Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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darf ich als Praxis meine Hausbesuche von einer anderen Praxis erledigen lassen, ich bin kassenzugelassen, die andere nur als Privatpraxis...
D.H.,das würde dann so aussehen, die andere Praxis bekommt das Rezept, erledigt alles selber, lediglich die Abrechnung würde über uns laufen. Dafür würden wir einen %-Satz einbehalten bzw. den vereinbarten Satz auszahlen ...
Wäre so etwas rentenversicherungskonform ?
Die andere Praxis hat eigene Räumlichkeiten und behandelt naürlich andere Patienten...
Gruß an alle Kollegen/innen, bleibt gesund!
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MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Du kannst einen FM beauftragen. Ob diese*r eine Privatpraxis besitzt ist für das Verhältnis zwischen euch unrelevant. Ob es konform bezüglich der RV ist, sagt dir nur eine individuelle Statusfeststellung.
MfG :)
Sehen das alle hier so ? ;-)
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FSchulze schrieb:
Aha, und ich hatte vermutet/ gehofft , dass die Tatsache, dass die Kollegin Selbständig mit eigener Praxis ist, ausreichend ist bzw. die Schein-Selbständigkeit auschließend sein könnte...
Sehen das alle hier so ? ;-)
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Susulo schrieb:
@FSchulze das sehe ich wie du: wer sowieso längst selbständig ist kann m.E. problemlos von anderen Aufträge annehmen. Wenn die Honorare, die du für Fremdarbeiten zahlen kannst, für die Inhaber einer Privatpraxis kompatibel sind. Warum nicht.
Bewertet wird doch nur das Verhältnis unabhängig vom Drumherum.
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Ingo Friedrich schrieb:
@Susulo Wäre das nicht zweierlei Maß? Der freie Mitarbeiter könnte angestellter Physio, Bäcker oder sonstwas sein. Die gleiche Person könnte auch selbständiger Bauunternehmer mit 30 Mitarbeitern oder Betreiber einer Privatpraxis sein.
Bewertet wird doch nur das Verhältnis unabhängig vom Drumherum.
Ich habe auch schon öfters mal für andere (Logo) Praxen Patienten als Urlaubsvertretung übernommen und habe diese eben nicht selber mit der KK abgerechnet, sondern der andern Praxis eine RG für meine Leistungen gestellt. Wo ist das Problem?
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Susulo schrieb:
@Ingo Friedrich der FM sollte unbedingt eine abgeschlossene Ausbildung und eine Berufurkunde haben für die Tätigkeit, in der er arbeiten will. In diesem Fall PT. Die zweite Voraussetzung ist, dass er seine Selbständigkeit im Gegensatz zu einer Scheinselbständigkeit nachweisen kann. Jemand, der bereits selbständig IST, der brauch da nicht viel zu fürchten, imho.
Ich habe auch schon öfters mal für andere (Logo) Praxen Patienten als Urlaubsvertretung übernommen und habe diese eben nicht selber mit der KK abgerechnet, sondern der andern Praxis eine RG für meine Leistungen gestellt. Wo ist das Problem?
Aber klar, riskieren will ich natürlich auch nichts....
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FSchulze schrieb:
@Susulo so hätte ich es gedacht ;-)
Aber klar, riskieren will ich natürlich auch nichts....
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Susulo PT und Berufsurkunde war klar Voraussetzung. Mir ging es um etwas anderes. Der beauftragte FM (PT mit Urkunde) kann gleichzeitig Privatpraxisbetreiber, Bauunternehmer, Angestellter irgendwo sein. Betrachtet bei der Bewertung der abhängigen Beschäftigung oder eben nicht wird nur das Verhältnis zwischen FSchulze und dem FM. So zumindest meine Erfahrung als ehemaliger FM.
MfG :)
Hm. Das Verhältnis FM-Schulze sehe ich in einem solchen Fall als äußerst unproblematisch: Schulze erteilt an Fremdunternehmen Auftrag. Dieses führt Auftrag nach eigenem Ermessen durch (Praxisräume werden ja gar nicht betreten, daher wohl eigenes Material, eigene Terminierung. Keinerlei Anweisung) und erstellt Rechnung. Schulze erledigt den Rest und bezahlt.
Vermutlich wäre die Situation anders, wenn Schulze einen MA aus der Privatpraxis "abziehen" würde, in seiner Praxis nach Vorgabe behandeln ließe und dann meint, das wäre ein FM. So ist es aber nicht.
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Susulo schrieb:
@Ingo Friedrich Ah, danke, jetzt verstehe ich, was du meinst.
Hm. Das Verhältnis FM-Schulze sehe ich in einem solchen Fall als äußerst unproblematisch: Schulze erteilt an Fremdunternehmen Auftrag. Dieses führt Auftrag nach eigenem Ermessen durch (Praxisräume werden ja gar nicht betreten, daher wohl eigenes Material, eigene Terminierung. Keinerlei Anweisung) und erstellt Rechnung. Schulze erledigt den Rest und bezahlt.
Vermutlich wäre die Situation anders, wenn Schulze einen MA aus der Privatpraxis "abziehen" würde, in seiner Praxis nach Vorgabe behandeln ließe und dann meint, das wäre ein FM. So ist es aber nicht.
Unkompliziert ist der Gedanke von FSchulze freilich. Vielleicht geht's auch immer gut. Wer es bedingt sicher haben möchte, muss den Status einfach klären lassen.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Susulo Nein so einfach ist es nicht. Der Patient der Praxis von FSchulze kann vom PI (sofern PT), vom angestellten PT oder vom FM behandelt werden. Damit ist und bleibt der Beauftragte einfach nur ein PT der den Status FM hat. Und daran ändert das Drumrum (Privatpraxis) nichts.
Unkompliziert ist der Gedanke von FSchulze freilich. Vielleicht geht's auch immer gut. Wer es bedingt sicher haben möchte, muss den Status einfach klären lassen.
MfG :)
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FSchulze schrieb:
hallo,
darf ich als Praxis meine Hausbesuche von einer anderen Praxis erledigen lassen, ich bin kassenzugelassen, die andere nur als Privatpraxis...
D.H.,das würde dann so aussehen, die andere Praxis bekommt das Rezept, erledigt alles selber, lediglich die Abrechnung würde über uns laufen. Dafür würden wir einen %-Satz einbehalten bzw. den vereinbarten Satz auszahlen ...
Wäre so etwas rentenversicherungskonform ?
Die andere Praxis hat eigene Räumlichkeiten und behandelt naürlich andere Patienten...
Gruß an alle Kollegen/innen, bleibt gesund!
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Dream13 schrieb:
Nach Statusklärung mache ich es genauso. Rechne über ne andere Praxis meine Hausbesuche ab und hab sonst ne Privatpraxis.
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