Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
Farbgestaltung
und Wohlfühl - Atmosphäre - das
möchten
wir Ihnen anbieten!
Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
Farbgestaltung
und Wohlfühl - Atmosphäre - das
möchten
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Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
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Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
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Ich möchte mich zu Hause mit Privat Patienten Selbstständig machen.
Jetzt habe ich noch einige Fragen...
Kann mir jemand sagen was ich bei der Gewerbeanmeldung für eine Rechtsform angeben muss?
Muss ich meinen Namen in ein Handelsregister eintragen lassen?
Brauche ich außer einer Berufshaftpflicht noch irgendwas?
????????????????????
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
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sina 22 schrieb:
Hallo!
Ich möchte mich zu Hause mit Privat Patienten Selbstständig machen.
Jetzt habe ich noch einige Fragen...
Kann mir jemand sagen was ich bei der Gewerbeanmeldung für eine Rechtsform angeben muss?
Muss ich meinen Namen in ein Handelsregister eintragen lassen?
Brauche ich außer einer Berufshaftpflicht noch irgendwas?
????????????????????
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
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Tempelritter schrieb:
Eine Gewerbeanmeldung und ein Handelsregistereintrag sind nicht erforderlich aber ein Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt oder der Baubehörde. Nicht immer wird das in Wohnräumen zugelassen, außerdem muss der Vermieter- Eigentümer und alle angrenzenden Eigentümer einverstanden sein. Eine Berufshaftplicht ist von Vorteil.
Hallo!
Ich möchte mich zu Hause mit Privat Patienten Selbstständig machen.
Jetzt habe ich noch einige Fragen...
Kann mir jemand sagen was ich bei der Gewerbeanmeldung für eine Rechtsform angeben muss?
Muss ich meinen Namen in ein Handelsregister eintragen lassen?
Brauche ich außer einer Berufshaftpflicht noch irgendwas?
????????????????????
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Im Zweifel gibst du bei der Rechtsform "Einzelunternehmen" an, die Berufshaftpflichtversicherung brauchst du nicht (du machst ja keine Fehler); nach SGB VII §192 bist du zur Meldung an die BG (für uns: BGW) verpflichtet, unabhängig davon das die BGW eine Durchschrift deiner Meldung beim Finanzamt erhält...
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als was möchtest Du Dich denn selbstständig machen? PT? oder HPPT (sektoral)?
Behandelst Du die PP mit Rezept oder ohne?
Wohnst Du zur Miete oder hast Du Eigentum und wenn ja in welchem Gebietscharakter nach BauGB/LBO?
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Bernie schrieb:
Hallo Sina,
als was möchtest Du Dich denn selbstständig machen? PT? oder HPPT (sektoral)?
Behandelst Du die PP mit Rezept oder ohne?
Wohnst Du zur Miete oder hast Du Eigentum und wenn ja in welchem Gebietscharakter nach BauGB/LBO?
Ich behandel mit und ohne Rezept.
Behandeln tue ich zu Hause, in einem extra dafür vorgesehen Raum.
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sina 22 schrieb:
Vorerst nur pt, mache aber im Sommer meinen Hppt.
Ich behandel mit und ohne Rezept.
Behandeln tue ich zu Hause, in einem extra dafür vorgesehen Raum.
1.) Als "nur" PT kannst Du ausschließlich auf Rezept tätig werden. Vorsicht bei anderen Dingen wegen evtl. Umsatzsteuer und Verstoß gegen HeilprG
2.) Wenn Du nur auf Rezept tätig wirst, nichts verkaufst etc., benötigst Du auch keine Gewerbeanmeldung
3.) Wenn HPPT dann kannst Du ohne Rezept arbeiten (im Rahmen der PT) - Rest s.o.
4.) Du behandelst zu Hause? Wenn es dein Eigentum ist, und es Dein Haus ist musst Du eine Nutzungsänderung beantragen (Bauamt). Dann kommt es auf den jeweiligen Gebietscharkter an, Parkplätze usw.
Wenn es eine Eignetumswohnung ist musst Du evtl. die Eigentümergemeinschaft fragen
5.) Kein Handelsregistereintrag nötig
6.) BG ist Pflicht. Haftpflichtversicherung ist aus meiner Sicht unumgänglich. Gibts aber in günstiger Kombi mit Privater Haftpflicht (aufpassen bei Erweiterung HPPT! Höheres Risiko)
7.) Steuernummer abklären
8.) Hast Du noch einen AG, dasnn musst Du das auch mkt dem abklären.
Das haben ja die Anderen auch schon so geschrieben
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Bernie schrieb:
Also:
1.) Als "nur" PT kannst Du ausschließlich auf Rezept tätig werden. Vorsicht bei anderen Dingen wegen evtl. Umsatzsteuer und Verstoß gegen HeilprG
2.) Wenn Du nur auf Rezept tätig wirst, nichts verkaufst etc., benötigst Du auch keine Gewerbeanmeldung
3.) Wenn HPPT dann kannst Du ohne Rezept arbeiten (im Rahmen der PT) - Rest s.o.
4.) Du behandelst zu Hause? Wenn es dein Eigentum ist, und es Dein Haus ist musst Du eine Nutzungsänderung beantragen (Bauamt). Dann kommt es auf den jeweiligen Gebietscharkter an, Parkplätze usw.
Wenn es eine Eignetumswohnung ist musst Du evtl. die Eigentümergemeinschaft fragen
5.) Kein Handelsregistereintrag nötig
6.) BG ist Pflicht. Haftpflichtversicherung ist aus meiner Sicht unumgänglich. Gibts aber in günstiger Kombi mit Privater Haftpflicht (aufpassen bei Erweiterung HPPT! Höheres Risiko)
7.) Steuernummer abklären
8.) Hast Du noch einen AG, dasnn musst Du das auch mkt dem abklären.
Das haben ja die Anderen auch schon so geschrieben
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morpheus-06 schrieb:
zu 4. wenn du Mieter bist, muss der Vermieter einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Ohne diesen Antrag die Tätigkeit nicht möglich.
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Bernie schrieb:
Genau, Nutzungsänderungsantrag wird "immer" fällig, wenn Wohnraum anderweitig genutzt werden soll.....
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eim schrieb:
Und bei Heilpraktik egal ob Physio oder Voll muß immer Anmeldung über bzw. beim Gesundheitsamt anmelden und in Hamburg auch Anmeldung nur bei Physio auch beim GA
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Papa Alpaka schrieb:
sina 22 schrieb am 3.1.19 09:22:
Hallo!
Ich möchte mich zu Hause mit Privat Patienten Selbstständig machen.
Jetzt habe ich noch einige Fragen...
Kann mir jemand sagen was ich bei der Gewerbeanmeldung für eine Rechtsform angeben muss?
Muss ich meinen Namen in ein Handelsregister eintragen lassen?
Brauche ich außer einer Berufshaftpflicht noch irgendwas?
????????????????????
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Im Zweifel gibst du bei der Rechtsform "Einzelunternehmen" an, die Berufshaftpflichtversicherung brauchst du nicht (du machst ja keine Fehler); nach SGB VII §192 bist du zur Meldung an die BG (für uns: BGW) verpflichtet, unabhängig davon das die BGW eine Durchschrift deiner Meldung beim Finanzamt erhält...
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