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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Gleiche räumliche Bedingungen für Privatpraxis ohne Kassenzulassung?

Neues Thema
Gleiche räumliche Bedingungen für Privatpraxis ohne Kassenzulassung?
Es gibt 29 Beiträge
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Silke Hesse
Vor 2 Monaten
Hallo zusammen,
ich überlege eine kleine Privatpraxis im eig Keller einzurichten. Sind hier die räumlichen Voraussetzungen ( Raumgrösse und Menge, Deckenhöhe, Ausstattung ) genauso wie die mit Kassenzulassung? Ich würde ausschließlich privat und als Sekt. HP abrechnen…
im Netz habe ich bisher nur die Bedingungen für eine Kassenzulassung gefunden.
Vielleicht hat hier jemand einen Rat/ Tip für mich?
LG Silke
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Hallo zusammen, ich überlege eine kleine Privatpraxis im eig Keller einzurichten. Sind hier die räumlichen Voraussetzungen ( Raumgrösse und Menge, Deckenhöhe, Ausstattung ) genauso wie die mit Kassenzulassung? Ich würde ausschließlich privat und als Sekt. HP abrechnen… im Netz habe ich bisher nur die Bedingungen für eine Kassenzulassung gefunden. Vielleicht hat hier jemand einen Rat/ Tip für mich? LG Silke
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Stefan Linz
Vor 2 Monaten
Wenn du nur privat Patienten abrechnest, brauchst du dich an keine Richtlinien zu halten
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• holger302
Wenn du nur privat Patienten abrechnest, brauchst du dich an keine Richtlinien zu halten
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Stefan Linz schrieb:

Wenn du nur privat Patienten abrechnest, brauchst du dich an keine Richtlinien zu halten

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Silke Hesse
Vor 2 Monaten
Hallo Stefan, das hört sich gut an, danke 🙏🏻
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Hallo Stefan, das hört sich gut an, danke 🙏🏻
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Silke Hesse schrieb:

Hallo Stefan, das hört sich gut an, danke 🙏🏻

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JürgenK
Vor 2 Monaten
@Silke Hesse
hm...und Keller hört sich schrecklich an
JürgenK ;)
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• Lars van Ravenzwaaij
• holger302
• die neue
• metamvitamin
[mention]Silke Hesse[/mention] hm...und Keller hört sich schrecklich an JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:

@Silke Hesse
hm...und Keller hört sich schrecklich an
JürgenK ;)

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@Stefan Linz Nicht unbedingt. Zumindest wenn es um die Erstattung deiner Rechnung durch die PKV geht. Es gibt eine Reihe von (meist jüngere) Verträge wo die Erstattung an den Voraussetzungen der GKV gebunden ist.

"Die Heilmittelerbringerpraxis muss die Voraussetzungen zur Zulassung durch die Gesetzliche Krankenversicherung erfüllen".

Beim PKV-Basistarif muss die Behandlung sogar zwingend in einer GKV-zugelassenen Praxis erfüllen.
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• JürgenK
• die neue
[mention]Stefan Linz[/mention] Nicht unbedingt. Zumindest wenn es um die Erstattung deiner Rechnung durch die PKV geht. Es gibt eine Reihe von (meist jüngere) Verträge wo die Erstattung an den Voraussetzungen der GKV gebunden ist. "[i]Die Heilmittelerbringerpraxis muss die Voraussetzungen zur Zulassung durch die Gesetzliche Krankenversicherung erfüllen[/i]". Beim PKV-Basistarif muss die Behandlung sogar [b]zwingend[/b] in einer GKV-zugelassenen Praxis erfüllen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Stefan Linz Nicht unbedingt. Zumindest wenn es um die Erstattung deiner Rechnung durch die PKV geht. Es gibt eine Reihe von (meist jüngere) Verträge wo die Erstattung an den Voraussetzungen der GKV gebunden ist.

"Die Heilmittelerbringerpraxis muss die Voraussetzungen zur Zulassung durch die Gesetzliche Krankenversicherung erfüllen".

Beim PKV-Basistarif muss die Behandlung sogar zwingend in einer GKV-zugelassenen Praxis erfüllen.

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Silke Hesse
Vor 2 Monaten
@JürgenK der würde dementsprechend umgebaut 😂
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[mention]JürgenK[/mention] der würde dementsprechend umgebaut 😂
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Silke Hesse schrieb:

@JürgenK der würde dementsprechend umgebaut 😂

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Silke Hesse
Vor 2 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij wo kann ich das denn in Erfahrung bringen, wie es jetzt tatsächlich ist?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] wo kann ich das denn in Erfahrung bringen, wie es jetzt tatsächlich ist?
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Silke Hesse schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij wo kann ich das denn in Erfahrung bringen, wie es jetzt tatsächlich ist?

