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beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
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ist es bezüglich der Rechtslage ausreichend, wenn ein freier Mitarbeiter den Status selbstständig von der Deutschen Rentenversicherung zuerkannt hat oder ist es trotzdem eher ein Glücksspiel ? Ich überlege, den Vertrag über die Freie Mitarbeiterschaft fristgerecht zu kündigen (ich bin der PI) und mir lieber einen Angestellten zu suchen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ist es bezüglich der Rechtslage ausreichend, wenn ein freier Mitarbeiter den Status selbstständig von der Deutschen Rentenversicherung zuerkannt hat oder ist es trotzdem eher ein Glücksspiel ? Ich überlege, den Vertrag über die Freie Mitarbeiterschaft fristgerecht zu kündigen (ich bin der PI) und mir lieber einen Angestellten zu suchen.
Sollte der PI geprüft werden und die Selbständigkeit nicht so gelebt werden, wie es sein muss... oder seit Bayern der FM auch nur einen einzigen GKV-Patienten behandeln, dann wir es für den PI RICHTIG teuer. Denn der muss die Sozialversicherungsabgaben für den FM voll nachzahlen und kann sich nichts vom FM wiederholen. Da kommen ganz schnell ein paar 10-Tausend-Euro zusammen.
Ob ein PI das riskieren will, dass muss er selbst entscheiden...
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Wonderwoman schrieb:
Der Status des FM ist nur ein Indiz dafür, dass er auch selbständig ist.
Sollte der PI geprüft werden und die Selbständigkeit nicht so gelebt werden, wie es sein muss... oder seit Bayern der FM auch nur einen einzigen GKV-Patienten behandeln, dann wir es für den PI RICHTIG teuer. Denn der muss die Sozialversicherungsabgaben für den FM voll nachzahlen und kann sich nichts vom FM wiederholen. Da kommen ganz schnell ein paar 10-Tausend-Euro zusammen.
Ob ein PI das riskieren will, dass muss er selbst entscheiden...
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Jens Uhlhorn schrieb:
Die RV stellt erst im Rahmen einer Betriebsprüfung fest, ob der Status zutreffend ist. Und die findet immer im Nachhinein statt.
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Klaus-Dieter Erbe schrieb:
las dich doch einfach mal von so einem betriebsprüfer beraten .sehr nett u. umsonst !
Das Risiko wäre mir deutlich zu hoch!
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Fuzziguzzi schrieb:
Da kann ich Wonderwomen und Medico nur zustimmen, es kommt einen Ritt auf der Rasierklinge gleich.
Das Risiko wäre mir deutlich zu hoch!
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Klaus-Dieter Erbe schrieb:
bei wie vielen FM mussten PI bisher nachzahlen ?
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Jens Uhlhorn schrieb:
Es gibt dutzende Urteile contra PI...
Also ich möchte dann nicht eine der 9 sein...
Nochmal... Es können locker mehrere 10-Tausend-Euro zusammenkommen. Und da kann Verena gerne ein nicht hilfreich verteilen... vollkommen egal, denn der FM trägt KEIN Risiko. Es trifft VOLL den PI.
Ich verstehe weiterhin nicht, warum das einfach nicht verstanden werden will. :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Aha... und wenn von 100 PIs nur 9 zahlen mußten, dann wäre das ein Indiz dafür, dass man als PI das Risiko eingehen kann???
Also ich möchte dann nicht eine der 9 sein...
Nochmal... Es können locker mehrere 10-Tausend-Euro zusammenkommen. Und da kann Verena gerne ein nicht hilfreich verteilen... vollkommen egal, denn der FM trägt KEIN Risiko. Es trifft VOLL den PI.
Ich verstehe weiterhin nicht, warum das einfach nicht verstanden werden will. :unamused:
Geht einer meiner Auftraggeber pleite bin ich erstmal den regelmäßig erwirtschafteten Umsatz los und habe wieder Arbeit am Hals mir neue AG zu beschaffen.
...gemessen am Risiko des PI, ca. €60.000 pro FM an die DRV [Größenordnung aus dem Beschluss des bayrischen LSG], bis zu €50.000 Vertragsstrafe wenn der FM gesetzliche&rahmenvertragliche Auflagen der GKVen nicht erfüllt zuzüglich Schadenersatzforderung [Rückzahlung der Umsätze plus Folgebehandlungskosten?; wegen offensichtlichem Fehlverhalten detaillierte Prüfung der kompletten Praxis*], ggf. Zulassungsentzug ist doch eindeutig der FM in der gefährdeteren Position, oder?
