physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Corona
    • Physiotherapie
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Datenschutz
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Neuhausen/Rotkreuzplatz & Maxvorstadt/HBF

Wir SUCHEN für unsere Praxen für
Physiotherapie und Osteopathie:
- Physiotherapeuten/-innen,
- Physiotherapeuten/-innen mit
osteopathischer Zusatzausbildung
und/oder Heilpraktiker
im Angestellten-Verhältnis für
12-40 Std./Woche.

Wir BIETEN:

GEHALT:
Wir versuchen – entsprechend
Qualifikation – die höchsten
Gehälter in München zu zahlen

ZEITEINTEILUNG:
Frei – nach Absprache

BEHANDLUNGSRHYTHMUS:
30- bzw. 60-Minuten-Takt

FORTBILDUNG:
Überdurchschnittliche Fortbil...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Frage zu 1.2 Räumliche Mindestvoraussetzungen - 20m² Raum obsolet?

Neues Thema
Frage zu 1.2 Räumliche Mindestvoraussetzungen - 20m² Raum obsolet?
Es gibt 26 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sascha Hauser
Vor 3 Wochen
Hi,

in der zulassung-heilmittel.de/argen 1.2 Räumliche Mindestvoraussetzungen steht (Rheinland-Pfalz):

Die Praxis hat insgesamt eine Therapiefläche von mindestens 23 qm. Sie verfügt über mindestens einen Behandlungsbereich mit einer Therapiefläche von mindestens 15 qm und mindestens einen Behandlungsbereich mit mindestens 8 qm.

Von einem 20m² Raum wie es in der Zulassungsbeschreibung auf physio.de lautet, finde ich dort nichts (mehr).

Kann es sein, das dies kürzlich geändert wurde?

Vielleicht weis auch jemand wie es mit der Brandschutzverordnung ausschaut. Muss z.B. Rigips an die Decke, oder darf man auch mit Holz-vertäfeln (eventuell mit Brandschutzfarbe behandeln)?
1

Gefällt mir

Hi, in der zulassung-heilmittel.de/argen 1.2 Räumliche Mindestvoraussetzungen steht (Rheinland-Pfalz): Die Praxis hat insgesamt eine Therapiefläche von mindestens 23 qm. Sie verfügt über mindestens einen Behandlungsbereich mit einer Therapiefläche von mindestens 15 qm und mindestens einen Behandlungsbereich mit mindestens 8 qm. Von einem 20m² Raum wie es in der Zulassungsbeschreibung auf physio.de lautet, finde ich dort nichts (mehr). Kann es sein, das dies kürzlich geändert wurde? Vielleicht weis auch jemand wie es mit der Brandschutzverordnung ausschaut. Muss z.B. Rigips an die Decke, oder darf man auch mit Holz-vertäfeln (eventuell mit Brandschutzfarbe behandeln)?
Gefällt mir
Antworten
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Inche
Vor 3 Wochen
Hi 2x 8 u 1x 15 m2 sind korekt wende dich wenn du im Physio Deutschland bist an die Geschäftsstelle in Grünstadt da hilft man dir weiter ansonsten melde dich ich bin in RLP
1

Gefällt mir

• Sascha Hauser
Hi 2x 8 u 1x 15 m2 sind korekt wende dich wenn du im Physio Deutschland bist an die Geschäftsstelle in Grünstadt da hilft man dir weiter ansonsten melde dich ich bin in RLP
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Inche schrieb:

Hi 2x 8 u 1x 15 m2 sind korekt wende dich wenn du im Physio Deutschland bist an die Geschäftsstelle in Grünstadt da hilft man dir weiter ansonsten melde dich ich bin in RLP

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sascha Hauser
Vor 3 Wochen
@Inche Meinst Du 2x8 u 1x15 oder 1x8 u 1x15? (Tippfehler)?
1

Gefällt mir

[mention]Inche[/mention] Meinst Du 2x8 u 1x15 oder 1x8 u 1x15? (Tippfehler)?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sascha Hauser schrieb:

@Inche Meinst Du 2x8 u 1x15 oder 1x8 u 1x15? (Tippfehler)?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Inche
Vor 3 Wochen
@Sascha Hauser 2x 8m2 u 1x 15m2
1

Gefällt mir

[mention]Sascha Hauser[/mention] 2x 8m2 u 1x 15m2
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Inche schrieb:

@Sascha Hauser 2x 8m2 u 1x 15m2

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Wochen
@Inche
Inche schrieb am 15.05.2023 19:43 Uhr:@Sascha Hauser 2x 8m2 u 1x 15m2
Nö.
1x15 qm + 1x8 qm ist seit dem 01.07.2021 die Voraussetzung.

Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt eine Therapiefläche von mindestens 23 m², davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen.
1

Gefällt mir

• eim
[mention]Inche[/mention] [zitat][b]Inche schrieb am 15.05.2023 19:43 Uhr:[/b][mention]Sascha Hauser[/mention] 2x 8m2 u 1x 15m2[/zitat]Nö. 1x15 qm + 1x8 qm ist seit dem 01.07.2021 die Voraussetzung. [zitat] Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt eine Therapiefläche von mindestens 23 m², davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen. [/zitat]
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Inche
Inche schrieb am 15.05.2023 19:43 Uhr:@Sascha Hauser 2x 8m2 u 1x 15m2
Nö.
1x15 qm + 1x8 qm ist seit dem 01.07.2021 die Voraussetzung.

Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt eine Therapiefläche von mindestens 23 m², davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
elisabeth535
Vor 2 Wochen
Hallo Sascha,
bin schon länger selbständig, erst Freier Mitarbeiter in Riesenpraxis, dann Praxis in GbR, jetzt Praxis allein, demnächst Umzug in kleinere Räumlichkeiten. Freu mich drauf.
Hier der Link zu dem aktuellen Rahmen-Vertrag, den du ohnehin unterschreiben musst oder vielleicht schon unterschrieben hast, da steht alles drin. Ich würde empfehlen, den Vertrag komplett ordentlich durchzulesen und dich auch in anderen Punkten dran zu halten. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Link
Viele Grüße
1

Gefällt mir

• Sascha Hauser
Hallo Sascha, bin schon länger selbständig, erst Freier Mitarbeiter in Riesenpraxis, dann Praxis in GbR, jetzt Praxis allein, demnächst Umzug in kleinere Räumlichkeiten. Freu mich drauf. Hier der Link zu dem aktuellen Rahmen-Vertrag, den du ohnehin unterschreiben musst oder vielleicht schon unterschrieben hast, da steht alles drin. Ich würde empfehlen, den Vertrag komplett ordentlich durchzulesen und dich auch in anderen Punkten dran zu halten. Dann bist du auf der sicheren Seite. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/physiotherapie/20210721_Heilmittel_Vertrag_125_Physiotherapie_bf.pdf Viele Grüße
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



elisabeth535 schrieb:

Hallo Sascha,
bin schon länger selbständig, erst Freier Mitarbeiter in Riesenpraxis, dann Praxis in GbR, jetzt Praxis allein, demnächst Umzug in kleinere Räumlichkeiten. Freu mich drauf.
Hier der Link zu dem aktuellen Rahmen-Vertrag, den du ohnehin unterschreiben musst oder vielleicht schon unterschrieben hast, da steht alles drin. Ich würde empfehlen, den Vertrag komplett ordentlich durchzulesen und dich auch in anderen Punkten dran zu halten. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Link
Viele Grüße

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
elisabeth535
Vor 2 Wochen
sorry, in dem Link zum Rahmenvertrag, den ich eben schickte, sind die Anlagen 1-7 nicht enthalten. Hier ein Auszug aus Anlage 5: Zulassungsvoraussetzungen
zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie
2. Räumliche Mindestvoraussetzungen
2.1 Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt eine Therapiefläche von
mindestens 23 m², davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und
ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen.
2.2 Für jeden zusätzlichen gleichzeitig in der Praxis tätigen Leistungserbringer ist
mindestens ein weiterer Behandlungsbereich von 8 m² erforderlich.
2.3. Behandlungsräume oder Behandlungsbereiche dürfen keine Durchgangsräume
sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Pra-
xisbetrieb während der Therapie nicht genutzt werden.
2.4 Alle Behandlungsräume/-bereiche müssen angemessen be- und entlüftbar
sein, beheizt und beleuchtet werden können und dürfen eine Deckenhöhe von
2,40 m –lichte Höhe - nicht unterschreiten.
1