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massu
Vor 2 Monaten
@Silke Hesse Oder du meldest deine Praxis „nur“ als Sekt. HP (geht das?) Dann wäre das Gesundheitsamt dein Ansprechpartner.
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[mention]Silke Hesse[/mention] Oder du meldest deine Praxis „nur“ als Sekt. HP (geht das?) Dann wäre das Gesundheitsamt dein Ansprechpartner.
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massu schrieb:

@Silke Hesse Oder du meldest deine Praxis „nur“ als Sekt. HP (geht das?) Dann wäre das Gesundheitsamt dein Ansprechpartner.

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Silke Hesse
Vor 2 Monaten
Das werde ich mal in Erfahrung bringen, ob das geht. Oder vielleicht weiß es ja auch einer hier?
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Das werde ich mal in Erfahrung bringen, ob das geht. Oder vielleicht weiß es ja auch einer hier?
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Silke Hesse schrieb:

Das werde ich mal in Erfahrung bringen, ob das geht. Oder vielleicht weiß es ja auch einer hier?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@Silke Hesse
Tatsächlich brauchst du für eine Praxis OHNE Kassenzulassung keine räumlichen Voraussetzungen.

Aber,...
möchtest du wirklich den Ärger riskieren, wenn der P-Versicherte deine Rechnung ggf. nicht erstattet bekommt?

Für den PKV-Basistarif
3) Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen von den in Absatz 2 Satz 1 genannten Leistungserbringern verordnet, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke bezogen werden. Heilmittel dürfen nur von Therapeuten angewandt werden, die zur Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind.
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[mention]Silke Hesse[/mention] Tatsächlich brauchst du für eine Praxis OHNE Kassenzulassung keine räumlichen Voraussetzungen. Aber,... möchtest du wirklich den Ärger riskieren, wenn der P-Versicherte deine Rechnung ggf. nicht erstattet bekommt? Für den PKV-Basistarif [zitat] 3) Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen von den in Absatz 2 Satz 1 genannten Leistungserbringern verordnet, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke bezogen werden. Heilmittel dürfen nur von Therapeuten angewandt werden, die zur Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind.[/zitat]https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/b_Wissen/PDF/2019-06_avb-bt-2009.pdf
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Silke Hesse
Tatsächlich brauchst du für eine Praxis OHNE Kassenzulassung keine räumlichen Voraussetzungen.

Aber,...
möchtest du wirklich den Ärger riskieren, wenn der P-Versicherte deine Rechnung ggf. nicht erstattet bekommt?

Für den PKV-Basistarif
3) Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen von den in Absatz 2 Satz 1 genannten Leistungserbringern verordnet, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke bezogen werden. Heilmittel dürfen nur von Therapeuten angewandt werden, die zur Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind.
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@Silke Hesse
Silke Hesse schrieb am 26.03.2023 11:23 Uhr:Das werde ich mal in Erfahrung bringen, ob das geht. Oder vielleicht weiß es ja auch einer hier?
?? Auf welchen Beitrag bezieht sich das hier?
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[mention]Silke Hesse[/mention] [zitat][b]Silke Hesse schrieb am 26.03.2023 11:23 Uhr:[/b]Das werde ich mal in Erfahrung bringen, ob das geht. Oder vielleicht weiß es ja auch einer hier?[/zitat]?? Auf welchen Beitrag bezieht sich das hier?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Silke Hesse
Silke Hesse schrieb am 26.03.2023 11:23 Uhr:Das werde ich mal in Erfahrung bringen, ob das geht. Oder vielleicht weiß es ja auch einer hier?
?? Auf welchen Beitrag bezieht sich das hier?

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Silke Hesse
Vor 2 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij auf den Beitrag von massu
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] auf den Beitrag von massu
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Silke Hesse schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij auf den Beitrag von massu

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@Silke Hesse Okay: wenn du sektoraler HP (oder Voll-HP) bist, kannst du deine Praxis bzw. deine Niederlassung einfach beim Gesundheitsamt anmelden. Aber, dann arbeitest du nicht als Physio sondern als HP. Das kann durchaus Vorteile haben.
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[mention]Silke Hesse[/mention] Okay: wenn du sektoraler HP (oder Voll-HP) bist, kannst du deine Praxis bzw. deine Niederlassung einfach beim Gesundheitsamt anmelden. Aber, dann arbeitest du nicht als Physio sondern als HP. Das kann durchaus Vorteile haben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Silke Hesse Okay: wenn du sektoraler HP (oder Voll-HP) bist, kannst du deine Praxis bzw. deine Niederlassung einfach beim Gesundheitsamt anmelden. Aber, dann arbeitest du nicht als Physio sondern als HP. Das kann durchaus Vorteile haben.

