Wir sind aktuell ein Team von
sieben Physiotherapeut/innen und
vier Verwaltungskräften in Voll-
und Teilzeit in einer größeren
Praxis (440qm) in Dreieich, 5
Autominuten südlich von Frankfurt.
Wir organisieren unsere
therapeutischen Leistungen so
abwechslungsreich wie möglich und
mit unseren ganz unterschiedlichen
Arbeitszeitmodellen. Es gibt keine
verpflichtenden Überstunden und
keinen Samstag-Dienst.
Wir therapieren sehr viel mit
aktiven Elementen in unserer 140qm
großen medizinisc...
sieben Physiotherapeut/innen und
vier Verwaltungskräften in Voll-
und Teilzeit in einer größeren
Praxis (440qm) in Dreieich, 5
Autominuten südlich von Frankfurt.
Wir organisieren unsere
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt. Folgende Tatsache besteht: FM hat keinerlei abrechungsfähige Fobis, wir in der Praxis alle. Wir haben z.T. Rezepte, auf denen alles verordnet ist: KG-Bobath/Vojta und KG. Der FM berechnet mir den Preis der Bobath/Vojtabehandlungen. Nach einem Gespräch habe ich nun veranlasst, dass der FM nun nur den KG Preis berechnet, was ihm allerdings nicht gefällt. Wie würdet Ihr vorgehen?
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die neue schrieb:
wieso behandelt der FM denn dann die Patienten, wenn er die Berechtigung dazu nicht hat?? :unamused:
Wenn er aber trotzdem bei ZNS VO abrechnet ohne win Zertifikat zuj haben (hast Du ja geschrieben) würde ich im keine Aufträge mehr vergeben.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...auf einer VO dürfen keine 2 vorrangige HM stehen. Insofern kann auch ein FM sich nicht eins(Heilmittel) aussuchen.
Wenn er aber trotzdem bei ZNS VO abrechnet ohne win Zertifikat zuj haben (hast Du ja geschrieben) würde ich im keine Aufträge mehr vergeben.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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limone schrieb:
:tired_face: Der FM darf kein Rezept annehmen oder abarbeiten, auf dem KG-Bobath/Vojta steht, wenn er diese Fobi nicht hat!
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Jytte schrieb:
Aha, sehr interessant. Was willst Du hier erreichen?
Und wenn du deinen FM VO zur Behandlung gibst, für die er keine Qualifikation hat, ist das Betrug, für den du als PI die Verantwortung trägst.
Das sind aber so gravierende Fehler, dass ich nicht weis, was ich davon halten soll. Willst du hier mal nur auf den Busch klopfen oder was willst du wirklich?
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Das ist absoluter Quatsch. Es gibt genaue Regeln, wie z. B. keine 2 vorrangige Heilmittel auf 1 VO, das wird von den KK nicht bezahlt und ist auch nicht verhandelbar. Du willst uns doch hier nicht weismachen, dass die KK für dich eine Extrawurst brät? Kaufe ich dir nicht ab.
Und wenn du deinen FM VO zur Behandlung gibst, für die er keine Qualifikation hat, ist das Betrug, für den du als PI die Verantwortung trägst.
Das sind aber so gravierende Fehler, dass ich nicht weis, was ich davon halten soll. Willst du hier mal nur auf den Busch klopfen oder was willst du wirklich?
Gruß Britt
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Helmut Fromberger schrieb:
Das ist Blödsinn!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Doch, mit Genehmigung der Krankenkassen kann das so auf einer Verordnung draufstehen. Wir haben damit bisher keine Probleme gehabt und auch alles bezahlt bekommen.
Du bist also von euch beiden der größere Spitzbube.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die netten Auskünfte. Fazit: Ich habe ihm alle Therapien untersagt, für die er keine Zulassung hat.
Da er FM ist, gibst Du ihm einfach keine Aufträge diesbezüglich mehr bzw. stellst klar, dass er bei selbst aquirierten Patienten diese Leistungen nicht in Deiner Praxis durchführen darf und Du HB Verordnungen nicht annimmst.
Das würde ich in einem Zusatz zum Vertrag schriftlich machen und gegenzeichnen lassen.
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C.Zimmermann schrieb:
"Untersagen" könntest Du nur wenn er AN ist.
Da er FM ist, gibst Du ihm einfach keine Aufträge diesbezüglich mehr bzw. stellst klar, dass er bei selbst aquirierten Patienten diese Leistungen nicht in Deiner Praxis durchführen darf und Du HB Verordnungen nicht annimmst.
Das würde ich in einem Zusatz zum Vertrag schriftlich machen und gegenzeichnen lassen.
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Helmut Fromberger schrieb:
Wenn er das passende Zertifikat nicht hat, dann darfst Du ihn nicht so beauftragen.
Du bist also von euch beiden der größere Spitzbube.
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