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Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
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Kann mir jemand Auskunft über den Heilpraktiker in PT geben?
Vorzugsweise wie es mit Anerkennung nach Aktenlage aussieht/vonstatten geht und bestenfalls gleich noch in Thüringen. Und: Würde es gerne daheim in einem privaten Raum nebenberuflich anbieten. Gibt es dafür Voraussetzungen? (Also zählt es dann unter Voraussetzungen für PT oder für HP oder gibt's da gar nichts zu beachten?!
Irgendjemand Erfahrungen?
Vielen Dank für euere Hilfen! ??
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Anika Wicklein schrieb:
Hallo ihr Lieben! ????????
Kann mir jemand Auskunft über den Heilpraktiker in PT geben?
Vorzugsweise wie es mit Anerkennung nach Aktenlage aussieht/vonstatten geht und bestenfalls gleich noch in Thüringen. Und: Würde es gerne daheim in einem privaten Raum nebenberuflich anbieten. Gibt es dafür Voraussetzungen? (Also zählt es dann unter Voraussetzungen für PT oder für HP oder gibt's da gar nichts zu beachten?!
Irgendjemand Erfahrungen?
Vielen Dank für euere Hilfen! ??
Dort anrufen, nachfragen und sich alle Unterlagen zuschicken lassen.
Oder hier dein für dich zuständiges GA benennen und nachfragen ob es Forumsteilnehmer gibt die mit dem Erfahrungen gemacht haben
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--> Oh doch, da gibt es einiges zu beachten
1. formlose Anmeldung beim Gesundheitsamt
2. Haftpflichtversicherung für Heilpraktikertätigkeit
3. Kriterein für HP Praxen müssen erfüllt sein
4. Wenn der Raum Wohnzwecken dient: Nutzungsänderung vbeim Bauamt beantragen (Da jetzt Praxis - nennt sich auch gewerblich, obwohl freiberuflich!)
5. evtl. Steuernummer etc.
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Bernie schrieb:
" Würde es gerne daheim in einem privaten Raum nebenberuflich anbieten. Gibt es dafür Voraussetzungen? (Also zählt es dann unter Voraussetzungen für PT oder für HP oder gibt's da gar nichts zu beachten?!"
--> Oh doch, da gibt es einiges zu beachten
1. formlose Anmeldung beim Gesundheitsamt
2. Haftpflichtversicherung für Heilpraktikertätigkeit
3. Kriterein für HP Praxen müssen erfüllt sein
4. Wenn der Raum Wohnzwecken dient: Nutzungsänderung vbeim Bauamt beantragen (Da jetzt Praxis - nennt sich auch gewerblich, obwohl freiberuflich!)
5. evtl. Steuernummer etc.
Mein zuständiges GA ist Erfurt. Habe da vor Monaten schon mal angerufen, aber so richtig Auskunft konnte mir da keiner geben! ????
Deshalb auch mein Hilfegesuch hier...
also gibt es Vordrucke für die Antragstellung nach Aktenlage?
Liebe Grüße
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Anika Wicklein schrieb:
Hey, danke für die Antwort!
Mein zuständiges GA ist Erfurt. Habe da vor Monaten schon mal angerufen, aber so richtig Auskunft konnte mir da keiner geben! ????
Deshalb auch mein Hilfegesuch hier...
also gibt es Vordrucke für die Antragstellung nach Aktenlage?
Liebe Grüße
Punkt 3 war gerade das Entscheidende ????
Die restlichen Formalitäten sind nicht das Problem.
Kannst du mir sagen, was ich für räumliche Voraussetzungen brauche, wenn ich nicht invasive Techniken anwenden werde?!
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Anika Wicklein schrieb:
Hey Bernie, danke!!!
Punkt 3 war gerade das Entscheidende ????
Die restlichen Formalitäten sind nicht das Problem.
Kannst du mir sagen, was ich für räumliche Voraussetzungen brauche, wenn ich nicht invasive Techniken anwenden werde?!
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Bernie schrieb:
Auch das bitte direkt mit dem Gesundheitsamt abklären.
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ali schrieb:
Wenn die keine Vorgaben machen,kannst Du Dich entspannen. Wenn Du einen Hygieneplan hast, sind sie glücklich....
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ali schrieb:
Ach ja invasiv ist nur was für Voll HP....oder was willst Du machen ?
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Tempelritter schrieb:
Vordrucke gibt es nicht, man macht einen anerkannten Kurs, in BaWü z.B. mit 60UE inkl Prüfung und stellt einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage. Informiere dich z. B. beim VPT Thüringen, die können dir Auskunft geben.
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idefix- schrieb:
Also der Heilpraktiker für Physio, oder besser sektoraler HP-Physiotherapie, erlaubt keinerlei Techniken oder Anwendungen aus dem Bereich Heilpraktiker (z.B. Osteopathie, HVLA-Techniken usw.). Es besagt das du einen Patienten ohne Rezept weiterbehandeln darfst, aber eine Annahme ohne Rezept ist auch nicht möglich. Auskunft unseres Gesundheitsamtes.
Welches GA?
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stefan 302 schrieb:
ist eine falsche Auskunft....
Welches GA?
.......Aber eine Annahme ohne Rezept ist auch nicht möglich. Auskunft unseres Gesundheitsamtes.
Da kann etwas nicht stimmen!
HP ist HP!
HP übt Heilkunde aus.
Bei PTHP ist die Heilkunde auf Physiotherapie beschränkt.
Also Therapie ohne Verordnung möglich.
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RoFo schrieb:
idefix- schrieb am 20.7.17 14:47:
.......Aber eine Annahme ohne Rezept ist auch nicht möglich. Auskunft unseres Gesundheitsamtes.
Da kann etwas nicht stimmen!
HP ist HP!
HP übt Heilkunde aus.
Bei PTHP ist die Heilkunde auf Physiotherapie beschränkt.
Also Therapie ohne Verordnung möglich.
.......Aber eine Annahme ohne Rezept ist auch nicht möglich. Auskunft unseres Gesundheitsamtes.
Da kann etwas nicht stimmen!
HP ist HP!
HP übt Heilkunde aus.
Bei PTHP ist die Heilkunde auf Physiotherapie beschränkt.
Also Therapie ohne Verordnung möglich.
Nur das Fachgebiet ist auf die Physiotherapie beschränkt.
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Tempelritter schrieb:
RoFo schrieb am 20.7.17 15:26:
idefix- schrieb am 20.7.17 14:47:
.......Aber eine Annahme ohne Rezept ist auch nicht möglich. Auskunft unseres Gesundheitsamtes.
Da kann etwas nicht stimmen!
HP ist HP!
HP übt Heilkunde aus.
Bei PTHP ist die Heilkunde auf Physiotherapie beschränkt.
Also Therapie ohne Verordnung möglich.
Nur das Fachgebiet ist auf die Physiotherapie beschränkt.
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RoFo schrieb:
Ja, das habe ich geschrieben.
Aber das ist ja nicht Anerkennung nach Aktenlage, wenn ich trotzdem diesen Kurs u eine Prüfung machen muss oder?! Dann ist doch dann die normale Standard-PTHP-Prüfung?!
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Anika Wicklein schrieb:
Hi,
Aber das ist ja nicht Anerkennung nach Aktenlage, wenn ich trotzdem diesen Kurs u eine Prüfung machen muss oder?! Dann ist doch dann die normale Standard-PTHP-Prüfung?!
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Anika Wicklein schrieb:
... und für räumliche Voraussetzungen muss ich lediglich das Gesundheitsamt fragen?!
Hi,
Aber das ist ja nicht Anerkennung nach Aktenlage, wenn ich trotzdem diesen Kurs u eine Prüfung machen muss oder?! Dann ist doch dann die normale Standard-PTHP-Prüfung?!
Der Kurs ist für die Schließung der normativen Lücken eines PT.
Diese Bescheinigung und deine Unterlagen (Akten) musst du dann einreichen.
Die Überprüfung besteht aus zumeist 20 einfachen Fragen.
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RoFo schrieb:
Anika Wicklein schrieb am 21.7.17 12:57:
Hi,
Aber das ist ja nicht Anerkennung nach Aktenlage, wenn ich trotzdem diesen Kurs u eine Prüfung machen muss oder?! Dann ist doch dann die normale Standard-PTHP-Prüfung?!
Der Kurs ist für die Schließung der normativen Lücken eines PT.
Diese Bescheinigung und deine Unterlagen (Akten) musst du dann einreichen.
Die Überprüfung besteht aus zumeist 20 einfachen Fragen.
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RoFo schrieb:
Locations Liste - Physio-HP Verband
Ich hab es mit kurs gemacht und dann Bestätigung mit akten eingereicht. Ging dann schnell durch. Es gibt auch die Möglichkeit bei großen Gesundheitsämtern direkt ne Prüfung zu machen hab ich gehört ( nicht 100% sicher kostet aber auch )
Lg
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a schubart schrieb:
Also es gibt auch ne Anerkennung nach aktenlage ( viele Fortbildungen und Berufserfahrung etc. Plus den anderen Bürokratie kram ) je nach Gesundheitsamt. Ich würde aber vorher fragen ob du bei enem negativem bescheid nach aktenlage die volle gebühr beim Gesundheitsamt zur Anerkennung des Berufsabschlusses zahlen must ( sind bei uns 400€ )
Ich hab es mit kurs gemacht und dann Bestätigung mit akten eingereicht. Ging dann schnell durch. Es gibt auch die Möglichkeit bei großen Gesundheitsämtern direkt ne Prüfung zu machen hab ich gehört ( nicht 100% sicher kostet aber auch )
Lg
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morpheus-06 schrieb:
Es gibt eine Anerkennung nach Aktenlage, wenn nachweislich die Lücke in Differentialdiagnostik und Rechtskunde geschlossen wurde. Das geht mit einem Kurs der je nach BL zw. 10 und 60 UE dauert, Anforderung der GA, dann gibt es die Anerkennung nach Aktenlage ohne Überprüfung durch das GA. Alternativ gleich beim GA zur Überprüfung anmelden, da kann man auch ohne Kurs hin.
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mbone schrieb:
Was die Anerkennung nach Aktenlage anbelangt: niemand kann dir da besser Auskunft geben als dein für dich zuständiges Gesundheitsamt.
Dort anrufen, nachfragen und sich alle Unterlagen zuschicken lassen.
Oder hier dein für dich zuständiges GA benennen und nachfragen ob es Forumsteilnehmer gibt die mit dem Erfahrungen gemacht haben
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