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Silke Hesse
Vor 2 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij ok- das ist natürlich dann evtl. auch eine Option! Welche Vorteile hätte es denn? Und dürfte ich den Titel Physio dann überhaupt miteinfliessen lassen bzw. diese Anwendungen in Rechnung stellen?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ok- das ist natürlich dann evtl. auch eine Option! Welche Vorteile hätte es denn? Und dürfte ich den Titel Physio dann überhaupt miteinfliessen lassen bzw. diese Anwendungen in Rechnung stellen?
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Silke Hesse schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ok- das ist natürlich dann evtl. auch eine Option! Welche Vorteile hätte es denn? Und dürfte ich den Titel Physio dann überhaupt miteinfliessen lassen bzw. diese Anwendungen in Rechnung stellen?

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pt ani
Vor 2 Monaten
@Silke Hesse Du wärst HP beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie.
Anscheinend gibt es gerade Abmahnungen, wenn man es nicht genau so benennt.
Und dann hast Du den Begriff PT mit dabei.
Als Voll HP nicht, aber Du kannst doch Deine Schwerpunkte festlegen.
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Silke Hesse[/mention] Du wärst HP beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie. Anscheinend gibt es gerade Abmahnungen, wenn man es nicht genau so benennt. Und dann hast Du den Begriff PT mit dabei. Als Voll HP nicht, aber Du kannst doch Deine Schwerpunkte festlegen.
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pt ani schrieb:

@Silke Hesse Du wärst HP beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie.
Anscheinend gibt es gerade Abmahnungen, wenn man es nicht genau so benennt.
Und dann hast Du den Begriff PT mit dabei.
Als Voll HP nicht, aber Du kannst doch Deine Schwerpunkte festlegen.

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massu
Vor 2 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij die räumlichen GKV Voraussetzungen gelten die auch wenn ich nur rein PP annehme? Das würde nur dann gelten, wenn ich nach dem PKV Basistarif abrechnen würde. Ich rechne aber nicht nach Basistarif. Wenn jetzt dieser PP zu mir kommt und meine Sätze anerkennt, dann müsste ich nicht die räumlichen Voraussetzungen der GKV haben. Oder sehe ich das gerade falsch???
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] die räumlichen GKV Voraussetzungen gelten die auch wenn ich nur rein PP annehme? Das würde nur dann gelten, wenn ich nach dem PKV Basistarif abrechnen würde. Ich rechne aber nicht nach Basistarif. Wenn jetzt dieser PP zu mir kommt und meine Sätze anerkennt, dann müsste ich nicht die räumlichen Voraussetzungen der GKV haben. Oder sehe ich das gerade falsch???
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij die räumlichen GKV Voraussetzungen gelten die auch wenn ich nur rein PP annehme? Das würde nur dann gelten, wenn ich nach dem PKV Basistarif abrechnen würde. Ich rechne aber nicht nach Basistarif. Wenn jetzt dieser PP zu mir kommt und meine Sätze anerkennt, dann müsste ich nicht die räumlichen Voraussetzungen der GKV haben. Oder sehe ich das gerade falsch???

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massu
Vor 2 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij aber @Silke Hesse möchte als Sekt. HP/PT arbeiten. Also kann sie entweder ohne Rezept oder mit Rezept Physiotherapie abgeben ohne jegliche GKV Voraussetzung. Oder falsch??
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] aber [mention]Silke Hesse[/mention] möchte als Sekt. HP/PT arbeiten. Also kann sie entweder ohne Rezept oder mit Rezept Physiotherapie abgeben ohne jegliche GKV Voraussetzung. Oder falsch??
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij aber @Silke Hesse möchte als Sekt. HP/PT arbeiten. Also kann sie entweder ohne Rezept oder mit Rezept Physiotherapie abgeben ohne jegliche GKV Voraussetzung. Oder falsch??

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@massu Oh massu, ich glaube du hast das mit den P-Patienten grundsätzlich nicht so ganz verstanden.

