Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
ich möchte nur kurz verifizieren, was meine Recherche ergeben hat. Ich stelle eine Rechnung an das Abrechenzentrum in Augsburg und nehme den Satz der GKV plus das, was ich meine haben zu müssen.
Zuzahlung gibt es keine (Ich habe das unterschiedlich gelesen und habe ein Kassenrezept mit angekreuzter Zuzahlung). Sie bekommen einen (Beihilfe-) Teil erstattet, müssen bzw. können sich für den Rest freiwillig privat versichern.
Ist das bundesweit einheitlich? Ich bin in Niedersachsen.
Ist das so richtig? Was ich gefunden habe, stammte alles aus spätestens 2019.
Vielen Dank und eine schöne Restwoche!
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Nein nicht wirklich. 🥴
Siehe §10: Link
Ist ähnlich wie Bundeswehr, etc. Zuzahlung muss gezahlt werden.
Der Rest findest du hier: Bundespolizei - Heilfürsorge
Nur wenn der Bundespolizist in Pension geht fällt er in den Beihilfe-ähnliche Regelungen. M.a.W., für uns wird er dann zum Privatpatienten.
NB, hat mich max. 30 sek. Google-Suche gekostet. Weniger Zeit als du und ich für das Verfassen unsere Beiträge gebraucht haben. 🙈😂😂 Offensichtlich tut mein Dinosaurierhirn mit 2Finger-Adler-Suchsystem es noch nicht so schlecht. 😇
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani
Nein nicht wirklich. 🥴
Siehe §10: Link
Ist ähnlich wie Bundeswehr, etc. Zuzahlung muss gezahlt werden.
Der Rest findest du hier: Bundespolizei - Heilfürsorge
Nur wenn der Bundespolizist in Pension geht fällt er in den Beihilfe-ähnliche Regelungen. M.a.W., für uns wird er dann zum Privatpatienten.
NB, hat mich max. 30 sek. Google-Suche gekostet. Weniger Zeit als du und ich für das Verfassen unsere Beiträge gebraucht haben. 🙈😂😂 Offensichtlich tut mein Dinosaurierhirn mit 2Finger-Adler-Suchsystem es noch nicht so schlecht. 😇
Vielleicht ist Dein Algorhythmus auch besser :)
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pt ani schrieb:
Danke Lars. Tatsächlich habe ich hier und bei Google deutlich länger gesucht.
Vielleicht ist Dein Algorhythmus auch besser :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Hab nur 2 Suchwörter benutzt : Bundespolizei Heilfürsorge grinning
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij disappointed
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Problem beschreiben
pt ani schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte nur kurz verifizieren, was meine Recherche ergeben hat. Ich stelle eine Rechnung an das Abrechenzentrum in Augsburg und nehme den Satz der GKV plus das, was ich meine haben zu müssen.
Zuzahlung gibt es keine (Ich habe das unterschiedlich gelesen und habe ein Kassenrezept mit angekreuzter Zuzahlung). Sie bekommen einen (Beihilfe-) Teil erstattet, müssen bzw. können sich für den Rest freiwillig privat versichern.
Ist das bundesweit einheitlich? Ich bin in Niedersachsen.
Ist das so richtig? Was ich gefunden habe, stammte alles aus spätestens 2019.
Vielen Dank und eine schöne Restwoche!
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