*ein Schelm wer glaubt ein Prüfer der was finden will fände nichts. Zur Not wird an den Haaren herbeigezogen das unter Allgemeinplätzen in der Leistungsbeschreibung ermöglichten Behandlungen eine spezifizierte VO benötigt hätten. Wer hat Lust allgemeine Leistungsbeschreibungen wie die für "KG" einer realitätsnahen juristischen Prüfung unterziehen zu lassen?
bei wie vielen FM mussten PI bisher nachzahlen ?
Wie oft musste ich bisher zahlen weil ich mit 120 über die Landstraße brettere weil ich dann, auf's Jahr gesehen, 10 Tage weniger im Auto sitze (lange gerade Strecken und gute Sicht rechtfertigen keinen Verstoß gegen die StVO)? Wie oft hat mein Nachbar Ärger bekommen weil er trotz (befristetem) Führerscheinentzug weiter zur Arbeit gefahren ist? Wann steht die Polizei vor meiner Tür weil ich ihn nicht angezeigt habe? [das die grobe Richtung der Überwachungspolitik das in absehbare Nähe rückt ist offensichtlich, sprengt aber den Rahmen dieses Threads]
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Papa Alpaka schrieb:
Das ich kein Risiko trage möchte ich bestreiten ;)
Klaus-Dieter Erbe schrieb am 18.11.14 21:10:
Geht einer meiner Auftraggeber pleite bin ich erstmal den regelmäßig erwirtschafteten Umsatz los und habe wieder Arbeit am Hals mir neue AG zu beschaffen.
...gemessen am Risiko des PI, ca. €60.000 pro FM an die DRV [Größenordnung aus dem Beschluss des bayrischen LSG], bis zu €50.000 Vertragsstrafe wenn der FM gesetzliche&rahmenvertragliche Auflagen der GKVen nicht erfüllt zuzüglich Schadenersatzforderung [Rückzahlung der Umsätze plus Folgebehandlungskosten?; wegen offensichtlichem Fehlverhalten detaillierte Prüfung der kompletten Praxis*], ggf. Zulassungsentzug ist doch eindeutig der FM in der gefährdeteren Position, oder?
*ein Schelm wer glaubt ein Prüfer der was finden will fände nichts. Zur Not wird an den Haaren herbeigezogen das unter Allgemeinplätzen in der Leistungsbeschreibung ermöglichten Behandlungen eine spezifizierte VO benötigt hätten. Wer hat Lust allgemeine Leistungsbeschreibungen wie die für "KG" einer realitätsnahen juristischen Prüfung unterziehen zu lassen?
bei wie vielen FM mussten PI bisher nachzahlen ?
Wie oft musste ich bisher zahlen weil ich mit 120 über die Landstraße brettere weil ich dann, auf's Jahr gesehen, 10 Tage weniger im Auto sitze (lange gerade Strecken und gute Sicht rechtfertigen keinen Verstoß gegen die StVO)? Wie oft hat mein Nachbar Ärger bekommen weil er trotz (befristetem) Führerscheinentzug weiter zur Arbeit gefahren ist? Wann steht die Polizei vor meiner Tür weil ich ihn nicht angezeigt habe? [das die grobe Richtung der Überwachungspolitik das in absehbare Nähe rückt ist offensichtlich, sprengt aber den Rahmen dieses Threads]
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Klaus-Dieter Erbe schrieb:
es gibt hier so 3-5 schreiber die immer wieder das gleiche schreiben. warum macht ihr den leuten die das betrifft soviel angst. ihr habt doch gar keine FM.ich habe schon viele FM gehabt in den letzten 23 jahren.keine probleme wenn man alles richtig macht.
Dutzende Urteile/Beschlüsse?
Es gibt 8 frei zugängliche Urteile/Beschlüsse! Von diesen sind 6 Scheinselbstständig (uns sowas von eindeutig!!!) und 2 begründen eine Selbstständigkeit! Natürlich gibt es eine Dunkelziffer, aber diese betrifft beide Seiten: Es gibt sehr viele positive Entscheidungen die dann einfach abgeschlossen werden! Es gibt aber auch negative Entscheidungen die nicht weiter angefochten werden!
Bayern als FM-Todeszone?