Du kannst mit einer ärztlichen Privat-VO zunächst mal alle Menschen physiotherapeutisch behandeln und du kannst es denen natürlich privat in Rechnung stellen. Und das unabhängig davon, wie deine Räume sind oder wie der Patient versichert ist: Normal-, Standard-, Basistarif oder mit Beihilfe-Anspruch. Schließlich besteht der Vertrag zwischen dem Patienten und dir. Aber, nun das große ABER: dein Kunde reicht deine Rechnung zur Erstattung bei der PKV ein und bekommt als Antwort: "Aufgrund Ihre Versicherungsbedingungen bekommen Sie gar nichts erstattet".

Möchtest du diese Diskussion, die eine völlig Andere ist als wenn der Patient nur ein Teil deiner Rechnung erstattet bekommt, wirklich angehen? Und das dann nur, weil deine Räume nicht die Voraussetzungen für eine Kassenzulassung entsprechen? Und bedenke dabei, dass in immer mehr Verträge diesen Klausel d'rin steht. Das Problem würde sich also in den nächsten Jahren potenzieren.
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• die neue
[mention]massu[/mention] Oh massu, ich glaube du hast das mit den P-Patienten grundsätzlich nicht so ganz verstanden. Du kannst mit einer ärztlichen Privat-VO zunächst mal alle Menschen physiotherapeutisch behandeln und du kannst es denen natürlich privat in Rechnung stellen. Und das unabhängig davon, wie deine Räume sind oder wie der Patient versichert ist: Normal-, Standard-, Basistarif oder mit Beihilfe-Anspruch. Schließlich besteht der Vertrag zwischen dem Patienten und dir. Aber, nun das große ABER: dein Kunde reicht deine Rechnung zur Erstattung bei der PKV ein und bekommt als Antwort: "[i]Aufgrund Ihre Versicherungsbedingungen bekommen Sie [b]gar nichts[/b] erstattet[/i]". Möchtest du diese Diskussion, die eine völlig Andere ist als wenn der Patient nur ein Teil deiner Rechnung erstattet bekommt, wirklich angehen? Und das dann nur, weil deine Räume nicht die Voraussetzungen für eine Kassenzulassung entsprechen? Und bedenke dabei, dass in immer mehr Verträge diesen Klausel d'rin steht. Das Problem würde sich also in den nächsten Jahren potenzieren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Oh massu, ich glaube du hast das mit den P-Patienten grundsätzlich nicht so ganz verstanden.

Du kannst mit einer ärztlichen Privat-VO zunächst mal alle Menschen physiotherapeutisch behandeln und du kannst es denen natürlich privat in Rechnung stellen. Und das unabhängig davon, wie deine Räume sind oder wie der Patient versichert ist: Normal-, Standard-, Basistarif oder mit Beihilfe-Anspruch. Schließlich besteht der Vertrag zwischen dem Patienten und dir. Aber, nun das große ABER: dein Kunde reicht deine Rechnung zur Erstattung bei der PKV ein und bekommt als Antwort: "Aufgrund Ihre Versicherungsbedingungen bekommen Sie gar nichts erstattet".

Möchtest du diese Diskussion, die eine völlig Andere ist als wenn der Patient nur ein Teil deiner Rechnung erstattet bekommt, wirklich angehen? Und das dann nur, weil deine Räume nicht die Voraussetzungen für eine Kassenzulassung entsprechen? Und bedenke dabei, dass in immer mehr Verträge diesen Klausel d'rin steht. Das Problem würde sich also in den nächsten Jahren potenzieren.

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massu
Vor 2 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij ok verstanden👍
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ok verstanden👍
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ok verstanden👍

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Schlött
Vor 2 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij Hallo, dazu habe ich eine Frage. Ich bin doch dann auf der sicheren Seite, wenn ich als HP-Physio einen Raum angemietet habe, der sich in einer Praxis mit GKV-Zulassung befindet? Ich behandle dort auch Privatversicherte.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Hallo, dazu habe ich eine Frage. Ich bin doch dann auf der sicheren Seite, wenn ich als HP-Physio einen Raum angemietet habe, der sich in einer Praxis mit GKV-Zulassung befindet? Ich behandle dort auch Privatversicherte.
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Schlött schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Hallo, dazu habe ich eine Frage. Ich bin doch dann auf der sicheren Seite, wenn ich als HP-Physio einen Raum angemietet habe, der sich in einer Praxis mit GKV-Zulassung befindet? Ich behandle dort auch Privatversicherte.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@Schlött Zunächst einmal: arbeitest du als HP oder als Physio? Auch dieser rechtlichen Differenz ist vielen immer noch nicht klar.

