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Heilpraktiker für Physiotherapie ????????
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Anika Wicklein
18.07.2017 20:12
Hallo ihr Lieben! ????????

Kann mir jemand Auskunft über den Heilpraktiker in PT geben?
Vorzugsweise wie es mit Anerkennung nach Aktenlage aussieht/vonstatten geht und bestenfalls gleich noch in Thüringen. Und: Würde es gerne daheim in einem privaten Raum nebenberuflich anbieten. Gibt es dafür Voraussetzungen? (Also zählt es dann unter Voraussetzungen für PT oder für HP oder gibt's da gar nichts zu beachten?!

Irgendjemand Erfahrungen?

Vielen Dank für euere Hilfen! ??
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Hallo ihr Lieben! ???????? Kann mir jemand Auskunft über den [b]Heilpraktiker in PT[/b] geben? Vorzugsweise wie es mit Anerkennung nach Aktenlage aussieht/vonstatten geht und bestenfalls gleich noch in Thüringen. Und: Würde es gerne daheim in einem privaten Raum nebenberuflich anbieten. Gibt es dafür Voraussetzungen? (Also zählt es dann unter Voraussetzungen für PT oder für HP oder gibt's da gar nichts zu beachten?! Irgendjemand Erfahrungen? Vielen Dank für euere Hilfen! ??
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Anika Wicklein schrieb:

Hallo ihr Lieben! ????????

Kann mir jemand Auskunft über den Heilpraktiker in PT geben?
Vorzugsweise wie es mit Anerkennung nach Aktenlage aussieht/vonstatten geht und bestenfalls gleich noch in Thüringen. Und: Würde es gerne daheim in einem privaten Raum nebenberuflich anbieten. Gibt es dafür Voraussetzungen? (Also zählt es dann unter Voraussetzungen für PT oder für HP oder gibt's da gar nichts zu beachten?!

Irgendjemand Erfahrungen?

Vielen Dank für euere Hilfen! ??

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mbone
18.07.2017 23:38
Was die Anerkennung nach Aktenlage anbelangt: niemand kann dir da besser Auskunft geben als dein für dich zuständiges Gesundheitsamt.
Dort anrufen, nachfragen und sich alle Unterlagen zuschicken lassen.

Oder hier dein für dich zuständiges GA benennen und nachfragen ob es Forumsteilnehmer gibt die mit dem Erfahrungen gemacht haben
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Was die Anerkennung nach Aktenlage anbelangt: niemand kann dir da besser Auskunft geben als dein für dich zuständiges Gesundheitsamt. Dort anrufen, nachfragen und sich alle Unterlagen zuschicken lassen. Oder hier dein für dich zuständiges GA benennen und nachfragen ob es Forumsteilnehmer gibt die mit dem Erfahrungen gemacht haben
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Bernie
19.07.2017 11:25
" Würde es gerne daheim in einem privaten Raum nebenberuflich anbieten. Gibt es dafür Voraussetzungen? (Also zählt es dann unter Voraussetzungen für PT oder für HP oder gibt's da gar nichts zu beachten?!"
--> Oh doch, da gibt es einiges zu beachten
1. formlose Anmeldung beim Gesundheitsamt
2. Haftpflichtversicherung für Heilpraktikertätigkeit
3. Kriterein für HP Praxen müssen erfüllt sein
4. Wenn der Raum Wohnzwecken dient: Nutzungsänderung vbeim Bauamt beantragen (Da jetzt Praxis - nennt sich auch gewerblich, obwohl freiberuflich!)
5. evtl. Steuernummer etc.
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• die neue
• morpheus-06
• RoFo
" Würde es gerne daheim in einem privaten Raum nebenberuflich anbieten. Gibt es dafür Voraussetzungen? (Also zählt es dann unter Voraussetzungen für PT oder für HP oder gibt's da gar nichts zu beachten?!" --> Oh doch, da gibt es einiges zu beachten 1. formlose Anmeldung beim Gesundheitsamt 2. Haftpflichtversicherung für Heilpraktikertätigkeit 3. Kriterein für HP Praxen müssen erfüllt sein 4. Wenn der Raum Wohnzwecken dient: Nutzungsänderung vbeim Bauamt beantragen (Da jetzt Praxis - nennt sich auch gewerblich, obwohl freiberuflich!) 5. evtl. Steuernummer etc.
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Bernie schrieb:

