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Physiotherapeuten (m/w/d)
Stellennummer 0398_000007
Das erwartet Sie:
? Berufsspezifische Diagnostik und
Therapie im stationären Bereich
? Durchführung von Einzel- und
Gruppentherapien
? Anleitung und Berat...
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Ich werde meine bestehende Gemeinschaftspraxis ändern in eine Einzelpraxis (meine Partnerin steigt nach 17Jahren aus) und frage mich nun, ob dies zwingend -oder zumindest wahrscheinlich- eine neue Abnahme der Praxisräume zur Folge hat? Die Dame vom ZVK meinte die AOK dürfe dann eine neue Abnahme verlangen. Hat jemand von euch damit Erfahrung ob sie dann auch darauf bestehen oder ob sie die Zulassung dann einfach nach Aktenlage auf die Einzelpraxis ändern. Bin in BW.
Vielen Dank schonmal für Antworten
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aerdna schrieb:
Hallo
Ich werde meine bestehende Gemeinschaftspraxis ändern in eine Einzelpraxis (meine Partnerin steigt nach 17Jahren aus) und frage mich nun, ob dies zwingend -oder zumindest wahrscheinlich- eine neue Abnahme der Praxisräume zur Folge hat? Die Dame vom ZVK meinte die AOK dürfe dann eine neue Abnahme verlangen. Hat jemand von euch damit Erfahrung ob sie dann auch darauf bestehen oder ob sie die Zulassung dann einfach nach Aktenlage auf die Einzelpraxis ändern. Bin in BW.
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aerdna schrieb:
und du glaubst. daß sie keine neue Abnahme machen wollen wenn ich die Änderung mitteile?
und du glaubst. daß sie keine neue Abnahme machen wollen wenn ich die Änderung mitteile?
Ja das denke ich. Würdest du bei einer Neuabnahme Probleme bekommen?
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Tempelritter schrieb:
aerdna schrieb am 18.11.14 17:36:
und du glaubst. daß sie keine neue Abnahme machen wollen wenn ich die Änderung mitteile?
Ja das denke ich. Würdest du bei einer Neuabnahme Probleme bekommen?
und du glaubst. daß sie keine neue Abnahme machen wollen wenn ich die Änderung mitteile?
Ich wäre mir da nicht so sicher. Ich selbst habe auf Anordnung der AOK schon Praxisabnahmen durchführen müssen. Allerdings ist dies sch on mindestestens 15 Jahre her.
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Eberhard schrieb:
aerdna schrieb am 18.11.14 17:36:
und du glaubst. daß sie keine neue Abnahme machen wollen wenn ich die Änderung mitteile?
Ich wäre mir da nicht so sicher. Ich selbst habe auf Anordnung der AOK schon Praxisabnahmen durchführen müssen. Allerdings ist dies sch on mindestestens 15 Jahre her.
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aerdna schrieb:
Da bin ich mir eben nicht sicher, denn wenn heutzutage keine Stufen mehr erlaubt sind bzw. es rollstuhlgerecht sein muß.....außerdem habe ich da was gelesen von wegen Eingangstüre muß nach außen zu öffnen sein....
Da bin ich mir eben nicht sicher, denn wenn heutzutage keine Stufen mehr erlaubt sind bzw. es rollstuhlgerecht sein muß.....außerdem habe ich da was gelesen von wegen Eingangstüre muß nach außen zu öffnen sein....
Das stimmt für die Zulassung für die Kassen alles nicht. Schau dir die aktuellen Einrichtungsrichtlinien an.
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Tempelritter schrieb:
aerdna schrieb am 18.11.14 19:07:
Da bin ich mir eben nicht sicher, denn wenn heutzutage keine Stufen mehr erlaubt sind bzw. es rollstuhlgerecht sein muß.....außerdem habe ich da was gelesen von wegen Eingangstüre muß nach außen zu öffnen sein....
Das stimmt für die Zulassung für die Kassen alles nicht. Schau dir die aktuellen Einrichtungsrichtlinien an.
