Dein neuer Lieblingsplatz als
Physiotherapeut*in – im
Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm!
Du bist Physiotherapeut*in, liebst
Deinen Beruf, und suchst nicht nur
einen Job, sondern einen Ort, an
dem Du Deine Leidenschaft ausleben
kannst? Dann bist Du bei uns genau
richtig!
Im Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm verbinden wir moderne
Physiotherapie mit herzlicher
Zusammenarbeit. Unser Team ist
motiviert, engagiert und
unterstützt sich gegenseitig –
sowohl in der Praxis als auch
darüber...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist es Pflicht Hausbesuche zu machen? Heute kam kollege zu uns und meinte dass mann 10% Hausbesuche machen muss. Wer weiss mehr?
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FFGG schrieb:
Es gibt in Bayern keine festgeschriebenen Prozentsätze. Und ja, eine Kassenzulassung "verpflichtet" dich auch zu Hausbesuchen, nur wenn du keine Termine hast, was soll die KK machen?
Ist es Pflicht Hausbesuche zu machen? Heute kam kollege zu uns und meinte dass mann 10% Hausbesuche machen muss. Wer weiss mehr?
% gibt es nicht, alles andere steht in deinen RV.
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 17.9.18 10:44:
Ist es Pflicht Hausbesuche zu machen? Heute kam kollege zu uns und meinte dass mann 10% Hausbesuche machen muss. Wer weiss mehr?
% gibt es nicht, alles andere steht in deinen RV.
Ist es Pflicht Hausbesuche zu machen? Heute kam kollege zu uns und meinte dass mann 10% Hausbesuche machen muss. Wer weiss mehr?
Bullshit (außer der jeweils geschlossene Vertrag enthält eine entsprechende Klausel.
Manche RV lassen sich dahingehend interpretieren das HB unzulässig sind wenn man dadurch die Präsenzvereinbarung "ganztägig in der Praxis zur Verfügung" verletzen müsste ;)
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7)
Die Behandlungen sind grundsätzlich in eigener Praxis auszuführen. Dies gilt nicht für
therapeutisch indizierte Ausnahmefälle wie z.B. ADL-Training (z.B. Gehschule) im direkten
Umfeld der Praxis. Hausbesuche finden nach vertragsärztlicher Verordnung in der häuslichen
Umgebung des Versicherten statt. Ein anderer Therapieort (z.B. integrativer Kindergarten)
bedarf einer ausdrücklich so ausgestellten Verordnung des Vertragsarztes.
Ich interpretiere das so:
Der Arzt "verordnet" Hausbesuch und somit wäre in ich mit einer Kassenzulassung auch "verpflichtet" diese Hausbesuche durchzuführen. Ein selektives Ablehnen nur der Hausbesuche im Rahmen der GKV-Zulassung somit ja nicht möglich.
Ob, wann und wie man diese macht steht ja auf einem anderen Blatt, hier geht es darum, ob ich von der Kasse dazu verpflichtet werden kann, aufgrund der Kassenzulassung auch HBs zu machen.
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FFGG schrieb:
Also in meinem RV der AOK BY steht :
7)
Die Behandlungen sind grundsätzlich in eigener Praxis auszuführen. Dies gilt nicht für
therapeutisch indizierte Ausnahmefälle wie z.B. ADL-Training (z.B. Gehschule) im direkten
Umfeld der Praxis. Hausbesuche finden nach vertragsärztlicher Verordnung in der häuslichen
Umgebung des Versicherten statt. Ein anderer Therapieort (z.B. integrativer Kindergarten)
bedarf einer ausdrücklich so ausgestellten Verordnung des Vertragsarztes.
Ich interpretiere das so:
Der Arzt "verordnet" Hausbesuch und somit wäre in ich mit einer Kassenzulassung auch "verpflichtet" diese Hausbesuche durchzuführen. Ein selektives Ablehnen nur der Hausbesuche im Rahmen der GKV-Zulassung somit ja nicht möglich.
