Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
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Vollzeit oder
Teilzeit.
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Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
hab mir heute Räume angesehen bei denen in den Behandlungskabinen dieser Industrieteppich liegt. Kennt ihr ja bestimmt. Dieser pflegeleichte, sehr feste Rollteppich.
Muß der raus und z.B. durch Laminat ersetzt werden oder kann man das irgendwie drin lassen???
Nicht daß es bei der Abnahme durch die AOK Problem gibt...
Ach und dieses:
"Eine Praxis muss aus mindestens einem Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mindestens 20 qm (großer Behandlungsraum) und zwei Behandlungsbereichen mit je einer Behandlungsliege bestehen"
Wie stelle ich mir das vor? Einen 20 qm Raum PLUS 2 kleinere? In besagten Räume hätte ich 3 etwa gleichgroße Räume mit ca 10 m2 plus einen großen KGG Raum mit 60 m2
Dank euch
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Problem beschreiben
Klonkrieger schrieb:
Hi Leute
hab mir heute Räume angesehen bei denen in den Behandlungskabinen dieser Industrieteppich liegt. Kennt ihr ja bestimmt. Dieser pflegeleichte, sehr feste Rollteppich.
Muß der raus und z.B. durch Laminat ersetzt werden oder kann man das irgendwie drin lassen???
Nicht daß es bei der Abnahme durch die AOK Problem gibt...
Ach und dieses:
"Eine Praxis muss aus mindestens einem Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mindestens 20 qm (großer Behandlungsraum) und zwei Behandlungsbereichen mit je einer Behandlungsliege bestehen"
Wie stelle ich mir das vor? Einen 20 qm Raum PLUS 2 kleinere? In besagten Räume hätte ich 3 etwa gleichgroße Räume mit ca 10 m2 plus einen großen KGG Raum mit 60 m2
Dank euch
Der sollte schon aus hygienischen Gründen nass wischbar sein!
edit sagt dass es diesen Auszug aus der Zulassungsverordnung zu vermelden gibt:
2.1.7.
In den Behandlungsräumen bzw. bereichen bedarf es trittsicherer (Klasse der Rutschhemmung R9 oder höher),
fugenarmer, leicht zu reinigender und zu desinfi-zierender Fußböden (kein Teppichboden), im Nassbereich ist rutschhemmender Belag (Klasse der RutschhemmungR11 oder höher) sowie ausreichende Bodenentwässerung erforderlich.
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Was sagt ihr zu meiner Raumgrößenfrage? Ich hätte wie gesagt 3 gleichgroße Räume mit etwa 10 m2 und einen 60 m2 KGG Raum.
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Klonkrieger schrieb:
Ja. Dachte ich mir schon. Mal mit dem potentiellen Vermieter sprechen ob er die Böden austauschen würde.
Was sagt ihr zu meiner Raumgrößenfrage? Ich hätte wie gesagt 3 gleichgroße Räume mit etwa 10 m2 und einen 60 m2 KGG Raum.
das wäre noch eine Alternative die in Richtung Teppich geht:
Flotex Colour leistungsstarker Textilboden | Forbo Flooring Systems
Hatten wir in drei Praxen liegen. Sah nach zig Jahren noch top aus.........
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VAUPE schrieb:
Hallo,
das wäre noch eine Alternative die in Richtung Teppich geht:
Flotex Colour leistungsstarker Textilboden | Forbo Flooring Systems
Hatten wir in drei Praxen liegen. Sah nach zig Jahren noch top aus.........
Mindestens ein Raum mit 20qm, zwei mit 8qm und für KGG zusätzlich noch ein Raum mit mind 30qm.
Vielleicht in den großen eine Kartonwand einziehen? Dann passts.
Ich lasse bei mir Vinyl verlegen, er soll ja desinfizierbar sein. Bei Laminat tut das glaube ich nicht so gut...
Liebe Grüße
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Mrs.confident schrieb:
Schau nochmal in die Zulassungsbedingungen!
Mindestens ein Raum mit 20qm, zwei mit 8qm und für KGG zusätzlich noch ein Raum mit mind 30qm.
Vielleicht in den großen eine Kartonwand einziehen? Dann passts.
Ich lasse bei mir Vinyl verlegen, er soll ja desinfizierbar sein. Bei Laminat tut das glaube ich nicht so gut...
Liebe Grüße
Oh weia. Geht sowas?
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Klonkrieger schrieb:
Hm. Doof. Dann nehme ich einfach 20 m2 von dem KGG Raum, und teile ihn mit nem Vorhang den ich nach der AOK Sichtung wieder zur Seite schieben kann.
Oh weia. Geht sowas?
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Mrs.confident schrieb:
Leider nein, die Wände müssen entweder richtige Wände sein oder Trennwände die fest im Boden verankert sind. Nur die Tür darf ein waschbarer Vorhang sein :anguished:
Wäre jetzt AOK Bayern, les es auf der Homepage deines Bundeslandes nochmal nach...
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Mrs.confident schrieb:
Link
Wäre jetzt AOK Bayern, les es auf der Homepage deines Bundeslandes nochmal nach...
ten durchgeführt wird, ist innerhalb der Praxis ein zusätzlicher Behandlungsbereich von mindestens 30 qm vorzuhalten. Werden neben der Gerätemindestausstattung (vgl. Ziffer 2.3.1) weitere Geräte vorgehalten, erhöht sich der zusammenhängende Platzbedarf jeweils um 6 qm je Gerät. Zusätzlich ist zwischen den Geräten ein Si- cherheitsabstand von 1 Meter erforderlich.