" Würde es gerne daheim in einem privaten Raum nebenberuflich anbieten. Gibt es dafür Voraussetzungen? (Also zählt es dann unter Voraussetzungen für PT oder für HP oder gibt's da gar nichts zu beachten?!"
--> Oh doch, da gibt es einiges zu beachten
1. formlose Anmeldung beim Gesundheitsamt
2. Haftpflichtversicherung für Heilpraktikertätigkeit
3. Kriterein für HP Praxen müssen erfüllt sein
4. Wenn der Raum Wohnzwecken dient: Nutzungsänderung vbeim Bauamt beantragen (Da jetzt Praxis - nennt sich auch gewerblich, obwohl freiberuflich!)
5. evtl. Steuernummer etc.

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Anika Wicklein
20.07.2017 08:01
Hey, danke für die Antwort!
Mein zuständiges GA ist Erfurt. Habe da vor Monaten schon mal angerufen, aber so richtig Auskunft konnte mir da keiner geben! ????
Deshalb auch mein Hilfegesuch hier...
also gibt es Vordrucke für die Antragstellung nach Aktenlage?
Liebe Grüße
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Hey, danke für die Antwort! Mein zuständiges GA ist Erfurt. Habe da vor Monaten schon mal angerufen, aber so richtig Auskunft konnte mir da keiner geben! ???? Deshalb auch mein Hilfegesuch hier... also gibt es Vordrucke für die Antragstellung nach Aktenlage? Liebe Grüße
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Anika Wicklein schrieb:

Hey, danke für die Antwort!
Mein zuständiges GA ist Erfurt. Habe da vor Monaten schon mal angerufen, aber so richtig Auskunft konnte mir da keiner geben! ????
Deshalb auch mein Hilfegesuch hier...
also gibt es Vordrucke für die Antragstellung nach Aktenlage?
Liebe Grüße

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Anika Wicklein
20.07.2017 08:05
Hey Bernie, danke!!!
Punkt 3 war gerade das Entscheidende ????
Die restlichen Formalitäten sind nicht das Problem.
Kannst du mir sagen, was ich für räumliche Voraussetzungen brauche, wenn ich nicht invasive Techniken anwenden werde?!
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Hey Bernie, danke!!! Punkt 3 war gerade das Entscheidende ???? Die restlichen Formalitäten sind nicht das Problem. Kannst du mir sagen, was ich für räumliche Voraussetzungen brauche, wenn ich nicht invasive Techniken anwenden werde?!
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Anika Wicklein schrieb:

Hey Bernie, danke!!!
Punkt 3 war gerade das Entscheidende ????
Die restlichen Formalitäten sind nicht das Problem.
Kannst du mir sagen, was ich für räumliche Voraussetzungen brauche, wenn ich nicht invasive Techniken anwenden werde?!

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Bernie
20.07.2017 08:14
Auch das bitte direkt mit dem Gesundheitsamt abklären.
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Auch das bitte direkt mit dem Gesundheitsamt abklären.
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Bernie schrieb:

Auch das bitte direkt mit dem Gesundheitsamt abklären.

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ali
20.07.2017 08:44
Wenn die keine Vorgaben machen,kannst Du Dich entspannen. Wenn Du einen Hygieneplan hast, sind sie glücklich....
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Wenn die keine Vorgaben machen,kannst Du Dich entspannen. Wenn Du einen Hygieneplan hast, sind sie glücklich....
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ali schrieb:

Wenn die keine Vorgaben machen,kannst Du Dich entspannen. Wenn Du einen Hygieneplan hast, sind sie glücklich....

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ali
20.07.2017 08:48
Ach ja invasiv ist nur was für Voll HP....oder was willst Du machen ?
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Ach ja invasiv ist nur was für Voll HP....oder was willst Du machen ?
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ali schrieb:

Ach ja invasiv ist nur was für Voll HP....oder was willst Du machen ?

