Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
ich möchte meine Angestellten zukünftig nebst eines Grundgehaltes an ihren Umsätzen beteiligen.
Gibt es hier vielleicht jemanden, der das schon so praktiziert und mir ein paar Ideen dazu schreiben kann?
Vielen Dank schon mal !
Nick
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Zum Anwalt, Inhalt und Vereinbarung rechtlich prüfen lassen (Arbeitsrecht!!),
dann zum Steuerberater/Lohnbüro (SV- und LSt prüfen lassen).
Unser Anwalt hat dann eine Vereinbarung erstellt, die als Vorlage hergenommen wird.
(Bei anwendung lassen wir die dann immer nochmal kurz checken wegen Gesetztesänderungen etc).
Hat zwar etwas Geld gekostet, ist aber m.E. am sichersten.
Denn machst du da Fehler, kann dich das ne menge Geld kosten, von der SV und LStrechtlichen Seite ganz zu schweigen.(Stichwort SV-Prüfung)
Wir haben dann eine Umsatzgrenze vereinbart, ab der der AN beteiligung i.H. von 50% bekam. (mehr geht natürlich auch, ich kenne Praxisinhaber, die sagen ab soundsoviel bekommt der An den gesamten rest.)
Die Umsatzgrenze war unser Mindestumsatz, ab dem wir neben dem AG-brutto, indirekte Kosten (ReZi) und Gewinn Kostendecken waren.
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KGSchuller schrieb:
Wir haben das auch mal gemacht:
Zum Anwalt, Inhalt und Vereinbarung rechtlich prüfen lassen (Arbeitsrecht!!),
dann zum Steuerberater/Lohnbüro (SV- und LSt prüfen lassen).
Unser Anwalt hat dann eine Vereinbarung erstellt, die als Vorlage hergenommen wird.
(Bei anwendung lassen wir die dann immer nochmal kurz checken wegen Gesetztesänderungen etc).
Hat zwar etwas Geld gekostet, ist aber m.E. am sichersten.
Denn machst du da Fehler, kann dich das ne menge Geld kosten, von der SV und LStrechtlichen Seite ganz zu schweigen.(Stichwort SV-Prüfung)
Wir haben dann eine Umsatzgrenze vereinbart, ab der der AN beteiligung i.H. von 50% bekam. (mehr geht natürlich auch, ich kenne Praxisinhaber, die sagen ab soundsoviel bekommt der An den gesamten rest.)
Die Umsatzgrenze war unser Mindestumsatz, ab dem wir neben dem AG-brutto, indirekte Kosten (ReZi) und Gewinn Kostendecken waren.
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Nick17571 schrieb:
Guten Morgen,
ich möchte meine Angestellten zukünftig nebst eines Grundgehaltes an ihren Umsätzen beteiligen.
Gibt es hier vielleicht jemanden, der das schon so praktiziert und mir ein paar Ideen dazu schreiben kann?
Vielen Dank schon mal !
Nick
Weil eigentlich hast du dir selbst die Frage bereits beantwortet. ->
Gesamtumsatz des AN - prozentualer Anteil = Beteiligung am Umsatz
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Alex Moro schrieb:
Gegenfrage, wie hast du es dir denn vorgestellt?
Weil eigentlich hast du dir selbst die Frage bereits beantwortet. ->
Gesamtumsatz des AN - prozentualer Anteil = Beteiligung am Umsatz
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