Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
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sich auf eine abwechslungsreiche
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Verordnung
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Eng...
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canna41 schrieb:
Hallo. Es gibt so manche Dinge, die ich einfach nicht einsehen kann. Darunter fallen die Rundfunkgebühren für die Praxis. Habe mich die ganzen Jahre kunstvoll davor gedrückt. Habe natürlich keinerlei Lust die Damen und Herren der Zwangsgebührenanstalt selbst anzurufen. Weiss einer von Euch wie hoch der Beitrag für ein Radio im Praxisauto ist? Habe weder Musik im Wartezimmer noch in den Behandlungsräumen, da ich dies bei der Osteopathie eher störend finde. Danke für eine kurze knappe Antwort.
Ist eine Pflichtgebühr.
Weigern ist da ziemlich dickköpfig und kann nach hinten losgehen.
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RoFo schrieb:
Der Rundfunkbeitrag
Ist eine Pflichtgebühr.
Weigern ist da ziemlich dickköpfig und kann nach hinten losgehen.
es geht inzwischen nicht mehr um die nutzbaren, bzw. genutzten Endgeräte, sondern um die Wohneinheit. Pauschal, allein dafür, dass Du eine Wohnung/Gewerbe hast, musst Du zahlen. Zu Hause über 50€ im Quartal, für Kleinunternehmen 17,97€ im Quartal, das erste Firmenauto ist kostenfrei, jedes weitere kostet nochmal dasselbe.
Was die Besitzer von Zweitwohnungen erreicht haben (man kann sich nicht zweiteilen, deshalb darf nur einmal abkassiert werden) gilt zur Zeit noch nicht für Unternehmenssitze. Ich warte nur auf eine Klage und zahle alles unter Vorbehalt. Es ist zum Mäusemelken: werde zweimal zur Kasse gebeten, habe keinen Fernseher, in der Wohnung kein Radio und kann nicht an zwei Orten gleichzeitig sein.
Viele Grüße
Monika
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RoFo schrieb:
Hast du auch kein Smartphone/PC o.ä.?
Bei mir verhält es sich genauso. Habe meine Praxis im eigenen 2-Familienhaus und wohne und arbeite alleine. Könnte also notfalls ein Kabel durch die Decke ziehen wenn ich unbedingt in der Praxis Musik haben wollte. Auch beim Autofahren nutze ich kein Radio. Habe jetzt eine Zahlungsaufforderung von 34,98 Euro bekommen. Werde die dann erstmal auf die 17,97 Euro kürzen, da ich nicht weiss was die Damen und Herren hier zugrunde gelegt haben. Gehe davon aus dass der Preis deutschlandweit einheitlich ist oder weiss jemand etwas anderes? Danke für die Info. Gruß Petra
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canna41 schrieb:
@mosaik
Bei mir verhält es sich genauso. Habe meine Praxis im eigenen 2-Familienhaus und wohne und arbeite alleine. Könnte also notfalls ein Kabel durch die Decke ziehen wenn ich unbedingt in der Praxis Musik haben wollte. Auch beim Autofahren nutze ich kein Radio. Habe jetzt eine Zahlungsaufforderung von 34,98 Euro bekommen. Werde die dann erstmal auf die 17,97 Euro kürzen, da ich nicht weiss was die Damen und Herren hier zugrunde gelegt haben. Gehe davon aus dass der Preis deutschlandweit einheitlich ist oder weiss jemand etwas anderes? Danke für die Info. Gruß Petra
@mosaik
Bei mir verhält es sich genauso. Habe meine Praxis im eigenen 2-Familienhaus und wohne und arbeite alleine. Könnte also notfalls ein Kabel durch die Decke ziehen wenn ich unbedingt in der Praxis Musik haben wollte. Auch beim Autofahren nutze ich kein Radio. Habe jetzt eine Zahlungsaufforderung von 34,98 Euro bekommen. Werde die dann erstmal auf die 17,97 Euro kürzen, da ich nicht weiss was die Damen und Herren hier zugrunde gelegt haben. Gehe davon aus dass der Preis deutschlandweit einheitlich ist oder weiss jemand etwas anderes? Danke für die Info. Gruß Petra
Ich zahle auch 34,98 €, das ist der Preis für 3 Monate, in diesem Rythmus wird normalerweise eingezogen.
Dieser setzt sich zusammen bei kleinen Unternehmen aus 5,83 € pro Betriebstätte(Praxis incl. ein Firmenwagen) und ein zweiter Firmenwagen ebenfalls 5,83 also zusammen 11,66 € pro Monat.
Folge den Link von RoFo dort auf Unternehmen und Institutionen klicken, hier findest du auch einen Beitragrechner
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JBB schrieb:
canna41 schrieb am 14.12.19 06:47:
@mosaik
Bei mir verhält es sich genauso. Habe meine Praxis im eigenen 2-Familienhaus und wohne und arbeite alleine. Könnte also notfalls ein Kabel durch die Decke ziehen wenn ich unbedingt in der Praxis Musik haben wollte. Auch beim Autofahren nutze ich kein Radio. Habe jetzt eine Zahlungsaufforderung von 34,98 Euro bekommen. Werde die dann erstmal auf die 17,97 Euro kürzen, da ich nicht weiss was die Damen und Herren hier zugrunde gelegt haben. Gehe davon aus dass der Preis deutschlandweit einheitlich ist oder weiss jemand etwas anderes? Danke für die Info. Gruß Petra
Ich zahle auch 34,98 €, das ist der Preis für 3 Monate, in diesem Rythmus wird normalerweise eingezogen.