Weit gefehlt. Die DRV-Bund entscheidet nach wie vor eine Selbstständigkeit trotz GKV Patienten. Es kommt nach wie vor auf die tatsächlich gelebte Selbstständigkeit an! Das Problem liegt einzig daran, dass scheinselbstständige Pseudoverträge ohne geschäftlichen Charrakter genommen werden und zudem mit Ahnungslosigkeit vermischt wird. Die meisten FM sind vom Fundament an scheinselbstständig konstruiert!
Kleines Beispiel?
Eigene Kartei: Wird meistens die der Praxis genommen = Scheinselbstständig
Zuzahlungen macht die Rezeption der Praxis: Scheinselbstständig
Wer die Vorgaben kennt und auch einhält wird auch in Bayern weiterhin als FM arbeiten können oder können werden. Die DRV-Bund kannst du ja mal nach diesem Sachverhalt befragen. Du wirst eben diese Antwort, wie auch ich sie erhalten habe, erhalten! Denn wird eine Selbstständigkeit mit GKV Patienten attestiert, muss das mit beachtet werden!
PS: Ich bin PI!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
@Wonderwomann
Dutzende Urteile/Beschlüsse?
Es gibt 8 frei zugängliche Urteile/Beschlüsse! Von diesen sind 6 Scheinselbstständig (uns sowas von eindeutig!!!) und 2 begründen eine Selbstständigkeit! Natürlich gibt es eine Dunkelziffer, aber diese betrifft beide Seiten: Es gibt sehr viele positive Entscheidungen die dann einfach abgeschlossen werden! Es gibt aber auch negative Entscheidungen die nicht weiter angefochten werden!
Bayern als FM-Todeszone?
Weit gefehlt. Die DRV-Bund entscheidet nach wie vor eine Selbstständigkeit trotz GKV Patienten. Es kommt nach wie vor auf die tatsächlich gelebte Selbstständigkeit an! Das Problem liegt einzig daran, dass scheinselbstständige Pseudoverträge ohne geschäftlichen Charrakter genommen werden und zudem mit Ahnungslosigkeit vermischt wird. Die meisten FM sind vom Fundament an scheinselbstständig konstruiert!
Kleines Beispiel?
Eigene Kartei: Wird meistens die der Praxis genommen = Scheinselbstständig
Zuzahlungen macht die Rezeption der Praxis: Scheinselbstständig
Wer die Vorgaben kennt und auch einhält wird auch in Bayern weiterhin als FM arbeiten können oder können werden. Die DRV-Bund kannst du ja mal nach diesem Sachverhalt befragen. Du wirst eben diese Antwort, wie auch ich sie erhalten habe, erhalten! Denn wird eine Selbstständigkeit mit GKV Patienten attestiert, muss das mit beachtet werden!
PS: Ich bin PI!
MFG
Meitao
2 Jahre später kam die Betriebsprüfung und ich durfte 80.000DM als Unternehmensnachfolger zahlen, für etwas, was ich nicht zu verantworten hatte.
Ich kann es daher aus eigener Erfahrung schildern.
Den ganzen Hobbyanwälten hier kann man nur immer wieder sagen: Es kann gut gehen, muss es aber nicht. Wenn es nicht gut geht, haftet der PI zu 100%.
Die Gefahr ist daher, dass die Prüfung negativ ausgeht. Wenn auf 100 Prüfungen 5 mit negativem Ergebnis kommen, möchtest Du dann unter denjenigen sein, die 50.000€ zahlen müssen?
Es geht hier um eine Risikobewertung und nicht darum, ob Du persönlich davongekommen bist.
Und nebenbei: die Kollegen in München haben auch alles richtig gemacht und sich an die damals bekannten Faktoren gehalten. Am Ende hat der Richter ein neues, unbekanntes Argument gebracht und schon hat es gekracht.
Die Sicht auf die Vergangenheit hilft hier überhaupt nicht!
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Jens Uhlhorn schrieb:
Als ich meine Praxis vor 19 Jahren gekauft habe, hatten wir 4 FM. Mein Steuerberater sagte mir bereits damals, dass das so nicht ginge und das Risiko sehr hoch sei. Ich habe den Rat befolgt und mich von allen FM getrennt.
2 Jahre später kam die Betriebsprüfung und ich durfte 80.000DM als Unternehmensnachfolger zahlen, für etwas, was ich nicht zu verantworten hatte.
