Sie sind eine engagierte und
kompetente Physiotherapeutin oder
ein Physiotherapeut und auf der
Suche nach einer neuen beruflichen
Herausforderung? Dann sind Sie bei
uns genau richtig!
Unsere etablierte Praxis mit Fokus
auf Orthopädie und Neurologie
sucht Verstärkung für unser Team.
Als Teil unseres engagierten Teams
haben Sie die Möglichkeit, in
einem ganzheitlichen
Behandlungsansatz zu arbeiten und
unseren Patienten eine individuelle
und effektive Therapie zu bieten.
Was wir bieten:
...
kompetente Physiotherapeutin oder
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ich habe gerade bei der IFK Zeitschrift gelesen dass der Gewinn den die festangestellte erzielt, Gewerbesteuerpflichtig ist. Mein Steuerberater weiß davon nichts. Man soll dafür getrennte Buchführung machen damit man den Gewinn der festangestellten ermitteln kann. Hört sich nach viel Arbeit an. Kann mir jemand was dazu sagen?
MfG Sonam
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Sonam schrieb:
Hallo,
ich habe gerade bei der IFK Zeitschrift gelesen dass der Gewinn den die festangestellte erzielt, Gewerbesteuerpflichtig ist. Mein Steuerberater weiß davon nichts. Man soll dafür getrennte Buchführung machen damit man den Gewinn der festangestellten ermitteln kann. Hört sich nach viel Arbeit an. Kann mir jemand was dazu sagen?
MfG Sonam
Es kann u.U. sein, dass ab einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern die Praxis als gewerblich eingestuft wird. Es wird inhaltlich davon ausgegangen, dass Du nicht mehr alle MA selbst beaufsichtigen kannst.
Es gibt aber kein höchstrichterliche Rechtsprechung dazu, sondern eine Grundtendenz der Finanzämter, das so einzustufen.
Da die Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer angerechnet wird, erhöht sich die Steuerbelastung um wenige hundert Euro pro Jahr (!) und fällt kaum ins Gewicht.
Eine getrennte Buchhaltung ist nicht nötig.
[bearbeitet am 11.03.14 15:25]
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Wenn rückwirkend veranlagt wird muss Gewerbesteuer nachgezahlt werden die man nicht anrechnen kann.
Für sowas hat man aber einen STB.
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morpheus-06 schrieb:
je nach Hebesatz der Stadt trifft das zu, kann aber auch deutlich teurer werden.
Wenn rückwirkend veranlagt wird muss Gewerbesteuer nachgezahlt werden die man nicht anrechnen kann.
Für sowas hat man aber einen STB.
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Sonam schrieb:
Also es gibt Praxen die Gewerbesteuer zahlen und andere die nicht?
Ab 2 MA gilt diese Vorgehensweise und kann mit Arbeit aufgehoben werden.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Es gibt sehr viele Praxen die Pseudofreiberuflich betrieben werden. Erst vor kurzem gab es hierzu ein Urteil.
Ab 2 MA gilt diese Vorgehensweise und kann mit Arbeit aufgehoben werden.
MFG
Meitao
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Jens Uhlhorn schrieb:
Ja, so ist es.
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morpheus-06 schrieb:
Ja, unsere OFD sagt: ab 10 AN Gewerbebetrieb. Bei Mischbetrieben -> PT hat Logo und/oder Ergo eingestellt sind dies Umsätze sofort gewerbesteuerpflichtig.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Oh Mann, was macht Dein Steuerberater beruflich??
Es kann u.U. sein, dass ab einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern die Praxis als gewerblich eingestuft wird. Es wird inhaltlich davon ausgegangen, dass Du nicht mehr alle MA selbst beaufsichtigen kannst.
Es gibt aber kein höchstrichterliche Rechtsprechung dazu, sondern eine Grundtendenz der Finanzämter, das so einzustufen.
Da die Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer angerechnet wird, erhöht sich die Steuerbelastung um wenige hundert Euro pro Jahr (!) und fällt kaum ins Gewicht.
Eine getrennte Buchhaltung ist nicht nötig.
[bearbeitet am 11.03.14 15:25]
Wenn Du z. B. bei jedem Patienten Deine Nase in die Behandlung steckst und am besten den Befund machst bist Du ziemlich sicher freiberuflich tätig, auch bei x-Mitarbeitern.....
Es gibt ein paar Urteile, die sich aber auf Einzelfälle beziehen, worin die lokalen Finanzgerichte Ihre jeweilige Sichtweise an ein paar Details (siehe oben) festmachen.
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ali schrieb:
Du und Dein Steuerberater sollten sich eingehend infromieren, woran die Gewerbesteuerpflicht festgemacht wird....
Wenn Du z. B. bei jedem Patienten Deine Nase in die Behandlung steckst und am besten den Befund machst bist Du ziemlich sicher freiberuflich tätig, auch bei x-Mitarbeitern.....
Es gibt ein paar Urteile, die sich aber auf Einzelfälle beziehen, worin die lokalen Finanzgerichte Ihre jeweilige Sichtweise an ein paar Details (siehe oben) festmachen.
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Bach1a schrieb:
Glaube dein Steuerberater!
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