Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
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u...
Ich habe da mal eine, wahrscheinlich auch etwas kuriose, frage!?
Ich bin physio, HP und Osteopath mit einer eigenen Praxis. Ich bin natürlich als HP in meiner Praxis angemeldet.
Jetzt möchte ich für einen Tag in der Woche, in einer anderen Praxis auf eigene Rechnung als physio arbeiten, das ganze auf eigene Rechnung...die praxis wäre eine Arztpraxis...wenn ich nun quasi nur nur auf physio Rezepte arbeite und diese abrechne, ist das rechtlich möglich?
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hohenzollern schrieb:
Hey,
Ich habe da mal eine, wahrscheinlich auch etwas kuriose, frage!?
Ich bin physio, HP und Osteopath mit einer eigenen Praxis. Ich bin natürlich als HP in meiner Praxis angemeldet.
Jetzt möchte ich für einen Tag in der Woche, in einer anderen Praxis auf eigene Rechnung als physio arbeiten, das ganze auf eigene Rechnung...die praxis wäre eine Arztpraxis...wenn ich nun quasi nur nur auf physio Rezepte arbeite und diese abrechne, ist das rechtlich möglich?
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
n. m. Kenntnis nur für P-Pat.!
mfg hgb :blush:
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hohenzollern schrieb:
Ist eine reine Privatpraxis...
Beziehung Arzt-Patient: VO wird ausgestellt
Beziehung Arzt-PT: Raum wird gemietet zu Kondition X
Beziehung PT-Patient: Leistung wird verordnungsgemäß erbracht und vergütet
Unabhängig davon kannst du entsprechend der Bedingungen für HP "auf eigene Faust" in der Arztpraxis tätig werden: du mietest den Raum und deklariert den als zusätzlichen Praxissitz.
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muss ein PT einen zusätzlichen Praxisraum außerhalb seiner Praxis nicht melden? Nur der HP?
mfg hgb :tired_face:
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hgb schrieb:
@Papa,
muss ein PT einen zusätzlichen Praxisraum außerhalb seiner Praxis nicht melden? Nur der HP?
mfg hgb :tired_face:
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Papa Alpaka schrieb:
PT für privat? Ist, glaub ich, landesabhängig ob dir Gesundheitsämter etwas wissen wollen.
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Papa Alpaka schrieb:
Kein Problem.
Beziehung Arzt-Patient: VO wird ausgestellt
Beziehung Arzt-PT: Raum wird gemietet zu Kondition X
Beziehung PT-Patient: Leistung wird verordnungsgemäß erbracht und vergütet
Unabhängig davon kannst du entsprechend der Bedingungen für HP "auf eigene Faust" in der Arztpraxis tätig werden: du mietest den Raum und deklariert den als zusätzlichen Praxissitz.
solange die GKV-Kostenträger von der Physio-Leistungserbringung an einem anderen Ort keine Kenntnis haben ...
Leider gibt es KK, die bei VO für den gleichen Patienten mal mit und mal ohne HB von verschiedenen Ärzten im gleichen Zeitraum Patienten angefragt haben, ob der HB überhaupt erforderlich sei, wo doch ein anderer Arzt den HB nicht verordnet (eingespart/sein Budget nicht belasten wollte etc.) hat. Dies ging soweit, dass gefragt wurde, ob denn alle Behandlungen, auch der VO ohne HB, im HB durchgeführt wurden.
Im Nachhinein gab es Diskussionen mit mir, dass die Leistungserbringung ohne verordneten HB nicht im HB erbracht werden darf, da nicht verordnet und somit nicht vergütet werden würde. Nach langer sachlicher Diskussion wurden die Leistungen doch bezahlt. Hier half wahrscheinlich nur die wirtschaftliche Leistungserbringung (Durchführung von Behandlungen beider VO am gleichen Tag im HB) und der Hinweis, dass der Patient bettlägerig ist.
Formal darf eine Behandlung von GKV-Patienten nur in den zugelassenen Räumen durchgeführt werden. Mir sind leider Einzelfälle bekannt, da wurden pauschal (geschätzt) Behandlungen in Räumlichkeiten auf einer anderen Etage des gleichen Gebäudes nicht vergütet, weil der PI für die räumliche Erweiterung keine Zulassungserweiterung beantragt hatte.
KK arbeiten fast ausschließlich nur noch nach Punkt und Komma von Gesetz und Verordnung - hier geht es nicht mehr um die Gesundheit oder das Wohl der Patienten - hier geht es leider oft nur noch ums Geld. :frowning:
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eim schrieb:
Wie Papa Alpaka sagt Landesabhängige Meldung .In Hamburg muss man sich anmelden egal ob Privatpraxis oder FM
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MikeL schrieb:
@phys84: Ich verstehe Deine Antwort im Zusammenhang mit der gestellten Frage irgendwie nicht. Hast Du den bisherigen Verlauf des Threads verfolgt?
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phys84 schrieb:
@MikeL: Erbrachte Leistungen als Physio in (Praxis)räumen (z.B. Arztpraxis) ohne physiotherapeutische Zulassung werden von den gesetzl. Krankenkassen nicht vergütet, sofern den KK dies zur Kenntnis gelangt. (kürzer ging es nicht)
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phys84 schrieb:
Hallo,
solange die GKV-Kostenträger von der Physio-Leistungserbringung an einem anderen Ort keine Kenntnis haben ...
Leider gibt es KK, die bei VO für den gleichen Patienten mal mit und mal ohne HB von verschiedenen Ärzten im gleichen Zeitraum Patienten angefragt haben, ob der HB überhaupt erforderlich sei, wo doch ein anderer Arzt den HB nicht verordnet (eingespart/sein Budget nicht belasten wollte etc.) hat. Dies ging soweit, dass gefragt wurde, ob denn alle Behandlungen, auch der VO ohne HB, im HB durchgeführt wurden.
Im Nachhinein gab es Diskussionen mit mir, dass die Leistungserbringung ohne verordneten HB nicht im HB erbracht werden darf, da nicht verordnet und somit nicht vergütet werden würde. Nach langer sachlicher Diskussion wurden die Leistungen doch bezahlt. Hier half wahrscheinlich nur die wirtschaftliche Leistungserbringung (Durchführung von Behandlungen beider VO am gleichen Tag im HB) und der Hinweis, dass der Patient bettlägerig ist.
Formal darf eine Behandlung von GKV-Patienten nur in den zugelassenen Räumen durchgeführt werden. Mir sind leider Einzelfälle bekannt, da wurden pauschal (geschätzt) Behandlungen in Räumlichkeiten auf einer anderen Etage des gleichen Gebäudes nicht vergütet, weil der PI für die räumliche Erweiterung keine Zulassungserweiterung beantragt hatte.
KK arbeiten fast ausschließlich nur noch nach Punkt und Komma von Gesetz und Verordnung - hier geht es nicht mehr um die Gesundheit oder das Wohl der Patienten - hier geht es leider oft nur noch ums Geld. :frowning:
Keine Kassenpatienten da Zulassung fehlt.
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Nicole Herion schrieb:
Ich denke nur Privat patienten
Keine Kassenpatienten da Zulassung fehlt.
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