Dein neuer Lieblingsplatz als
Physiotherapeut*in – im
Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm!
Du bist Physiotherapeut*in, liebst
Deinen Beruf, und suchst nicht nur
einen Job, sondern einen Ort, an
dem Du Deine Leidenschaft ausleben
kannst? Dann bist Du bei uns genau
richtig!
Im Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm verbinden wir moderne
Physiotherapie mit herzlicher
Zusammenarbeit. Unser Team ist
motiviert, engagiert und
unterstützt sich gegenseitig –
sowohl in der Praxis als auch
darüber...
Physiotherapeut*in – im
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Die Raumgröße entspricht den Vorgaben.
Bei den Geräten bin ich mir unsicher, ob die Kombination aus 2 Gravity Systems (Ein Gerät erfüllt dabei den Funktionsbereich Universalzugapparat, Vertikalzugapparat oder Funktionsstemme, jeweils inklusive Winkeltisch)
und einem Seilzug den Vorgaben entspricht!?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe vor in meiner Praxis auch das Feld der KGG anzubieten.
Die Raumgröße entspricht den Vorgaben.
Bei den Geräten bin ich mir unsicher, ob die Kombination aus 2 Gravity Systems (Ein Gerät erfüllt dabei den Funktionsbereich Universalzugapparat, Vertikalzugapparat oder Funktionsstemme, jeweils inklusive Winkeltisch)
und einem Seilzug den Vorgaben entspricht!?
Wie macht du das mit den Gravity`s?
Universalzugapparate, doppelt (zwei Universalzugapparate nebeneinander im Abstand von 1Meter angeordnet als Möglichkeit zum gleichzeitigen Training beider Körperhälften) mit Trainingsbank
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Tempelritter schrieb:
KG-Gerät umfasst min. 5 Geräte für eine 3er Gruppe = 5 Gravity`s. Von Sinn oder Unsinn des Gravity Systems mal abgesehen.
Wie macht du das mit den Gravity`s?
Universalzugapparate, doppelt (zwei Universalzugapparate nebeneinander im Abstand von 1Meter angeordnet als Möglichkeit zum gleichzeitigen Training beider Körperhälften) mit Trainingsbank
Ich habe die Information, dass für die Zulassung drei Gravity Systems ausreichend wären.
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von wem hast du diese Info? (Die Frage zielt ab auf die Qualität und Kompetenz deiner Quelle)
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mocca schrieb:
hallo AT,
von wem hast du diese Info? (Die Frage zielt ab auf die Qualität und Kompetenz deiner Quelle)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe die Information, dass für die Zulassung drei Gravity Systems ausreichend wären.
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jetzt überlege nocheinmal, wer dir deine Leistung bezahlen soll?
Dann hole dir von dort eine schriftliche Zusage unter Berücksichtigung der von dir beabsichtigten Ausgestaltung.
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mocca schrieb:
hallo AT,
jetzt überlege nocheinmal, wer dir deine Leistung bezahlen soll?
Dann hole dir von dort eine schriftliche Zusage unter Berücksichtigung der von dir beabsichtigten Ausgestaltung.
Allerdings sind die ganzen Definitionen auch irgendwo Auslegungssache, deshalb wären Erfahrungswerte von anderen Praxen /Therapeuten hilfreich, bevor ich weitere Schritte gehe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, vollkommen richtig.
Allerdings sind die ganzen Definitionen auch irgendwo Auslegungssache, deshalb wären Erfahrungswerte von anderen Praxen /Therapeuten hilfreich, bevor ich weitere Schritte gehe.
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Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Wie du hier lesen kannst gibt es bei der "Definition" für die KGG-Zulassung keine "Interpretation":
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Grüße...Gerry
aus Sicht der GKV-Hörigkeit hast du recht. Im Normalfall gilt für die Beantragung der von dir aufgezeigte Weg.
Aber müssen die Kassen sich immer daran halten?
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass KK individuelle Ausnahmen (im "Einzelfall") tolerieren.
Häufig vergüten die KK ja auch die Pos. KGG, selbst wenn die Leistung, ganz oder teilweise, mit anderen Geräten erbracht wurde.
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mocca schrieb:
hallo Gerry,
aus Sicht der GKV-Hörigkeit hast du recht. Im Normalfall gilt für die Beantragung der von dir aufgezeigte Weg.
Aber müssen die Kassen sich immer daran halten?
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass KK individuelle Ausnahmen (im "Einzelfall") tolerieren.
Häufig vergüten die KK ja auch die Pos. KGG, selbst wenn die Leistung, ganz oder teilweise, mit anderen Geräten erbracht wurde.
Sei mir nicht böse, aber in der letzten Zeit haben dein Postings einen leicht destruktiv schizophrenen Touch bekommen :wink:.
Eine GKV-Hörigkeit gib es bei mir sicherlich nicht auch wenn ich mich gerne an geltende Verträge (Rahmenvertrag) halte!
Aus dem einfachen Grund, dass ich meine "Vertragspartner" dadurch ebenfalls zur Einhaltung zwingen kann wenn ich keine Leichen
im Keller habe!
Ob die KK evtl. individuelle Ausnahmen machen ist mir schnuppe. Ich würde mich als PI niemals für eine solche Einzelfallentscheidung hergeben denn dann wäre diese "Zulassung" eben nicht mehr regelkonform und kann jederzeit von außerhalb angefochten werden.
Diese Denkweise würde ich jedem empfehlen welcher über Mauscheleien bei baulichen Veränderungen oder getricksten Zulassungserweiterungen nachdenkt! Und das scheinen hier im Forum gar nicht mal so wenige zu sein...
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Moinsen mocca!
Sei mir nicht böse, aber in der letzten Zeit haben dein Postings einen leicht destruktiv schizophrenen Touch bekommen :wink:.
Eine GKV-Hörigkeit gib es bei mir sicherlich nicht auch wenn ich mich gerne an geltende Verträge (Rahmenvertrag) halte!
Aus dem einfachen Grund, dass ich meine "Vertragspartner" dadurch ebenfalls zur Einhaltung zwingen kann wenn ich keine Leichen
im Keller habe!
Ob die KK evtl. individuelle Ausnahmen machen ist mir schnuppe. Ich würde mich als PI niemals für eine solche Einzelfallentscheidung hergeben denn dann wäre diese "Zulassung" eben nicht mehr regelkonform und kann jederzeit von außerhalb angefochten werden.
Diese Denkweise würde ich jedem empfehlen welcher über Mauscheleien bei baulichen Veränderungen oder getricksten Zulassungserweiterungen nachdenkt! Und das scheinen hier im Forum gar nicht mal so wenige zu sein...
Grüße...Gerry
nie habe ich daran gezweifelt, dass du dich nicht an die, zwischen dir und deinen Vertagspartnern geltenden, Verträge hältst.
Aber kennst du eine Verpflichtung der KK, für alle die KGG abrechnen wollen, immer die selben Vertragsinhalte wie mit dir zur Anwendung zu bringen?
Ich kenne keine belastbare Bestimmung, die das GKV-System verpflichtet in jedem Fall das selbe Vertragsmuster zu verwenden.
Es muss Ausnahmen geben, nachdem was ich so in den letzten Jahren, im lockeren Austausch mit Patienten/Kollegen, erfahren durfte.
Ob dabei nur Ausstattungsvarianten und Gestaltungsmodifikationen oder auch Vergütungsvarianten vereinbart waren, habe ich bewusst nicht weiter hinterfragt.
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mocca schrieb:
hallo Gerry,
nie habe ich daran gezweifelt, dass du dich nicht an die, zwischen dir und deinen Vertagspartnern geltenden, Verträge hältst.
Aber kennst du eine Verpflichtung der KK, für alle die KGG abrechnen wollen, immer die selben Vertragsinhalte wie mit dir zur Anwendung zu bringen?
Ich kenne keine belastbare Bestimmung, die das GKV-System verpflichtet in jedem Fall das selbe Vertragsmuster zu verwenden.
Es muss Ausnahmen geben, nachdem was ich so in den letzten Jahren, im lockeren Austausch mit Patienten/Kollegen, erfahren durfte.
Ob dabei nur Ausstattungsvarianten und Gestaltungsmodifikationen oder auch Vergütungsvarianten vereinbart waren, habe ich bewusst nicht weiter hinterfragt.
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kLICKA schrieb:
Wenn ich KGG Gerät dann mache muss die KGG in nem extra Raum machen oder in schon bestehende KG räume integrieren! Ich habe 3 Räume wovon einer alleine 60qm hat und da möchte ich jetzt eine KGG reinintegrieren geht das oder muss das n einzelner Raum sein?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die Information setzt sich aus meiner Recherche in diesem Forum und den Informationen des Vertriebs zusammen.
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