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Teamfähige/n freundliche/n
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möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
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attraktive Vergütung, einen
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Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
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Wann zahlt ihr die Löhne aus. Am Ende des Monats rückwirkend oder Mitte des Monats, also einen halben Monat im voraus?
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Ingo Friedrich schrieb:
Ich zahle am Monatsende für den laufenden Monat.
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idefix- schrieb:
Überweisung immer am 28. eines Monats
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Kitane schrieb:
LIEBE Kollegen !
Wann zahlt ihr die Löhne aus. Am Ende des Monats rückwirkend oder Mitte des Monats, also einen halben Monat im voraus?
Daraus folgt, das der Lohn/ das Gehalt erst nach Ende des vertraglich vereinbarten Bezugszeitraumes (monatlich) fälig wird und auch zu leisten ist.
Wenn der AN mitte des Monats sein Gehalt bekommt und dann seine Arbeitsleistung nicht erbringt,
was dann? nerd_face
Wir zahlen die Gehälter so, das das gehalt gg den 25. jedes Monats auf dem Konto ist, das ist m.E. ausreichend. Die paar Tage bis zum Monatsende sind ok und der AN freut sich, das das geld schin früher da ist (und nicht evtl. mit Abbuchungen in einen teuren Dispo zu kommen...)
Alternativ kannst du ja am 20. jeden Monats einen festen Abschlag als Vorschuss leisten
und den rest dann zum Ende des Monats.
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Wenn der AN mitte des Monats sein Gehalt bekommt und dann seine Arbeitsleistung nicht erbringt,
was dann? nerd_face
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stef21 schrieb:
KGSchuller schrieb am 11.06.2021 13:55 Uhr:
...und wenn der AN seine Arbeitsleistung erbringt und der AG am Ende des Monats das Gehalt nicht zahlt? Was dann?smirk
Wenn der AN mitte des Monats sein Gehalt bekommt und dann seine Arbeitsleistung nicht erbringt,
was dann? nerd_face
Das ist dasselbe nur anders herum. Aber mal ehrlich: Wenn es so schon losgeht, kündigt sich das schon vorher an und als AN bekommt man das mit. wink
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KGSchuller schrieb:
@stef21
Das ist dasselbe nur anders herum. Aber mal ehrlich: Wenn es so schon losgeht, kündigt sich das schon vorher an und als AN bekommt man das mit. wink
...kann der AN die Insolvenz des AG ins Rollen bringen
Vorteile und Nachteile Insolvenzantrag von Arbeitnehmern Arbeitsrecht und Insolvenz - Ratgeber Informationen von Rechtsanwalt Fa
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@stef21
...kann der AN die Insolvenz des AG ins Rollen bringen
Vorteile und Nachteile Insolvenzantrag von Arbeitnehmern Arbeitsrecht und Insolvenz - Ratgeber Informationen von Rechtsanwalt Fa
Viele Grüße
Monika
...und davon hat er dann was genau?
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stef21 schrieb:
@mosaik
...und davon hat er dann was genau?
Positiv formuliert: ein AN kann alle anderen AN vor einer Arbeitsstelle schützen, die regelmäßig zu spät zahlt.
Negativ formuliert: er kann den Laden dicht machen und seinen Chef, der aufgrund der schlechten Zahlungsmoral der KK zu spät zahlen musste, in den Ruin treiben.
Es war eine Antwort auf Deine Frage:
.und wenn der AN seine Arbeitsleistung erbringt und der AG am Ende des Monats das Gehalt nicht zahlt? Was dann?smirk
Ein AN hat oft mehr Rechte, als landläufig gedacht.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@stef21
Positiv formuliert: ein AN kann alle anderen AN vor einer Arbeitsstelle schützen, die regelmäßig zu spät zahlt.
Negativ formuliert: er kann den Laden dicht machen und seinen Chef, der aufgrund der schlechten Zahlungsmoral der KK zu spät zahlen musste, in den Ruin treiben.
Es war eine Antwort auf Deine Frage:
.und wenn der AN seine Arbeitsleistung erbringt und der AG am Ende des Monats das Gehalt nicht zahlt? Was dann?smirk
Ein AN hat oft mehr Rechte, als landläufig gedacht.
Viele Grüße
Monika
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KGSchuller schrieb:
Grundsätzlich ist der Arbeitslohn eine geschuldete Entgeltleistung des Arbeitgebers für die vom Arbeitnehmer vertraglich geschuldete Arbeitsleistung.
Daraus folgt, das der Lohn/ das Gehalt erst nach Ende des vertraglich vereinbarten Bezugszeitraumes (monatlich) fälig wird und auch zu leisten ist.
Wenn der AN mitte des Monats sein Gehalt bekommt und dann seine Arbeitsleistung nicht erbringt,
was dann? nerd_face
Wir zahlen die Gehälter so, das das gehalt gg den 25. jedes Monats auf dem Konto ist, das ist m.E. ausreichend. Die paar Tage bis zum Monatsende sind ok und der AN freut sich, das das geld schin früher da ist (und nicht evtl. mit Abbuchungen in einen teuren Dispo zu kommen...)
Alternativ kannst du ja am 20. jeden Monats einen festen Abschlag als Vorschuss leisten
und den rest dann zum Ende des Monats.
Natürlich sind sämtliche Modelle machbar. Die Lohnbuchhaltung verlangt aber sicher auch das doppelte wenn das Gehalt aufgeteilt wird. Als ich vor Äonen noch im Handwerk tätig war gab's das Gehalt am 15.ten des folge Monats und das war in mehreren Firmen so.
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Dway schrieb:
Gegenfrage. Wenn du eine Leistung in Anspruch nimmst zahlst du vorher oder nachher? Und im öffentlichen Dienst hab ich mein Gehalt auch am Monatsende erhalten.
Natürlich sind sämtliche Modelle machbar. Die Lohnbuchhaltung verlangt aber sicher auch das doppelte wenn das Gehalt aufgeteilt wird. Als ich vor Äonen noch im Handwerk tätig war gab's das Gehalt am 15.ten des folge Monats und das war in mehreren Firmen so.
Habe irgendwo mal gelesen, dass das gängige Praxis ist
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Stefan999 schrieb:
Ich überweise die Gehälter so, dass sie am vorletzten Banktag auf den jeweiligen Konten gebucht sind.
Habe irgendwo mal gelesen, dass das gängige Praxis ist
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Leni C. schrieb:
Ich termimiere die Gehälter auf den vorletzten Werktag eines Monats . Sie sind bei meinen MA am gleichen Tag auf dem Konto .
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