Als Physio arbeitest du auf ärztlicher Anweisung (sprich VO) egal ob Kassen-, BG- oder Privatversicherten. In diesem muss (bei GKV, BG oder Privatversicherten mit Basistarif) eine Kassenzulassung vorliegen. Das bedeutet, dass die räumliche Voraussetzungen gegeben sind. Bei alle anderen Privatversicherten sollen in diesem Fall die räumliche Voraussetzungen gegeben sein, damit gewährleistet ist, dass alle Privatversicherten (außer Basistarif) keine Erstattungsschwierigkeiten bekommen.

Als HP - d.h., du arbeitest ohne ärztlicher Anweisung im Direktzugang - brauchst du gar keine räumliche Voraussetzungen. Da kannst du gerne auch im Hinterzimmer behandeln. Zumindest solange, wie die Hygiene gewährleistet ist. Und ob ein Patient etwas erstattet bekommt, hängt ausschließlich davon ob und wie er ggf. für HP-Leistungen versichert ist.

Schlussfolgernd: du dürftest keinerlei Probleme mit den Räumlichkeiten haben.
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• JürgenK
• holger302
[mention]Schlött[/mention] Zunächst einmal: arbeitest du als HP oder als Physio? Auch dieser rechtlichen Differenz ist vielen immer noch nicht klar. Als [u]Physio[/u] arbeitest du auf ärztlicher Anweisung (sprich VO) egal ob Kassen-, BG- oder Privatversicherten. In diesem [b]muss[/b] (bei GKV, BG oder Privatversicherten mit Basistarif) eine Kassenzulassung vorliegen. Das bedeutet, dass die räumliche Voraussetzungen gegeben sind. Bei alle anderen Privatversicherten [b]sollen[/b] in diesem Fall die räumliche Voraussetzungen gegeben sein, damit gewährleistet ist, dass alle Privatversicherten (außer Basistarif) keine Erstattungsschwierigkeiten bekommen. Als [u]HP[/u] - d.h., du arbeitest ohne ärztlicher Anweisung im Direktzugang - brauchst du gar keine räumliche Voraussetzungen. Da kannst du gerne auch im Hinterzimmer behandeln. Zumindest solange, wie die Hygiene gewährleistet ist. Und ob ein Patient etwas erstattet bekommt, hängt ausschließlich davon ob und wie er ggf. für HP-Leistungen versichert ist. Schlussfolgernd: du dürftest keinerlei Probleme mit den Räumlichkeiten haben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Schlött Zunächst einmal: arbeitest du als HP oder als Physio? Auch dieser rechtlichen Differenz ist vielen immer noch nicht klar.

Als Physio arbeitest du auf ärztlicher Anweisung (sprich VO) egal ob Kassen-, BG- oder Privatversicherten. In diesem muss (bei GKV, BG oder Privatversicherten mit Basistarif) eine Kassenzulassung vorliegen. Das bedeutet, dass die räumliche Voraussetzungen gegeben sind. Bei alle anderen Privatversicherten sollen in diesem Fall die räumliche Voraussetzungen gegeben sein, damit gewährleistet ist, dass alle Privatversicherten (außer Basistarif) keine Erstattungsschwierigkeiten bekommen.

Als HP - d.h., du arbeitest ohne ärztlicher Anweisung im Direktzugang - brauchst du gar keine räumliche Voraussetzungen. Da kannst du gerne auch im Hinterzimmer behandeln. Zumindest solange, wie die Hygiene gewährleistet ist. Und ob ein Patient etwas erstattet bekommt, hängt ausschließlich davon ob und wie er ggf. für HP-Leistungen versichert ist.

Schlussfolgernd: du dürftest keinerlei Probleme mit den Räumlichkeiten haben.

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Schlött
Vor 2 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij Vielen Dank für deine Antwort. Ich arbeite hpsl. als HP mit Selbstzahlern. Aber hin und wieder bringt doch jemand ein Privatrezept mit. Jetzt weiß ich bescheid!
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Vielen Dank für deine Antwort. Ich arbeite hpsl. als HP mit Selbstzahlern. Aber hin und wieder bringt doch jemand ein Privatrezept mit. Jetzt weiß ich bescheid!
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Schlött schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Vielen Dank für deine Antwort. Ich arbeite hpsl. als HP mit Selbstzahlern. Aber hin und wieder bringt doch jemand ein Privatrezept mit. Jetzt weiß ich bescheid!

