Sportphysiotherapeut:in (m/w/d) ab
01.08.2026
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Das sind die GESUND Praxen
Physiotherapie München, mit den
drei Standorten GESUND Reha rechts
der Isar, GESUND Physiotherapie
Nymphenburg und GESUND
Physiotherapie Bogenhausen.
Wir suchen ab dem 01.08.2026
(Eintritt flexibel) eine/n
motivierte/n und
ergebnisorientierte/n
Sportphysiotherapeut:in / (m/w/d)
in Vollzeit für unseren Standort
GESUND Physiotherapie Bogenhausen
in Zus...
01.08.2026
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ich habe eine Frage, zu der ich schon viel telefoniert, gegoogelt, mich mit Kollegen ausgetauscht habe, aber keine 100%ige Antwort finden kann... vielleicht hier?!?
Ich mache in einer nebenberuflichen Selbständigkeit Hausbesuche für Privatpatienten. Kürzlich bekam ich eine Anfrage von einem Patienten, der zwar eine PT-Privatverordnung hat, aber so fit ist, dass er medizinisch gesehen keinen HB benötigt. Aus persönlichen Gründen würde er aber eine Behandlung mit HB bevorzugen.
Nun meine Frage: auf der einen Seite lese/höre ich: gar kein Problem: Behandlungsvertrag (sowieso!), in dem festgelegt wird, was der Pat. selbst für den HB zahlt, die Abrechnung der PT ganz normal per Rechnung mit dem Pat. und der mit der PKV.
Ich lese aber mindestens genau so oft: Nein, geht nicht, es MUSS auch der HB verordnet sein, ansonsten MUSS die Behandlung in einer Praxis durchgeführt werden.....
Wer kann mir eine Antwort geben? Ich frage mich, wer, außer der Betriebshaftpflichtversicherung könnte sich an der ersten Variante stören?
Habt ihr vielleicht Links oder andere Verweise, wo ich eine Antwort finden kann?!?
Ich bedanke mich und wünsche einen guten Start in die Woche!
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Ruf Deine Versicherung an und frag.
Die Versicherung des Patienten hat damit nichts zu tun. Es gibt allerdings wohl die zunehmende Tendenz, dass Krankenversicherungen möchten, dass die gleichen räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wie in den Verträgen mit der GKV.
Aber das ist letztlich das Problem des Patienten, nicht Deines.
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pt ani schrieb:
Wenn Deine Haftpflichtversicherung nicht explizit sagt, dass ohne Verordnung eines HB dieser auch nicht abgedeckt ist (was wohl eher nicht der Fall sein wird), dann kannst Du das durchaus machen.
Ruf Deine Versicherung an und frag.
Die Versicherung des Patienten hat damit nichts zu tun. Es gibt allerdings wohl die zunehmende Tendenz, dass Krankenversicherungen möchten, dass die gleichen räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wie in den Verträgen mit der GKV.
Aber das ist letztlich das Problem des Patienten, nicht Deines.
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Problem beschreiben
Sanni1 schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, zu der ich schon viel telefoniert, gegoogelt, mich mit Kollegen ausgetauscht habe, aber keine 100%ige Antwort finden kann... vielleicht hier?!?
Ich mache in einer nebenberuflichen Selbständigkeit Hausbesuche für Privatpatienten. Kürzlich bekam ich eine Anfrage von einem Patienten, der zwar eine PT-Privatverordnung hat, aber so fit ist, dass er medizinisch gesehen keinen HB benötigt. Aus persönlichen Gründen würde er aber eine Behandlung mit HB bevorzugen.
Nun meine Frage: auf der einen Seite lese/höre ich: gar kein Problem: Behandlungsvertrag (sowieso!), in dem festgelegt wird, was der Pat. selbst für den HB zahlt, die Abrechnung der PT ganz normal per Rechnung mit dem Pat. und der mit der PKV.
Ich lese aber mindestens genau so oft: Nein, geht nicht, es MUSS auch der HB verordnet sein, ansonsten MUSS die Behandlung in einer Praxis durchgeführt werden.....
Wer kann mir eine Antwort geben? Ich frage mich, wer, außer der Betriebshaftpflichtversicherung könnte sich an der ersten Variante stören?
Habt ihr vielleicht Links oder andere Verweise, wo ich eine Antwort finden kann?!?
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