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Tempelritter
20.07.2017 08:55
Vordrucke gibt es nicht, man macht einen anerkannten Kurs, in BaWü z.B. mit 60UE inkl Prüfung und stellt einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage. Informiere dich z. B. beim VPT Thüringen, die können dir Auskunft geben.
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Vordrucke gibt es nicht, man macht einen anerkannten Kurs, in BaWü z.B. mit 60UE inkl Prüfung und stellt einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage. Informiere dich z. B. beim VPT Thüringen, die können dir Auskunft geben.
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Tempelritter schrieb:

Vordrucke gibt es nicht, man macht einen anerkannten Kurs, in BaWü z.B. mit 60UE inkl Prüfung und stellt einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage. Informiere dich z. B. beim VPT Thüringen, die können dir Auskunft geben.

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idefix-
20.07.2017 14:47
Also der Heilpraktiker für Physio, oder besser sektoraler HP-Physiotherapie, erlaubt keinerlei Techniken oder Anwendungen aus dem Bereich Heilpraktiker (z.B. Osteopathie, HVLA-Techniken usw.). Es besagt das du einen Patienten ohne Rezept weiterbehandeln darfst, aber eine Annahme ohne Rezept ist auch nicht möglich. Auskunft unseres Gesundheitsamtes.
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• Kuno Weil
Also der Heilpraktiker für Physio, oder besser sektoraler HP-Physiotherapie, erlaubt keinerlei Techniken oder Anwendungen aus dem Bereich Heilpraktiker (z.B. Osteopathie, HVLA-Techniken usw.). Es besagt das du einen Patienten ohne Rezept weiterbehandeln darfst, aber eine Annahme ohne Rezept ist auch nicht möglich. Auskunft unseres Gesundheitsamtes.
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idefix- schrieb:

Also der Heilpraktiker für Physio, oder besser sektoraler HP-Physiotherapie, erlaubt keinerlei Techniken oder Anwendungen aus dem Bereich Heilpraktiker (z.B. Osteopathie, HVLA-Techniken usw.). Es besagt das du einen Patienten ohne Rezept weiterbehandeln darfst, aber eine Annahme ohne Rezept ist auch nicht möglich. Auskunft unseres Gesundheitsamtes.

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stefan 302
20.07.2017 14:49
ist eine falsche Auskunft....
Welches GA?
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• Lars van Ravenzwaaij
• ali
• die neue
ist eine falsche Auskunft.... Welches GA?
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stefan 302 schrieb:

ist eine falsche Auskunft....
Welches GA?

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RoFo
20.07.2017 15:26
idefix- schrieb am 20.7.17 14:47:
.......Aber eine Annahme ohne Rezept ist auch nicht möglich. Auskunft unseres Gesundheitsamtes.



Da kann etwas nicht stimmen!
HP ist HP!
HP übt Heilkunde aus.
Bei PTHP ist die Heilkunde auf Physiotherapie beschränkt.
Also Therapie ohne Verordnung möglich.
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• Lars van Ravenzwaaij
• limone
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• Tempelritter
[zitat]idefix- schrieb am 20.7.17 14:47: .......Aber eine Annahme ohne Rezept ist auch nicht möglich. Auskunft unseres Gesundheitsamtes. [/zitat] Da kann etwas nicht stimmen! HP ist HP! HP übt Heilkunde aus. Bei PTHP ist die Heilkunde auf Physiotherapie beschränkt. Also Therapie ohne Verordnung möglich.
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RoFo schrieb:

idefix- schrieb am 20.7.17 14:47:
.......Aber eine Annahme ohne Rezept ist auch nicht möglich. Auskunft unseres Gesundheitsamtes.



Da kann etwas nicht stimmen!
HP ist HP!
HP übt Heilkunde aus.
Bei PTHP ist die Heilkunde auf Physiotherapie beschränkt.
Also Therapie ohne Verordnung möglich.

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Tempelritter
20.07.2017 15:29
RoFo schrieb am 20.7.17 15:26:
idefix- schrieb am 20.7.17 14:47:
.......Aber eine Annahme ohne Rezept ist auch nicht möglich. Auskunft unseres Gesundheitsamtes.



Da kann etwas nicht stimmen!
HP ist HP!
HP übt Heilkunde aus.
Bei PTHP ist die Heilkunde auf Physiotherapie beschränkt.
Also Therapie ohne Verordnung möglich.


