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ich habe zum ersten Mal den Fall, dass ein Hausbesuchspatient von seinem Zuhause ins Pflegeheim gewechselt hat.
Natürlich steht auf der VO seine ursprüngliche Adresse und nicht das Pflegeheim.
Wie gehe ich jetzt vor?
Er ist auch noch nicht im Pflegeheim als Erstwohnsitz gemeldet, da er zunächst nur in Kurzzeitpflege ging.
Kann ich das Rezept so lange weitermachen, bis er im Heim als Erstwohnsitz angemeldet wird oder wie sieht eine VO für das Pflegeheim aus?
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Nini32 schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
ich habe zum ersten Mal den Fall, dass ein Hausbesuchspatient von seinem Zuhause ins Pflegeheim gewechselt hat.
Natürlich steht auf der VO seine ursprüngliche Adresse und nicht das Pflegeheim.
Wie gehe ich jetzt vor?
Er ist auch noch nicht im Pflegeheim als Erstwohnsitz gemeldet, da er zunächst nur in Kurzzeitpflege ging.
Kann ich das Rezept so lange weitermachen, bis er im Heim als Erstwohnsitz angemeldet wird oder wie sieht eine VO für das Pflegeheim aus?
Die KK weiß ja von der KZP.
Ich habe das oft!
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pt ani schrieb:
Bei KZP ist das immer so und hat keinen Einfluss auf Deine Abrechnung.
Die KK weiß ja von der KZP.
Ich habe das oft!
Er soll aber nun doch als Langzeitpflegepatient angemeldet werden und somit seinen Erstwohnsitz dort haben. Es handelt sich bei der VO um eine Langzeitverordnung mit 36 mal MLD, sodass ich nicht will, dass ich dann irgendwann umsonst hingegangen bin und mir die KK das Rezept nicht bezahlt, da es sich um einen HB in einer sozialen Einrichtung handelt.
Uninformierte Frage: steht bei Pflegeheimen Hausbesuch quasi
Patientenname und Pflegeheimadresse oder wie wird ersichtlich, dass Patient in Pflegeheim HB bekommt? Hatte noch keinen Patienten im Pflegeheim.
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Relevant ist die tatsächliche Situation, nicht der Adresseintrag auf der Verordnung.
...vor Wechsel in die Kurzzeitpflege: Leistungsziffer 29933 Hausbesuch
...ab Wechsel in die Kurzzeitpflege: Leistungsziffer 29922 Hausbesuch Kurzzeitpflege (unbedingt entsprechend notieren, auch wenn die Vergütung identisch ist)
...ab stationärer Aufnahme: Leistungsziffer 29934 Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung.
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Papa Alpaka schrieb:
Sprich mit Heimleitung bzw. Angehörigen.
Relevant ist die tatsächliche Situation, nicht der Adresseintrag auf der Verordnung.
...vor Wechsel in die Kurzzeitpflege: Leistungsziffer 29933 Hausbesuch
...ab Wechsel in die Kurzzeitpflege: Leistungsziffer 29922 Hausbesuch Kurzzeitpflege (unbedingt entsprechend notieren, auch wenn die Vergütung identisch ist)
...ab stationärer Aufnahme: Leistungsziffer 29934 Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung.
Differenziert wird erst bei der Abrechnung, da musst du angeben ob es ein normaler Hausbesuch war, oder ein Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung
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Break schrieb:
Die Verordnung für Patienten in einer Einrichtung sieht genau so aus, wie eine Verordnung im Hausbesuch.
Differenziert wird erst bei der Abrechnung, da musst du angeben ob es ein normaler Hausbesuch war, oder ein Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung
3* HB zu Hause 29933
5* HB Kurzzeitpflege 29922
2* HB Vollzeitpflege 20934
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Ahn schrieb:
@Papa Alpaka und dann bei der Abrechnung aufspltten, z.B.
3* HB zu Hause 29933
5* HB Kurzzeitpflege 29922
2* HB Vollzeitpflege 20934
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Nini32 schrieb:
@pt ani Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Er soll aber nun doch als Langzeitpflegepatient angemeldet werden und somit seinen Erstwohnsitz dort haben. Es handelt sich bei der VO um eine Langzeitverordnung mit 36 mal MLD, sodass ich nicht will, dass ich dann irgendwann umsonst hingegangen bin und mir die KK das Rezept nicht bezahlt, da es sich um einen HB in einer sozialen Einrichtung handelt.
Uninformierte Frage: steht bei Pflegeheimen Hausbesuch quasi
Patientenname und Pflegeheimadresse oder wie wird ersichtlich, dass Patient in Pflegeheim HB bekommt? Hatte noch keinen Patienten im Pflegeheim.
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helga902 schrieb:
Es gibt ja drei unterschiedliche Positionen für Hausbesuch. Für HB in Kurzzeitpflege gibt es den gleichen Betrag wie für den normalen HB. Du musst bei der Abrechnung die richtige Nummer angeben und auch hinten richtig vermerken. Du kannst das auf einem Rezept behandeln. (Solange es sich für dich lohnt, wegen einem HB im Heim dort hin zu fahren 😎)
Das ist doch kein Problem: einfach die jeweils passende Position für den Hausbesuch auswählen zum entsprechenden Termin.
Ich kann ja z. B. schlecht für meinen Pat. noch die normale HB-Position nehmen, bloß weil auf dem Rezept noch seine alte Adresse steht .
Die KK weiß ja, daß er im Heim ist.
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soleta schrieb:
Ich habe einen Patient, der seit fast einem Jahr im Pflegeheim lebt und auf den Rezepten steht immer noch die vorherige Adresse - weil er nach Auskunft seiner Frau bis dato noch nicht umgemeldet ist.
Das ist doch kein Problem: einfach die jeweils passende Position für den Hausbesuch auswählen zum entsprechenden Termin.
Ich kann ja z. B. schlecht für meinen Pat. noch die normale HB-Position nehmen, bloß weil auf dem Rezept noch seine alte Adresse steht .
Die KK weiß ja, daß er im Heim ist.
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pt ani schrieb:
Auch in der Konstellation habe ich da noch nie Probleme gehabt!
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Leni C. schrieb:
Ich betreue Patienten im Heim , da steht auch nach 5 Jahren noch die alte Wohnadresse auf dem Rezept . Ist kein Problem .
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Nini32 schrieb:
Vielen herzlichen Dank für Euer Teilen Eurer Erfahrungen. Hat mir enorm weitergeholfen. Thanx!!!! Ihr seid die Besten.
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