Gefällt mir

sorry, in dem Link zum Rahmenvertrag, den ich eben schickte, sind die Anlagen 1-7 nicht enthalten. Hier ein Auszug aus Anlage 5: Zulassungsvoraussetzungen zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie 2. Räumliche Mindestvoraussetzungen 2.1 Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt eine Therapiefläche von mindestens 23 m², davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen. 2.2 Für jeden zusätzlichen gleichzeitig in der Praxis tätigen Leistungserbringer ist mindestens ein weiterer Behandlungsbereich von 8 m² erforderlich. 2.3. Behandlungsräume oder Behandlungsbereiche dürfen keine Durchgangsräume sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Pra- xisbetrieb während der Therapie nicht genutzt werden. 2.4 Alle Behandlungsräume/-bereiche müssen angemessen be- und entlüftbar sein, beheizt und beleuchtet werden können und dürfen eine Deckenhöhe von 2,40 m –lichte Höhe - nicht unterschreiten.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



elisabeth535 schrieb:

sorry, in dem Link zum Rahmenvertrag, den ich eben schickte, sind die Anlagen 1-7 nicht enthalten. Hier ein Auszug aus Anlage 5: Zulassungsvoraussetzungen
zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie
2. Räumliche Mindestvoraussetzungen
2.1 Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt eine Therapiefläche von
mindestens 23 m², davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und
ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen.
2.2 Für jeden zusätzlichen gleichzeitig in der Praxis tätigen Leistungserbringer ist
mindestens ein weiterer Behandlungsbereich von 8 m² erforderlich.
2.3. Behandlungsräume oder Behandlungsbereiche dürfen keine Durchgangsräume
sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Pra-
xisbetrieb während der Therapie nicht genutzt werden.
2.4 Alle Behandlungsräume/-bereiche müssen angemessen be- und entlüftbar
sein, beheizt und beleuchtet werden können und dürfen eine Deckenhöhe von
2,40 m –lichte Höhe - nicht unterschreiten.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@elisabeth535 Nett, aber wenn du den Thread richtig gelesen hättest, würdest du wissen, dass ich Sascha schon vor eine Woche den Link zur vollständigen (!) Fundquelle genannt habe. Nix für ungut.
1

Gefällt mir

[mention]elisabeth535[/mention] Nett, aber wenn du den Thread richtig gelesen hättest, würdest du wissen, dass ich Sascha schon vor eine Woche den Link zur vollständigen (!) Fundquelle genannt habe. Nix für ungut.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@elisabeth535 Nett, aber wenn du den Thread richtig gelesen hättest, würdest du wissen, dass ich Sascha schon vor eine Woche den Link zur vollständigen (!) Fundquelle genannt habe. Nix für ungut.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Sascha Hauser schrieb:

Hi,

in der zulassung-heilmittel.de/argen 1.2 Räumliche Mindestvoraussetzungen steht (Rheinland-Pfalz):

Die Praxis hat insgesamt eine Therapiefläche von mindestens 23 qm. Sie verfügt über mindestens einen Behandlungsbereich mit einer Therapiefläche von mindestens 15 qm und mindestens einen Behandlungsbereich mit mindestens 8 qm.

Von einem 20m² Raum wie es in der Zulassungsbeschreibung auf physio.de lautet, finde ich dort nichts (mehr).

Kann es sein, das dies kürzlich geändert wurde?

Vielleicht weis auch jemand wie es mit der Brandschutzverordnung ausschaut. Muss z.B. Rigips an die Decke, oder darf man auch mit Holz-vertäfeln (eventuell mit Brandschutzfarbe behandeln)?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Wochen
Nun ja, kürzlich geändert? Der neue BRV ist seit dem 01.07.2021 bereits in Kraft. Seitdem gibt es auch neue Zulassungsvoraussetzungen. Physio.de ist hier einfach nicht auf dem aktuellen Stand.

