Hier ist Ihre helfende Hand
gefragt:
• Durchführung von Einzel- und
Gruppenstunden unter verschiedenen
Aspekten der Physiotherapie
(Rückenschule, Wassergymnastik
u.a.m.)
• Dokumentation der Therapie
• Betreuung unseres
computergestützten MTT Raums
• Rückmeldungen in Ihrem
spezifischen Behandlungsteam
• Teilnahme, Mi...
gefragt:
• Durchführung von Einzel- und
Gruppenstunden unter verschiedenen
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(Rückenschule, Wassergymnastik
u.a.m.)
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ich stehe derzeit voreinem Problem, von dem ich hoffe, aus euren Reihen einen Input zu bekommen, wie sich dieses lösen läßt.
Eine der Dauer-Patientinnen meiner Praxis ist seit kurzem Wegeunfähig. In vier Wochen wird sie aus der neurologischen Reha entlassen und muss ab dann im Hausbesuch behandelt werden. Eigentlich nehmen wir schon seit langer Zeit keine neuen Hausbesuche mehr an, weil wir ohnehin bereits überdurchschnittlich viele HB-Behandlungen durchführen und auch ansonsten mit sehr langen Wartezeiten ausgebucht sind. Die Patientin wird nach Entlassung aus der Klinik in einer betreuten Altenwohnanlage untergebracht, welche zwar nicht räumlich, aber Verwaltungstechnisch zu einem nahegelegenen Pflegeheim zählt. Aus diesem Grund würde die KK für den Hausbesuch der Patientin nur den reduzierten Hausbesuchssatz bezahlen. So gern ich der Patientin für den Hausbesuch zusagen würde, so ungern bin ich bereit, mich mit diesem Satz abzufinden, da er nicht einmal die Kosten deckt. Da meine MA diesen HB nur als Überstunde anhängen kann und er sich auch fahrtechnisch nicht mit einem anderen Hausbesuch in der unmittelbaren Nachbarschaft kombinieren läßt, würde ich in diesem Fall richtig draufzahlen, kann also den HB nicht wirtschaftlich erbringen.
Hat einer von euch für eine ähnliche Situation eine Lösung gefunden? Meine einzige Idee wäre, dass die Patientin ein Privatrezept vorlegt und wir auf dieses Rezept behandeln und die Patientin der KK anschließend die Rechnung zu Erstattung einreicht. Hat jemand von euch mit dieser Handhabung vielleicht Erfahrung oder einen anderen Vorschlag? Die Dame ist übrigens zuzahlungsbefreit und lebt von einer kleinen Witwenrente und Zuschüssen vom Sozialamt.
Vielen Dank für euren Input!
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ich glaub, wir alle haben schon mal jemanden pro Bono behandelt, ohne wirklich was dafür zu bekommen – oft auch wegen der Kassenkürzungen.
MLD ist sowieso ein eigenes Kapitel – extrem schlecht vergütet.
Wenn dir die Patientin wichtig ist, dann mach’s. Nimm den miesen Heimbesuchssatz in Kauf.
Wenn du am Ende das Gefühl hast, du hast wirklich geholfen – dann war’s das meistens wert.
Wir reparieren Menschen, das treibt uns.
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postri-77 schrieb:
Hej,
ich glaub, wir alle haben schon mal jemanden pro Bono behandelt, ohne wirklich was dafür zu bekommen – oft auch wegen der Kassenkürzungen.
MLD ist sowieso ein eigenes Kapitel – extrem schlecht vergütet.
Wenn dir die Patientin wichtig ist, dann mach’s. Nimm den miesen Heimbesuchssatz in Kauf.
Wenn du am Ende das Gefühl hast, du hast wirklich geholfen – dann war’s das meistens wert.
Wir reparieren Menschen, das treibt uns.
Ich kann dich einerseits gut verstehen, andererseits sind mir alle Patienten wichtig, weswegen ich sogar Kassenpatienten behandle, auch wenn das Honorar von deren Krankenkassen noch immer nicht annähernd den Aufwand rechtfertigt, den wir für die Gesundheit unserer Patienten treiben. Dies geht für mich aber nicht so weit, dass ich Geld zu den Krankenkassen meiner Patienten trage, sprich draufzahle. Natürlich kommt es auch bei mir gelegentlich vor, dass ich jemanden ohne Honorarzahlung oder länger behandle, als es die vorgelegte Verordnung rechtfertigt. Dies aber auf Jahre hinaus mehrmals wöchendlich zu tun, wäre schon eine andere Hausnummer.
Genauso wichtig wie meine Patienten ist mir mein Team, dem ich mich bemühe, seit Gründung meiner Praxis bestmögliche Bedingungen zu bieten, sowohl hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, als auch hinsichtlich des Gehaltes. Da meine MA seit mindestens 2010 bei mir arbeiten, kann es nicht so falsch sein, wie ich es mache. Dies könnte ich nicht mehr tun, wenn ich anfangen würde, mich vom Helfersyndrom dahinraffen zu lassen um aus reiner Menschenliebe zu arbeiten.
So viele Jahre habe ich nicht mehr, bis ich mich zurückziehen und meine Praxis (hoffentlich) in andere Hände übergeben werde. Wenn alles gut läuft, werden es vielleicht noch acht Jahre sein, denn bis 70 wollte ich eigentlich schon noch arbeiten. Zum Zeitpunkt der Übergabe soll die Praxis wirtschaftlich gesund sein und auf soliden Füßen stehen, weswegen ich die Krankenkassen nicht durch kostenlose Leistungserbringung subventionieren werde. Und schon gar nicht die Krankenkassen, die uns regelmäßig durch Honorarverweigerung für ordentlich erbrachte Arbeitsleistung spüren lassen, wie sie den Begriff "Vertragspartnerschaft" definieren.
Helfersyndrom ist etwas für Leute, die es sich leisten können, nicht aber für mich, denn ich trage Verantwortung für mein Team und meine Familie!
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MikeL schrieb:
@postri-77
Ich kann dich einerseits gut verstehen, andererseits sind mir alle Patienten wichtig, weswegen ich sogar Kassenpatienten behandle, auch wenn das Honorar von deren Krankenkassen noch immer nicht annähernd den Aufwand rechtfertigt, den wir für die Gesundheit unserer Patienten treiben. Dies geht für mich aber nicht so weit, dass ich Geld zu den Krankenkassen meiner Patienten trage, sprich draufzahle. Natürlich kommt es auch bei mir gelegentlich vor, dass ich jemanden ohne Honorarzahlung oder länger behandle, als es die vorgelegte Verordnung rechtfertigt. Dies aber auf Jahre hinaus mehrmals wöchendlich zu tun, wäre schon eine andere Hausnummer.
Genauso wichtig wie meine Patienten ist mir mein Team, dem ich mich bemühe, seit Gründung meiner Praxis bestmögliche Bedingungen zu bieten, sowohl hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, als auch hinsichtlich des Gehaltes. Da meine MA seit mindestens 2010 bei mir arbeiten, kann es nicht so falsch sein, wie ich es mache. Dies könnte ich nicht mehr tun, wenn ich anfangen würde, mich vom Helfersyndrom dahinraffen zu lassen um aus reiner Menschenliebe zu arbeiten.
So viele Jahre habe ich nicht mehr, bis ich mich zurückziehen und meine Praxis (hoffentlich) in andere Hände übergeben werde. Wenn alles gut läuft, werden es vielleicht noch acht Jahre sein, denn bis 70 wollte ich eigentlich schon noch arbeiten. Zum Zeitpunkt der Übergabe soll die Praxis wirtschaftlich gesund sein und auf soliden Füßen stehen, weswegen ich die Krankenkassen nicht durch kostenlose Leistungserbringung subventionieren werde. Und schon gar nicht die Krankenkassen, die uns regelmäßig durch Honorarverweigerung für ordentlich erbrachte Arbeitsleistung spüren lassen, wie sie den Begriff "Vertragspartnerschaft" definieren.
