Die Mittelrhein-Klinik ist nach
QMS-Qualitätsmanagementsystem-Reha
zertifiziert.
Ihre Aufgaben
? Sie arbeiten intensiv in
physiotherapeutischen Einzel- und
Gruppenbehandlungen, um unseren
Patientinnen und Patienten wieder
auf die Beine zu helfen. Denn Ihr
vorrangiges Ziel ist es, Spaß
an der Bewegung zu vermitteln bzw.
wiederzugeben.
? Sie planen und führen
Sporttherapie...
QMS-Qualitätsmanagementsystem-Reha
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Jetzt hat die Versicherung einer Patientin von mir gesagt, sie müsse zu einer niedergelassenen Physio in eine Praxis wechseln, meine Behandlungen würde die Versicherung ab sofort nicht mehr bezahlen. Es geht dabei nicht um Dauer, Häufigkeit und Art der Behandlung, sondern ausschließlich darum, dass ich keine eigene Praxis hätte. Es ist klar, dass ohne eigene Praxis keine Kassenpatienten-Hausbesuche erstattet werden. Für Privatpatienten gilt das aber nicht.
Kann mir jemand Argumentationshilfe geben, weiß evtl sogar einen Paragraphen, mit dem wir die Versicherung überzeugen können? Vielen Dank im Vorraus!
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Ayca schrieb:
Seit etlichen Jahren mache ich als selbständige Physiotherapeutin ohne eigene Praxis ausschließlich Hausbesuche bei Privatpatienten. Bisher gab es noch nie Probleme mit den Versicherungen der Patienten.
Jetzt hat die Versicherung einer Patientin von mir gesagt, sie müsse zu einer niedergelassenen Physio in eine Praxis wechseln, meine Behandlungen würde die Versicherung ab sofort nicht mehr bezahlen. Es geht dabei nicht um Dauer, Häufigkeit und Art der Behandlung, sondern ausschließlich darum, dass ich keine eigene Praxis hätte. Es ist klar, dass ohne eigene Praxis keine Kassenpatienten-Hausbesuche erstattet werden. Für Privatpatienten gilt das aber nicht.
Kann mir jemand Argumentationshilfe geben, weiß evtl sogar einen Paragraphen, mit dem wir die Versicherung überzeugen können? Vielen Dank im Vorraus!
Das ist nur zum Teil richtig!
Keine Argumentationshilfe, keinen Paragraphen...nur das was im Versicherungsvertrag des Versicherten geregelt ist gilt,
und hier steht eben diese Klausel immer öfter drin!
Grüße...Gerry
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Eberhard schrieb:
Schon im Jahr 2014 und auch davor, als ich noch meine Praxis hatte, kehrten viele Patienten nach Jahren des Fremdgehens in unsere Praxis zurück und gaben zum Teil offen zu, dass sie ihre Rechnungen nicht mehr erstattet bekommen. Tatsächlich war im Kleingedruckten ihrer PKK verankert, dass nur Leistungen aus GKV-Niedergelassenen Praxen ersetzt werden.
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Eberhard schrieb:
In meinem obigen Beitrag bin ich natürlich von PKK-Patienten ausgegangen.
Denn dann können reine Privatpraxen, also Praxen ohne Kassenzulassung, zumachen.
Bei Altverträgen gibt es diese Klauseln nicht. Und da das Geschäft mit Neuverträgen offenbar eingebrochen ist und die Überschüsse am Kapitalmarkt kaum noch etwas einbringen um einen Kapitalstock aufzubauen, werden, wie bei der GKV auch, Leistungen gekürzt oder an bestimmte Bedingungen gebunden, Tarifwechsel angeboten bzw. die Prämien angehoben um die (steigenden) Ausgaben halbwegs zu kompensieren.
Keine schöne Zukunft für unsere PKV. Und deren Versicherte.
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guest schrieb:
Ob solche Vertragsklauseln überhaupt wirksam werden können, bleibt abzuwarten.
Denn dann können reine Privatpraxen, also Praxen ohne Kassenzulassung, zumachen.
