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welche Alternativen zum Schlingentisch gibt es für die Erfüllung der Zulassung?
Habe mal gelesen, dass ein Schrägbrett für die Sprossenwand dafür reichen würde?!
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..aber mit dem Schlingentisch kann ma soooviel machen ...man muss es nur können, ich bin in den 60gern d.v,Jahrhundert damit groß geworden bis 2004habe ich damit noch in meiner Praxis gearbeitet
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
;)... das Schrägbrett alleine reicht nicht grins....Ein Schlingentisch muss nicht...und für das Schrägbrett reichen Fuß"Fesseln" und für den Kopf eine Glisson Schlinge
..aber mit dem Schlingentisch kann ma soooviel machen ...man muss es nur können, ich bin in den 60gern d.v,Jahrhundert damit groß geworden bis 2004habe ich damit noch in meiner Praxis gearbeitet
JürgenK ;)
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knorzi schrieb:
Danke für dein Input. Schlingentisch kommt mir nicht ins Haus. Dann wäre ja das Schrägbrett mit den Zusatzgeschichten ne Alternative.
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Schippi schrieb:
Wo hast du das denn mit dem schrägbrett gelesen???
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Das ist aus den alten Zulassungsvoraussetzungen (deswegen kennen Jürgen und ich das auch). In der aktuellen Fassung steht lediglich:
4.2.10 Gerät zur Durchführung von Traktionsbehandlungen (Extensionen) für die Hals- und Lendenwirbelsäule. Damit bleibt es dem Praxisbetreiber überlassen, was er nutzt. Ein Schrägbrett ist einer von mehreren Möglichkeiten.
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knorzi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Was sind denn noch die anderen Möglichkeiten?
Ansonsten einfach mal bei den entsprechenden med. Ausrüsterfirmen shoppen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@knorzi Schlingentisch und ähnliche Geräte, elektrische Traktionsgeräte (mit oder ohne Liege), OrthoTrac u.ä.
Ansonsten einfach mal bei den entsprechenden med. Ausrüsterfirmen shoppen.
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Das müssen ja uralte Voraussetzungen sein😂,ich kenn e nur welche ab 2003!
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knorzi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Schlingentisch oder Ähnlich möchte ich ja nicht. Ich suche nach der kleinsten und günstigsten Möglichkeit…Ausschließlich für die Zulassung.
Aber, wenns dir um die Basiszulassung geht, brauchst du es nicht zwingend (ist optionale Zusatzausstattung).. Du kannst dann halt kein Traktion abrechnen. Ist auch nicht wirklich ein Problem, wird ja eh kaum verordnet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@knorzi Dann klapper die PT-Ausrüster ab. Oder schaue auf Gebrauchtwarenbörsen.
Aber, wenns dir um die Basiszulassung geht, brauchst du es nicht zwingend (ist optionale Zusatzausstattung).. Du kannst dann halt kein Traktion abrechnen. Ist auch nicht wirklich ein Problem, wird ja eh kaum verordnet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Ich hatte für meine Zulassung in 1989 ein Schrägbrett. Genauso wie ein "Hundegrill". 😂
Ich hatte eine Glissonschlinge . Nie nie nie gebraucht , war aber damals wichtig für die Zulassung .
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Leni C. schrieb:
@knorzi
Ich hatte eine Glissonschlinge . Nie nie nie gebraucht , war aber damals wichtig für die Zulassung .
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knorzi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Okay. Das war mir nicht bewusst, dass man garnichts mehr benötigtem Thema Traktion für die Zulassung. Danke für Info 👍🏻
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@knorzi Alles was im BRV Anlage 5 unter Ziffer 4.2 aufgelistet ist, ist optional. 😊
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Problem beschreiben
knorzi schrieb:
Hallo,
welche Alternativen zum Schlingentisch gibt es für die Erfüllung der Zulassung?
Habe mal gelesen, dass ein Schrägbrett für die Sprossenwand dafür reichen würde?!
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