst, Geräte säubern etc, falls du keinen Patienten hast
Auch wie das mit der Wochenarbeitszeit gestaltet wird , sollte vorher abgeklärt werden: kannst du im Sommer allein entscheiden, einfach mal zwei Nachmittage frei zumachen? (Kriegst du ja auch nicht bezahlt) oder: du hast einen Vertrag für 20 Std , es sind aber nur für 15 Std Patienten da
Als Angestellter hast du so das volle unternehmerische Risiko, aber nicht die Rechte wie zB ein freier Mitarbeiter.
Hast du zufällig mal sehr viele Lücken im Plan, liegt der Tagesumsatz eventuell sogar unter dem drei Monats durchschnitt und du hättest besser den Tag krank gefeiert.
Allerdings ist es meistens immer so, und darum lassen sich so viele Angestellte auf diese Variante ein, dass du immer etwas mehr verdienst als wenn du Festgeld nach Zeit bekommst.
Wenn die Praxis ganz normal läuft, brauchst du keine Angst zu haben.
Wenn du in einem Verband bist, können die Dir mit Fragen zu den Verträgen weiterhelfen, bzw. Ansonsten nur Fachleute für Arbeitsrecht.
Die meisten Praxisinhaber nutzen auch solche Vordrucke als Arbeitsvertrag
Wenn der Chef den Vertrag komplett alleine entworfen und geschrieben hat, kommt meistens dabei nur scheisse raus.
Ich hoffe, ich hab dir bisschen helfen können... :blush:
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Hallo Michael,
So wie ich das verstehe, sind das normale AngestelltenVerträge , nur dass die Bezahlung nicht nach Arbeitszeit, sondern Umsatz der geleisteten Behandlungen erfolgt.
49% ist wohl der übliche Satz des Monatlichen Bruttogehaltes, der Arbeitgeber zahlt weiterhin den Arbeitgeberanteil. Dein Netto und Bruttogehalt wird so jeden Monat ein bisschen anders sein. Krankheit muss arbeitsrechtlich der Arbeitgeber übernehmen, das ist dann pro krankheitstag ein bruttolohn der sich rechnerisch als Durchschnitt aus den letzten drei Monaten ergibt. Urlaub genauso. Ich habe auch schon mal gehört, dass der Arbeitgeber bei dieser Variante keinen bezahlten Urlaub gegeben hat, ich glaube allerdings arbeitsrechtlich muss er den Urlaub bezahlen, hier auch wieder den Durchschnitt der letzten drei Monate als brutto.
Diese Möglichkeit der Bezahlung der Angestellten hat vor und Nachteile für beide Seiten.
Es sollte im Vertrag festgehalten werden, was ist, wenn sich im Plan Lücken ergeben: theoretisch kannst du dann spazieren gehen oder Kaffee trinken usw.., was nicht als Arbeitszeit bezahlt wird, kann auch nicht eingefordert werden,ZB Telefon , rezeptionsdienst, Geräte säubern etc, falls du keinen Patienten hast
Auch wie das mit der Wochenarbeitszeit gestaltet wird , sollte vorher abgeklärt werden: kannst du im Sommer allein entscheiden, einfach mal zwei Nachmittage frei zumachen? (Kriegst du ja auch nicht bezahlt) oder: du hast einen Vertrag für 20 Std , es sind aber nur für 15 Std Patienten da
Als Angestellter hast du so das volle unternehmerische Risiko, aber nicht die Rechte wie zB ein freier Mitarbeiter.
Hast du zufällig mal sehr viele Lücken im Plan, liegt der Tagesumsatz eventuell sogar unter dem drei Monats durchschnitt und du hättest besser den Tag krank gefeiert.
Allerdings ist es meistens immer so, und darum lassen sich so viele Angestellte auf diese Variante ein, dass du immer etwas mehr verdienst als wenn du Festgeld nach Zeit bekommst.
Wenn die Praxis ganz normal läuft, brauchst du keine Angst zu haben.
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Wenn der Chef den Vertrag komplett alleine entworfen und geschrieben hat, kommt meistens dabei nur scheisse raus.
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Buddie schrieb:
Hallo Michael,
So wie ich das verstehe, sind das normale AngestelltenVerträge , nur dass die Bezahlung nicht nach Arbeitszeit, sondern Umsatz der geleisteten Behandlungen erfolgt.
49% ist wohl der übliche Satz des Monatlichen Bruttogehaltes, der Arbeitgeber zahlt weiterhin den Arbeitgeberanteil. Dein Netto und Bruttogehalt wird so jeden Monat ein bisschen anders sein. Krankheit muss arbeitsrechtlich der Arbeitgeber übernehmen, das ist dann pro krankheitstag ein bruttolohn der sich rechnerisch als Durchschnitt aus den letzten drei Monaten ergibt. Urlaub genauso. Ich habe auch schon mal gehört, dass der Arbeitgeber bei dieser Variante keinen bezahlten Urlaub gegeben hat, ich glaube allerdings arbeitsrechtlich muss er den Urlaub bezahlen, hier auch wieder den Durchschnitt der letzten drei Monate als brutto.
