Du suchst keine 08/15-Praxis,
sondern ein Team, das
zusammenhält, lacht, sich
austauscht und sich gegenseitig
unterstützt? Dann bist du bei uns
genau richtig.
Wir bieten:
Ein fröhliches, herzliches Team,
inklusive einer blinden Kollegin
mit Hund, die unser Miteinander auf
besondere Weise bereichert.
Schöne, helle Praxisräume und
Patienten, die unsere Arbeit
wertschätzen
Hausbesuche in fußläufiger
Entfernung, entspannt und
überschaubar
Fortbildungen, Austausch und die
Möglichkeit, ...
sondern ein Team, das
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austauscht und sich gegenseitig
unterstützt? Dann bist du bei uns
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ich hätte eine Frage zur rechtlichen bzw. praktischen Situation bei einem Praxisumzug und der Rückmeldung durch die ARGE.
Wir haben Anfang März einen Antrag auf Praxisumzug gestellt, mit gewünschter Gültigkeit ab dem 27.03..
Daraufhin teilte uns die ARGE mit, dass wir innerhalb von zehn Tagen und Fotos der vollständig neu eingerichteten Praxis einreichen sollen.
Da unser tatsächlicher Umzug aber erst für den 25.03.geplant war, haben wir dies der ARGE mitgeteilt. Anschließend wurde uns eine Fristverlängerung bis 26.03.gewährt, um die Fotos nachzureichen.
Am 26.03.habe ich dann bei der zuständigen Sachbearbeiterin angerufen und nachgefragt, ob die per E-Mail übersandten Unterlagen und Fotos eingegangen sind, da es sich um viele Dateien handelte.
Mir wurde gesagt, dass alles eingegangen sei und man sich spätestens bis zum 27.03 zurückmelden werde.
Da bis heute keine Rückmeldung erfolgt ist, habe ich nochmals per E-Mail um kurze Bestätigung gebeten, ob wir eine Zulassungs-/Umzugsbestätigung erhalten. Auch darauf kam bisher keine Antwort, obwohl ich eine Lesebestätigung angefordert hatte.
Daher meine Frage an euch:
Wie ist in so einer Situation die rechtliche Lage?
Rechtlich ist die neue Praxis nicht zugelassen?
Reicht es aus, wenn die Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden, auch wenn die schriftliche Bestätigung der ARGE noch fehlt?
Und wie würdet ihr weiter vorgehen, wenn trotz telefonischer Zusage und erneuter E-Mail keine Rückmeldung kommt?
Vielen Dank für eure Erfahrungen und Einschätzungen.
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Nickiiiii schrieb:
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zur rechtlichen bzw. praktischen Situation bei einem Praxisumzug und der Rückmeldung durch die ARGE.
Wir haben Anfang März einen Antrag auf Praxisumzug gestellt, mit gewünschter Gültigkeit ab dem 27.03..
Daraufhin teilte uns die ARGE mit, dass wir innerhalb von zehn Tagen und Fotos der vollständig neu eingerichteten Praxis einreichen sollen.
Da unser tatsächlicher Umzug aber erst für den 25.03.geplant war, haben wir dies der ARGE mitgeteilt. Anschließend wurde uns eine Fristverlängerung bis 26.03.gewährt, um die Fotos nachzureichen.
Am 26.03.habe ich dann bei der zuständigen Sachbearbeiterin angerufen und nachgefragt, ob die per E-Mail übersandten Unterlagen und Fotos eingegangen sind, da es sich um viele Dateien handelte.
Mir wurde gesagt, dass alles eingegangen sei und man sich spätestens bis zum 27.03 zurückmelden werde.
Da bis heute keine Rückmeldung erfolgt ist, habe ich nochmals per E-Mail um kurze Bestätigung gebeten, ob wir eine Zulassungs-/Umzugsbestätigung erhalten. Auch darauf kam bisher keine Antwort, obwohl ich eine Lesebestätigung angefordert hatte.
Daher meine Frage an euch:
Wie ist in so einer Situation die rechtliche Lage?
Rechtlich ist die neue Praxis nicht zugelassen?
Reicht es aus, wenn die Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden, auch wenn die schriftliche Bestätigung der ARGE noch fehlt?
Und wie würdet ihr weiter vorgehen, wenn trotz telefonischer Zusage und erneuter E-Mail keine Rückmeldung kommt?
Vielen Dank für eure Erfahrungen und Einschätzungen.
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Papa Alpaka schrieb:
pheww. Ohne Zulassungsbescheid stünde deine Arbeit auf sehr dünnen Füßen.
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Nickiiiii schrieb:
Erledigt!!!!
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