Dieser setzt sich zusammen bei kleinen Unternehmen aus 5,83 € pro Betriebstätte(Praxis incl. ein Firmenwagen) und ein zweiter Firmenwagen ebenfalls 5,83 also zusammen 11,66 € pro Monat.
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Auch beim Autofahren nutze ich kein Radio.
Beitragsrelevant ist die technische Möglichkeit, Angebote des öffentlichen Rundfunks zu nutzen.
Möchtest du für Dienstfahrzeuge keinen Beitrag entrichten muss das Autoradio (üblicherweise Serienausstattung, daher die Vermutung "KFZ = Rundfunkempfangsgerät") ausgebaut und ein unkomplizierter Wiedereinbau durch technische Maßnahmen verhindert werden; der Nachweis über die erfolgten Umbauten ist bei der GEZ einzureichen.
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Papa Alpaka schrieb:
canna41 schrieb am 14.12.19 06:47:
Auch beim Autofahren nutze ich kein Radio.
Beitragsrelevant ist die technische Möglichkeit, Angebote des öffentlichen Rundfunks zu nutzen.
Möchtest du für Dienstfahrzeuge keinen Beitrag entrichten muss das Autoradio (üblicherweise Serienausstattung, daher die Vermutung "KFZ = Rundfunkempfangsgerät") ausgebaut und ein unkomplizierter Wiedereinbau durch technische Maßnahmen verhindert werden; der Nachweis über die erfolgten Umbauten ist bei der GEZ einzureichen.
in der Praxis PC ohne Wlan. Ein Smartphone habe ich.
Aber ich habe keine Möglichkeit an zwei Orten gleichzeitig zu hören. Und die hat eigentlich keiner. Deshalb wurde auch von einem Bundesgericht die GEZ für Zweitwohnungen gekippt. Wir als Mieter/ Besitzer von zwei Wohnngen/ Häusern können das meineserachtens auch nicht. Dieser Situation wurde im Urteil keine Beachtung geschenkt, also weder ein noch ausgeschlossen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@Rofo,
in der Praxis PC ohne Wlan. Ein Smartphone habe ich.
Aber ich habe keine Möglichkeit an zwei Orten gleichzeitig zu hören. Und die hat eigentlich keiner. Deshalb wurde auch von einem Bundesgericht die GEZ für Zweitwohnungen gekippt. Wir als Mieter/ Besitzer von zwei Wohnngen/ Häusern können das meineserachtens auch nicht. Dieser Situation wurde im Urteil keine Beachtung geschenkt, also weder ein noch ausgeschlossen.
Viele Grüße
Monika
Dieser Situation wurde im Urteil keine Beachtung geschenkt, also weder ein noch ausgeschlossen.
Viele Grüße
Monika
jajn
sixt war als nebenkläger gegen den rundfunk, weil jedes auto ein radio besitzt und menschen sich genauso nicht zweiteilen können, wie bei zweitwohnungen.
die zweitwohnungsgebühr wurde abgeschafft, dennoch darf sixt weiter bezahlen (die urteilserklärung ist mir unbekannt)...
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Alex Moro schrieb:
mosaik schrieb am 14.12.19 08:28:
Dieser Situation wurde im Urteil keine Beachtung geschenkt, also weder ein noch ausgeschlossen.
Viele Grüße
Monika
jajn
sixt war als nebenkläger gegen den rundfunk, weil jedes auto ein radio besitzt und menschen sich genauso nicht zweiteilen können, wie bei zweitwohnungen.
die zweitwohnungsgebühr wurde abgeschafft, dennoch darf sixt weiter bezahlen (die urteilserklärung ist mir unbekannt)...
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Man lernt nie aus, danke
Viele Grüße
Monika
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eim schrieb:
Wenn du ein Smartphone hast ,dann hast du die Möglichkeit Radio zu hören und auch Fernsehen zu schauen und dasselbe gilt für Computer und deshalb muss man zahlen.Bei mir sind es jedoch nur 17,50 € Quartalsweise .
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mosaik schrieb:
Hallo Canna,
es geht inzwischen nicht mehr um die nutzbaren, bzw. genutzten Endgeräte, sondern um die Wohneinheit. Pauschal, allein dafür, dass Du eine Wohnung/Gewerbe hast, musst Du zahlen. Zu Hause über 50€ im Quartal, für Kleinunternehmen 17,97€ im Quartal, das erste Firmenauto ist kostenfrei, jedes weitere kostet nochmal dasselbe.
Was die Besitzer von Zweitwohnungen erreicht haben (man kann sich nicht zweiteilen, deshalb darf nur einmal abkassiert werden) gilt zur Zeit noch nicht für Unternehmenssitze. Ich warte nur auf eine Klage und zahle alles unter Vorbehalt. Es ist zum Mäusemelken: werde zweimal zur Kasse gebeten, habe keinen Fernseher, in der Wohnung kein Radio und kann nicht an zwei Orten gleichzeitig sein.
Viele Grüße
Monika
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