Für Brandschutz ist das Bauamt zuständig. Die können dir Auskunft erteilen. Häufig kommt es dann zu einem Brandschau der zuständigen Feuerwehr. Die sagen die dann was geht oder nicht geht. Jeder Bau ist anders.
1

Gefällt mir

• Sascha Hauser
Nun ja, kürzlich geändert? Der neue BRV ist seit dem 01.07.2021 bereits in Kraft. Seitdem gibt es auch neue Zulassungsvoraussetzungen. Physio.de ist hier einfach nicht auf dem aktuellen Stand. Für Brandschutz ist das Bauamt zuständig. Die können dir Auskunft erteilen. Häufig kommt es dann zu einem Brandschau der zuständigen Feuerwehr. Die sagen die dann was geht oder nicht geht. Jeder Bau ist anders.
Gefällt mir
Antworten
Alle 17 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sascha Hauser
Vor 3 Wochen
Vielleicht habe ich das überlesen, aber braucht man für eine Praxiszulassung jetzt eine Brandschutzabnahme vom Bauamt oder der Feuerwehr?
1

Gefällt mir

Vielleicht habe ich das überlesen, aber braucht man für eine Praxiszulassung jetzt eine Brandschutzabnahme vom Bauamt oder der Feuerwehr?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sascha Hauser schrieb:

Vielleicht habe ich das überlesen, aber braucht man für eine Praxiszulassung jetzt eine Brandschutzabnahme vom Bauamt oder der Feuerwehr?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Vor 3 Wochen
@Sascha Hauser Für die Zulassung nicht aber für die Nutzungsänderung z.B. Musst Du eine beantragen?
1

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Sascha Hauser[/mention] Für die Zulassung nicht aber für die Nutzungsänderung z.B. Musst Du eine beantragen?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Sascha Hauser Für die Zulassung nicht aber für die Nutzungsänderung z.B. Musst Du eine beantragen?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Wochen
@Sascha Hauser Wenn du dich selbständig machen möchtest, dann solltest du dich vielleicht doch mal grundlegend mit den Vertragsunterlagen vertraut machen: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband

Da Ganze hat nichts mehr mit dem BL zu tun. Ist Deutschlandweit jetzt einheitlich.

Und wie @pt ani schon sagtest, für eine Gewerberaum (und das ist eine PT-Praxis) gelten sämtliche dafür geltende Bauvorschriften. Wenn die Räume vorher keine Praxisräume waren, ist vorher ein Nutzungsänderungsantrag notwendig. Normalerweise sollte das der Eigentümer erledigen.
1

Gefällt mir

[mention]Sascha Hauser[/mention] Wenn du dich selbständig machen möchtest, dann solltest du dich vielleicht doch mal grundlegend mit den Vertragsunterlagen vertraut machen: www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/125_physio/125_physiotherapie.jsp Da Ganze hat nichts mehr mit dem BL zu tun. Ist Deutschlandweit jetzt einheitlich. Und wie [mention]pt ani[/mention] schon sagtest, für eine Gewerberaum (und das ist eine PT-Praxis) gelten sämtliche dafür geltende Bauvorschriften. Wenn die Räume vorher keine Praxisräume waren, ist vorher ein Nutzungsänderungsantrag notwendig. Normalerweise sollte das der Eigentümer erledigen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sascha Hauser Wenn du dich selbständig machen möchtest, dann solltest du dich vielleicht doch mal grundlegend mit den Vertragsunterlagen vertraut machen: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband

Da Ganze hat nichts mehr mit dem BL zu tun. Ist Deutschlandweit jetzt einheitlich.

Und wie @pt ani schon sagtest, für eine Gewerberaum (und das ist eine PT-Praxis) gelten sämtliche dafür geltende Bauvorschriften. Wenn die Räume vorher keine Praxisräume waren, ist vorher ein Nutzungsänderungsantrag notwendig. Normalerweise sollte das der Eigentümer erledigen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sascha Hauser
Vor 3 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij Danke für den Hinweis. - Das Problem ist, das Internet ist Langlebig. - Leider kursieren zu viele nicht mehr aktualisierte Informationen, teilweise sogar auf Verbandsseiten. - Ich denke aber, das in dem Fall keine Nutzungsänderung notwendig sein wird. Deshalb war ja auch die Frage, ob dies für die Zulassung einer Praxis notwendig ist, da ich dies so schriftlich nirgendwo finden konnte. - Ist aber klar jetzt, danke.
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Danke für den Hinweis. - Das Problem ist, das Internet ist Langlebig. - Leider kursieren zu viele nicht mehr aktualisierte Informationen, teilweise sogar auf Verbandsseiten. - Ich denke aber, das in dem Fall keine Nutzungsänderung notwendig sein wird. Deshalb war ja auch die Frage, ob dies für die Zulassung einer Praxis notwendig ist, da ich dies so schriftlich nirgendwo finden konnte. - Ist aber klar jetzt, danke.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sascha Hauser schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Danke für den Hinweis. - Das Problem ist, das Internet ist Langlebig. - Leider kursieren zu viele nicht mehr aktualisierte Informationen, teilweise sogar auf Verbandsseiten. - Ich denke aber, das in dem Fall keine Nutzungsänderung notwendig sein wird. Deshalb war ja auch die Frage, ob dies für die Zulassung einer Praxis notwendig ist, da ich dies so schriftlich nirgendwo finden konnte. - Ist aber klar jetzt, danke.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Wochen
@Sascha Hauser Bist du dir ganz sicher das kein Nutzungänderungsantrag notwendig ist? In 99% der Fälle ist sie bei bestehenden Objekte sehr wohl notwendig. Da solltest du ganz genau nachhaken, bevor du in Teufels Küche kommst.

