Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
01.01.2025 – Arbeite im 45min
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ich schreibe anonym, da mein Team von meinen Überlegungen noch nichts weiß. Irgendwann im nächsten Jahr möchte ich - seit 17 Jahren selbstständig-- mit meinem Sohn eine GbR gründen. Muss er dann ein eigenes IK beantragen? Und gibt es eine neue Abnahme der Praxis? Die Größe reicht locker, wir haben 220qm.
Leider habe ich in den Foren keine Antwort gefunden.
Danke für alle hilfreichen Kommentare schon mal im Vorfeld.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich schreibe anonym, da mein Team von meinen Überlegungen noch nichts weiß. Irgendwann im nächsten Jahr möchte ich - seit 17 Jahren selbstständig-- mit meinem Sohn eine GbR gründen. Muss er dann ein eigenes IK beantragen? Und gibt es eine neue Abnahme der Praxis? Die Größe reicht locker, wir haben 220qm.
Leider habe ich in den Foren keine Antwort gefunden.
Danke für alle hilfreichen Kommentare schon mal im Vorfeld.
am besten erstmal mit dem Steuerberater besprechen unf gegebenfalls erstmal Anfrage beim Finanzamt stellen.
Wichtig ist noch das du weiter in der GBR mit arbeitest, ansonsten müst ihr evtl. noch ein Gewerbe anmelden.
Neues IK muss beantragt werden. Außderdem muss alles andere zum Wechseldatum genau getrennt werden.
Zulassung macht jetzt: ARGEn Heilmittelzulassung
Vielleicht findest du da schon Antworten.
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weiß56 schrieb:
Hallo,
am besten erstmal mit dem Steuerberater besprechen unf gegebenfalls erstmal Anfrage beim Finanzamt stellen.
Wichtig ist noch das du weiter in der GBR mit arbeitest, ansonsten müst ihr evtl. noch ein Gewerbe anmelden.
Neues IK muss beantragt werden. Außderdem muss alles andere zum Wechseldatum genau getrennt werden.
Zulassung macht jetzt: ARGEn Heilmittelzulassung
Vielleicht findest du da schon Antworten.
Gehe auf jeden Fall vorher zum Rechtsanwalt, da doch einige Fallstricke lauern können,v.a.
bei der Bewertung und Einlagen in die Gbr......
Viel Erfolg
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Bin gespannt auf die Zukunft, aber auch sehr positiv gestimmt.
Ein schönes Wochenende an alle
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die Antworten. Wir haben nun alle Unterlagen zusammengestellt mit Selbstauskunftbogen, diverse Ummeldungen bei der Hausbank, ARGE, Versicherungen usw. Ist super viel Bürokratie, aber alles recht harmlos und un kompliziert. Ab Januar 2020 geht's los und das Team weiß seit gestern auch Bescheid!!
Bin gespannt auf die Zukunft, aber auch sehr positiv gestimmt.
Ein schönes Wochenende an alle
Schön, wenn die Brut mitmacht.
Viel Freude unf Erfolg!!!
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RoFo schrieb:
Klingt doch sehr gut.
Schön, wenn die Brut mitmacht.
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ralf277 schrieb:
Hallo, habe vor 4 Jahren mit meinem Bruder(er hatte vorher die Praxis) eine GbR. gegründet.
Gehe auf jeden Fall vorher zum Rechtsanwalt, da doch einige Fallstricke lauern können,v.a.
bei der Bewertung und Einlagen in die Gbr......
Viel Erfolg
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Olaf Seifert schrieb:
Die GbR ist nur das Dach. Die Frage nach dem IK muss differenziert betrachtet werden. In einer Gemeinschaftspraxis bekommen Sie beide ein neues gemeinsames IK. In einer Praxisgemeinschaft bekommt nur der Sohn ein eigenes neues IK.
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