Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
Da mir das Thema auch nicht grad geläufig ist wollte ich hier mal kurz hören wie der Ablauf genau zu sein hat.
- Ich frage überall nach (bzw der Pat,)
-Nach den Absagen informiert er die KK
-Mit meiner Praxis hat er evtl. eine Möglichkeit gefunden
- Ich darf mehrkosten bei der Kasse geltend machen...--- und da kommt nun die nächste Frage: In welcher Höhe? geht es da um Kilometergeld bzw. Ausfallzeit (fahrtzeit fast 45 Min eine fahrt das strasse immer voll , viele Ampeln etc. )
Nicht falsch verstehen am liebsten wäre mir es gibt ne Praxis die ihn übernimmt, aber wenn dann möchte ich das auch entsprechend vergütet haben.
Evtl. kann mich ja jemand kurz erleuchten. Vielen Dank.
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Kurz gesagt: keine umliegende Praxis kann den Hb machen-Patient informiert Kk-Kk ist in der Pflicht, da sie Versorgungsauftrag hat-Kasse MUSS sich darum kümmern und jemanden finden(Versorgungsauftrag!)-Kk findet aber auch niemanden-jetzt steigt ein Physio (zb du) zu seinen eigenen Bedingungen ein.
Schriftlich von der Kk genehmigen lassen!
Schreib ihn am besten an
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Sarah Gerbert schrieb:
Das hat Papa Alpaka mal sehr gut gelöst.
Kurz gesagt: keine umliegende Praxis kann den Hb machen-Patient informiert Kk-Kk ist in der Pflicht, da sie Versorgungsauftrag hat-Kasse MUSS sich darum kümmern und jemanden finden(Versorgungsauftrag!)-Kk findet aber auch niemanden-jetzt steigt ein Physio (zb du) zu seinen eigenen Bedingungen ein.
Schriftlich von der Kk genehmigen lassen!
Schreib ihn am besten an
@Horatio72 dann aber natürlich zum 2,3fachen satz ;)
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Alex Moro schrieb:
hat auch m0nique schon öfter hier geschrieben, dass sie als private praxis gkvs übernimmt zu ihren konditionen...
@Horatio72 dann aber natürlich zum 2,3fachen satz ;)
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Problem beschreiben
Horatio72 schrieb:
Moin, ich wusste keine vernünftige Überschrift und habe explizit mit der Suchfunktion da nichts gefunden. Folgendes Szenario: Ein Bekannter von mir benötigt HB, er wohnt aber ca 30 km entfernt von meiner Praxis/Wohnsitz. Ich habe jetzt alle Praxen in seiner Nähe abtelefoniert und keiner ist in der Lage den HB zu machen. Im Alleschlimmsten Notfall würde ich es machen zumindest bis eine in seiner Nähe wieder Kapazitäten hat. Allerdings würde ich mir das auch extra vergüten lassen über die Kasse. Daraufhin hab ich mit einem zwar netten aber wohl auch ziemlich Ahnungslosen MItarbeiter seiner KK gesprochen und der wusste von Versorgungsauftrag etc grad mal gar nichts.
Da mir das Thema auch nicht grad geläufig ist wollte ich hier mal kurz hören wie der Ablauf genau zu sein hat.
- Ich frage überall nach (bzw der Pat,)
-Nach den Absagen informiert er die KK
-Mit meiner Praxis hat er evtl. eine Möglichkeit gefunden
- Ich darf mehrkosten bei der Kasse geltend machen...--- und da kommt nun die nächste Frage: In welcher Höhe? geht es da um Kilometergeld bzw. Ausfallzeit (fahrtzeit fast 45 Min eine fahrt das strasse immer voll , viele Ampeln etc. )
Nicht falsch verstehen am liebsten wäre mir es gibt ne Praxis die ihn übernimmt, aber wenn dann möchte ich das auch entsprechend vergütet haben.
Evtl. kann mich ja jemand kurz erleuchten. Vielen Dank.
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"Privatpreise" ist zum Glück ein dehnbarer Begriff: im SGB V werden die GKVen zur 100%igen Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet, wenn sie selbst ihre Leistung nicht erbringen können. Dabei gilt: dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren. Sie werden kommen und versuchen zu erklären, dass es nicht ihre Schuld ist weil.
Weil gestern eine Wolke am Himmel hing, oder so. Beweis, dass die Wolke nicht da war.
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Papa Alpaka schrieb:
joy du hast "die Mitarbeiter der GKV müssten das wissen" gesagt. Nein. Die erste Antwort ist immer Nein, denn die verursacht keine Kosten. Die erste Antwort auf eine schriftliche Anfrage ist ebenfalls Nein, das verursacht noch immer keine Kosten. Bis der erste Versicherte ernsthaft argumentiert sind schonmal 80% der möglichen Kosten vermieden worden.
"Privatpreise" ist zum Glück ein dehnbarer Begriff: im SGB V werden die GKVen zur 100%igen Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet, wenn sie selbst ihre Leistung nicht erbringen können. Dabei gilt: dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren. Sie werden kommen und versuchen zu erklären, dass es nicht ihre Schuld ist weil.
Weil gestern eine Wolke am Himmel hing, oder so. Beweis, dass die Wolke nicht da war.
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Problem beschreiben
Turnschwester17 schrieb:
Ich habe in Erinnerung, dass die kk dann zu Privatpreisen die Therapie vergüten muss. Aber eigentlich müssten das die Mitarbeiter der kk wissen
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