Bei Altverträgen gibt es diese Klauseln nicht. Und da das Geschäft mit Neuverträgen offenbar eingebrochen ist und die Überschüsse am Kapitalmarkt kaum noch etwas einbringen um einen Kapitalstock aufzubauen, werden, wie bei der GKV auch, Leistungen gekürzt oder an bestimmte Bedingungen gebunden, Tarifwechsel angeboten bzw. die Prämien angehoben um die (steigenden) Ausgaben halbwegs zu kompensieren.
Keine schöne Zukunft für unsere PKV. Und deren Versicherte.
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morpheus-06 schrieb:
Das kann man so nicht sagen, AGB's können sich immer ändern auch bei Altverträgen. Meine Privatpraxis übertrifft den Kassenstandard deutlich und stellt ohne Zulassung kein Problem dar, Nachfragen von der PKV gab es schon einige. Die wollen für ihre Kunden ein Mindeststandard schaffen, was gar nicht so falsch ist.
Mein Klientel ist übrigens zum überwiegenden Teil uralt oder so pflegebedürftig (vom Endstadium Krebs bis Demenzen usw), dass es für kaum einen meiner Patienten machbar ist, in eine Praxis zu gehen. Viele haben die Praxen der Umgebung telefonisch abgeklappert. Woran auch immer es liegt - ob an den "unattraktiven" Diagnosen, unspannenden Behandlungen oder mühsamen Hausbesuchen (habe ich alles schon zu hören bekommen) - sie kriegen kaum Termine für Hausbesuche. Ich sehe mich also eher als eine Ergänzung zum Praxisbetrieb, nicht als Konkurrenz. Natürlich war meine Arbeit früher in der Praxis mit überwiegend jungen Sportlern was ganz anderes. Aber auch heute macht mir meine Arbeit Freude. Ich kann Lebensqualitäten helfen zu verbessern und es wäre echt schade, wenn diese Patienten, bei denen es sich vermeintlich nicht mehr lohnt, vollends auf der Strecke blieben.
Grüße, Ayca
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Ayca schrieb:
Danke für Eure Antworten, hat mir schon sehr weitergeholfen. Jetzt soll die Patientin erst nochmal das Kleingedruckte in Ihrem Vertrag lesen.
Mein Klientel ist übrigens zum überwiegenden Teil uralt oder so pflegebedürftig (vom Endstadium Krebs bis Demenzen usw), dass es für kaum einen meiner Patienten machbar ist, in eine Praxis zu gehen. Viele haben die Praxen der Umgebung telefonisch abgeklappert. Woran auch immer es liegt - ob an den "unattraktiven" Diagnosen, unspannenden Behandlungen oder mühsamen Hausbesuchen (habe ich alles schon zu hören bekommen) - sie kriegen kaum Termine für Hausbesuche. Ich sehe mich also eher als eine Ergänzung zum Praxisbetrieb, nicht als Konkurrenz. Natürlich war meine Arbeit früher in der Praxis mit überwiegend jungen Sportlern was ganz anderes. Aber auch heute macht mir meine Arbeit Freude. Ich kann Lebensqualitäten helfen zu verbessern und es wäre echt schade, wenn diese Patienten, bei denen es sich vermeintlich nicht mehr lohnt, vollends auf der Strecke blieben.
Grüße, Ayca
Das kann man so nicht sagen, AGB's können sich immer ändern auch bei Altverträgen. Meine Privatpraxis übertrifft den Kassenstandard deutlich und stellt ohne Zulassung kein Problem dar, Nachfragen von der PKV gab es schon einige. Die wollen für ihre Kunden ein Mindeststandard schaffen, was gar nicht so falsch ist.
Branchenspezifisch sind das keine AGB. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen, genannt AVB, können sich also auch immer ändern?
Das wäre mir neu. Ohne Zustimmung ohnehin nicht möglich.
Bei Tarifwechsel oder Vertragswechsel mag das sein. Jedoch immer fraglich, ob der Wirksamkeit solcher Klauseln.
Aber was mich wirklich interessiert ist, inwiefern deine Privatpraxis den Kassenstandard deutlich übertrifft? Was meinst du damit? Einrichtungsrichtlinien gem. Anlage 2 zum Rahmenvertrag?
Hast du doppelt soviel Therapiefläche je Behandler? Zwei Geräte zur Wärmeanwendung? Lichte Raumhöhe von 4,5m?
