Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
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Vorgeschichte:
ich behandle seit fast einem Jahr eine ausgesprochen nette und liebe Patientin im Heim, bettlägerig, Hemi, somnolent. Ihr Sohn kümmert sich um alles. Die Patientin ist nicht befreit, somit habe ich ihm nach Absprache die Zuzahlungsrechnungen geschickt. Die Kommunikation war von Anfang an schwierig (um es vorsichtig auszudrücken). "Wieso soll ich da überhaupt was zahlen? Die Kasse weiß, dass meine Mutter kein Geld hat!" etc. .... Ich hab ihm freundlich erklärt, dass er dann eine Zuzahlungsbefreiung beantragen kann. Er "dann machen Sie das doch, worum soll ich mich denn noch kümmern". Ich engelsgeduldig "das kann ich nicht, das darf ich nicht, und wenn Sie diese Zuzahlungsbefreiung für Ihre Mutter beantragen möchten, müssen Sie das selbst tun. Und Sie tun das deshalb, weil Sie der Bevollmächtigte für Ihre Mutter sind...." Palaver hin und her..... Zuzahlungsrechnungen wurden grundsätzlich zu spät gezahlt.
So geht das quasi von Anfang an. Die Fußpflegerin rennt ihrem Geld ebenfalls monatelang hinterher.
Dann erfuhr ich von der Patientin, dass ihr Sohn tatsächlich für die KV Nordrhein arbeitet!!! Mir knallte die Kinnlade bis auf's Knie! Ab dieser Sekunde war für mich das Ding komplett durch.
Beim nächsten Telefonat sagte ich ihm "Ihre Mutter hat mir erzählt, dass Sie für die KV Nordrhein arbeiten. Und wenn Sie nicht gerade an der Pforte sitzen, dann müssten Sie die Regeln eigentlich kennen". Er hat aufgelegt sunglasses
Also ist, wie man so schön sagt, das Tischtuch komplett zerschnitten.
Dies war das Vorgeplänkel und zum eigentlichen Problem: Die vorletzte Zuzahlungsrechnung hab ich Anfang Mai gestellt, sie war am 20.05.fällig. Da das Geld bis zu meiner Abrechnung am 31.05. nicht da war, hab ich die Zuzahlungsrechnung mit Vermerk an die Kasse geschickt. Am 7.6. hat der Sohn das Geld überwiesen. Ich war in Urlaub bis zum 20.6.
Nun hat die Kasse ebenfalls das Geld letzte Woche überwiesen, d.h., ich habe es 2x erhalten.
Was mache ich nun? Ich will zum Verrecken den Typen nicht anschreiben und ihm das Geld zurückschicken! Wenn die Kasse es bei ihm einfordert (was sie mit Sicherheit machen wird...) wird er natürlich empört nachweisen, dass er bereits gezahlt hat, und zwar bevor die Kasse mir das Geld erstattet hat.
Soll ich nun die Kasse anschreiben, dass er gezahlt hat? Oder wie komme ich am besten aus der Nummer raus?
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Sarah Gerbert schrieb:
Beiss in den sauren Apfel und mach es. Letzendlich ist ja alles korrekt gelaufen und sich daraus von ihm einen Strick drehen lassen würde ich mir nicht. Allerdings würde ich in Zukunft der Kasse direkt schreiben, das der Kamerad nicht zahlt. Sollen die sich mit ihm herum ärgern, schließlich verlangt ja die Kasse die Zuzahlung, nicht du.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sarah Gerbert Welcher Strick? An der Kasse zurück zahlen ist der rechtlich korrekter Weg.
Ich würde trotzdem versuchen, die Zuzahlungsgeschichte an die Kasse weiter zu reichen.
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Sarah Gerbert schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ''Strick'' in dem Sinn, das er dann noch unzugänglicher wird. Wobei das wohl ja schlecht möglich ist...
Ich würde trotzdem versuchen, die Zuzahlungsgeschichte an die Kasse weiter zu reichen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sarah Gerbert Natürlich sollte @die neue ihr Zuzahlungsverfahren straffen und mehr Richtung Kasse verlagern. Nur in diesem speziellen Fall ist der, von der Kasse "unzurecht" ausgezahlten Eigenanteil auch der Kasse wieder zu erstatten. Da geht rechtlich kein Weg daran vorbei.
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die neue schrieb:
Heute benötige ich mal wieder Euer Wissen, bzw. einen Tip...
