Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
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bitte Aufklärung. Dürfen Physiotherapie Praxen am Gründonnerstag wegen den gestrigen Beschlüssen geöffnet bleiben? Damals wurde ja festgelegt, wir gehören zu den systemrelevanten Dienstleistern. Aber ich kann meine Mitarbeiter ja nicht am „Feiertag“ arbeiten lassen. Ich kann aber auch viele Patienten nicht 5 Tage unbehandelt lassen.. was gilt für Bayern? Danke!
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W. Stangner schrieb:
was für Bayern gelten soll, darüber berät heute das Kabinett; abwarten!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi,
bitte Aufklärung. Dürfen Physiotherapie Praxen am Gründonnerstag wegen den gestrigen Beschlüssen geöffnet bleiben? Damals wurde ja festgelegt, wir gehören zu den systemrelevanten Dienstleistern. Aber ich kann meine Mitarbeiter ja nicht am „Feiertag“ arbeiten lassen. Ich kann aber auch viele Patienten nicht 5 Tage unbehandelt lassen.. was gilt für Bayern? Danke!
Bei Privatversicherten liegt die Abwägung "notwendig oder Luxus?" in deinem Ermessen.
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Papa Alpaka schrieb:
...ich unterstelle dir einfach mal, das deine medizinische Ausbildung dich befähigt im letzten Jahr verstanden zu haben, womit wir es zu tun haben und die nötigen Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen.
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Bulka schrieb:
Andere Frage: wenn die Praxis zu bleibt.... Müssen die Arbeitnehmer dafür einen Urlaubstag "opfern"?Oder es wird wie einen " Feiertag" gelten, d.h. Arbeitgeber trägt die Kosten?
https://www.physio.de/community/corona/gruendonnerstag-lockdown/28/516818/1
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kroetzi schrieb:
@Bulka
https://www.physio.de/community/corona/gruendonnerstag-lockdown/28/516818/1
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Papa Alpaka schrieb:
Unverändert: medizinisch notwendige Leistungen werden erbracht. Die Notwendigkeit wird durch die ausgestellte Verordnung durch den Vertragsarzt bestätigt (WANZ - wäre die Behandlung nicht notwendig dürfte sie nicht zu Lasten der GKVen abgegeben werden);
Bei Privatversicherten liegt die Abwägung "notwendig oder Luxus?" in deinem Ermessen.
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