physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Herne/Bochum

Herne/bochum
Stellenangebot:
Wir suchen engagierte
Physiotherapeut:innen (m/w/d) in
Bochum und Herne!

Du liebst es, Menschen zu helfen,
ihre Lebensqualität zu verbessern?
Du arbeitest mit Herz, Verstand und
Teamgeist? Dann bist du bei uns
genau richtig!

Wir suchen Dich – zum
nächstmöglichen Zeitpunkt – als
Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Bochum oder Herne – in
Vollzeit, Teilzeit oder auf
Minijob-Basis.

Was wir bieten:
• Ein wertschätzendes und
kollegiales Team
• Modern...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Freier Mitarbeiter und Angestellte

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Freier Mitarbeiter und Angestellte
Es gibt 7 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Hayka
29.05.2014 17:31
Hallo da draussen,
bei mir ändert sich im nächsten Monat mein Arbeitsverhältnis. Ich habe bisher bei einer Praxis 40 Stunden in Vollzeitanstellung gearbeitet,dort bin ich mit KG/Massage/MT/MLD/KGG/rückenschullehrer auch bei den Kassen namentlich gemeldet. Im nächsten Monat arbeite ich aber in einer neuen Praxis 30 Stunden im Angstelltenverhältnis und will aber in meiner alten Praxis noch ca 10 Stunden als freie Mitarbeiterin arbeiten. Zudem werde ich über eine 3. Stelle als freier Mitarbeiter noch 2 rückenkurse übernehmen.

Jetzt meine Frage. Muss ich mich trotzdem bei den Kassen mit meinen Zertifikaten selbstständig melden oder ist das als freier Mitarbeiter nicht nötig.
Ich habe bisher: -eine Berufshaftpflicht abgeschlossen
- status Sozialversicherung checken lassen
- Status Rentenversicherung checken lassen
- Status pflichtversicherung checken lassen.

Bzw sind diese Anträge an die jeweiligen Stellen abgeschickt. Mein Finanzberater hat mich schon beim Finanzamt angemeldet. Kann mir irgendjemand sagen ob ich alles erledigt habe, oder ob ich etwas wichtiges vergessen habe. Glaube ich verliere solangsam den Überblick.

Freue mich über ernstgemeinte Antworten, Dankeschön!!
1

Gefällt mir

Hallo da draussen, bei mir ändert sich im nächsten Monat mein Arbeitsverhältnis. Ich habe bisher bei einer Praxis 40 Stunden in Vollzeitanstellung gearbeitet,dort bin ich mit KG/Massage/MT/MLD/KGG/rückenschullehrer auch bei den Kassen namentlich gemeldet. Im nächsten Monat arbeite ich aber in einer neuen Praxis 30 Stunden im Angstelltenverhältnis und will aber in meiner alten Praxis noch ca 10 Stunden als freie Mitarbeiterin arbeiten. Zudem werde ich über eine 3. Stelle als freier Mitarbeiter noch 2 rückenkurse übernehmen. Jetzt meine Frage. Muss ich mich trotzdem bei den Kassen mit meinen Zertifikaten selbstständig melden oder ist das als freier Mitarbeiter nicht nötig. Ich habe bisher: -eine Berufshaftpflicht abgeschlossen - status Sozialversicherung checken lassen - Status Rentenversicherung checken lassen - Status pflichtversicherung checken lassen. Bzw sind diese Anträge an die jeweiligen Stellen abgeschickt. Mein Finanzberater hat mich schon beim Finanzamt angemeldet. Kann mir irgendjemand sagen ob ich alles erledigt habe, oder ob ich etwas wichtiges vergessen habe. Glaube ich verliere solangsam den Überblick. Freue mich über ernstgemeinte Antworten, Dankeschön!!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Hayka schrieb:

Hallo da draussen,
bei mir ändert sich im nächsten Monat mein Arbeitsverhältnis. Ich habe bisher bei einer Praxis 40 Stunden in Vollzeitanstellung gearbeitet,dort bin ich mit KG/Massage/MT/MLD/KGG/rückenschullehrer auch bei den Kassen namentlich gemeldet. Im nächsten Monat arbeite ich aber in einer neuen Praxis 30 Stunden im Angstelltenverhältnis und will aber in meiner alten Praxis noch ca 10 Stunden als freie Mitarbeiterin arbeiten. Zudem werde ich über eine 3. Stelle als freier Mitarbeiter noch 2 rückenkurse übernehmen.

Jetzt meine Frage. Muss ich mich trotzdem bei den Kassen mit meinen Zertifikaten selbstständig melden oder ist das als freier Mitarbeiter nicht nötig.
Ich habe bisher: -eine Berufshaftpflicht abgeschlossen
- status Sozialversicherung checken lassen
- Status Rentenversicherung checken lassen
- Status pflichtversicherung checken lassen.

