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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Heilmittel in Familienzentren NRW

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Neues Thema
Heilmittel in Familienzentren NRW
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Anonymer Teilnehmer
30.11.2013 23:36
Hallo,

kann mir jemand etwas über das Projekt "Heilmittelversorgung in Familienzentren" NRW sagen. Soweit ich weiss, soll hier eine Möglichkeit geschaffen werden, Heilmittel IN Familienzentren zu erbringen und dies sollen dann die FZs direkt mit den Kassen abrechnen können!

Weiss hierzu jemand etwas konkretes?

Danke.

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Hallo, kann mir jemand etwas über das Projekt "Heilmittelversorgung in Familienzentren" NRW sagen. Soweit ich weiss, soll hier eine Möglichkeit geschaffen werden, Heilmittel IN Familienzentren zu erbringen und dies sollen dann die FZs direkt mit den Kassen abrechnen können! Weiss hierzu jemand etwas konkretes? Danke.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

kann mir jemand etwas über das Projekt "Heilmittelversorgung in Familienzentren" NRW sagen. Soweit ich weiss, soll hier eine Möglichkeit geschaffen werden, Heilmittel IN Familienzentren zu erbringen und dies sollen dann die FZs direkt mit den Kassen abrechnen können!

Weiss hierzu jemand etwas konkretes?

Danke.

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Nicole Dany
08.12.2013 18:48
Dafür müssten sich die Familienzentren ein IK besorgen und eine Zulassung -mit allen Erfordernissen für den entsprechenden Heilmittelbereich - beantragen. Dann müssten sie, wie Praxisinhaber auch, dafür sorgen, dass Verordnungen ausgestellt werden, einen Heilmittelerbringer einstellen und selbst abrechnen.Kommt also in der Realität nicht vor. :blush:
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Dafür müssten sich die Familienzentren ein IK besorgen und eine Zulassung -mit allen Erfordernissen für den entsprechenden Heilmittelbereich - beantragen. Dann müssten sie, wie Praxisinhaber auch, dafür sorgen, dass Verordnungen ausgestellt werden, einen Heilmittelerbringer einstellen und selbst abrechnen.Kommt also in der Realität nicht vor. :blush:
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webpt
08.12.2013 19:46
Sofern das zu einem Prozent anders sein sollte, wär zumindest bewiesen, dass die verbandsmitgliedererschaffenen Anforderungen der " zugelassenen Räumlichkeiten " bzw. die Querelen der Praxisanforderungen lediglich dem Zweck dienen, die Zulassungen zu beschränken/ verhindern. Also die " räumlichen Verbandsmitgliederdiktate " das GKV- Steuerungselement darstellen, europarechtswidrig die selbstständige Berufsausübung sachgrundlos einzuschränken/ verhindern/ deutlich erschweren.
Bzw. von hause aus den inländischen Zulassungsantragstellern gegenüber jedem europäischen Leistungserbringer benachteiligen, denn letzterer darf hierzulande zumindest GKV- HB- Leistungen durchführen und abrechnen ( ohne irgendeine Anforderung ).
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Sofern das zu einem Prozent anders sein sollte, wär zumindest bewiesen, dass die verbandsmitgliedererschaffenen Anforderungen der " zugelassenen Räumlichkeiten " bzw. die Querelen der Praxisanforderungen lediglich dem Zweck dienen, die Zulassungen zu beschränken/ verhindern. Also die " räumlichen Verbandsmitgliederdiktate " das GKV- Steuerungselement darstellen, europarechtswidrig die selbstständige Berufsausübung sachgrundlos einzuschränken/ verhindern/ deutlich erschweren. Bzw. von hause aus den inländischen Zulassungsantragstellern gegenüber jedem europäischen Leistungserbringer benachteiligen, denn letzterer darf hierzulande zumindest GKV- HB- Leistungen durchführen und abrechnen ( ohne irgendeine Anforderung ).
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webpt schrieb:

Sofern das zu einem Prozent anders sein sollte, wär zumindest bewiesen, dass die verbandsmitgliedererschaffenen Anforderungen der " zugelassenen Räumlichkeiten " bzw. die Querelen der Praxisanforderungen lediglich dem Zweck dienen, die Zulassungen zu beschränken/ verhindern. Also die " räumlichen Verbandsmitgliederdiktate " das GKV- Steuerungselement darstellen, europarechtswidrig die selbstständige Berufsausübung sachgrundlos einzuschränken/ verhindern/ deutlich erschweren.
Bzw. von hause aus den inländischen Zulassungsantragstellern gegenüber jedem europäischen Leistungserbringer benachteiligen, denn letzterer darf hierzulande zumindest GKV- HB- Leistungen durchführen und abrechnen ( ohne irgendeine Anforderung ).

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Nicole Dany schrieb:

Dafür müssten sich die Familienzentren ein IK besorgen und eine Zulassung -mit allen Erfordernissen für den entsprechenden Heilmittelbereich - beantragen. Dann müssten sie, wie Praxisinhaber auch, dafür sorgen, dass Verordnungen ausgestellt werden, einen Heilmittelerbringer einstellen und selbst abrechnen.Kommt also in der Realität nicht vor. :blush:

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C. DBO
08.12.2013 19:01
Nein, die FZ rechnen nicht mit den Kassen ab, sondern der Heilmittelerbringer der in NRW Integrationskinder in den FZ behandeln darf.
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Nein, die FZ rechnen nicht mit den Kassen ab, sondern der Heilmittelerbringer der in NRW Integrationskinder in den FZ behandeln darf.
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Anonymer Teilnehmer
08.12.2013 19:36
Nein, nein, nein... hierbei handelt es sich um ein Projekt, bei dem die Abrechnung über die FZ mit den Kassen laufen sollen, damit auch Regelkinder behandelt werden können!!!
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• webpt
Nein, nein, nein... hierbei handelt es sich um ein Projekt, bei dem die Abrechnung über die FZ mit den Kassen laufen sollen, damit auch Regelkinder behandelt werden können!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Nein, nein, nein... hierbei handelt es sich um ein Projekt, bei dem die Abrechnung über die FZ mit den Kassen laufen sollen, damit auch Regelkinder behandelt werden können!!!

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webpt
08.12.2013 19:56
...bei dem die Abrechnung über die FZ mit den Kassen laufen sollen, damit auch Regelkinder behandelt werden können!!! ...

Vielleicht handelt es sich ja um ein Verbandsmitgliederprojekt. Um also die Leistungserbringer, welche in jedem Behandlungsraum eine halbe Schaumstoffrolle und eine Sitzgelegenheit von den Verbandsmitgliedern reglementiert bekommen haben, völlig vorzuführen.
Vielleicht ja sogar mit Genehmigung/ schulterschliessenden Zusammenarbeit mit den Akteuren des Gesundheitssystemes, von welchen die Verbandsmitglieder nicht einmal weitergeleitet bekommen, ob eine Kasse den Genehmigungsverzicht zurückgezogen hat.
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...bei dem die Abrechnung über die FZ mit den Kassen laufen sollen, damit auch Regelkinder behandelt werden können!!! ... Vielleicht handelt es sich ja um ein Verbandsmitgliederprojekt. Um also die Leistungserbringer, welche in jedem Behandlungsraum eine halbe Schaumstoffrolle und eine Sitzgelegenheit von den Verbandsmitgliedern reglementiert bekommen haben, völlig vorzuführen. Vielleicht ja sogar mit Genehmigung/ schulterschliessenden Zusammenarbeit mit den Akteuren des Gesundheitssystemes, von welchen die Verbandsmitglieder nicht einmal weitergeleitet bekommen, ob eine Kasse den Genehmigungsverzicht zurückgezogen hat.
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webpt schrieb:

...bei dem die Abrechnung über die FZ mit den Kassen laufen sollen, damit auch Regelkinder behandelt werden können!!! ...

Vielleicht handelt es sich ja um ein Verbandsmitgliederprojekt. Um also die Leistungserbringer, welche in jedem Behandlungsraum eine halbe Schaumstoffrolle und eine Sitzgelegenheit von den Verbandsmitgliedern reglementiert bekommen haben, völlig vorzuführen.
Vielleicht ja sogar mit Genehmigung/ schulterschliessenden Zusammenarbeit mit den Akteuren des Gesundheitssystemes, von welchen die Verbandsmitglieder nicht einmal weitergeleitet bekommen, ob eine Kasse den Genehmigungsverzicht zurückgezogen hat.

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C. DBO schrieb:

Nein, die FZ rechnen nicht mit den Kassen ab, sondern der Heilmittelerbringer der in NRW Integrationskinder in den FZ behandeln darf.



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