Vorgeschichte:
ich behandle seit fast einem Jahr eine ausgesprochen nette und liebe Patientin im Heim, bettlägerig, Hemi, somnolent. Ihr Sohn kümmert sich um alles. Die Patientin ist nicht befreit, somit habe ich ihm nach Absprache die Zuzahlungsrechnungen geschickt. Die Kommunikation war von Anfang an schwierig (um es vorsichtig auszudrücken). "Wieso soll ich da überhaupt was zahlen? Die Kasse weiß, dass meine Mutter kein Geld hat!" etc. .... Ich hab ihm freundlich erklärt, dass er dann eine Zuzahlungsbefreiung beantragen kann. Er "dann machen Sie das doch, worum soll ich mich denn noch kümmern". Ich engelsgeduldig "das kann ich nicht, das darf ich nicht, und wenn Sie diese Zuzahlungsbefreiung für Ihre Mutter beantragen möchten, müssen Sie das selbst tun. Und Sie tun das deshalb, weil Sie der Bevollmächtigte für Ihre Mutter sind...." Palaver hin und her..... Zuzahlungsrechnungen wurden grundsätzlich zu spät gezahlt.
So geht das quasi von Anfang an. Die Fußpflegerin rennt ihrem Geld ebenfalls monatelang hinterher.
Dann erfuhr ich von der Patientin, dass ihr Sohn tatsächlich für die KV Nordrhein arbeitet!!! Mir knallte die Kinnlade bis auf's Knie! Ab dieser Sekunde war für mich das Ding komplett durch.
Beim nächsten Telefonat sagte ich ihm "Ihre Mutter hat mir erzählt, dass Sie für die KV Nordrhein arbeiten. Und wenn Sie nicht gerade an der Pforte sitzen, dann müssten Sie die Regeln eigentlich kennen". Er hat aufgelegt sunglasses
Also ist, wie man so schön sagt, das Tischtuch komplett zerschnitten.
Dies war das Vorgeplänkel und zum eigentlichen Problem: Die vorletzte Zuzahlungsrechnung hab ich Anfang Mai gestellt, sie war am 20.05.fällig. Da das Geld bis zu meiner Abrechnung am 31.05. nicht da war, hab ich die Zuzahlungsrechnung mit Vermerk an die Kasse geschickt. Am 7.6. hat der Sohn das Geld überwiesen. Ich war in Urlaub bis zum 20.6.
Nun hat die Kasse ebenfalls das Geld letzte Woche überwiesen, d.h., ich habe es 2x erhalten.
Was mache ich nun? Ich will zum Verrecken den Typen nicht anschreiben und ihm das Geld zurückschicken! Wenn die Kasse es bei ihm einfordert (was sie mit Sicherheit machen wird...) wird er natürlich empört nachweisen, dass er bereits gezahlt hat, und zwar bevor die Kasse mir das Geld erstattet hat.
Soll ich nun die Kasse anschreiben, dass er gezahlt hat? Oder wie komme ich am besten aus der Nummer raus?
Und stell dein Abrechungsverfahren um: 1. Behandlung = Zuzahlungsaufforderung mit 7 Kalendertage Frist. Nix Mahnung. Wenn nicht gezahlt, dann mit der Abrechnung es direkt die Kasse in Rechnung stellen.
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die neue schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij hab ich ja gemacht.... 14 Tage Zahlungsziel und mit der Abrechnung direkt an die Kasse. Und dann kam das, was ich oben geschrieben hatte....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@die neue
die neue schrieb am 08.07.2023 15:47 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij hab ich ja gemacht.... 14 Tage Zahlungsziel und mit der Abrechnung direkt an die Kasse. Und dann kam das, was ich oben geschrieben hatte.... Ich würde dein Zahlungsziel aber grundsätzlich auf 7 Kalendertage verkürzen. Psychologie. 😉
"Sofern die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet wurde, hat der zugelassene Leistungserbringer ab dem Tag der zweiten Behandlung die Versicherten schriftlich an die Zuzahlung zu erinnern und ihnen eine Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen einzuräumen. Zahlt die oder der Versicherte trotz dieser gesonderten schriftlichen Aufforderung die Zuzahlung bis zum Ende der Behandlungsserie bzw. bis zum Ablauf der Zahlungsfrist nicht, hat die Kran- kenkasse gemäß § 43 Absatz 1 Satz 2 SGB V die Zuzahlung einzuziehen."
Und mich da auf rechtlich unsicheres Eis zu bewegen bei einem Mitarbeiter der KV, ist mir persönlich zu heiß
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die neue schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ist mir klar..... ABER §8 sagt halt ...
"Sofern die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet wurde, hat der zugelassene Leistungserbringer ab dem Tag der zweiten Behandlung die Versicherten schriftlich an die Zuzahlung zu erinnern und ihnen eine Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen einzuräumen. Zahlt die oder der Versicherte trotz dieser gesonderten schriftlichen Aufforderung die Zuzahlung bis zum Ende der Behandlungsserie bzw. bis zum Ablauf der Zahlungsfrist nicht, hat die Kran- kenkasse gemäß § 43 Absatz 1 Satz 2 SGB V die Zuzahlung einzuziehen."
Und mich da auf rechtlich unsicheres Eis zu bewegen bei einem Mitarbeiter der KV, ist mir persönlich zu heiß
"Die gesetzliche Zuzahlung war am ersten Behandlungstag fällig. Da diese nicht entrichtet wurde, bitte ich Sie hiermit freundlich um Überweisung innerhalb von 7 Bankarbeitstagen auf mein Konto."
Du hast damit lediglich ein freundliche Bitte und ein unverbindliches Wunschziel ausgesprochen. Nicht mehr und nicht weniger. Ist halt nur psychologisch ein wenig mehr Druck. Eine verbindliche Zahlungsfrist wäre demgegenüber: "Die gesetzliche Zuzahlung ist am ersten Behandlungstag fällig gewesen. Der Betrag ist nunmehr spätestens nach 14 Kalendertagen ab Datum der zweiten Behandlung auf mein Konto (Zahlungseingang) zu entrichten". Du merkst schon, dass das ganz anders rüber kommt und juristisch hat es einen völlig anderen Qualität.
De facto aber wartest du den Zahlungseingang 14 Kalendertagen ab. Vorher schickst du es nicht zur Kasse.
Was kann dir passieren? Im günstigsten Fall hast du dein Geld innerhalb von 14 Tage auf dein Konto. Wenn nicht, geht es zur Kasse.
Im ungünstigsten Fall beschwert sich der Mensch bei der Kasse. In diesem Fall erklärst du der Kasse, dass du deine Software noch falsch eingestellt hattest 🤣 und gelobst Besserung. Fehler sind halt menschlich. 😏 Gleichtzeitig beschwerst du dich darüber, dass du für die Kasse und völlig umsonst ein originäre Aufgabe der Kasse übernimmst und, dass du kein Inkassobüro bist. Und das dieser Mensch die Eigenanteile nie pünktlich zahlt. Passieren wird da sonst gar nichst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@die neue Ich verstehe deine Bedenken, aber.... genau genommen steht da nur, dass du eine Zahlungsfrist von 14 Tage einräumen musst. Das bedeutet lediglich, dass ich 14 Tage ab der 2. Behandlung abwarten muss, bevor ich es die Kasse ich Rechnung stellen darf. ES steht jedoch nirgendwo geschrieben, dass ich dies so auf der Zuzahlungsaufforderung vermerken muss. 😋
"Die gesetzliche Zuzahlung war am ersten Behandlungstag fällig. Da diese nicht entrichtet wurde, bitte ich Sie hiermit freundlich um Überweisung innerhalb von 7 Bankarbeitstagen auf mein Konto."
Du hast damit lediglich ein freundliche Bitte und ein unverbindliches Wunschziel ausgesprochen. Nicht mehr und nicht weniger. Ist halt nur psychologisch ein wenig mehr Druck. Eine verbindliche Zahlungsfrist wäre demgegenüber: "Die gesetzliche Zuzahlung ist am ersten Behandlungstag fällig gewesen. Der Betrag ist nunmehr spätestens nach 14 Kalendertagen ab Datum der zweiten Behandlung auf mein Konto (Zahlungseingang) zu entrichten". Du merkst schon, dass das ganz anders rüber kommt und juristisch hat es einen völlig anderen Qualität.
De facto aber wartest du den Zahlungseingang 14 Kalendertagen ab. Vorher schickst du es nicht zur Kasse.
Was kann dir passieren? Im günstigsten Fall hast du dein Geld innerhalb von 14 Tage auf dein Konto. Wenn nicht, geht es zur Kasse.
Im ungünstigsten Fall beschwert sich der Mensch bei der Kasse. In diesem Fall erklärst du der Kasse, dass du deine Software noch falsch eingestellt hattest 🤣 und gelobst Besserung. Fehler sind halt menschlich. 😏 Gleichtzeitig beschwerst du dich darüber, dass du für die Kasse und völlig umsonst ein originäre Aufgabe der Kasse übernimmst und, dass du kein Inkassobüro bist. Und das dieser Mensch die Eigenanteile nie pünktlich zahlt. Passieren wird da sonst gar nichst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ganz Einfach: Kasse anrufen, Sachlage erläutern und fragen wie du die Kasse (nicht dem Sohn) das Geld zurück zahlen kannst. 😃 Kommt bei uns auch mal vor.
Und stell dein Abrechungsverfahren um: 1. Behandlung = Zuzahlungsaufforderung mit 7 Kalendertage Frist. Nix Mahnung. Wenn nicht gezahlt, dann mit der Abrechnung es direkt die Kasse in Rechnung stellen.
Ja, ich ruf am Montag bei der Kasse an und kläre, wie ich das Geld rücküberweisen kann.
@Sarah Gerbert inwiefern die Zuzahlungsrechnung direkt an die Kasse schicken? Ich schicke dem Sohn die Zuzahlungsrechnung mit 14-tägiger Zahlungsfrist, so wie die Verträge das vorsehen.
Wenn das Geld bei der Abrechnung nicht da ist, stelle ich es der Kasse in Rechnung. So ist es doch korrekt.... Wenn ich die Rechnung an die Kasse geschickt habe, und der Tünnes 2 Wochen später doch zahlt und die Kasse wiederum eine Woche später, dann hab ich die schlechten Karten und muss rückzahlen. Und das will ich auf gar keinen Fall an den Sohn.....
Alternative wäre, ich hol mir das Geld vom Taschengeldkonto im Heim - dies lehnt der Sohn aber strikt ab. Also ?? Ich kann gar nicht anders als so, wie ich es gemacht hab.
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massu schrieb:
@die neue oder du tust dich mit der Fußpflege und andere Heilmittelerbringer zusammen und ihr verfasst einen Brief an den Sohn?
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tinki schrieb:
@massu oh, Bitteeee... damit wird die Sachebene verlassen... never!
Wenn diese Patientin nicht so unglaublich, lieb, nett und dankbar wäre, hätte ich das Thema schon längst beendet.
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die neue schrieb:
@massu nee...... was sollte ich denn schreiben? Sehr geehrter Herr XXX, wir sind mit Ihrer Zahlungsweise unzufrieden. Bitte zahlen Sie demnächst pünktlich....??
Wenn diese Patientin nicht so unglaublich, lieb, nett und dankbar wäre, hätte ich das Thema schon längst beendet.
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Schippi schrieb:
@die neue Bei meinen Heimpatienten bekomme ich die Zuzahlung im Büro des Heimes!Wäre das eine Alternative???Ansonsten ist mein Tipp auch wenn Patientin lieb und nett ist wenn man sich nicht rumärgern will:abgeben!!!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Das wird vom Sohn abgelehnt! Taschengeldkonto im Heim darf nur mit Zustimmung des Betreuers belastet werden.
Mit Vermerk "verspäteter Zahlungseingang, Erstattung nach Zahlung durch Dritten" hätte auch was - soll er sich halt mit der GKV rumschlagen. Den Erstattungsbeleg von vor sieben Wochen lasse ich der GKV doch gerne zukommen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij also wie oben geschrieben: sobald die VO vorliegt Eigenanteil einfordern und wenn nicht gezahlt wird ohne weiteren Kommentar mit der GKV abrechnen. Diese nimmt das Geld auch zurück falls wider Erwarten doch vom Versicherten gezahlt wird.
Mit Vermerk "verspäteter Zahlungseingang, Erstattung nach Zahlung durch Dritten" hätte auch was - soll er sich halt mit der GKV rumschlagen. Den Erstattungsbeleg von vor sieben Wochen lasse ich der GKV doch gerne zukommen ;)
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ups habe ich was übersehen?diese Bemerkung habe ich nicht gelesen!
Alternative wäre, ich hol mir das Geld vom Taschengeldkonto im Heim - dies lehnt der Sohn aber strikt ab. Also ?? Ich kann gar nicht anders als so, wie ich es gemacht hab. 🤓
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi
Schippi schrieb am 08.07.2023 20:16 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij ups habe ich was übersehen?diese Bemerkung habe ich nicht gelesen!
Alternative wäre, ich hol mir das Geld vom Taschengeldkonto im Heim - dies lehnt der Sohn aber strikt ab. Also ?? Ich kann gar nicht anders als so, wie ich es gemacht hab. 🤓
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Schippi schrieb:
Jetzt gefunden!🤨
Rezeptgebühren sind spätestens am …. fällig. Da es bei den letzten 3 Verordnungen zu Verzögerungen gekommen ist, sehen wir uns gezwungen die Behandlungen erst nach Geldeingang zu beginnen. Bitte beachten Sie das eine Verordnung nur 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig ist.