Diese Möglichkeit der Bezahlung der Angestellten hat vor und Nachteile für beide Seiten.
Es sollte im Vertrag festgehalten werden, was ist, wenn sich im Plan Lücken ergeben: theoretisch kannst du dann spazieren gehen oder Kaffee trinken usw.., was nicht als Arbeitszeit bezahlt wird, kann auch nicht eingefordert werden,ZB Telefon , rezeptionsdienst, Geräte säubern etc, falls du keinen Patienten hast
Auch wie das mit der Wochenarbeitszeit gestaltet wird , sollte vorher abgeklärt werden: kannst du im Sommer allein entscheiden, einfach mal zwei Nachmittage frei zumachen? (Kriegst du ja auch nicht bezahlt) oder: du hast einen Vertrag für 20 Std , es sind aber nur für 15 Std Patienten da
Als Angestellter hast du so das volle unternehmerische Risiko, aber nicht die Rechte wie zB ein freier Mitarbeiter.
Hast du zufällig mal sehr viele Lücken im Plan, liegt der Tagesumsatz eventuell sogar unter dem drei Monats durchschnitt und du hättest besser den Tag krank gefeiert.
Allerdings ist es meistens immer so, und darum lassen sich so viele Angestellte auf diese Variante ein, dass du immer etwas mehr verdienst als wenn du Festgeld nach Zeit bekommst.
Wenn die Praxis ganz normal läuft, brauchst du keine Angst zu haben.
Wenn du in einem Verband bist, können die Dir mit Fragen zu den Verträgen weiterhelfen, bzw. Ansonsten nur Fachleute für Arbeitsrecht.
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Wenn der Chef den Vertrag komplett alleine entworfen und geschrieben hat, kommt meistens dabei nur scheisse raus.
Ich hoffe, ich hab dir bisschen helfen können... :blush:
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In meiner nähe gibt es einen Holländer der laut meinem Steuerberater "einige" Mitarbeiter hat und guten Umsatz macht (der Rest ist natürlich Steuergeheimnis).
Es läuft wohl als Honorarvertrag und die Mitarbeiter sind Sozialversichert wie ein Angestellter, aber eben wie wohl bei vielen Holländern auf "Provision".
Sie bekommen pro Rezept 49% (worüber man bestimmt diskutieren und streiten kann) Angeblich arbeiten alle dort gerne, gutes Betriebsklima.
Wie dem auch sei, gibt es Musterverträge?
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micha850 schrieb:
Gibt es ein Muster für einen Honorarvertrag?
Finde in dem Buch "eigene Praxis" und auf der HP nichts.
In meiner nähe gibt es einen Holländer der laut meinem Steuerberater "einige" Mitarbeiter hat und guten Umsatz macht (der Rest ist natürlich Steuergeheimnis).
Es läuft wohl als Honorarvertrag und die Mitarbeiter sind Sozialversichert wie ein Angestellter, aber eben wie wohl bei vielen Holländern auf "Provision".
Sie bekommen pro Rezept 49% (worüber man bestimmt diskutieren und streiten kann) Angeblich arbeiten alle dort gerne, gutes Betriebsklima.
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Aber kein Muster was den o. g. Foorderungen entspricht, und der für Freie MA können wir ja vergessen.
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micha850 schrieb:
Das sind doch die "üblichen" Verträge.
Aber kein Muster was den o. g. Foorderungen entspricht, und der für Freie MA können wir ja vergessen.
Micha
go for it
(ich kenn den Vertrag aber nicht)
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ali schrieb:
wieso, selbst Physio.de sagt, wenn neu und positive Statusfeststellung:
go for it
(ich kenn den Vertrag aber nicht)
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Hannah Sommer schrieb:
http://www.physio.de/infothek/i/vertraege
So wie ich das verstehe, sind das normale AngestelltenVerträge , nur dass die Bezahlung nicht nach Arbeitszeit, sondern Umsatz der geleisteten Behandlungen erfolgt.
49% ist wohl der übliche Satz des Monatlichen Bruttogehaltes, der Arbeitgeber zahlt weiterhin den Arbeitgeberanteil. Dein Netto und Bruttogehalt wird so jeden Monat ein bisschen anders sein. Krankheit muss arbeitsrechtlich der Arbeitgeber übernehmen, das ist dann pro krankheitstag ein bruttolohn der sich rechnerisch als Durchschnitt aus den letzten drei Monaten ergibt. Urlaub genauso. Ich habe auch schon mal gehört, dass der Arbeitgeber bei dieser Variante keinen bezahlten Urlaub gegeben hat, ich glaube allerdings arbeitsrechtlich muss er den Urlaub bezahlen, hier auch wieder den Durchschnitt der letzten drei Monate als brutto.