Wer von der PKV hat sich von deinem deutlich übertroffenen Kassenstandard überzeugt und wie läuft das ab? Inspektion der Räume inkl. Vorstellung deines Praxiskonzeptes mit Behandlungsspektrum und entsprechender Nachweise?
Ich halte das Ganze für eine Masche einer PKV Rechnungen zu kürzen/nicht zu erstatten.
Getreu dem Motto: Erstmal probieren, vielleicht klappt es. Ich kenne genug privat Versicherte, die mit der einen oder anderen Masche der Rechnungskürzung zu tun haben/hatten. Die einen schlucken es und die anderen treten der PKV mal anständig in den A****.
@Ayca: Ich habe auch einige privat Versicherte im HB. Richtig ist, dass sehr viele Versicherer keine HB Pauschale oder Km Geld erstatten, wenn du das in Rechnung stellst. Aber ich habe auch einen, dem erstatten sie den Hausbesuch nach einigem Hin und Her. Obwohl das explizit im Versicherungsvertrag ausgeklammert wurde.
Vieles ist möglich, aber die Leute müssen ihrer PKV manchmal ein bisschen Dampf machen.
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guest schrieb:
morpheus-06 schrieb am 24.5.16 11:43:
Das kann man so nicht sagen, AGB's können sich immer ändern auch bei Altverträgen. Meine Privatpraxis übertrifft den Kassenstandard deutlich und stellt ohne Zulassung kein Problem dar, Nachfragen von der PKV gab es schon einige. Die wollen für ihre Kunden ein Mindeststandard schaffen, was gar nicht so falsch ist.
Branchenspezifisch sind das keine AGB. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen, genannt AVB, können sich also auch immer ändern?
Das wäre mir neu. Ohne Zustimmung ohnehin nicht möglich.
Bei Tarifwechsel oder Vertragswechsel mag das sein. Jedoch immer fraglich, ob der Wirksamkeit solcher Klauseln.
Aber was mich wirklich interessiert ist, inwiefern deine Privatpraxis den Kassenstandard deutlich übertrifft? Was meinst du damit? Einrichtungsrichtlinien gem. Anlage 2 zum Rahmenvertrag?
Hast du doppelt soviel Therapiefläche je Behandler? Zwei Geräte zur Wärmeanwendung? Lichte Raumhöhe von 4,5m?
Wer von der PKV hat sich von deinem deutlich übertroffenen Kassenstandard überzeugt und wie läuft das ab? Inspektion der Räume inkl. Vorstellung deines Praxiskonzeptes mit Behandlungsspektrum und entsprechender Nachweise?
Ich halte das Ganze für eine Masche einer PKV Rechnungen zu kürzen/nicht zu erstatten.
Getreu dem Motto: Erstmal probieren, vielleicht klappt es. Ich kenne genug privat Versicherte, die mit der einen oder anderen Masche der Rechnungskürzung zu tun haben/hatten. Die einen schlucken es und die anderen treten der PKV mal anständig in den A****.
@Ayca: Ich habe auch einige privat Versicherte im HB. Richtig ist, dass sehr viele Versicherer keine HB Pauschale oder Km Geld erstatten, wenn du das in Rechnung stellst. Aber ich habe auch einen, dem erstatten sie den Hausbesuch nach einigem Hin und Her. Obwohl das explizit im Versicherungsvertrag ausgeklammert wurde.
Vieles ist möglich, aber die Leute müssen ihrer PKV manchmal ein bisschen Dampf machen.
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Gerry schrieb:
...Es ist klar, dass ohne eigene Praxis keine Kassenpatienten-Hausbesuche erstattet werden. Für Privatpatienten gilt das aber nicht...
Das ist nur zum Teil richtig!
Keine Argumentationshilfe, keinen Paragraphen...nur das was im Versicherungsvertrag des Versicherten geregelt ist gilt,
und hier steht eben diese Klausel immer öfter drin!
Grüße...Gerry
PS
Ich hatte bisher einen solchen Fall, wo eine PKV nach meiner Zulassung gefragt hatte.
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Tempelritter schrieb:
Das kann auch für die PKV gelten, mache PKV macht die Erstattung an einer Kassenzulassung fest.
PS
Ich hatte bisher einen solchen Fall, wo eine PKV nach meiner Zulassung gefragt hatte.
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