Ich kann es daher aus eigener Erfahrung schildern.
Den ganzen Hobbyanwälten hier kann man nur immer wieder sagen: Es kann gut gehen, muss es aber nicht. Wenn es nicht gut geht, haftet der PI zu 100%.
Die Gefahr ist daher, dass die Prüfung negativ ausgeht. Wenn auf 100 Prüfungen 5 mit negativem Ergebnis kommen, möchtest Du dann unter denjenigen sein, die 50.000€ zahlen müssen?
Es geht hier um eine Risikobewertung und nicht darum, ob Du persönlich davongekommen bist.
Und nebenbei: die Kollegen in München haben auch alles richtig gemacht und sich an die damals bekannten Faktoren gehalten. Am Ende hat der Richter ein neues, unbekanntes Argument gebracht und schon hat es gekracht.
Die Sicht auf die Vergangenheit hilft hier überhaupt nicht!
Es bleibt nur eine Frage, die Dein Beitrag nicht beantwortet: Wer trägt das Risiko, falls es schief geht?
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Jens Uhlhorn schrieb:
Guter Beitrag!
Es bleibt nur eine Frage, die Dein Beitrag nicht beantwortet: Wer trägt das Risiko, falls es schief geht?
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morpheus-06 schrieb:
In BaWü hat es wieder einen PI erwischt, trotz positiver Statusfeststellung wurde bei einer Betriebsprüfung durch die DRV eine Scheinselbständigkeit zweier FM festgestellt. Der PI ist nach erster Info mit rund 50.000 EUR dabei.
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morpheus-06 schrieb:
Urteile sind das eine, Feststellungen und Bescheide über Nachzahlungen sind das andere. Diese gibt es Land auf und ab, die werden fast nie öffentlich. Ich kenne einige und es werden mehr, diese Gefahr die da lauert ist nicht zu unterschätzen. Der PI bleibt immer der Dumme.
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Eberhard schrieb:
Betriebsprüfung meldet sich telefonisch an und spricht dabei mit einem Mitarbeiter, der artigerweise am Telefon seinen Namen nannte. Bei der Betriebsprüfung selbst stellte sich heraus, dass der Telefonist eigentlich ein FM ist, der gelegentlich auch mal am Telefon aushilft. Die Betriebsprüfer stellten daraufhin fest, dass der FM also fest in die Praxis eingebunden ist.
von BW reden viele aber immer ohne Beweise! Fakten zählen hier! AZ &&&
Der Fall in Bayern hat viele Fehler gemacht, hauptfehler war keine DRV-Beiträge zu zahlen!!!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
@ morpheus-06
von BW reden viele aber immer ohne Beweise! Fakten zählen hier! AZ &&&
Der Fall in Bayern hat viele Fehler gemacht, hauptfehler war keine DRV-Beiträge zu zahlen!!!
MFG
Meitao
19.11.14 12:05
Seit 2011 habe ich eine Privatpat., die ich selber abrechnen kann.
Seit 2013 habe ich, nebenbei zu meiner damals noch hauptsächlichen Angestelltentätigkeit, einen Vertrag als FM in einer jungen, modernen Praxis abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass ich vonseiten des PI völlig ungebunden handel, und dass ich 75% der durch mich erwirtschafteten Einnahmen bekomme. Ich behandel nur HB-Pat., sodass ich auf die Praxisräume nicht angewiesen bin.Tatsächlich rufen mich die Pat. direkt auf meinem Handy an, nachdem sie von der Praxis meine Nummer bzw. Visitenkarte erhalten hatten. Ich selber bringe 1x / Monat die vollen VOs samt meiner Rechnung in die Praxis. Die Eigenanteile quittiere ich dem Pat. und behalte sie ein. Sie werden später in meiner Rechnung an die Praxis berücksichtigt. Pat., die eine Bescheinigung des gezahlten Eigenanteils zum Vorlegen bei der Krankenkasse benötigen, müssen diese von der Praxis einfordern. Die VOs überprüfe ich auf Fehler. Im Zweifelsfall suche ich telefonisch Rat in der Praxis oder direkt bei der jeweiligen Kasse.
Meine Statuserklärung als "echt" Selbständige habe ich von der DRV aus Berlin zugeschickt bekommen. (übrigens haben zwei verschiedene Fachanwälte vorher völlig konträr eingeschätzt, ob es Aussichten gäbe, den erwünschten Status zu erhalten!)
