ab sofort, jedoch bis spätestens
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
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gewünscht auch weniger),
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und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
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ich bin Soloselbständig in gemieteter Praxis und in den letzten 3 Jahren mehrfach wegen Krankheit über Monate hinweg ausgefallen. Momentan ist nicht klar, wie es überhaupt beruflich/existenziell weitergehen kann, die Kosten laufen weiter, Einkünfte hab ich nicht. Und gleichzeitig steht eine hohe Nachzahlung von Krankenkassenbeiträgen an.
Da die Beiträge ja einkommensabhängig sind, und ich monatelang kein EK habe und dann wieder, nach Abrechnung der Rpte, in einem anderen Monat erheblich über der Beitragsbemessungsgrenze liege ist meine Frage, ob ich mir nicht die Arbeit mache, Einnahmen und Ausgaben monatsweise aufzuschlüsseln, statt einfach den EkSteuerbescheid auf 12 Monate zu verteilen.
Um das klar zu stellen - es geht mir nicht darum, die Sozialkassen zu besch... Aber mir steht das Wasser ziemlich bis zum Hals, und ich habe mit den KK auch schon mehrfach die Erfahrung gemacht, dass sie nicht zugunsten ihrer Versicherten beraten. Vor 3 Jahren konnte mir nach monatelangem Hin- und Her erst eine Anzeige der Kasse bei der obersten Aufsichtsbehörde zu meinem Recht auf Krankengeld verhelfen...
Hat jemand von Euch damit Erfahrung?
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Ladyfee schrieb:
So weit ich weiß wird nur der Einkommensteuerbescheid akzeptiert als Nachweis.Monatliche BWA wird nicht akzeptiert.Aber wenn du die letzten Jahre viel ausgefallen bist ,wieso dann Nachzahlung?
Der Kasse interessieren deine monatliche Einnahmen nicht. Es wird das ganze Jahr veranlagt, und dann auf den Monat verteilt.
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massu schrieb:
Machst du die Steuer alleine, oder kannst du sie einen Steuerberater abgeben?
Der Kasse interessieren deine monatliche Einnahmen nicht. Es wird das ganze Jahr veranlagt, und dann auf den Monat verteilt.
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sabine341 schrieb:
Hast Du denn mal mit der KK gesprochen, selbst in der AOK sitzen manchmal Menschen. Warst Du im Krankengeldbezug? Das wäre beitragsfrei
Ich habe dieses Jahr erst einen Rechtsstreit gegen die KK und damit insgesamt 7000 Euro verloren, weil mein Steuerbüro hier nicht wie bisher verlässlich gearbeitet hat.
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Spongiosa schrieb:
Sabine: die Krankenkassen verfahren hier strikt nach Gesetz, nicht nach Menschlichkeit. Der Versicherte ist in der Bringschuld. Fristen einhalten und Steuerbescheide einreichen ist essentiell.
Ich habe dieses Jahr erst einen Rechtsstreit gegen die KK und damit insgesamt 7000 Euro verloren, weil mein Steuerbüro hier nicht wie bisher verlässlich gearbeitet hat.
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massu schrieb:
@Spongiosa meine Kasse (AOK) zahlt aber die Zuviel bezahlte Beiträge zurück, oder verrechnet sie im nächsten Jahr, wenn man die Steuererklärung später einreicht
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Dream13 schrieb:
Also meine Kasse hat meine Beiträge mehrfach angepasst ohne Steuerbescheid! Einfach anrufen und den Fall erklären. Ich hatte mal 6 Angestellte, dann allein. Dass da nicht das Einkommen gleich bleibt hat auch die KK verstanden und wurde auch mehrfach angepasst....
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Rollschuhkatze schrieb:
Hallo Forumsgemeinde,
ich bin Soloselbständig in gemieteter Praxis und in den letzten 3 Jahren mehrfach wegen Krankheit über Monate hinweg ausgefallen. Momentan ist nicht klar, wie es überhaupt beruflich/existenziell weitergehen kann, die Kosten laufen weiter, Einkünfte hab ich nicht. Und gleichzeitig steht eine hohe Nachzahlung von Krankenkassenbeiträgen an.