Nur das Fachgebiet ist auf die Physiotherapie beschränkt.
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[zitat]RoFo schrieb am 20.7.17 15:26: [zitat]idefix- schrieb am 20.7.17 14:47: .......Aber eine Annahme ohne Rezept ist auch nicht möglich. Auskunft unseres Gesundheitsamtes. [/zitat] Da kann etwas nicht stimmen! HP ist HP! HP übt Heilkunde aus. Bei PTHP ist die Heilkunde auf Physiotherapie beschränkt. Also Therapie ohne Verordnung möglich. [/zitat] Nur das Fachgebiet ist auf die Physiotherapie beschränkt.
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Tempelritter schrieb:

RoFo schrieb am 20.7.17 15:26:
idefix- schrieb am 20.7.17 14:47:
.......Aber eine Annahme ohne Rezept ist auch nicht möglich. Auskunft unseres Gesundheitsamtes.



Da kann etwas nicht stimmen!
HP ist HP!
HP übt Heilkunde aus.
Bei PTHP ist die Heilkunde auf Physiotherapie beschränkt.
Also Therapie ohne Verordnung möglich.


Nur das Fachgebiet ist auf die Physiotherapie beschränkt.

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RoFo
20.07.2017 16:08
Ja, das habe ich geschrieben.
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Ja, das habe ich geschrieben.
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RoFo schrieb:

Ja, das habe ich geschrieben.

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Anika Wicklein
21.07.2017 12:57
Hi,
Aber das ist ja nicht Anerkennung nach Aktenlage, wenn ich trotzdem diesen Kurs u eine Prüfung machen muss oder?! Dann ist doch dann die normale Standard-PTHP-Prüfung?!
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Hi, Aber das ist ja nicht Anerkennung nach Aktenlage, wenn ich trotzdem diesen Kurs u eine Prüfung machen muss oder?! Dann ist doch dann die normale Standard-PTHP-Prüfung?!
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Anika Wicklein schrieb:

Hi,
Aber das ist ja nicht Anerkennung nach Aktenlage, wenn ich trotzdem diesen Kurs u eine Prüfung machen muss oder?! Dann ist doch dann die normale Standard-PTHP-Prüfung?!

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Anika Wicklein
21.07.2017 12:58
... und für räumliche Voraussetzungen muss ich lediglich das Gesundheitsamt fragen?!
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... und für räumliche Voraussetzungen muss ich lediglich das Gesundheitsamt fragen?!
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Anika Wicklein schrieb:

... und für räumliche Voraussetzungen muss ich lediglich das Gesundheitsamt fragen?!

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RoFo
21.07.2017 13:18
Anika Wicklein schrieb am 21.7.17 12:57:
Hi,
Aber das ist ja nicht Anerkennung nach Aktenlage, wenn ich trotzdem diesen Kurs u eine Prüfung machen muss oder?! Dann ist doch dann die normale Standard-PTHP-Prüfung?!



Der Kurs ist für die Schließung der normativen Lücken eines PT.
Diese Bescheinigung und deine Unterlagen (Akten) musst du dann einreichen.
Die Überprüfung besteht aus zumeist 20 einfachen Fragen.
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[zitat]Anika Wicklein schrieb am 21.7.17 12:57: Hi, Aber das ist ja nicht Anerkennung nach Aktenlage, wenn ich trotzdem diesen Kurs u eine Prüfung machen muss oder?! Dann ist doch dann die normale Standard-PTHP-Prüfung?! [/zitat] Der Kurs ist für die Schließung der normativen Lücken eines PT. Diese Bescheinigung und deine Unterlagen (Akten) musst du dann einreichen. Die Überprüfung besteht aus zumeist 20 einfachen Fragen.
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RoFo schrieb:

Anika Wicklein schrieb am 21.7.17 12:57:
Hi,
Aber das ist ja nicht Anerkennung nach Aktenlage, wenn ich trotzdem diesen Kurs u eine Prüfung machen muss oder?! Dann ist doch dann die normale Standard-PTHP-Prüfung?!



Der Kurs ist für die Schließung der normativen Lücken eines PT.
Diese Bescheinigung und deine Unterlagen (Akten) musst du dann einreichen.
Die Überprüfung besteht aus zumeist 20 einfachen Fragen.