Helfersyndrom ist etwas für Leute, die es sich leisten können, nicht aber für mich, denn ich trage Verantwortung für mein Team und meine Familie!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MikeL 👏👏👏
1. nach Wegeaufwand
2. nach Compliance, realistisch erreichbaren Therapiezielen und dem bestmöglichen outcome der Pat.
Dafür lese ich den Entlassungsbericht aus der Reha, spreche möglichst vorab mit Pat. und/oder den Angehörigen. Je nach Zustand der Pat. kann eine KG-ZNS Doppelbehandlung sinnvoll sein.
Schlimmstenfalls ist nach 6 Behandlungen / 3 Terminen nach der WANZ-Regel Schluss,
Ob das in deinem Fall wirtschaftlich ausreicht, ob die MA diese Überstunde für diese Pat. gerne auf dem Weg nach Hause macht, oder doch eher nicht so gerne, keine Ahnung, das solltet ihr untereinander gut kommunizieren.
Weiter unten hast du geschrieben
"...Ich werde der Patientin wohl eine Praxis nennen, die über keine Kassenzulassung verfügt. Meines Wissens behandelt diese Praxis auch viele GKV-Patienten, die sich die Kosten von der GKV erstatten lassen. Ich meine mich daran zu erinnern, dass die Kasse sogar zur Kostenübernahme verpflichtet ist, wenn die Versicherte keine Therapie auf normalem Weg organisiert bekommt...."
Führt das langfristig nicht zu einheitlichen Preisvereinbarungen zwischen PKV und GKV, zu Gunsten des GKV-Satzes? Das erleben wir doch gerade bei der aktuellen GOÄ und der Beihilfe. Wir bekommen keine Bürgerversicherung, wir bekommen einheitliche Preise!
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Jytte schrieb:
@MikeL Dauerpatienten, die in den HB rutschen, werden auch bei mir zunehmend mehr. Das diese Pat. über Jahre mehrmals wöchentlich behandelt werden müssen, kann vorkommen, ist aber nicht sooo häufig, je nach Diagnose, Co-Morbidität und Alter. Ich entscheide mich für oder gegen solche HB nach 2 Kriterien:
1. nach Wegeaufwand
2. nach Compliance, realistisch erreichbaren Therapiezielen und dem bestmöglichen outcome der Pat.
Dafür lese ich den Entlassungsbericht aus der Reha, spreche möglichst vorab mit Pat. und/oder den Angehörigen. Je nach Zustand der Pat. kann eine KG-ZNS Doppelbehandlung sinnvoll sein.
Schlimmstenfalls ist nach 6 Behandlungen / 3 Terminen nach der WANZ-Regel Schluss,
Ob das in deinem Fall wirtschaftlich ausreicht, ob die MA diese Überstunde für diese Pat. gerne auf dem Weg nach Hause macht, oder doch eher nicht so gerne, keine Ahnung, das solltet ihr untereinander gut kommunizieren.
Weiter unten hast du geschrieben
"...Ich werde der Patientin wohl eine Praxis nennen, die über keine Kassenzulassung verfügt. Meines Wissens behandelt diese Praxis auch viele GKV-Patienten, die sich die Kosten von der GKV erstatten lassen. Ich meine mich daran zu erinnern, dass die Kasse sogar zur Kostenübernahme verpflichtet ist, wenn die Versicherte keine Therapie auf normalem Weg organisiert bekommt...."
Führt das langfristig nicht zu einheitlichen Preisvereinbarungen zwischen PKV und GKV, zu Gunsten des GKV-Satzes? Das erleben wir doch gerade bei der aktuellen GOÄ und der Beihilfe. Wir bekommen keine Bürgerversicherung, wir bekommen einheitliche Preise!
Solange in Deutschland die Ärzteschaft so eine starke Lobby hat, glaube ich nicht daran, dass wir Einheitspreise bekommen. Und wenn doch, werde ich dennoch meinen kalkulierten Preis fordern.
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MikeL schrieb:
@Jytte
Solange in Deutschland die Ärzteschaft so eine starke Lobby hat, glaube ich nicht daran, dass wir Einheitspreise bekommen. Und wenn doch, werde ich dennoch meinen kalkulierten Preis fordern.
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carolina lehmann schrieb:
@MikeL genauso ist das! Auch wenn ich die Menschheit Leibe, es ist immer noch ein Job. Die Bäckerei gibt mir kein Brot umsonst mit nur aus Liebe. Vielleicht meiner Mutter. Sonst heißt es: arbeiten und dafür gerecht bezahlt werden!
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Problem beschreiben
MikeL schrieb:
Hallo liebe Kolleginnen und Lollegen,
ich stehe derzeit voreinem Problem, von dem ich hoffe, aus euren Reihen einen Input zu bekommen, wie sich dieses lösen läßt.
Eine der Dauer-Patientinnen meiner Praxis ist seit kurzem Wegeunfähig. In vier Wochen wird sie aus der neurologischen Reha entlassen und muss ab dann im Hausbesuch behandelt werden. Eigentlich nehmen wir schon seit langer Zeit keine neuen Hausbesuche mehr an, weil wir ohnehin bereits überdurchschnittlich viele HB-Behandlungen durchführen und auch ansonsten mit sehr langen Wartezeiten ausgebucht sind. Die Patientin wird nach Entlassung aus der Klinik in einer betreuten Altenwohnanlage untergebracht, welche zwar nicht räumlich, aber Verwaltungstechnisch zu einem nahegelegenen Pflegeheim zählt. Aus diesem Grund würde die KK für den Hausbesuch der Patientin nur den reduzierten Hausbesuchssatz bezahlen. So gern ich der Patientin für den Hausbesuch zusagen würde, so ungern bin ich bereit, mich mit diesem Satz abzufinden, da er nicht einmal die Kosten deckt. Da meine MA diesen HB nur als Überstunde anhängen kann und er sich auch fahrtechnisch nicht mit einem anderen Hausbesuch in der unmittelbaren Nachbarschaft kombinieren läßt, würde ich in diesem Fall richtig draufzahlen, kann also den HB nicht wirtschaftlich erbringen.
Hat einer von euch für eine ähnliche Situation eine Lösung gefunden? Meine einzige Idee wäre, dass die Patientin ein Privatrezept vorlegt und wir auf dieses Rezept behandeln und die Patientin der KK anschließend die Rechnung zu Erstattung einreicht. Hat jemand von euch mit dieser Handhabung vielleicht Erfahrung oder einen anderen Vorschlag? Die Dame ist übrigens zuzahlungsbefreit und lebt von einer kleinen Witwenrente und Zuschüssen vom Sozialamt.
Vielen Dank für euren Input!
Nimm doch einfach das Rezept nicht an und lass die Pat von einer anderen Praxis behandeln. Begründung hast du ja genannt.
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Problem beschreiben
sabine963 schrieb:
Wieso sollte der Arzt hier ein Privatrezept ausstellen. Damit zeigt er doch eindeutig die Notwendigkeit der med. Behandlung, die wiederum für eine Gkv Leistung spricht.
Nimm doch einfach das Rezept nicht an und lass die Pat von einer anderen Praxis behandeln. Begründung hast du ja genannt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MikeL Die Lösung mit dem Privatrezept ist nicht statthaft. Somit bleibt dir nur im sauren Apfel zu beißen und den reduzierten Satz zu akzeptieren. Oder aber, den Hausbesuch aus Kapazitätsgründe abzulehnen. Aus finanziellen Gründen abzulehnen wäre im Übrigen ebenso wenig statthaft.
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Problem beschreiben
Schippi schrieb:
Selbst wenn das mit dem Privatrezept möglich wäre,bedeutet es ja aber nicht,dass die KK deine Preise erstattet und die Patientin würde draufzahlen!So bitter es für die Patientin ist:sie wird sich wohl um eine andere Praxis kümmern müssen
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@Papa Alpaka: eine Quellenangabe hierzu wäre noch extrem hilfreich
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Sarah Gerbert schrieb:
So hat es Papa Alpaka damals hier so postuliert.
@Papa Alpaka: eine Quellenangabe hierzu wäre noch extrem hilfreich
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LogoL schrieb:
@MikeL Das kenne ich aus der Psychotherapie, habe schon von einigen gehört, die sich so einen Platz "erkämpft" haben. Würde mich interessieren, ob das bei uns im Heilmittelbereich auch zulässig ist!
Ich glaube Shia hat das auch mal gemacht.
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sabine963 schrieb:
@Sarah Gerbert
Ich glaube Shia hat das auch mal gemacht.
Er hat das damals mehrmals gepostet, ob aber eine Regelung der Kk"s dazu inkludiert war weiß ich nicht mehr. Ich meine aber eher nicht.
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Sarah Gerbert schrieb:
@sabine963 aufgrund der Info von Papa. Die schon gute acht Jahre alt ist.
Er hat das damals mehrmals gepostet, ob aber eine Regelung der Kk"s dazu inkludiert war weiß ich nicht mehr. Ich meine aber eher nicht.
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M0nique schrieb:
Ich habe 2 GKV-Patienten in HB Altenheim, deren Kosten auf Privatrezept mit 1,3fachem Beihilfe-Tarif von den GKV erstattet werden. Es fand sich keine GKV zugelassene Praxis, die die Behandlungen übernehmen wollte/konnte.
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massu schrieb:
@MikeL vielleicht mit KG-ZNS/D behandeln?
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Miss Terry schrieb:
Naja niemanden finden würde aber auch erstmal bedeuten sie müsste erstmal überall anrufen und sich schlau machen, dann sich an fie Krankenkasse wenden, das sie niemanden findet, die telefonieren ggf auch nochmal rum. Und erst dann wäre es ja gegeben, das sich keine Therapie organisieren lässt. Sofort aufs privatrezept gehen wäre da eher nicht der weg
Es gibt bei mir am Ort nur zwei Praxen. Die andere Praxis wird diesen HB sicher nicht übernehmen und, sollte KG-ZNS verschrieben werden, auch nicht übernehmen dürfen. Die Chance, dass eine Praxis aus einem anderen Ort den HB übernimmt, liegt sogar unter 0%.
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MikeL schrieb:
@Miss Terry
Es gibt bei mir am Ort nur zwei Praxen. Die andere Praxis wird diesen HB sicher nicht übernehmen und, sollte KG-ZNS verschrieben werden, auch nicht übernehmen dürfen. Die Chance, dass eine Praxis aus einem anderen Ort den HB übernimmt, liegt sogar unter 0%.
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Horatio72 schrieb:
Prinzipiell muss ja die nächstgelegene Praxis den HB machen. Wenn diese es nicht leisten kann muss die Kasse (Fürsorgepflicht) eine andere Praxis finden. Wenn du sagst du kannst das nur mit Überstunden leisten und belegen kannst, ist die Kasse dazu verpflichtet dir den erhöhten Wert zu erstatten. Ich hatte auch mal die Textpassage, finde sie aber grad nicht da ich eben in der Sonne eingeschlafen ist und mein Hirn verbruzzelt ist. ;) By the way.. das ist die Theorie, ich hab das schon an einige HB Anfragen rausgegeben, aber die Kassenmitarbeiter sagen jedesmal das dies so nicht stimmt und die Angehörigen lassen sich leider dadurch immer abwimmeln.
Vielen Dank! Sollten die Eiweißstrukturen deines Hirns nicht durch die Hitze vollständig denaturiert sein und sich die Lokalisation der Textpassage seinen Windungen doch noch entnehmen lassen, würde ich mich hierüber natürlich sehr freuen. Genau soetwas suche ich nämlich! sunglasses
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MikeL schrieb:
@Horatio72
Vielen Dank! Sollten die Eiweißstrukturen deines Hirns nicht durch die Hitze vollständig denaturiert sein und sich die Lokalisation der Textpassage seinen Windungen doch noch entnehmen lassen, würde ich mich hierüber natürlich sehr freuen. Genau soetwas suche ich nämlich! sunglasses
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MikeL § 4 Abs. 1 Satz 3 BRV
???
§ 4 Absatz 1 Satz 3 BRV (Berliner Rahmenvertrag) bezieht sich auf die Zusammensetzung der Vertragskommission. Die Kommission wird paritätisch vom Land Berlin und den Verbänden der Leistungserbringer mit je 7 Teilnehmern besetzt. Sie ist eine ständige Kommission gemäß § 131 SGB IX zum Rahmenvertrag der Vereinbarungen nach § 125 SGB IX und gibt sich eine Geschäftsordnung.
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MikeL schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
???
§ 4 Absatz 1 Satz 3 BRV (Berliner Rahmenvertrag) bezieht sich auf die Zusammensetzung der Vertragskommission. Die Kommission wird paritätisch vom Land Berlin und den Verbänden der Leistungserbringer mit je 7 Teilnehmern besetzt. Sie ist eine ständige Kommission gemäß § 131 SGB IX zum Rahmenvertrag der Vereinbarungen nach § 125 SGB IX und gibt sich eine Geschäftsordnung.
Der Vertrag wonach wir alle seit dem 01.07.2021 arbeiten und von dir zwingend anerkannt worden ist. 🫣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MikeL Bundeseinheitlicher RahmenVertrag nach § 125 SGB V.
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Der Vertrag wonach wir alle seit dem 01.07.2021 arbeiten und von dir zwingend anerkannt worden ist. 🫣
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MikeL schrieb:
Danke für eure Antworten, die sich mit dem decken, von dem ich auch dachte, dass es zutrifft. Fakt ist, dass die Patientin niemanden finden wird, der diesen HB auf Kassenrezept übernimmt. Auch bei uns wäre eine Behandlung eigentlich erst möglich, wenn einer unserer anderen Dauerpatienten verstirbt. Auf mittlere Sicht könnte meine Mitarbeiterin die Behandlung ohnehin nur als Überstunde in ihrer Freizeit übernehmen. Würde es sich nur über eine kurze Überbrückungsbehandlung handeln, könnte ich damit leben. Es läuft aber bei ihr auf eine Dauerbehandlung bis zum Lebensende hinaus. Ich werde der Patientin wohl eine Praxis nennen, die über keine Kassenzulassung verfügt. Meines Wissens behandelt diese Praxis auch viele GKV-Patienten, die sich die Kosten von der GKV erstatten lassen. Ich meine mich daran zu erinnern, dass die Kasse sogar zur Kostenübernahme verpflichtet ist, wenn die Versicherte keine Therapie auf normalem Weg organisiert bekommt.
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Schippi schrieb:
Ansetzen kannst du ja,aber ob du auch 29933 bezahlst bekommst steht auf einem anderen Blatt!
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Leni C. schrieb:
Habe seit 14 Jahren einen Patienten , Hemi , der alleine in einer solchen Wohnung lebt . Dem nebenstehenden Heim angeschlossen , wird von dort mit Essen versorgt und es gibt einen Knopf , mit dem der Pflegedienst aus dem Heim im Notfall gerufen werden kann . Ich berechne die normale HB-Pauschale .
Genau so eine Patientin hatten wir auch. Von der Barmer wurde uns rückwirkend der Hausbesuch eingekürzt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Wohnung der Patientin organisatorisch an das Pflegeheim angeschlossen wurde. Eine Riesensauerei, aber rein rechtlich war die Barmer hierzu in der Lage.
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MikeL schrieb:
@Leni C.
Genau so eine Patientin hatten wir auch. Von der Barmer wurde uns rückwirkend der Hausbesuch eingekürzt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Wohnung der Patientin organisatorisch an das Pflegeheim angeschlossen wurde. Eine Riesensauerei, aber rein rechtlich war die Barmer hierzu in der Lage.
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Leni C. schrieb:
Das wäre bei uns ein HB , den nur ich als PI übernehmen würde , ich würde dafür keinem MA Überstunden bezahlen . Wobei ich mir nicht sicher bin , ob ( Patient lebt in eigener Wohnung , Stichwort betreutes Wohnen ) man nicht da die normale Hausbesuchspauschale 29933 ansetzt .
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