TeamWork
Du hast Lust auf ein herzliches,
buntes und motiviertes Team, das
nach einem ganzheitlichen
Therapie-Konzept mitten in Altona
arbeitet?
Wir sind Therapeut:innen mit
unterschiedlichen Schwerpunkten wie
Orthopädie, Neurologie,
Osteopathie, CMD, Gynäkologie,
etc.
Jede:r von uns ist und arbeitet
ganz individuell, doch zusammen
bilden wir ein tolles Team, das mit
viel Empathie, Motivation und Spaß
dabei ist.
Arbeitszeiten können flexibel
gestaltet werden (Teil- & Vollzeit
möglich)...
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Osteopathie, CMD, Gynäkologie,
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Arbeitszeiten können flexibel
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ich plane die Gründung einer Praxis und möchte in einem ca 30qm² großen Raum Gruppen anbieten. Diese sollen allerdings von Anfang an durch Personal auf Honorarbasis durchgeführt werden. Jetzt tauchen eine Menge Fragen auf, zu denen ich bisher noch keine klaren Antworten gefunden habe.
1. Wenn beispielsweise eine Yogalehrerin einen Kurs anbietet aber unter meiner "Verwaltung" (unter dem Namen der Praxis, beworben von mir), bin ich dann direkt im Konflikt mit einer Scheinselbstständigkeit und müsste sofort Sozialabgaben leisten? Muss ich diese Person dann als 450€ Kraft mit Stundenlohn anstellen?
2. Wo finde ich genau die Vorgaben für Gruppentherapien (nach §20 und für komplett Selbstzahlerkurse)? Zu den Inhalten habe ich eine Menge gefunden, aber zum Raum eigentlich nur die Aussage, dass die Größe des Raums "angemessen" sein soll. (Gefunden bei den Richtlinien zu Jacobson Entspannungsgruppen) Allerdings nichts zu beispielsweise Umkleidemöglichkeiten usw.
3. Muss ich mich auf besondere Hindernisse einstellen, wenn ich Gruppen in der Form stattfinden lassen möchte? Also beispielsweise was Brandschutz angeht?
Wäre über Hilfe sehr dankbar!
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K-K schrieb:
Liebe Kollegen,
ich plane die Gründung einer Praxis und möchte in einem ca 30qm² großen Raum Gruppen anbieten. Diese sollen allerdings von Anfang an durch Personal auf Honorarbasis durchgeführt werden. Jetzt tauchen eine Menge Fragen auf, zu denen ich bisher noch keine klaren Antworten gefunden habe.
1. Wenn beispielsweise eine Yogalehrerin einen Kurs anbietet aber unter meiner "Verwaltung" (unter dem Namen der Praxis, beworben von mir), bin ich dann direkt im Konflikt mit einer Scheinselbstständigkeit und müsste sofort Sozialabgaben leisten? Muss ich diese Person dann als 450€ Kraft mit Stundenlohn anstellen?
2. Wo finde ich genau die Vorgaben für Gruppentherapien (nach §20 und für komplett Selbstzahlerkurse)? Zu den Inhalten habe ich eine Menge gefunden, aber zum Raum eigentlich nur die Aussage, dass die Größe des Raums "angemessen" sein soll. (Gefunden bei den Richtlinien zu Jacobson Entspannungsgruppen) Allerdings nichts zu beispielsweise Umkleidemöglichkeiten usw.
3. Muss ich mich auf besondere Hindernisse einstellen, wenn ich Gruppen in der Form stattfinden lassen möchte? Also beispielsweise was Brandschutz angeht?
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Papa Alpaka schrieb:
zu (1) Ja, stell die Yogalehrerin gleich ein. Oder lass sie machen und kassier einfach nur die Miete (wer verbietet dir, ihre Werbung in deiner Praxis auszulegen?)
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