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Tempelritter schrieb:
es ist in BW keine neue Abnahme not wendig, da eine gemeinsame Zulassung besteht. Einfach den Kassen die Änderung mitteilen.
Da war die Dame vom ZVK wohl etwas durcheinander...
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Jens Uhlhorn schrieb:
Andersrum würde es zwingend eine Neuzulassung erfordern, also wenn die Kollegin hinzukäme. Beim Ausscheiden ist das nicht erforderlich.
Da war die Dame vom ZVK wohl etwas durcheinander...
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Jens Uhlhorn schrieb:
Nope, da haben sich die Richtlinien geändert. Wenn sich Besitzer, fachlicher Leiter oder der Raum ändert muss neu zugelassen werden.
mein Chef hat mir ebenfalls angeboten bei ihm einzusteigen und eine Gemeinschaftspraxis zu gründen.
Das heißt also wir müssen eine neue Zulassung beantragen?
Die Praxis hat doch schon eine Zulassung, an sich ändert sich nicht viel, da ich ja nur vom Angestelltenverhältnis in eine Selbstständigkeit wechsle
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JürgenSchmid84 schrieb:
Hallo,
mein Chef hat mir ebenfalls angeboten bei ihm einzusteigen und eine Gemeinschaftspraxis zu gründen.
Das heißt also wir müssen eine neue Zulassung beantragen?
Die Praxis hat doch schon eine Zulassung, an sich ändert sich nicht viel, da ich ja nur vom Angestelltenverhältnis in eine Selbstständigkeit wechsle
Hallo,
mein Chef hat mir ebenfalls angeboten bei ihm einzusteigen und eine Gemeinschaftspraxis zu gründen.
Das heißt also wir müssen eine neue Zulassung beantragen?
Die Praxis hat doch schon eine Zulassung, an sich ändert sich nicht viel, da ich ja nur vom Angestelltenverhältnis in eine Selbstständigkeit wechsle
aber auch dann hat nur deich Chef eine Zulassung und du nicht, diese Zulassungen sind immer personengebunden und sind nicht übertragbar. Das würde bedeuten du bist immer von deinem Chef abhängig.
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Tempelritter schrieb:
JürgenSchmid84 schrieb am 19.11.14 11:57:
Hallo,
mein Chef hat mir ebenfalls angeboten bei ihm einzusteigen und eine Gemeinschaftspraxis zu gründen.
Das heißt also wir müssen eine neue Zulassung beantragen?
Die Praxis hat doch schon eine Zulassung, an sich ändert sich nicht viel, da ich ja nur vom Angestelltenverhältnis in eine Selbstständigkeit wechsle
aber auch dann hat nur deich Chef eine Zulassung und du nicht, diese Zulassungen sind immer personengebunden und sind nicht übertragbar. Das würde bedeuten du bist immer von deinem Chef abhängig.
Hol dir ne eigene Zulassung und gründet ne Praxisgemeinschaft, jeder auf eigene Rechnung mit gemeinsamen Räumen und AG-Gemeinschaft,.....
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radames schrieb:
@JürgenSchmid84
Hol dir ne eigene Zulassung und gründet ne Praxisgemeinschaft, jeder auf eigene Rechnung mit gemeinsamen Räumen und AG-Gemeinschaft,.....
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aerdna schrieb:
Ich habe heute mit dem RA vom ZVK gesprochen. Dieser meinte es sei keine neue Abnahme zu erwarten -außerdem habe ich Bestandsschutz- also auch wenn sich was geändert hat, so gilt dies nicht in unserem Fall. Allerdings die Zulassung muß geändert werden auf mich alleine.
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Ita Fink schrieb:
@medico Auch bei einer neu Gestaltung einer Gemeinschaftspraxis muss nicht neu zugelassen werden... Ebenfalls nur die Änderdung mitteilen
Alles Gute
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SiH schrieb:
Bei mir (NRW) ist vor 5 Jahren mein Kollege ausgeschieden. Er hat sich überall abgemeldet (IK Zeichen, BG etc.) und das war es. Keine Neuabnahme und du hast Bestandsschutz!
Alles Gute
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