Ich gehe davon aus, dass eine Prüfung durch die DRV vollkommen unproblematisch wäre.
Seit 2014 arbeite ich nur noch freiberuflich. Dazu habe ich mir zwei weitere Praxen gesucht, damit niemand skeptisch werde, wenn ich nur für eine Praxis arbeite. Bei der einen sieht der Vertrag fast identisch aus, abgesehen davon, dass ich nur 70% für die Beh. bekomme, dafür aber 100% für den HB, und dass ich für Privatpat. nur 70% des vdek-Satzes (!) bekomme . Wenn ich mit d. Privatpat. bessere Behandlungsverträge abschließe (z.B. bezügl. d. Hausbesuchsatzes im Heim), können diese nicht berücksichtigt werden. Ich habe eine Nummer und werde wie eine Angestellte über das rigide Computersystem abgewickelt. Pat.-Kontakte erhalte ich von der Praxis, die sofortige Rückmeldung von mir erwartet. Ebenso soll ich jede neue VO unverzüglich in der Praxis prüfen und einlesen lassen und auch den Eigenanteil gleich abgeben. Volle VOs sollen nicht erst zum Abrechnungsbeginn sondern unverzüglich an die Praxis gehen. Schließlich bekomme ich eine Abrechnung und den entsprechenden Betrag überwiesen. Die Arbeit, selbst eine Rechnung auszuarbeiten, spare ich mir inzwischen, da diese sowieso ignoriert wird.
Ich hatte anfangs mal darauf aufmerksam gemacht, dass unter diesen Bedingungen eine Prüfung katastrophale Folgen haben könnte (zumal die Praxis eine zweistellige Zahl an "FM angestellt" hat). Mittlerweile sehe ich das entspannter - schließlich trägt die PI ja das alleinige Risiko, und ich habe das getan, was ich konnte.
Die drittePraxis (mit der ich erst seit kurzem zusammen arbeite) ist etwas entspannter die zweite -. Die Pat. rufen mich mittlerweile selbst an, Eigenanteile müssen auch hier abgegeben werden, meine Rechnung "darf" ich schreiben, nachdem mir die Abrechnung der Praxis zugegangen ist. Dann darf ich mit einer Überweisung rechnen. Einen schriftlichen Vertrag gibt es gar nicht - ich bin mal gespannt, wie das klappt.
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+Kassandra+ schrieb:
Re: Grauzone FM
19.11.14 12:05
Seit 2011 habe ich eine Privatpat., die ich selber abrechnen kann.
Seit 2013 habe ich, nebenbei zu meiner damals noch hauptsächlichen Angestelltentätigkeit, einen Vertrag als FM in einer jungen, modernen Praxis abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass ich vonseiten des PI völlig ungebunden handel, und dass ich 75% der durch mich erwirtschafteten Einnahmen bekomme. Ich behandel nur HB-Pat., sodass ich auf die Praxisräume nicht angewiesen bin.Tatsächlich rufen mich die Pat. direkt auf meinem Handy an, nachdem sie von der Praxis meine Nummer bzw. Visitenkarte erhalten hatten. Ich selber bringe 1x / Monat die vollen VOs samt meiner Rechnung in die Praxis. Die Eigenanteile quittiere ich dem Pat. und behalte sie ein. Sie werden später in meiner Rechnung an die Praxis berücksichtigt. Pat., die eine Bescheinigung des gezahlten Eigenanteils zum Vorlegen bei der Krankenkasse benötigen, müssen diese von der Praxis einfordern. Die VOs überprüfe ich auf Fehler. Im Zweifelsfall suche ich telefonisch Rat in der Praxis oder direkt bei der jeweiligen Kasse.
Meine Statuserklärung als "echt" Selbständige habe ich von der DRV aus Berlin zugeschickt bekommen. (übrigens haben zwei verschiedene Fachanwälte vorher völlig konträr eingeschätzt, ob es Aussichten gäbe, den erwünschten Status zu erhalten!)
Ich gehe davon aus, dass eine Prüfung durch die DRV vollkommen unproblematisch wäre.