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Bernie
Vor 2 Monaten
@Schlött
Wenn Du ein Privatrezept annimmst bist Du automatisch als PT tätig und nicht als HP.
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[mention]Schlött[/mention] Wenn Du ein Privatrezept annimmst bist Du automatisch als PT tätig und nicht als HP.
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Bernie schrieb:

@Schlött
Wenn Du ein Privatrezept annimmst bist Du automatisch als PT tätig und nicht als HP.

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idefix-
Vor 2 Monaten
@Stefan Linz Aussage stimmt so, aber es gibt immer mehr Privatekassen, die Rechnungen nur dann erstatten, wenn die Praxis die gleichen Auflagen erfüllt wie eine gesetzliche. Also deine Patienten dahin gehend aufklären, das eine Erstattung evtl. ausbleiben kann. Was aber nicht vor einer Zahlungspflicht entbindet - siehe Honorarvertrag
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[mention]Stefan Linz[/mention] Aussage stimmt so, aber es gibt immer mehr Privatekassen, die Rechnungen nur dann erstatten, wenn die Praxis die gleichen Auflagen erfüllt wie eine gesetzliche. Also deine Patienten dahin gehend aufklären, das eine Erstattung evtl. ausbleiben kann. Was aber nicht vor einer Zahlungspflicht entbindet - siehe Honorarvertrag
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idefix- schrieb:

@Stefan Linz Aussage stimmt so, aber es gibt immer mehr Privatekassen, die Rechnungen nur dann erstatten, wenn die Praxis die gleichen Auflagen erfüllt wie eine gesetzliche. Also deine Patienten dahin gehend aufklären, das eine Erstattung evtl. ausbleiben kann. Was aber nicht vor einer Zahlungspflicht entbindet - siehe Honorarvertrag

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Silke Hesse schrieb:

Hallo zusammen,
ich überlege eine kleine Privatpraxis im eig Keller einzurichten. Sind hier die räumlichen Voraussetzungen ( Raumgrösse und Menge, Deckenhöhe, Ausstattung ) genauso wie die mit Kassenzulassung? Ich würde ausschließlich privat und als Sekt. HP abrechnen…
im Netz habe ich bisher nur die Bedingungen für eine Kassenzulassung gefunden.
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LG Silke

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soleta
Vor 2 Monaten
Du solltest daran denken, dass Du eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragen musst, wenn Du Privaträume auf einmal gewerblich nutzen willst.
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• Lars van Ravenzwaaij
• holger302
• die neue
Du solltest daran denken, dass Du eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragen musst, wenn Du Privaträume auf einmal gewerblich nutzen willst.
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Silke Hesse
Vor 2 Monaten
Ja, daran hab ich gedacht, danke 🙏
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Ja, daran hab ich gedacht, danke 🙏
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Silke Hesse schrieb:

Ja, daran hab ich gedacht, danke 🙏

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To
Vor 2 Monaten
Und dann wird sich das mit den Räumen und Voraussetzungen auch selbst regeln. Die schalten dann das Gesundheitsamt ein und dann kannstdich mit den Herren vom Bauamt und Gesundheitsamt auseinandersetzten was die wollen. Dann erledigt sich so manches recht schnell.
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Und dann wird sich das mit den Räumen und Voraussetzungen auch selbst regeln. Die schalten dann das Gesundheitsamt ein und dann kannstdich mit den Herren vom Bauamt und Gesundheitsamt auseinandersetzten was die wollen. Dann erledigt sich so manches recht schnell.
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To schrieb:

Und dann wird sich das mit den Räumen und Voraussetzungen auch selbst regeln. Die schalten dann das Gesundheitsamt ein und dann kannstdich mit den Herren vom Bauamt und Gesundheitsamt auseinandersetzten was die wollen. Dann erledigt sich so manches recht schnell.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@To ?? Ich verstehe weder den Sinn noch den Inhalt deiner Aussage.
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[mention]To[/mention] ?? Ich verstehe weder den Sinn noch den Inhalt deiner Aussage.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@To ?? Ich verstehe weder den Sinn noch den Inhalt deiner Aussage.

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massu
Vor 2 Monaten
@To wer ist die???
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[mention]To[/mention] wer ist die???
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massu schrieb:

@To wer ist die???

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soleta schrieb:

Du solltest daran denken, dass Du eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragen musst, wenn Du Privaträume auf einmal gewerblich nutzen willst.



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