Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
Ich stehe mitten in der Planung meiner Physiotherapiepraxis ==> insgesamt 300qm, davon 70qm Trainingsbereich für KGG und Selbstzahlerleistungen, 6 Behandlungskabinen, 40qm Gruppenraum, ...
Gesamtes Investitionsvolumen gut im 6-stelligen Bereich. Termin bei der Bank war super, die Planung wäre somit ziemlich am Ende, die Zulassung wäre für Dezember geplant...
Nun jedoch stellt sich mir die Problematik der neuen Zulassungsvoraussetzungen und ich hoffe, ihr könnt mir behilflich dabei sein...
In den neuen Zulassungsvoraussetzungen steht, dass jeder Behandlungsraum über ein eigenes Fenster verfügen muss. Nun zu meiner Frage. Zählt als Fenster auch ein Oberlicht an der Wand, das zu öffnen ist? Und darf dieses Oberlicht auch in Richtung Flur zeigen und nicht an der Außenfassade sein?? Das gleiche Problem mit den Oberlichtern in Richtung Flur habe ich auch mit dem Gruppenraum... Leider kann ich in diesen Räumen durch die architektonischen Gegebenheiten der Immobilie keine klassischen Fenster an der Außenfassade anbringen...
Bekomme ich eurer Meinung nach Probleme mit der Zulassung oder dürfte es funktionieren??
Danke für eure Antworten...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mir stellt sich folgende Prolematik...
Ich stehe mitten in der Planung meiner Physiotherapiepraxis ==> insgesamt 300qm, davon 70qm Trainingsbereich für KGG und Selbstzahlerleistungen, 6 Behandlungskabinen, 40qm Gruppenraum, ...
Gesamtes Investitionsvolumen gut im 6-stelligen Bereich. Termin bei der Bank war super, die Planung wäre somit ziemlich am Ende, die Zulassung wäre für Dezember geplant...
Nun jedoch stellt sich mir die Problematik der neuen Zulassungsvoraussetzungen und ich hoffe, ihr könnt mir behilflich dabei sein...
In den neuen Zulassungsvoraussetzungen steht, dass jeder Behandlungsraum über ein eigenes Fenster verfügen muss. Nun zu meiner Frage. Zählt als Fenster auch ein Oberlicht an der Wand, das zu öffnen ist? Und darf dieses Oberlicht auch in Richtung Flur zeigen und nicht an der Außenfassade sein?? Das gleiche Problem mit den Oberlichtern in Richtung Flur habe ich auch mit dem Gruppenraum... Leider kann ich in diesen Räumen durch die architektonischen Gegebenheiten der Immobilie keine klassischen Fenster an der Außenfassade anbringen...
Bekomme ich eurer Meinung nach Probleme mit der Zulassung oder dürfte es funktionieren??
Danke für eure Antworten...
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McMiki schrieb:
Wo steht das mit dem Fenster?
Räume müssen jetz 8m2 haben und Türen.
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tom1350 schrieb:
Bei den "70qm Trainingsbereich für KGG und Selbstzahlerleistungen" auch nochmal genau in die Zulassungsvoraussetzungen gucken.
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MikeL schrieb:
Mit "Fenster" ist natürlich kein Fenster nach innen gemeint, sondern eine Möglichkeit der Frischluftzufuhr. Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, den Gruppenraum durch Weglassen einer Wand bzw. Öffnung mit einem der Behandlungsräume mit Fenster zu verbinden. Nach erfolgter Zulassung hier dann einfach einen Trennvorhang oder Raumteiler mit Durchgangsmöglichkeit anbringen und schon hast Du die Lösung. Ich drücke Dir die Daumen, dass Du auch genug Personal findest, um die 300 m² sinnvoll zu nutzen...