Ob, wann und wie man diese macht steht ja auf einem anderen Blatt, hier geht es darum, ob ich von der Kasse dazu verpflichtet werden kann, aufgrund der Kassenzulassung auch HBs zu machen.
In der Leistungspflicht ist die jeweils zuständige GKV, die wird ggf. durchtelefonieren ob irgendwo noch Therapieplätze frei sind. Ggf. muss alternativ der Krankentransport in die Praxis gestellt werden ... oder mit einzelnen Leistungserbringer nachverhandelt, zu welchen Konditionen die Leistung "HB" eingekauft werden könnte...
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Papa Alpaka schrieb:
Ich sehe dort keinen Kontraktionszwang, FFGG -- wenn keine Kapazität dann kein HB-Platz. Das mögliche Pensum jedes einzelnen Therapeuten ist begrenzt.
In der Leistungspflicht ist die jeweils zuständige GKV, die wird ggf. durchtelefonieren ob irgendwo noch Therapieplätze frei sind. Ggf. muss alternativ der Krankentransport in die Praxis gestellt werden ... oder mit einzelnen Leistungserbringer nachverhandelt, zu welchen Konditionen die Leistung "HB" eingekauft werden könnte...
VG
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FFGG schrieb:
Ja PA da hast du recht, so kann man es sehen. Ich vergleiche es eben mit der Tatsache, dass, wenn ich z.B. keinerlei MLD durchführen würde (warum auch immer :blush: ) es wohl schon Probleme mit der Kasse bei grundsätzlicher Weigerung der Durchführung eines HM geben kann. HB ist doch analog dann?
VG
Steht kein KFZ für HB zur Verfügung (z.B. weil keine Haftpflicht für gewerbliche Nutzung abgeschlossen wurde) schränkt der Radius für HB sich erheblich ein -- bis zu "Fußläufig in 90 Sekunden erreichbar".
Es gehört nicht zu den Zulassungsbedingungen, ein für die Leistung von HB ausreichend Versicherten Fahrzeug vorzuhalten (Beispiel: Für den Wagen meiner Frau zahle ich €86 Haftpflicht+Vollkasko im Jahr. Der gleiche Wagen für Gewerblich+45.000km/Jahr würde im günstigen Fall mit fast €900/Jahr Haftpflicht+Vollkasko zu Buche schlagen)
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Papa Alpaka schrieb:
Jein. Bei Kapazitätsproblemen kannst du MLD bzw HB schlicht nicht durchführen; ich habe bisher noch nicht einmal die MLD-Zertifizierung angestrebt (wozu auch?).
Steht kein KFZ für HB zur Verfügung (z.B. weil keine Haftpflicht für gewerbliche Nutzung abgeschlossen wurde) schränkt der Radius für HB sich erheblich ein -- bis zu "Fußläufig in 90 Sekunden erreichbar".
Es gehört nicht zu den Zulassungsbedingungen, ein für die Leistung von HB ausreichend Versicherten Fahrzeug vorzuhalten (Beispiel: Für den Wagen meiner Frau zahle ich €86 Haftpflicht+Vollkasko im Jahr. Der gleiche Wagen für Gewerblich+45.000km/Jahr würde im günstigen Fall mit fast €900/Jahr Haftpflicht+Vollkasko zu Buche schlagen)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 17.9.18 10:44:
Ist es Pflicht Hausbesuche zu machen? Heute kam kollege zu uns und meinte dass mann 10% Hausbesuche machen muss. Wer weiss mehr?
Bullshit (außer der jeweils geschlossene Vertrag enthält eine entsprechende Klausel.
Manche RV lassen sich dahingehend interpretieren das HB unzulässig sind wenn man dadurch die Präsenzvereinbarung "ganztägig in der Praxis zur Verfügung" verletzen müsste ;)
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