Diese Möglichkeit der Bezahlung der Angestellten hat vor und Nachteile für beide Seiten.
Es sollte im Vertrag festgehalten werden, was ist, wenn sich im Plan Lücken ergeben: theoretisch kannst du dann spazieren gehen oder Kaffee trinken usw.., was nicht als Arbeitszeit bezahlt wird, kann auch nicht eingefordert werden,ZB Telefon , rezeptionsdienst, Geräte säubern etc, falls du keinen Patienten hast
Auch wie das mit der Wochenarbeitszeit gestaltet wird , sollte vorher abgeklärt werden: kannst du im Sommer allein entscheiden, einfach mal zwei Nachmittage frei zumachen? (Kriegst du ja auch nicht bezahlt) oder: du hast einen Vertrag für 20 Std , es sind aber nur für 15 Std Patienten da
Als Angestellter hast du so das volle unternehmerische Risiko, aber nicht die Rechte wie zB ein freier Mitarbeiter.
Hast du zufällig mal sehr viele Lücken im Plan, liegt der Tagesumsatz eventuell sogar unter dem drei Monats durchschnitt und du hättest besser den Tag krank gefeiert.
Allerdings ist es meistens immer so, und darum lassen sich so viele Angestellte auf diese Variante ein, dass du immer etwas mehr verdienst als wenn du Festgeld nach Zeit bekommst.
Wenn die Praxis ganz normal läuft, brauchst du keine Angst zu haben.
Wenn du in einem Verband bist, können die Dir mit Fragen zu den Verträgen weiterhelfen, bzw. Ansonsten nur Fachleute für Arbeitsrecht.
Die meisten Praxisinhaber nutzen auch solche Vordrucke als Arbeitsvertrag
Wenn der Chef den Vertrag komplett alleine entworfen und geschrieben hat, kommt meistens dabei nur scheisse raus.
Ich hoffe, ich hab dir bisschen helfen können... :blush:
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Buddie schrieb:
Hallo Michael,
So wie ich das verstehe, sind das normale AngestelltenVerträge , nur dass die Bezahlung nicht nach Arbeitszeit, sondern Umsatz der geleisteten Behandlungen erfolgt.
49% ist wohl der übliche Satz des Monatlichen Bruttogehaltes, der Arbeitgeber zahlt weiterhin den Arbeitgeberanteil. Dein Netto und Bruttogehalt wird so jeden Monat ein bisschen anders sein. Krankheit muss arbeitsrechtlich der Arbeitgeber übernehmen, das ist dann pro krankheitstag ein bruttolohn der sich rechnerisch als Durchschnitt aus den letzten drei Monaten ergibt. Urlaub genauso. Ich habe auch schon mal gehört, dass der Arbeitgeber bei dieser Variante keinen bezahlten Urlaub gegeben hat, ich glaube allerdings arbeitsrechtlich muss er den Urlaub bezahlen, hier auch wieder den Durchschnitt der letzten drei Monate als brutto.
Diese Möglichkeit der Bezahlung der Angestellten hat vor und Nachteile für beide Seiten.
Es sollte im Vertrag festgehalten werden, was ist, wenn sich im Plan Lücken ergeben: theoretisch kannst du dann spazieren gehen oder Kaffee trinken usw.., was nicht als Arbeitszeit bezahlt wird, kann auch nicht eingefordert werden,ZB Telefon , rezeptionsdienst, Geräte säubern etc, falls du keinen Patienten hast
Auch wie das mit der Wochenarbeitszeit gestaltet wird , sollte vorher abgeklärt werden: kannst du im Sommer allein entscheiden, einfach mal zwei Nachmittage frei zumachen? (Kriegst du ja auch nicht bezahlt) oder: du hast einen Vertrag für 20 Std , es sind aber nur für 15 Std Patienten da
Als Angestellter hast du so das volle unternehmerische Risiko, aber nicht die Rechte wie zB ein freier Mitarbeiter.
Hast du zufällig mal sehr viele Lücken im Plan, liegt der Tagesumsatz eventuell sogar unter dem drei Monats durchschnitt und du hättest besser den Tag krank gefeiert.
Allerdings ist es meistens immer so, und darum lassen sich so viele Angestellte auf diese Variante ein, dass du immer etwas mehr verdienst als wenn du Festgeld nach Zeit bekommst.
Wenn die Praxis ganz normal läuft, brauchst du keine Angst zu haben.
Wenn du in einem Verband bist, können die Dir mit Fragen zu den Verträgen weiterhelfen, bzw. Ansonsten nur Fachleute für Arbeitsrecht.
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