Da die Beiträge ja einkommensabhängig sind, und ich monatelang kein EK habe und dann wieder, nach Abrechnung der Rpte, in einem anderen Monat erheblich über der Beitragsbemessungsgrenze liege ist meine Frage, ob ich mir nicht die Arbeit mache, Einnahmen und Ausgaben monatsweise aufzuschlüsseln, statt einfach den EkSteuerbescheid auf 12 Monate zu verteilen.
Um das klar zu stellen - es geht mir nicht darum, die Sozialkassen zu besch... Aber mir steht das Wasser ziemlich bis zum Hals, und ich habe mit den KK auch schon mehrfach die Erfahrung gemacht, dass sie nicht zugunsten ihrer Versicherten beraten. Vor 3 Jahren konnte mir nach monatelangem Hin- und Her erst eine Anzeige der Kasse bei der obersten Aufsichtsbehörde zu meinem Recht auf Krankengeld verhelfen...
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Legst Du Deinen Steuerbescheid nicht innerhalb dieser Frist vor, wird der Höchstbetrag berechnet.
Du musst aufpassen, dass Dein Steuerbüro hier die Buchhaltung rechtzeitig zusammen mit Dir ans Finanzamt weiter leitet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Spongiosa Kannst du mir sagen, wo die 2 Jahren herkommen? Ich finde dass nirgendwo? Und im Übrigen kann der Einkommensnachweis auch anders geführt werden. Der Einkommensteuerbescheid ist zwar die übliche Methode, kann aber durch andere Einkommensnachweise geführt werden.
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Spongiosa schrieb:
Das ist falsch, Lars. Es wird nur der Steuerbescheid zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig gesetzlich Versicherte anerkannt. Und zwar strikt innerhalb der vorgegebenen Fristen.
Im übrigen beträgt der Frist nicht 2 Jahren (wie von dir oben geschrieben), sondern 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres , § 240 Abs. 4a SGB V:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Spongiosa Nö, stimmt so nicht, es sind ggf. noch zusätzliche Nachweise erforderlich/möglich. siehe beispielsweise Link
...Weist das Mitglied seine tatsächlichen Einnahmen auf Verlangen der Krankenkasse nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres nach, gilt für die endgültige Beitragsfestsetzung nach Satz 3 als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag der 30. Teil der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze. ...
Im übrigen beträgt der Frist nicht 2 Jahren (wie von dir oben geschrieben), sondern 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres , § 240 Abs. 4a SGB V:
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Spongiosa schrieb:
Die Krankenkassenbeiträge bei freiwillig gesetzlich Versicherten werden immer auf Basis des Steuerbescheids des Vorjahres im Voraus berechnet. Du musst innerhalb einer Frist, spätestens zwei Jahre im Anschluss an das laufende Jahr, bei der Krankenkasse den das Jahr betreffende Steuerbescheid nachreichen. Anhand dessen werden Deine Beiträge nachträglich verrechnet. Also zu viel Bezahltes wieder erstattet.
Legst Du Deinen Steuerbescheid nicht innerhalb dieser Frist vor, wird der Höchstbetrag berechnet.
Du musst aufpassen, dass Dein Steuerbüro hier die Buchhaltung rechtzeitig zusammen mit Dir ans Finanzamt weiter leitet.
Vers. Beiträge sind Prozentual, aber mit Mindestbeiträgen dadurch alleine kannst du schwer Insolvent gehen. Wenn aber zusätzlich durch sonstige regelmässige Praxiskosten eine Insolvenz klar ist und du das nicht anmeldest ist das Insolvenzverschleppung, die Sozialvers. Träger kennen das auch und würden daher auch sicher diesen Punkt anbringen, wenn absehbar.
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Gert Winsa schrieb:
Hinweis: Vorsicht bei (unbeabsichtigter) Insolvenzverschleppung.
Vers. Beiträge sind Prozentual, aber mit Mindestbeiträgen dadurch alleine kannst du schwer Insolvent gehen. Wenn aber zusätzlich durch sonstige regelmässige Praxiskosten eine Insolvenz klar ist und du das nicht anmeldest ist das Insolvenzverschleppung, die Sozialvers. Träger kennen das auch und würden daher auch sicher diesen Punkt anbringen, wenn absehbar.
na is ma mit dem Sch... wenigstens nicht ganz allein...