Wenn das reichen würde, sähe die Situation schon wieder ein wenig anders aus...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ein Verbindung mit Fenster über einen anderen Raum, der ein Fenster zur Außenfassade besitzt, würde funktionieren?? Der Gruppenraum beispielsweise steht mit einer 3m breiten Schiebetür in direkter Verbindung zum Trainingsraum und dieser bietet eine breite Fensterfront an...
Wenn das reichen würde, sähe die Situation schon wieder ein wenig anders aus...
Ich habe das mit der zuständigen Mitarbeiterin der AOK gemacht. Pläne geschickt, einen guten persönlichen Kontakt aufgebaut und hatte keine Probleme, bzw. die möglichen Probleme konnten im Vorfeld ausgeräumt werden.
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mbone schrieb:
Es ist sinnvoll sich mit den Leuten zusammenzusetzen die für die Zulassung zuständig sind.
Ich habe das mit der zuständigen Mitarbeiterin der AOK gemacht. Pläne geschickt, einen guten persönlichen Kontakt aufgebaut und hatte keine Probleme, bzw. die möglichen Probleme konnten im Vorfeld ausgeräumt werden.
Danke trotzdem...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ein Treffen bzw. eine Besprechung mit dem zuständigen Zulasser ist auf alle Fälle geplant, nur befindet sich dieser noch 3 Wochen im Urlaub und ich wollte einfach vorab ein paar Meinungen zum Thema hören...
Danke trotzdem...
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Eberhard schrieb:
Das wird schon so gehen, aber es ist wichtig, sich mit den Zulassern bzw. Abnehmer in Verbindung zu setzen.
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Inche schrieb:
Schau wegen der Fenster in das Arbeitsstätten gesetz die Räume sollen normale Fenster haben zum belichten u lüften
Räume müssen jetz 8m2 haben und Türen.
lungsauftrag der Krankenkassen (§ 2 Abs. 2 SGB V) ergibt sich, dass eine Zulassung
nur erteilt werden kann, wenn die Heilmittelpraxis maßgeblich für die Heilmittelver-
sorgung der GKV-Versicherten zur Verfügung steht. Die Maßgeblichkeit ist gege-
ben, wenn die Heilmittelpraxis für mindestens 30 Stunden je Woche für anspruchs-
berechtigte GKV-Versicherte geöffnet ist."
Jetzt stehe ich gerade auf dem Schlauch. Dürfen in diesen 30 Stunden auch Privatpatienten behandelt werden oder muss diese Zeit on top gerechnet werden, also z.B. 30 Stunden GKV incl. HB plus 10 Stunden PP?
Bei den Ärzten ist das wohl so. 20 Stunden die Woche nur GKV Sprechstunden.
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tom1350 schrieb:
"Aus der Einbindung der Leistungserbringer von Heilmitteln in den Sicherstel-
lungsauftrag der Krankenkassen (§ 2 Abs. 2 SGB V) ergibt sich, dass eine Zulassung
nur erteilt werden kann, wenn die Heilmittelpraxis maßgeblich für die Heilmittelver-
sorgung der GKV-Versicherten zur Verfügung steht. Die Maßgeblichkeit ist gege-
ben, wenn die Heilmittelpraxis für mindestens 30 Stunden je Woche für anspruchs-
berechtigte GKV-Versicherte geöffnet ist."
Jetzt stehe ich gerade auf dem Schlauch. Dürfen in diesen 30 Stunden auch Privatpatienten behandelt werden oder muss diese Zeit on top gerechnet werden, also z.B. 30 Stunden GKV incl. HB plus 10 Stunden PP?
Bei den Ärzten ist das wohl so. 20 Stunden die Woche nur GKV Sprechstunden.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Aber mal ganz ehrlich, abgesehen von der Zulassung, möchtest du in einem Gruppenraum trainieren, wo keine Frischluft hinkommt, sondern nur aus kleinen (oder evtl. auch größeren) Oberlichtern die abgestandene Luft aus einem Flur? Ich fände das mehr als unangenehm, aber ist sicherlich Ansichtssache.
Gruß Britt
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