Bzw sind diese Anträge an die jeweiligen Stellen abgeschickt. Mein Finanzberater hat mich schon beim Finanzamt angemeldet. Kann mir irgendjemand sagen ob ich alles erledigt habe, oder ob ich etwas wichtiges vergessen habe. Glaube ich verliere solangsam den Überblick.

Freue mich über ernstgemeinte Antworten, Dankeschön!!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Shakespeare
29.05.2014 18:53
Was sind denn bitte die Unterschiede in deiner Checkliste? Pflichtversicherung, Sozialvers., Rentenvers.?
Du musst dich bei der BG anmelden (Pflicht) bei der DRV wenn du mehr als 450€ als FM verdienst (Pflicht), bei der KV wenn du als FM mehr arbeitest oder verdienst als als Angestellter (Pflicht) sowie eine Berufshaftvers. abschließen (sinnvoll).
Ebenso wie beschrieben, dem Finanzamt deine Selbständigkeit mitteilen.
Betr. Zertifikate brauchst du nichts zu unternehmen soweit sie den Kassen vorliegen, ansonsten diese deinem Arbeitgeber und deinen Auftraggebern in Kopie aushändigen. Fertisch! Viel Glück, dass alles so klappt mit deinen FM-Plänen. Gruß S.

4

Gefällt mir

• limone
• Ovista
• zicke57
• Leonore18
Was sind denn bitte die Unterschiede in deiner Checkliste? Pflichtversicherung, Sozialvers., Rentenvers.? Du musst dich bei der BG anmelden (Pflicht) bei der DRV wenn du mehr als 450€ als FM verdienst (Pflicht), bei der KV wenn du als FM mehr arbeitest oder verdienst als als Angestellter (Pflicht) sowie eine Berufshaftvers. abschließen (sinnvoll). Ebenso wie beschrieben, dem Finanzamt deine Selbständigkeit mitteilen. Betr. Zertifikate brauchst du nichts zu unternehmen soweit sie den Kassen vorliegen, ansonsten diese deinem Arbeitgeber und deinen Auftraggebern in Kopie aushändigen. Fertisch! Viel Glück, dass alles so klappt mit deinen FM-Plänen. Gruß S.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Hayka
30.05.2014 13:24
Hi,
dankeschön. Ja weiß den Unterschied nicht waren 3 Formulare die mir zum Ausfüllen gegeben wurden. Aber dann hab ich ja an alles gedacht.

Ja schaun wir mal, denke wenn man klein anfängt ist ja kein so hohes Risiko.
1

Gefällt mir

Hi, dankeschön. Ja weiß den Unterschied nicht waren 3 Formulare die mir zum Ausfüllen gegeben wurden. Aber dann hab ich ja an alles gedacht. Ja schaun wir mal, denke wenn man klein anfängt ist ja kein so hohes Risiko.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Hayka schrieb:

Hi,
dankeschön. Ja weiß den Unterschied nicht waren 3 Formulare die mir zum Ausfüllen gegeben wurden. Aber dann hab ich ja an alles gedacht.

Ja schaun wir mal, denke wenn man klein anfängt ist ja kein so hohes Risiko.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
sabrina24
30.05.2014 14:52
.. ich dachte man kann nicht vom Angestelltenverhältnis zum FM in derselben Praxis wechseln oder hat sich das geändert? :unamused:
1

Gefällt mir

.. ich dachte man kann nicht vom Angestelltenverhältnis zum FM in derselben Praxis wechseln oder hat sich das geändert? :unamused:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



sabrina24 schrieb:

.. ich dachte man kann nicht vom Angestelltenverhältnis zum FM in derselben Praxis wechseln oder hat sich das geändert? :unamused:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Britt
30.05.2014 15:06
Nein, hat sich nichts geändert. Es zeigt nur wieder einmal mehr die Unwissenheit. Das bei der heutigen Situation ist eigentlich unfassbar.

Gruß Britt
1

Gefällt mir

Nein, hat sich nichts geändert. Es zeigt nur wieder einmal mehr die Unwissenheit. Das bei der heutigen Situation ist eigentlich unfassbar. Gruß Britt
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Britt schrieb:

Nein, hat sich nichts geändert. Es zeigt nur wieder einmal mehr die Unwissenheit. Das bei der heutigen Situation ist eigentlich unfassbar.

Gruß Britt

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Shakespeare
30.05.2014 17:54
Das war nicht die Frage von @Hayka.
Außerdem ist die pauschale Aussage man kann oder darf das grundsätzlich nicht, nicht korrekt. Ein grundsätzliches Verbot, den Status eines Mitarbeiters von angestellt zu selbständig zu ändern gibt es nicht und es ist durchaus möglich das zu machen, wenn es dafür gute nachvollziehbare Gründe gibt oder wenn z.B. andere Dinge (neues Tätigkeitsfeld), für diese Situation zutreffen. Es kommt also darauf an, und wir wissen die Details nicht.
Und last but not least, ist das nun wirklich nicht das Problem von @Hayka sondern wenn überhaupt, das Problem des Praxisinhabers.
Und da bin ich wohl ganz böse gegenüber uninformierten und damit auch desinteressierten PI , wenn ich mir denke, selbst Schuld und wen schert es...