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RoFo
21.07.2017 13:20
Locations Liste - Physio-HP Verband
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http://www.physio-hp-verband.de
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RoFo schrieb:

Locations Liste - Physio-HP Verband

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a schubart
22.07.2017 09:01
Also es gibt auch ne Anerkennung nach aktenlage ( viele Fortbildungen und Berufserfahrung etc. Plus den anderen Bürokratie kram ) je nach Gesundheitsamt. Ich würde aber vorher fragen ob du bei enem negativem bescheid nach aktenlage die volle gebühr beim Gesundheitsamt zur Anerkennung des Berufsabschlusses zahlen must ( sind bei uns 400€ )
Ich hab es mit kurs gemacht und dann Bestätigung mit akten eingereicht. Ging dann schnell durch. Es gibt auch die Möglichkeit bei großen Gesundheitsämtern direkt ne Prüfung zu machen hab ich gehört ( nicht 100% sicher kostet aber auch )
Lg
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Also es gibt auch ne Anerkennung nach aktenlage ( viele Fortbildungen und Berufserfahrung etc. Plus den anderen Bürokratie kram ) je nach Gesundheitsamt. Ich würde aber vorher fragen ob du bei enem negativem bescheid nach aktenlage die volle gebühr beim Gesundheitsamt zur Anerkennung des Berufsabschlusses zahlen must ( sind bei uns 400€ ) Ich hab es mit kurs gemacht und dann Bestätigung mit akten eingereicht. Ging dann schnell durch. Es gibt auch die Möglichkeit bei großen Gesundheitsämtern direkt ne Prüfung zu machen hab ich gehört ( nicht 100% sicher kostet aber auch ) Lg
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a schubart schrieb:

Also es gibt auch ne Anerkennung nach aktenlage ( viele Fortbildungen und Berufserfahrung etc. Plus den anderen Bürokratie kram ) je nach Gesundheitsamt. Ich würde aber vorher fragen ob du bei enem negativem bescheid nach aktenlage die volle gebühr beim Gesundheitsamt zur Anerkennung des Berufsabschlusses zahlen must ( sind bei uns 400€ )
Ich hab es mit kurs gemacht und dann Bestätigung mit akten eingereicht. Ging dann schnell durch. Es gibt auch die Möglichkeit bei großen Gesundheitsämtern direkt ne Prüfung zu machen hab ich gehört ( nicht 100% sicher kostet aber auch )
Lg

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morpheus-06
22.07.2017 21:32
Es gibt eine Anerkennung nach Aktenlage, wenn nachweislich die Lücke in Differentialdiagnostik und Rechtskunde geschlossen wurde. Das geht mit einem Kurs der je nach BL zw. 10 und 60 UE dauert, Anforderung der GA, dann gibt es die Anerkennung nach Aktenlage ohne Überprüfung durch das GA. Alternativ gleich beim GA zur Überprüfung anmelden, da kann man auch ohne Kurs hin.
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Es gibt eine Anerkennung nach Aktenlage, wenn nachweislich die Lücke in Differentialdiagnostik und Rechtskunde geschlossen wurde. Das geht mit einem Kurs der je nach BL zw. 10 und 60 UE dauert, Anforderung der GA, dann gibt es die Anerkennung nach Aktenlage ohne Überprüfung durch das GA. Alternativ gleich beim GA zur Überprüfung anmelden, da kann man auch ohne Kurs hin.
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morpheus-06 schrieb:

Es gibt eine Anerkennung nach Aktenlage, wenn nachweislich die Lücke in Differentialdiagnostik und Rechtskunde geschlossen wurde. Das geht mit einem Kurs der je nach BL zw. 10 und 60 UE dauert, Anforderung der GA, dann gibt es die Anerkennung nach Aktenlage ohne Überprüfung durch das GA. Alternativ gleich beim GA zur Überprüfung anmelden, da kann man auch ohne Kurs hin.

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mbone schrieb:

Was die Anerkennung nach Aktenlage anbelangt: niemand kann dir da besser Auskunft geben als dein für dich zuständiges Gesundheitsamt.
Dort anrufen, nachfragen und sich alle Unterlagen zuschicken lassen.

Oder hier dein für dich zuständiges GA benennen und nachfragen ob es Forumsteilnehmer gibt die mit dem Erfahrungen gemacht haben



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