Mein Steuerberater hat zwar (noch) nix verpennt, ist aber nicht mehr sooo motiviert mich bei dem geringen Umsatz bei meinen Fragen zu unterstützen.
@Spongiosa Deine Erfahrung ist ja echt übel! Und das was Du schreibst, dass nur der EkStB gilt, klingt leider sehr plausibel, sofern man eben das ganze Jahr freiberuflich gearbeitet hat. So versteh ich auch den genannten link. Und das mit zwei, oder drei Jahren ist konkret so, dass ich bis 31.12.23 den StB von 2020 einreichen muß. Rückzahlungen kommen da sicher nicht bei raus... :-(
Das mir Insolvenzverschleppung ist auch ein guter Hinweis, da werd ich versuchen nen Termin bei einer Schuldnerberatung zu bekommen, damit ich da nicht aus Versehen was verpasse.
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na is ma mit dem Sch... wenigstens nicht ganz allein...
Mein Steuerberater hat zwar (noch) nix verpennt, ist aber nicht mehr sooo motiviert mich bei dem geringen Umsatz bei meinen Fragen zu unterstützen.
@Spongiosa Deine Erfahrung ist ja echt übel! Und das was Du schreibst, dass nur der EkStB gilt*, klingt leider sehr plausibel, sofern man eben das ganze Jahr freiberuflich gearbeitet hat. So versteh ich auch den genannten link. Und das mit zwei, oder drei Jahren ist konkret so, dass ich bis 31.12.23 den StB von 2020 einreichen muß. Rückzahlungen kommen da sicher nicht bei raus... :-(
Das mir Insolvenzverschleppung ist auch ein guter Hinweis, da werd ich versuchen nen Termin bei einer Schuldnerberatung zu bekommen, damit ich da nicht aus Versehen was verpasse.
Dann musst Du halt jetzt den Steuerbescheid von 2020 einreichen, aber wenn Du so wenig Einkommen in 2021, 2022 und 2023 hattest, reich doch gleichzeitig die betriebswirtschaftlichen Auswertungen dieser Jahre mit ein!
Und wenn Dein Steuerberater "nicht motiviert" ist, ist er eh nicht der richtige.
Ansonsten wünsche ich Dir alles Gute, in erster Linie Gesundheit und dass Du wieder auf die Füße kommst.
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die neue schrieb:
Rollschuhkatze schrieb am 15.12.2023 19:46 Uhr:Vielen Dank für Eure Antworten,
* dann schau doch mal den Link von @Lars van Ravenzwaaij an, aus dem hervorgeht, dass auch betriebswirtschaftliche Auswertungen anerkannt werden Link
na is ma mit dem Sch... wenigstens nicht ganz allein...
Mein Steuerberater hat zwar (noch) nix verpennt, ist aber nicht mehr sooo motiviert mich bei dem geringen Umsatz bei meinen Fragen zu unterstützen.
@Spongiosa Deine Erfahrung ist ja echt übel! Und das was Du schreibst, dass nur der EkStB gilt*, klingt leider sehr plausibel, sofern man eben das ganze Jahr freiberuflich gearbeitet hat. So versteh ich auch den genannten link. Und das mit zwei, oder drei Jahren ist konkret so, dass ich bis 31.12.23 den StB von 2020 einreichen muß. Rückzahlungen kommen da sicher nicht bei raus... :-(
Das mir Insolvenzverschleppung ist auch ein guter Hinweis, da werd ich versuchen nen Termin bei einer Schuldnerberatung zu bekommen, damit ich da nicht aus Versehen was verpasse.
Dann musst Du halt jetzt den Steuerbescheid von 2020 einreichen, aber wenn Du so wenig Einkommen in 2021, 2022 und 2023 hattest, reich doch gleichzeitig die betriebswirtschaftlichen Auswertungen dieser Jahre mit ein!
Und wenn Dein Steuerberater "nicht motiviert" ist, ist er eh nicht der richtige.
Ansonsten wünsche ich Dir alles Gute, in erster Linie Gesundheit und dass Du wieder auf die Füße kommst.
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Rollschuhkatze schrieb:
Vielen Dank für Eure Antworten,
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