Wir suchen:
Physiotherapeut (m/w/d)
Masseur und med. Bademeister
(m/w/d)
in Vollzeit, Teilzeit oder auf
Minijob-Basis
Wir bieten:
Überdurchschnittliches Gehalt
2000 € Wechselbonus
Übernahme von
Fortbildungskosten
Zahlreiche Benefits
(Sachbezüge, Gesundheitsvorsorge,
etc.)
Abwechslungsreiche Tätigkeit
durch großen Trainingsbereich
Ganztätig besetzte Rezeption
Aufgeschlossenes und nettes Team
Flexible Arbeitszeiten (4
Tage-Woche möglich)
un...
Physiotherapeut (m/w/d)
Masseur und med. Bademeister
(m/w/d)
in Vollzeit, Teilzeit oder auf
Minijob-Basis
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ich plane die Gründung einer Praxis und möchte in einem ca 30qm² großen Raum Gruppen anbieten. Diese sollen allerdings von Anfang an durch Personal auf Honorarbasis durchgeführt werden. Jetzt tauchen eine Menge Fragen auf, zu denen ich bisher noch keine klaren Antworten gefunden habe.
1. Wenn beispielsweise eine Yogalehrerin einen Kurs anbietet aber unter meiner "Verwaltung" (unter dem Namen der Praxis, beworben von mir), bin ich dann direkt im Konflikt mit einer Scheinselbstständigkeit und müsste sofort Sozialabgaben leisten? Muss ich diese Person dann als 450€ Kraft mit Stundenlohn anstellen?
2. Wo finde ich genau die Vorgaben für Gruppentherapien (nach §20 und für komplett Selbstzahlerkurse)? Zu den Inhalten habe ich eine Menge gefunden, aber zum Raum eigentlich nur die Aussage, dass die Größe des Raums "angemessen" sein soll. (Gefunden bei den Richtlinien zu Jacobson Entspannungsgruppen) Allerdings nichts zu beispielsweise Umkleidemöglichkeiten usw.
3. Muss ich mich auf besondere Hindernisse einstellen, wenn ich Gruppen in der Form stattfinden lassen möchte? Also beispielsweise was Brandschutz angeht?
Wäre über Hilfe sehr dankbar!
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K-K schrieb:
Liebe Kollegen,
ich plane die Gründung einer Praxis und möchte in einem ca 30qm² großen Raum Gruppen anbieten. Diese sollen allerdings von Anfang an durch Personal auf Honorarbasis durchgeführt werden. Jetzt tauchen eine Menge Fragen auf, zu denen ich bisher noch keine klaren Antworten gefunden habe.
1. Wenn beispielsweise eine Yogalehrerin einen Kurs anbietet aber unter meiner "Verwaltung" (unter dem Namen der Praxis, beworben von mir), bin ich dann direkt im Konflikt mit einer Scheinselbstständigkeit und müsste sofort Sozialabgaben leisten? Muss ich diese Person dann als 450€ Kraft mit Stundenlohn anstellen?
2. Wo finde ich genau die Vorgaben für Gruppentherapien (nach §20 und für komplett Selbstzahlerkurse)? Zu den Inhalten habe ich eine Menge gefunden, aber zum Raum eigentlich nur die Aussage, dass die Größe des Raums "angemessen" sein soll. (Gefunden bei den Richtlinien zu Jacobson Entspannungsgruppen) Allerdings nichts zu beispielsweise Umkleidemöglichkeiten usw.
3. Muss ich mich auf besondere Hindernisse einstellen, wenn ich Gruppen in der Form stattfinden lassen möchte? Also beispielsweise was Brandschutz angeht?
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Papa Alpaka schrieb:
zu (1) Ja, stell die Yogalehrerin gleich ein. Oder lass sie machen und kassier einfach nur die Miete (wer verbietet dir, ihre Werbung in deiner Praxis auszulegen?)
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