[bearbeitet am 31.05.14 11:50]
2

Gefällt mir

• Papa Alpaka
• Tempelritter
Das war nicht die Frage von @Hayka. Außerdem ist die pauschale Aussage man kann oder darf das grundsätzlich nicht, nicht korrekt. Ein grundsätzliches Verbot, den Status eines Mitarbeiters von angestellt zu selbständig zu ändern gibt es nicht und es ist durchaus möglich das zu machen, wenn es dafür gute nachvollziehbare Gründe gibt oder wenn z.B. andere Dinge (neues Tätigkeitsfeld), für diese Situation zutreffen. Es kommt also darauf an, und wir wissen die Details nicht. Und last but not least, ist das nun wirklich nicht das Problem von @Hayka sondern wenn überhaupt, das Problem des Praxisinhabers. Und da bin ich wohl ganz böse gegenüber uninformierten und damit auch desinteressierten PI , wenn ich mir denke, selbst Schuld und wen schert es... [bearbeitet am 31.05.14 11:50]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Shakespeare schrieb:

Das war nicht die Frage von @Hayka.
Außerdem ist die pauschale Aussage man kann oder darf das grundsätzlich nicht, nicht korrekt. Ein grundsätzliches Verbot, den Status eines Mitarbeiters von angestellt zu selbständig zu ändern gibt es nicht und es ist durchaus möglich das zu machen, wenn es dafür gute nachvollziehbare Gründe gibt oder wenn z.B. andere Dinge (neues Tätigkeitsfeld), für diese Situation zutreffen. Es kommt also darauf an, und wir wissen die Details nicht.
Und last but not least, ist das nun wirklich nicht das Problem von @Hayka sondern wenn überhaupt, das Problem des Praxisinhabers.
Und da bin ich wohl ganz böse gegenüber uninformierten und damit auch desinteressierten PI , wenn ich mir denke, selbst Schuld und wen schert es...



[bearbeitet am 31.05.14 11:50]

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Hayka
01.06.2014 16:37
Vielen Dank für die vielen Antworten,

Ich war sogar auf einem Seminar wie ich Selbstständig werde, aber leider ist die Bürokratie Deutschland ein Fass ohne Boden und ich habe leider nicht das Rechtssystem studiert und da ich mir vieles durchgelesen habe und unsicher war habe ich ja die Frage hier gestellt.
Und ich bin sehr Dankbar dafür dass ihr mich drauf hingewiesen habt das es nicht geht.

Lieben Gruß,

Ronja
1

Gefällt mir

Vielen Dank für die vielen Antworten, Ich war sogar auf einem Seminar wie ich Selbstständig werde, aber leider ist die Bürokratie Deutschland ein Fass ohne Boden und ich habe leider nicht das Rechtssystem studiert und da ich mir vieles durchgelesen habe und unsicher war habe ich ja die Frage hier gestellt. Und ich bin sehr Dankbar dafür dass ihr mich drauf hingewiesen habt das es nicht geht. Lieben Gruß, Ronja
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Hayka schrieb:

Vielen Dank für die vielen Antworten,

Ich war sogar auf einem Seminar wie ich Selbstständig werde, aber leider ist die Bürokratie Deutschland ein Fass ohne Boden und ich habe leider nicht das Rechtssystem studiert und da ich mir vieles durchgelesen habe und unsicher war habe ich ja die Frage hier gestellt.
Und ich bin sehr Dankbar dafür dass ihr mich drauf hingewiesen habt das es nicht geht.

Lieben Gruß,

Ronja

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Shakespeare schrieb:

Was sind denn bitte die Unterschiede in deiner Checkliste? Pflichtversicherung, Sozialvers., Rentenvers.?
Du musst dich bei der BG anmelden (Pflicht) bei der DRV wenn du mehr als 450€ als FM verdienst (Pflicht), bei der KV wenn du als FM mehr arbeitest oder verdienst als als Angestellter (Pflicht) sowie eine Berufshaftvers. abschließen (sinnvoll).
Ebenso wie beschrieben, dem Finanzamt deine Selbständigkeit mitteilen.
Betr. Zertifikate brauchst du nichts zu unternehmen soweit sie den Kassen vorliegen, ansonsten diese deinem Arbeitgeber und deinen Auftraggebern in Kopie aushändigen. Fertisch! Viel Glück, dass alles so klappt mit deinen FM-Plänen. Gruß S.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Freier Mitarbeiter und Angestellte

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns