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momentan beschäftige ich mich mit meiner Freundin, mich innerhalb einer Gemeinschaftspraxis mit ihr selbständig zu machen.
Wie läuft es mit den Abrechnungen? Kann ich MT bei meinen Rezepten abrechnen, obwohl nur meine Freundin dafür die Zulassung hat?
Wenn jemand damit Erfahrung damit hat, würde ich mich über eine Antwort freuen.
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
momentan beschäftige ich mich mit meiner Freundin, mich innerhalb einer Gemeinschaftspraxis mit ihr selbständig zu machen.
Wie läuft es mit den Abrechnungen? Kann ich MT bei meinen Rezepten abrechnen, obwohl nur meine Freundin dafür die Zulassung hat?
Wenn jemand damit Erfahrung damit hat, würde ich mich über eine Antwort freuen.
LG
Kann ich MT bei meinen Rezepten abrechnen, obwohl nur meine Freundin dafür die Zulassung hat?
LG
Nee - natürlich nicht! Wie kommst Du auf die Idee, daß das möglich sein könnte? Wenn nur Deine Freundin das MT-Zertifikat hat, darf natürlich auch ausschließlich sie MT-VO annehmen und abrechnen.....
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die neue schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 3.12.17 20:59:
Kann ich MT bei meinen Rezepten abrechnen, obwohl nur meine Freundin dafür die Zulassung hat?
LG
Nee - natürlich nicht! Wie kommst Du auf die Idee, daß das möglich sein könnte? Wenn nur Deine Freundin das MT-Zertifikat hat, darf natürlich auch ausschließlich sie MT-VO annehmen und abrechnen.....
Hallo zusammen,
momentan beschäftige ich mich mit meiner Freundin, mich innerhalb einer Gemeinschaftspraxis mit ihr selbständig zu machen.
Wie läuft es mit den Abrechnungen? Kann ich MT bei meinen Rezepten abrechnen, obwohl nur meine Freundin dafür die Zulassung hat?
Wenn jemand damit Erfahrung damit hat, würde ich mich über eine Antwort freuen.
LG
Genau solche "Anfragen" meinte ich als ich in der Rubrik Sonstiges meine Bedenken gegenüber AT Posts äußerte.
Kann mir keiner erzählen dass sowas Ernst gemeint ist!
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sgzd schrieb:
:clap:
Hallo zusammen,
momentan beschäftige ich mich mit meiner Freundin, mich innerhalb einer Gemeinschaftspraxis mit ihr selbständig zu machen.
Wie läuft es mit den Abrechnungen? Kann ich MT bei meinen Rezepten abrechnen, obwohl nur meine Freundin dafür die Zulassung hat?
Wenn jemand damit Erfahrung damit hat, würde ich mich über eine Antwort freuen.
LG
Genau solche "Anfragen" meinte ich als ich in der Rubrik Sonstiges meine Bedenken gegenüber AT Posts äußerte.
Kann mir keiner erzählen dass sowas Ernst gemeint ist!
So was zieht sich aber durch alle Foren und wird schon ernst gemeint sein.
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Tempelritter schrieb:
mbone schrieb am 3.12.17 21:15:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 3.12.17 20:59:
Hallo zusammen,
momentan beschäftige ich mich mit meiner Freundin, mich innerhalb einer Gemeinschaftspraxis mit ihr selbständig zu machen.
Wie läuft es mit den Abrechnungen? Kann ich MT bei meinen Rezepten abrechnen, obwohl nur meine Freundin dafür die Zulassung hat?
Wenn jemand damit Erfahrung damit hat, würde ich mich über eine Antwort freuen.
LG
Genau solche "Anfragen" meinte ich als ich in der Rubrik Sonstiges meine Bedenken gegenüber AT Posts äußerte.
Kann mir keiner erzählen dass sowas Ernst gemeint ist!
So was zieht sich aber durch alle Foren und wird schon ernst gemeint sein.
Nein AT, das geht nicht.
Die Abrechnungserlaubnis für Zertifikate ist immer und ausschließlich an den Therapeuten gebunden.
Und wenn deine Freundin bereits eine Zulassung (zu was?) hat, dann weiß sie das auch!
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RoFo schrieb:
AT "beschäftigt sich mit dem Gedanken einer Praxis". Es will sich einfach ein wenig informieren. Besser vorher als später Abrechnungsbetrug zu betreiben.
Nein AT, das geht nicht.
Die Abrechnungserlaubnis für Zertifikate ist immer und ausschließlich an den Therapeuten gebunden.
Und wenn deine Freundin bereits eine Zulassung (zu was?) hat, dann weiß sie das auch!
PG -> jeder hat sein eigenes IK, rechnet auf eigene Verantwortung ab und beteiligt sich entsprechend der Vereinbarung an den Kosten
GP -> ein IK, gemeinsame Abrechnung und Kostenbeteiligung entsprechend der Vereinbarung.
In der GP ist's gerade egal welche VOs in die Abrechnung gehen da die Zulassung zur Abrechnung der MT an das IK gebunden ist, d.h. mit abrechnen dürftest du die VOs, du darfst aber selbst die MT nicht erbringen.
In der PG dürfen keine MT-Verordnungen der Abrechnung zu deinem IK beiliegen _außer_ du hast vorher die Erlaubnis zur Abrechnung eingeholt. Erbringen darfst du die MT trotzdem nicht zu Lasten der GKVen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Jetzt nochmal kurz zum Verständnis: Betreibt ihr eine Praxisgemeinschaft oder eine Gemeinschaftspraxis?
PG -> jeder hat sein eigenes IK, rechnet auf eigene Verantwortung ab und beteiligt sich entsprechend der Vereinbarung an den Kosten
GP -> ein IK, gemeinsame Abrechnung und Kostenbeteiligung entsprechend der Vereinbarung.
In der GP ist's gerade egal welche VOs in die Abrechnung gehen da die Zulassung zur Abrechnung der MT an das IK gebunden ist, d.h. mit abrechnen dürftest du die VOs, du darfst aber selbst die MT nicht erbringen.
In der PG dürfen keine MT-Verordnungen der Abrechnung zu deinem IK beiliegen _außer_ du hast vorher die Erlaubnis zur Abrechnung eingeholt. Erbringen darfst du die MT trotzdem nicht zu Lasten der GKVen ;)
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mbone schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 3.12.17 20:59:
Hallo zusammen,
momentan beschäftige ich mich mit meiner Freundin, mich innerhalb einer Gemeinschaftspraxis mit ihr selbständig zu machen.
Wie läuft es mit den Abrechnungen? Kann ich MT bei meinen Rezepten abrechnen, obwohl nur meine Freundin dafür die Zulassung hat?
Wenn jemand damit Erfahrung damit hat, würde ich mich über eine Antwort freuen.
LG
Genau solche "Anfragen" meinte ich als ich in der Rubrik Sonstiges meine Bedenken gegenüber AT Posts äußerte.
Kann mir keiner erzählen dass sowas Ernst gemeint ist!
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