Um die weitere Behandlungen Ihrer Mutter zu gewährleisten empfehlen wir die Freigabe der Zahlung durch die Heimleitung.
Die Patientin ist überaus nett, wiegt den Stress nicht auf, den du damit hast. Es ist nicht nur diese nette Patientin, es ist der Patient in der Praxis der gerne die 54,50€ Rezeptgebühren in Teilzahlungen abstottern will, oder die Patientin, die dir schonmal 50€ geben möchte und nächstes Mal will sie den Rest mitbringen, weil sie gerade nicht soviel hat. Und dann vergisst der Patient die Unterschrift, weil er noch schnell zur Toilette musste, und dann bekommst du ein Rezept zurück, weil die Unterschrift vom Arzt gefehlt hat…. und … und … und
Es ist das gesamte „Stress“ Packet und unsere soziale Einstellung steht diametral entgegen der Wirtschaftlichkeit die wir in diesen Momenten haben sollten. Es ist schwer, weil die meisten Patienten lieb und nett sind und wir uns einfach nicht trauen, oder auch nicht wollen, Konsequenzen zu ziehen.
Versuch mal beim Bäcker auf Pump Brötchen zu zahlen und dann die Frist nicht einzuhalten. Wie oft wird das gut gehen, bis der Bäcker sagt: hör mal du bist super lieb und nett, aber ab morgen ist die Reihenfolge zuerst Geld dann Brötchen.
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massu schrieb:
@die neue nein, du kannst ihm die Sachlage wie sie im Vertrag stehen nochmals schreiben.
Rezeptgebühren sind spätestens am …. fällig. Da es bei den letzten 3 Verordnungen zu Verzögerungen gekommen ist, sehen wir uns gezwungen die Behandlungen erst nach Geldeingang zu beginnen. Bitte beachten Sie das eine Verordnung nur 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig ist.
Um die weitere Behandlungen Ihrer Mutter zu gewährleisten empfehlen wir die Freigabe der Zahlung durch die Heimleitung.
Die Patientin ist überaus nett, wiegt den Stress nicht auf, den du damit hast. Es ist nicht nur diese nette Patientin, es ist der Patient in der Praxis der gerne die 54,50€ Rezeptgebühren in Teilzahlungen abstottern will, oder die Patientin, die dir schonmal 50€ geben möchte und nächstes Mal will sie den Rest mitbringen, weil sie gerade nicht soviel hat. Und dann vergisst der Patient die Unterschrift, weil er noch schnell zur Toilette musste, und dann bekommst du ein Rezept zurück, weil die Unterschrift vom Arzt gefehlt hat…. und … und … und
Es ist das gesamte „Stress“ Packet und unsere soziale Einstellung steht diametral entgegen der Wirtschaftlichkeit die wir in diesen Momenten haben sollten. Es ist schwer, weil die meisten Patienten lieb und nett sind und wir uns einfach nicht trauen, oder auch nicht wollen, Konsequenzen zu ziehen.
Versuch mal beim Bäcker auf Pump Brötchen zu zahlen und dann die Frist nicht einzuhalten. Wie oft wird das gut gehen, bis der Bäcker sagt: hör mal du bist super lieb und nett, aber ab morgen ist die Reihenfolge zuerst Geld dann Brötchen.
Ich hatte ja auch gesagt, wenn die Patientin nicht wirklich nett, lieb und vor allem unglaublich dankbar wäre, hätte sich das Thema erledigt. Allerdings gibt es dort keinen anderen Therapeuten. Ist ein kleines Haus. Und finde mal einen Therapeuten, der für eine Patientin einen Heim-Hausbesuch macht joy.
Ja klar, ist nicht mein Problem, sondern das Problem des Sohnes. Komischerweise hat er auf meinen damaligen Vorschlag, einen anderen Therapeuten zu beauftragen, nicht reagiert….
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die neue schrieb:
@Schippi Wie gesagt (und Du jetzt auch gefunden hat), Sohn lehnt Zahlung vom Taschengeldkonto ab.
Ich hatte ja auch gesagt, wenn die Patientin nicht wirklich nett, lieb und vor allem unglaublich dankbar wäre, hätte sich das Thema erledigt. Allerdings gibt es dort keinen anderen Therapeuten. Ist ein kleines Haus. Und finde mal einen Therapeuten, der für eine Patientin einen Heim-Hausbesuch macht joy.
Ja klar, ist nicht mein Problem, sondern das Problem des Sohnes. Komischerweise hat er auf meinen damaligen Vorschlag, einen anderen Therapeuten zu beauftragen, nicht reagiert….
Genau deswegen bin ich jetzt (zum 2. Mal) den Weg über die Kasse gegangen.
Mit den anderen von Dir geschilderten „Stress-Situationen“ hab ich kein Problem, da ich diese Probleme definitiv nicht habe. Ich habe sehr viele Dauerpatienten, sowohl neurologische als auch Lymph-Patienten. Wenn jemand am 2. Termin das Geld nicht bei sich hat „kein Problem, ich schicke Ihnen die Rechnung per Mail zu“ und ich habe definitiv 2 -5 Tage später das Geld auf dem Konto oder er bringt es zum nächsten Termin bar mit.
Ja, ich habe ein Kartenlesegerät, arbeite aber nicht damit, da ich keinen Bock auf diese 1% (oder wie viel das jetzt ist) Bearbeitungsgebühr habe.
Patienten, die mich nerven, fliegen raus. Glaub mir, ich bin da ziemlich resolut. Hab vor ein paar Monaten jemanden wegen Distanzlosigkeit während des laufenden Rezeptes rausgeschmissen. Er bestand darauf, mich mit meinem „schönen Vornamen“ anzureden und das hab ich mir verbeten. O’Ton „und wenn ich Sie so nenne, können Sie gar nichts dagegen tun“. Und damit war das Rezept beendet. Er hat einen Affenzauber aufgeführt und ich hab ihn stehenlassen. Info an die Praxis „Rezept abgebrochen wegen Distanzlosigkeit“. Zack, aus.
Und wenn ich aus Zeitgründen Patienten reduzieren muss, sortiere ich als erstes die aus, die nerven. Gerne auch Privatpatienten - da mache ich keinen Unterschied.
Und weil ich tatsächlich so konsequent handle, hab ich definitiv keinen Stress innocent
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die neue schrieb:
@massu der Sohn arbeitet bei der KV Nordrhein! Dem muss ich mit Sicherheit nichts zu der Vertragslage erzählen. Als ich das noch nicht wusste, hab ich ihm genau das gesagt. Seine Antwort wortwörtlich „Sie nerven mich mit Ihrer Jammerei“!
Genau deswegen bin ich jetzt (zum 2. Mal) den Weg über die Kasse gegangen.
Mit den anderen von Dir geschilderten „Stress-Situationen“ hab ich kein Problem, da ich diese Probleme definitiv nicht habe. Ich habe sehr viele Dauerpatienten, sowohl neurologische als auch Lymph-Patienten. Wenn jemand am 2. Termin das Geld nicht bei sich hat „kein Problem, ich schicke Ihnen die Rechnung per Mail zu“ und ich habe definitiv 2 -5 Tage später das Geld auf dem Konto oder er bringt es zum nächsten Termin bar mit.
Ja, ich habe ein Kartenlesegerät, arbeite aber nicht damit, da ich keinen Bock auf diese 1% (oder wie viel das jetzt ist) Bearbeitungsgebühr habe.
Patienten, die mich nerven, fliegen raus. Glaub mir, ich bin da ziemlich resolut. Hab vor ein paar Monaten jemanden wegen Distanzlosigkeit während des laufenden Rezeptes rausgeschmissen. Er bestand darauf, mich mit meinem „schönen Vornamen“ anzureden und das hab ich mir verbeten. O’Ton „und wenn ich Sie so nenne, können Sie gar nichts dagegen tun“. Und damit war das Rezept beendet. Er hat einen Affenzauber aufgeführt und ich hab ihn stehenlassen. Info an die Praxis „Rezept abgebrochen wegen Distanzlosigkeit“. Zack, aus.
Und wenn ich aus Zeitgründen Patienten reduzieren muss, sortiere ich als erstes die aus, die nerven. Gerne auch Privatpatienten - da mache ich keinen Unterschied.
Und weil ich tatsächlich so konsequent handle, hab ich definitiv keinen Stress innocent
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die neue schrieb:
Danke Euch Beiden.
Ja, ich ruf am Montag bei der Kasse an und kläre, wie ich das Geld rücküberweisen kann.
@Sarah Gerbert inwiefern die Zuzahlungsrechnung direkt an die Kasse schicken? Ich schicke dem Sohn die Zuzahlungsrechnung mit 14-tägiger Zahlungsfrist, so wie die Verträge das vorsehen.
Wenn das Geld bei der Abrechnung nicht da ist, stelle ich es der Kasse in Rechnung. So ist es doch korrekt.... Wenn ich die Rechnung an die Kasse geschickt habe, und der Tünnes 2 Wochen später doch zahlt und die Kasse wiederum eine Woche später, dann hab ich die schlechten Karten und muss rückzahlen. Und das will ich auf gar keinen Fall an den Sohn.....
Alternative wäre, ich hol mir das Geld vom Taschengeldkonto im Heim - dies lehnt der Sohn aber strikt ab. Also ?? Ich kann gar nicht anders als so, wie ich es gemacht hab.
Der Gesetzgeber gewährt dem Schuldner immer ein Zahlungsziel von 30 Tagen.
Nur wenn ihr einen schriftlichen Vertrag mit dem Schuldner habt, in dem eine
kürzere Zahlungsfrist vereinbart ist, kann davon abgewichen werden.
Wenn du ein einseitiges vereinbartes Zahlungsziel in deiner Rechnung festlegst.
so ist der Schuldner nicht daran gebunden.
Es ist sogar so, das die 14 Tage, die du als Zahlungsziel einseitig festlegst, auf die 30 Tage draufgerechnet werden.
Damit hat dein Schuldner ja sogar innerhalb der Frist gezahlt.....
Zahlung sofort fällig in die Rechnung, dann fangen die 30 Tage mit Rechnungsdatum
+ Postweg an.
Drunter geht es nur, wenn du mit dem Sohn vertraglich vorher ein anderes Zahlungsziel
vereinbart hast.
Wenn ich natürlich einseitig Zahlungsfristen vereinbare, dann kommt es zu solchen
Dopplungen.
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Break schrieb:
Ich finde die Auslegung von Zahlungsfristen, die hier propagiert wird, komisch.
Der Gesetzgeber gewährt dem Schuldner immer ein Zahlungsziel von 30 Tagen.
Nur wenn ihr einen schriftlichen Vertrag mit dem Schuldner habt, in dem eine
kürzere Zahlungsfrist vereinbart ist, kann davon abgewichen werden.
Wenn du ein einseitiges vereinbartes Zahlungsziel in deiner Rechnung festlegst.
so ist der Schuldner nicht daran gebunden.
Es ist sogar so, das die 14 Tage, die du als Zahlungsziel einseitig festlegst, auf die 30 Tage draufgerechnet werden.
Damit hat dein Schuldner ja sogar innerhalb der Frist gezahlt.....
Zahlung sofort fällig in die Rechnung, dann fangen die 30 Tage mit Rechnungsdatum
+ Postweg an.
Drunter geht es nur, wenn du mit dem Sohn vertraglich vorher ein anderes Zahlungsziel
vereinbart hast.
Wenn ich natürlich einseitig Zahlungsfristen vereinbare, dann kommt es zu solchen
Dopplungen.
In diesem Fall jedoch ist der Patient nur "empfängender Dritter" im Vertrag zwischen Leistungserbringer und GKV. Er erhält eine Sachleistung seitens seiner Kasse. Sämtliche Vertragsvereinbarungen zwischen LE und GKV sind somit auch für den Patienten bindend. Das nennt sich "Vertrag zugunsten Dritter" (vergleichbar mit § 328 Abs 1 BGB). Das ist Einer der Grundprinzipien aller Sozialversicherungen.
Die 14-tägigen Zahlungsfrist ist daher durch die GKV und LE - mit bindender Wirkung für den Patienten - wirksam vereinbart worden. Der Patient ist nach Ablauf der Frist im Verzug, aber nicht ggü. dem LE sondern ggü. seiner Kasse. Das Schuldverhältnis geht danach auf seine Kasse (als Leistungsversprechender) über. Die Kasse fordert den Eigenanteil nach § 61 SGB V ab da selbst vom Patienten ein. Insofern da neue Zahlungsfristen entstehen, entzieht sich meine Kenntnisse.
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das er eine Zahlungsfrist von 14 Tagen hat.
Wenn ich eine Rechnung stelle, oder wie in diesem Fall stellen muss, dann bleibt mir
nichts anderes übrig als abzuwarten.
Ansonsten muss ich mich bei Doppelzahlung, also Erstattung durch die Kasse und Zahlung der Verordnungsgebühr durch den Patienten nach mehr als 14 Tagen,
darauf einstellen mich nochmal mit der Kasse auseinander zu setzen.
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Break schrieb:
Wir können doch davon ausgehen, das der Patient bzw. Betreuung nicht weiß,
das er eine Zahlungsfrist von 14 Tagen hat.
Wenn ich eine Rechnung stelle, oder wie in diesem Fall stellen muss, dann bleibt mir
nichts anderes übrig als abzuwarten.
Ansonsten muss ich mich bei Doppelzahlung, also Erstattung durch die Kasse und Zahlung der Verordnungsgebühr durch den Patienten nach mehr als 14 Tagen,
darauf einstellen mich nochmal mit der Kasse auseinander zu setzen.
das er eine Zahlungsfrist von 14 Tagen hat.
Und ja, erhalte ich dennoch eine Doppelzahlung, muss ich es logischerweise der Kasse zurück erstatten. Kommt bei uns so in etwa einmal im Jahr vor. Und das bei ca. 10 EA-Forderungen an die Kassen pro Monat. In der Regel gibt es Gründe, warum die Zuzahlung nicht geleistet wird.
Das genaue Prozedere ist hier Link und hier Link beschrieben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Break
Break schrieb am 09.07.2023 12:17 Uhr:Wir können doch davon ausgehen, das der Patient bzw. Betreuung nicht weiß,
Das ist irrelevant. Ist die Zuzahlung nicht nach 14 Tagen auf mein Konto, stelle ich es - vertragskonform - die Kasse in Rechnung. Praktischerweise mit der Abrechnung der VO (dadurch gibt es faktisch häufig eine Verlängerung der Frist).
das er eine Zahlungsfrist von 14 Tagen hat.
Und ja, erhalte ich dennoch eine Doppelzahlung, muss ich es logischerweise der Kasse zurück erstatten. Kommt bei uns so in etwa einmal im Jahr vor. Und das bei ca. 10 EA-Forderungen an die Kassen pro Monat. In der Regel gibt es Gründe, warum die Zuzahlung nicht geleistet wird.
Das genaue Prozedere ist hier Link und hier Link beschrieben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Break Das mag im allgemeinen Rechtsverkehr so sein. Eine Rechnung ist grundsätzlich erstmal sofort fällig. Nur räumt der Gesetzgeber dem Schuldner eine Frist von 30 Tage zur Zahlung ein. Im Übrigen ergeben sich die 30 Tage nur im Zusammenhang mit Verzug (und wenn der Verbraucher darauf hingewiesen wurde). Sobald ein konkretes Zahlungsziel durch Einzelvereinbarung oder per AGB vereinbart wurde, ist der Schuldner nach Ablauf dieser Frist automatisch im Verzug (§ 286 Abs 2 Ziffer 1 BGB). Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass man die 30 Tage darauf rechnen darf.
In diesem Fall jedoch ist der Patient nur "empfängender Dritter" im Vertrag zwischen Leistungserbringer und GKV. Er erhält eine Sachleistung seitens seiner Kasse. Sämtliche Vertragsvereinbarungen zwischen LE und GKV sind somit auch für den Patienten bindend. Das nennt sich "Vertrag zugunsten Dritter" (vergleichbar mit § 328 Abs 1 BGB). Das ist Einer der Grundprinzipien aller Sozialversicherungen.
Die 14-tägigen Zahlungsfrist ist daher durch die GKV und LE - mit bindender Wirkung für den Patienten - wirksam vereinbart worden. Der Patient ist nach Ablauf der Frist im Verzug, aber nicht ggü. dem LE sondern ggü. seiner Kasse. Das Schuldverhältnis geht danach auf seine Kasse (als Leistungsversprechender) über. Die Kasse fordert den Eigenanteil nach § 61 SGB V ab da selbst vom Patienten ein. Insofern da neue Zahlungsfristen entstehen, entzieht sich meine Kenntnisse.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C. Der Sohn, als rechtlicher Betreuer, hat das ausdrücklich untersagt (wie @die neue schon geschrieben hat). Diese Anordnung muss das Heim Folge leisten. Das Problem haben wir mit dem ein oder anderen Patienten auch. Da bleibt nur noch der vertraglich vorgesehenen Weg.
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die neue schrieb:
@Leni C. wie schon geschrieben - will der Sohn auf keinen Fall
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Leni C. schrieb:
@die neue Ich kassiere grundsätzlich die anfallenden Heim-Rezeptgebühren im Büro . Allerdings soll ich dort nicht zwischen 1. und 5. eines Monats kommen , da dann ein Run der Angehörigen stattfindet , meist von den befreiten Patienten , die sich das Taschengeld auszahlen lassen ( was muß meine Mutter noch zum Frisör , die billige Hautcreme reicht , wieso alle 4 Wochen Fußpflege etc. ) . Als ich das zum ertsen Mal gehört habe ist mir die Spucke weggeblieben . Frag doch mal im Büro nach , ob überhaupt ein Konto für deine Patientin existiert .
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die neue schrieb:
Vielen Dank Ihr Lieben für all Eure Kommentare. Ich weiß jetzt, was ich zu tun habe. ghost
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