WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
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Spaß. Und genau das ist uns
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wer kann mir weiterhelfen?
Ich bin als freie Mitarbeiterin in 2 Praxen tätig, werde aber in einer wieder aufhören,aber nur in einer zu arbeiten, geht ja rein rechtlich nicht. Wenn ich jetzt Privatpatienten zu Hause behandel und diese dann direkt an mich überweisen, dann müsste das rechtlich so machbar sein oder was muss ich beachten?
Danke für eure Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
wer kann mir weiterhelfen?
Ich bin als freie Mitarbeiterin in 2 Praxen tätig, werde aber in einer wieder aufhören,aber nur in einer zu arbeiten, geht ja rein rechtlich nicht. Wenn ich jetzt Privatpatienten zu Hause behandel und diese dann direkt an mich überweisen, dann müsste das rechtlich so machbar sein oder was muss ich beachten?
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zur Frage: Soviel ich weiß, geht dass so nicht.
[bearbeitet am 19.01.14 18:30]
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C. DBO schrieb:
"überweisen" - Geld - nicht "verweisen" .
zur Frage: Soviel ich weiß, geht dass so nicht.
[bearbeitet am 19.01.14 18:30]
Es reicht auch 1 Praxis und Privatpatienten.
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eim schrieb:
Du bist doch SELBSTSTÄNDIG.
Es reicht auch 1 Praxis und Privatpatienten.
mab. meint vermutlich, dass sie Patienten, die sie als FM in verschiedenen Praxen behandelt den Vertragspraxen entführt und lieber in ihren eigenen Räumen behandelt. Dies wäre natürlich stark unkollegial. Ob die betr. Vertragspraxis ihre reine Freude daran hätte ist sehr fraglich.
Ich empfehle mab im Vertrag mit ihrer Vertragspraxis nachzusehen.
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Eberhard schrieb:
mab. meint vermutlich, dass sie Patienten, die sie als FM in verschiedenen Praxen behandelt den Vertragspraxen entführt und lieber in ihren eigenen Räumen behandelt. Dies wäre natürlich stark unkollegial. Ob die betr. Vertragspraxis ihre reine Freude daran hätte ist sehr fraglich.
Ich empfehle mab im Vertrag mit ihrer Vertragspraxis nachzusehen.
bleib auf der sicheren Seite und schildere Deinen Fall mit Antrag auf Statusfeststellung der BfA. Und schon bist Du (und vor allem der PI für den Du tätig bist) aus dem Schneider.
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Wurdy schrieb:
Hi mab,
bleib auf der sicheren Seite und schildere Deinen Fall mit Antrag auf Statusfeststellung der BfA. Und schon bist Du (und vor allem der PI für den Du tätig bist) aus dem Schneider.
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Wonderwoman schrieb:
Wie kannst Du denn Patienten an Dich verweisen, wenn du sie schon behandelst? Verstehe ich nicht...
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