Also wichtig für dich zusätzlich 30 qm neben dem KG Raum von mind. 20 qm. Willst du unbedingt KGG machen?
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Mrs.confident schrieb:
2.1.12. Sofern gerätegestützte Krankengymnastik von Physiotherapeuten/ Krankengymnas-
ten durchgeführt wird, ist innerhalb der Praxis ein zusätzlicher Behandlungsbereich von mindestens 30 qm vorzuhalten. Werden neben der Gerätemindestausstattung (vgl. Ziffer 2.3.1) weitere Geräte vorgehalten, erhöht sich der zusammenhängende Platzbedarf jeweils um 6 qm je Gerät. Zusätzlich ist zwischen den Geräten ein Si- cherheitsabstand von 1 Meter erforderlich.
Also wichtig für dich zusätzlich 30 qm neben dem KG Raum von mind. 20 qm. Willst du unbedingt KGG machen?
Ok. Also baue ich mir einen 20 m2 raum mit einfachen Ständerwänden (Rigips und so) und Türvorhang, und hab direkt daneben noch genügend Platz für meinen KGG Raum. Die Wände kann ich ja bei Bedarf nach dem AOK Besuch und der erfolgten Zulassung wieder rausbauen
Die beiden Behandlungsräume lass ich vom Vermieter mit was anderem als Teppich ausrüsten.
Dann müsste das passen.
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Klonkrieger schrieb:
Ja. Ich steh total auf KGG ! HAb ich auch fest in mein gesamtes Konzept eingebaut.
Ok. Also baue ich mir einen 20 m2 raum mit einfachen Ständerwänden (Rigips und so) und Türvorhang, und hab direkt daneben noch genügend Platz für meinen KGG Raum. Die Wände kann ich ja bei Bedarf nach dem AOK Besuch und der erfolgten Zulassung wieder rausbauen
Die beiden Behandlungsräume lass ich vom Vermieter mit was anderem als Teppich ausrüsten.
Dann müsste das passen.
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Mrs.confident schrieb:
Wenn du sie wieder ausbaust und es kommt nochmal jemand zur Kontrolle hast du ein Problem, dessen solltest du dir bewusst sein. Zumindest eine saftige Geldstrafe und du musst die Wand wieder einbauen. Davon würde ich dir abraten :point_up: :blush:
Wenn du sie wieder ausbaust und es kommt nochmal jemand zur Kontrolle hast du ein Problem, dessen solltest du dir bewusst sein. Zumindest eine saftige Geldstrafe und du musst die Wand wieder einbauen. Davon würde ich dir abraten :point_up: :blush:
In BaWü haben sie einer Praxis sofort die Zulassung stillgelegt, bis alles wieder in den AbnahmeZustand gebaut wurde.
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morpheus-06 schrieb:
Mrs.confident schrieb am 12.9.18 21:07:
Wenn du sie wieder ausbaust und es kommt nochmal jemand zur Kontrolle hast du ein Problem, dessen solltest du dir bewusst sein. Zumindest eine saftige Geldstrafe und du musst die Wand wieder einbauen. Davon würde ich dir abraten :point_up: :blush:
In BaWü haben sie einer Praxis sofort die Zulassung stillgelegt, bis alles wieder in den AbnahmeZustand gebaut wurde.
Wir haben hier im Haus seit 8 Jahren ne Praxis da kam seit der Abnahme niemand mehr zur kontrolle. Aber ihr habt ja recht. Sicher ist sicher
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Klonkrieger schrieb:
Ja ok. Ich hab genügend platz um einen 20 m2 Raum zu basteln, drinnzulassen und zu nutzen.
Wir haben hier im Haus seit 8 Jahren ne Praxis da kam seit der Abnahme niemand mehr zur kontrolle. Aber ihr habt ja recht. Sicher ist sicher
Diejenigen, die Kollegen zu Vertragsverstößen raten, wie es mit einem vorhergegangenen Beitrag erfolgt ist, besorgen dem betreffenden Kollegen einen Bärendienst.
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Eberhard schrieb:
Ich habe ehedem über fünfzehnhundert Praxen abgenommen. Habe immer wieder mal zur Beobachtung verschiedener Krankenkassen, abgenommene Praxen nachbesichtigt. Immer hat es für alle Beteiligten großen Ärger inklusive Zulassungsentzüge gegeben. Auch ich habe mich immer bis auf die Knochen blamiert, da es sich ja meist um Mitglieder meines Verbandes handelte. Da ich später auch einmal besucht wurde, weiß ich dass solche Kontrollen immer noch durchgeführt werden.
Diejenigen, die Kollegen zu Vertragsverstößen raten, wie es mit einem vorhergegangenen Beitrag erfolgt ist, besorgen dem betreffenden Kollegen einen Bärendienst.
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Problem beschreiben
mbone schrieb:
Teppichboden im Behandlungsraum geht gar nicht.
Der sollte schon aus hygienischen Gründen nass wischbar sein!
edit sagt dass es diesen Auszug aus der Zulassungsverordnung zu vermelden gibt:
2.1.7.
In den Behandlungsräumen bzw. bereichen bedarf es trittsicherer (Klasse der Rutschhemmung R9 oder höher),
fugenarmer, leicht zu reinigender und zu desinfi-zierender Fußböden (kein Teppichboden), im Nassbereich ist rutschhemmender Belag (Klasse der RutschhemmungR11 oder höher) sowie ausreichende Bodenentwässerung erforderlich.
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