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Physiotherapeut (m/w/d) in
Vollzeit/Teilzeit/538 Euro Basis
gesucht!
Das erwartet Dich bei uns:
- moderne neue Praxisräume
- digitales Praxismanagement
- flexible Arbeitszeitgestaltung /
alle Arbeitszeitmodelle möglich
- 25 min Taktung
- 2 Rezeptionskräfte
- bis zu 100% Fortbildungszuschuss
- freie Fortbildungstage
- u.v.m.
Dafür bringst Du mit:
- selbständige Arbeitsweise
- freundliches Auftreten
- Teamfähigkeit und
Einfühlungsvermögen
Haben wir...
Physiotherapeut (m/w/d) in
Vollzeit/Teilzeit/538 Euro Basis
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Möchte mit einer Kollegin eine Praxis (Krankengymnastik) übernehmen.
Da wir beide Kinder haben, möchten wir eine GmbH gründen, um uns dann anstellen zu lassen. Hat jemand Erfahrungen damit und kann Tipps geben.
Wir stehen noch ganz am Anfang. Schon mal vielen Dank im Voraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Möchte mit einer Kollegin eine Praxis (Krankengymnastik) übernehmen.
Da wir beide Kinder haben, möchten wir eine GmbH gründen, um uns dann anstellen zu lassen. Hat jemand Erfahrungen damit und kann Tipps geben.
Wir stehen noch ganz am Anfang. Schon mal vielen Dank im Voraus.
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sabine.b.m. schrieb:
Beachtenswert wäre, dass die GmbH Gewerbesteuerpflichtig ist. Ausserdem haftet man z.T. mit Privatvermögen.
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Wonderwoman schrieb:
Haftung mit dem Privatvermögen? Halte ich für ein Gerücht!!! :point_up:
Warum keine Gbr?
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Sawyer schrieb:
Denkt dran bei einer GmbH muss man doppelte Buchführung machen.
Warum keine Gbr?
Im Übrigen stimmt die automatische Gewerbesteuerpflicht bei eine GmbH auch, genauso wie der Pflicht zur doppelten Buchführung mit Bilanzierung und Offenlegungspflichten i.S. de BiMoG.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nö, ist kein Gerücht. Banken nehmen sehr wohl die GmbH-Gesellschafter mit Privatvermögen in der Haftung, wenn es um eine Kreditvergabe geht. Das ist mit der Einführung von Basel I und II und erst recht mit Basel III Usus geworden.
Im Übrigen stimmt die automatische Gewerbesteuerpflicht bei eine GmbH auch, genauso wie der Pflicht zur doppelten Buchführung mit Bilanzierung und Offenlegungspflichten i.S. de BiMoG.
Diese private Haftung hat dann nichts zu tun mit der Gesellschaftsform einer GmbH.
Eine Bürgschaft, die Du übernimmst, hat sowas von gar nicht mit der Gesellschaftsform zu tun... :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
Die Antwort ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?
Diese private Haftung hat dann nichts zu tun mit der Gesellschaftsform einer GmbH.
Eine Bürgschaft, die Du übernimmst, hat sowas von gar nicht mit der Gesellschaftsform zu tun... :point_up:
nach dem GmbH-Gesetz liegst du natürlich richtig.
Weche Bank gibt an eine GmbH aus unserer Branche Kredite?
Da bedarf es schon sehr stark abgesicherten Vorschauen. Z.B. mit "verlässlichen" Zuweiserzusagen.
Die Banken haben viel lieber eine werthaltige Absicherung durch die Gesellschafter. Dann gibt es Gestaltungsoptionen.
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mocca schrieb:
hallo Wonderwoman,
nach dem GmbH-Gesetz liegst du natürlich richtig.
Weche Bank gibt an eine GmbH aus unserer Branche Kredite?
Da bedarf es schon sehr stark abgesicherten Vorschauen. Z.B. mit "verlässlichen" Zuweiserzusagen.
Die Banken haben viel lieber eine werthaltige Absicherung durch die Gesellschafter. Dann gibt es Gestaltungsoptionen.
Darüber hinaus ist es heute durchaus üblich, dass auch andere Geschäftspartner eine weiterführende Haftung der GmbH-Gesellschafter (also über die Haftung nach dem GmbH-Gesetz hinaus) verlangen. Auch in der laufenden Rechtsprechung wird die Haftung mittlerweile zunehmend auf das Privatvermögen der Gesellschafter ausgedehnt (z.B. bei rückständige Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern).
Sorry, aber manchmal sind deine Antworten nicht ganz qualifiziert.