Seit 2014 arbeite ich nur noch freiberuflich. Dazu habe ich mir zwei weitere Praxen gesucht, damit niemand skeptisch werde, wenn ich nur für eine Praxis arbeite. Bei der einen sieht der Vertrag fast identisch aus, abgesehen davon, dass ich nur 70% für die Beh. bekomme, dafür aber 100% für den HB, und dass ich für Privatpat. nur 70% des vdek-Satzes (!) bekomme . Wenn ich mit d. Privatpat. bessere Behandlungsverträge abschließe (z.B. bezügl. d. Hausbesuchsatzes im Heim), können diese nicht berücksichtigt werden. Ich habe eine Nummer und werde wie eine Angestellte über das rigide Computersystem abgewickelt. Pat.-Kontakte erhalte ich von der Praxis, die sofortige Rückmeldung von mir erwartet. Ebenso soll ich jede neue VO unverzüglich in der Praxis prüfen und einlesen lassen und auch den Eigenanteil gleich abgeben. Volle VOs sollen nicht erst zum Abrechnungsbeginn sondern unverzüglich an die Praxis gehen. Schließlich bekomme ich eine Abrechnung und den entsprechenden Betrag überwiesen. Die Arbeit, selbst eine Rechnung auszuarbeiten, spare ich mir inzwischen, da diese sowieso ignoriert wird.
Ich hatte anfangs mal darauf aufmerksam gemacht, dass unter diesen Bedingungen eine Prüfung katastrophale Folgen haben könnte (zumal die Praxis eine zweistellige Zahl an "FM angestellt" hat). Mittlerweile sehe ich das entspannter - schließlich trägt die PI ja das alleinige Risiko, und ich habe das getan, was ich konnte.
Die drittePraxis (mit der ich erst seit kurzem zusammen arbeite) ist etwas entspannter die zweite -. Die Pat. rufen mich mittlerweile selbst an, Eigenanteile müssen auch hier abgegeben werden, meine Rechnung "darf" ich schreiben, nachdem mir die Abrechnung der Praxis zugegangen ist. Dann darf ich mit einer Überweisung rechnen. Einen schriftlichen Vertrag gibt es gar nicht - ich bin mal gespannt, wie das klappt.
Freiberuflich arbeiten wir alle, egal obwir angestellt oder selbständig sind. Du meinst wohl "Seit 2014 arbeite ich nur noch als Freie Mitarbeiterin"
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Eberhard schrieb:
....Seit 2014 arbeite ich nur noch freiberuflich....
Freiberuflich arbeiten wir alle, egal obwir angestellt oder selbständig sind. Du meinst wohl "Seit 2014 arbeite ich nur noch als Freie Mitarbeiterin"
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Eberhards Beitrag kann nur jemand als negativ bewerten, der völlig naiv und blauäugig ist, denn er ist völlig korrekt. Eigentlich sollte mittlerweile jeder den Unterschied zwischen Freiberufler und FM kapiert haben. Und wer es immer noch nicht geschnallt hat, sollte dankbar für den Hinweis sein und ihn nicht als negativ bewerten.
Gruß Britt
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Wonderwoman schrieb:
Aber Britt... diese Bewertung kommt von einem FM, der seine Felle davon schwimmen sieht und nicht flexibel ist, auf diese Entwicklung zu reagieren. Einfach ignorieren...
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Du hast schon Recht, trotzdem bin ich immer wieder fassungslos, wie unglaublich naiv viele sind, wenn jemand versucht ihnen zu helfen. Sie kommen mir vor wie Kinder, die sich die Augen zuhalten und denken, es sieht sie keiner.
Gruß Britt
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es kann also sein, dass, trotzdem die Rentenversicherung selber den Status der Selbsständigkeit zuerkannt hat, bei einer Prüfung festgestellt werden kann, dass der FM doch nicht selbstständig ist? Das wäre ja eigentlich grotesk.
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Eberhard schrieb:
In einem FM-Vertrag kann man durchaus auch festlegen dass der FM immer die Merkmale der Freien Mitarbeiterschaft erfüllt. Ich würde als Vertragsgeber alle Merkmale aufzählen.
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Problem beschreiben
Dream13 schrieb:
Also ich hab meine Zusammenarbeit mit FM auch beendet, das Risiko ist mir zu hoch. Allein dass das Risiko einer Nachzahlung bestehen kann..... nee, danke. Fand FM natürlich gar nicht witzig da sie nur über mich abgerechnet hat wie sich dann rausstellte.... also noch viel schlimmer.... Ich hoffe das eine Jahr fällt mir nicht auf die Füße....
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