[bearbeitet am 30.03.14 21:04]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Tja, offensichtlich weisst du nicht so richtig Bescheid. Da ich selber Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bin, weiss ich sehr genau wovon ich rede (und ich rede nicht von einer privaten Bürgschaft, sondern von eine Gesellschafterhaftung dem Kreditgeber gegenüber).
Darüber hinaus ist es heute durchaus üblich, dass auch andere Geschäftspartner eine weiterführende Haftung der GmbH-Gesellschafter (also über die Haftung nach dem GmbH-Gesetz hinaus) verlangen. Auch in der laufenden Rechtsprechung wird die Haftung mittlerweile zunehmend auf das Privatvermögen der Gesellschafter ausgedehnt (z.B. bei rückständige Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern).
Sorry, aber manchmal sind deine Antworten nicht ganz qualifiziert.
[bearbeitet am 30.03.14 21:04]
Es gibt immer 2 Haftungen, einmal die gegenüber der Bank, die werden sich die GEschäftsführer, bzw. Gesellschafter persönlich haftbar machen. und es gibt die Haftung nach außen. Beispiel es passiert was in der Praxis, Versicherung zahlt nicht und die GmbH wird auf Schadensersatz verklagt. Dann haftet die GMBH nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
Aber hier ist wie immer guter Rat teuer...also geht bitte zum Fachanwalt
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TheStonie schrieb:
Schaut mal nach, es soll jetzt eine haftungsbeschränkte Partnerschaftsgesellschaft gerade für Freiberufler etc. geben, damit gerade dann nicht die Gewerbesteuerpflicht greift.
Es gibt immer 2 Haftungen, einmal die gegenüber der Bank, die werden sich die GEschäftsführer, bzw. Gesellschafter persönlich haftbar machen. und es gibt die Haftung nach außen. Beispiel es passiert was in der Praxis, Versicherung zahlt nicht und die GmbH wird auf Schadensersatz verklagt. Dann haftet die GMBH nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
Aber hier ist wie immer guter Rat teuer...also geht bitte zum Fachanwalt
Also mal über Haftungen verschiedener Gesellschaftsformen informieren und nicht das eine mit dem anderen vermengen.
Es ist zwar korrekt, dass der Geschäftsführer auch für die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge haftet, aber der Geschäftsführer muss nicht unbedingt Gesellschafter sein. Somit haftet der Gesellschafter NICHT persönlich, wenn er nicht Geschäftsführer ist.
Lars... von Dir bin ich sonst aber andere Beiträge gewohnt. DAS war leider gar nichts!!! :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
Das kann ich gerne zurückgeben... und auch ich bin Geschäftsführerin einer GmbH und das schon seit 12 Jahren.
Also mal über Haftungen verschiedener Gesellschaftsformen informieren und nicht das eine mit dem anderen vermengen.
Es ist zwar korrekt, dass der Geschäftsführer auch für die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge haftet, aber der Geschäftsführer muss nicht unbedingt Gesellschafter sein. Somit haftet der Gesellschafter NICHT persönlich, wenn er nicht Geschäftsführer ist.
Lars... von Dir bin ich sonst aber andere Beiträge gewohnt. DAS war leider gar nichts!!! :point_up:
das mag zwar alles sein, aber es geht hier um die mit der Gesellschaftsform verbundene Haftung.
Du kannst gerne drumrum andere Haftungssituationen konstruieren... das hat aber nichts damit zu tun, dass es sich um eine GmbH handelt.
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Wonderwoman schrieb:
Hallo Mocca,
das mag zwar alles sein, aber es geht hier um die mit der Gesellschaftsform verbundene Haftung.
Du kannst gerne drumrum andere Haftungssituationen konstruieren... das hat aber nichts damit zu tun, dass es sich um eine GmbH handelt.
waren schon beim Anwalt. GmbH ist vom Tisch und Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung wird geprüft.
Auf jeden Fall brauchen wir eine gute Haftpflichtversicherung wer kennt eine?
Danke und LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure Beiträge!
waren schon beim Anwalt. GmbH ist vom Tisch und Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung wird geprüft.
Auf jeden Fall brauchen wir eine gute Haftpflichtversicherung wer kennt eine?
Danke und LG
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Brausebier schrieb:
Ein bisschen spät aber ok... Für Physiotherapeuten ist die Continentale m.E. die beste Versicherung. Die geht nicht nach der tatsächlichen Mitarbeiteranzahl und die Grundrisiken sind für unter € 200,00 im Jahr abgedeckt.
By the way, was ist aus der Praxisgründung geworden, meine Damen ?!
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ali schrieb:
wie kommt man nach vier Jahren auf sowas ?! :unamused:
By the way, was ist aus der Praxisgründung geworden, meine Damen ?!
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ali schrieb:
einen kundigen RA braucht Ihr auf jeden Fall....
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