Bauvorschriften sowie Arbeitstättenrichtlinien usw sind unabhängig von eine GKV-Zulassung zu beachten. Das Eröffnen und Betreiben einer Praxis berührt sehr viele Vorschriften. Die GKV-Zulassung ist das kleinste Puzzle-Stückchen.
2

Gefällt mir

• JürgenK
• die neue
[mention]Sascha Hauser[/mention] Bist du dir ganz sicher das kein Nutzungänderungsantrag notwendig ist? In 99% der Fälle ist sie bei bestehenden Objekte sehr wohl notwendig. Da solltest du ganz genau nachhaken, bevor du in Teufels Küche kommst. Bauvorschriften sowie Arbeitstättenrichtlinien usw sind unabhängig von eine GKV-Zulassung zu beachten. Das Eröffnen und Betreiben einer Praxis berührt sehr viele Vorschriften. Die GKV-Zulassung ist das kleinste Puzzle-Stückchen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sascha Hauser Bist du dir ganz sicher das kein Nutzungänderungsantrag notwendig ist? In 99% der Fälle ist sie bei bestehenden Objekte sehr wohl notwendig. Da solltest du ganz genau nachhaken, bevor du in Teufels Küche kommst.

Bauvorschriften sowie Arbeitstättenrichtlinien usw sind unabhängig von eine GKV-Zulassung zu beachten. Das Eröffnen und Betreiben einer Praxis berührt sehr viele Vorschriften. Die GKV-Zulassung ist das kleinste Puzzle-Stückchen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sascha Hauser
Vor 2 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij Nein. Werde wohl eine Nutzungsänderung beantragen müssen. War bisher nie notwendig, weil ich bisher nur dort Praxen eröffnet hatte, wo auch bereits vorher schon eine Praxis drin war. - Ist in diesen Fall natürlich etwas anderes.
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Nein. Werde wohl eine Nutzungsänderung beantragen müssen. War bisher nie notwendig, weil ich bisher nur dort Praxen eröffnet hatte, wo auch bereits vorher schon eine Praxis drin war. - Ist in diesen Fall natürlich etwas anderes.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sascha Hauser schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Nein. Werde wohl eine Nutzungsänderung beantragen müssen. War bisher nie notwendig, weil ich bisher nur dort Praxen eröffnet hatte, wo auch bereits vorher schon eine Praxis drin war. - Ist in diesen Fall natürlich etwas anderes.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
JürgenK
Vor 2 Wochen
@Sascha Hauser
hm... es war vorher schon eine KG Praxis in den Räumen?? dann würde ich sagen, das dann kein neuer Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden müste....
MfG
JürgenK ;)
1

Gefällt mir

[mention]Sascha Hauser[/mention] hm... es war vorher schon eine KG Praxis in den Räumen?? dann würde ich sagen, das dann kein neuer Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden müste.... MfG JürgenK ;)
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



JürgenK schrieb:

@Sascha Hauser
hm... es war vorher schon eine KG Praxis in den Räumen?? dann würde ich sagen, das dann kein neuer Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden müste....
MfG
JürgenK ;)

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@Sascha Hauser Gehören die Räume dir? Wenn nicht, würde ich das vom Eigentümer erledigen lassen (so steht es auch in den Baugesetze). Und ich würde die Gültigkeit des Mietvertrages immer per schriftlichen Vereinbarungdavon abhängen lassen ob die Nutzungsänderungsantrag erfolgreich erfolgt ist.
1

Gefällt mir

[mention]Sascha Hauser[/mention] Gehören die Räume dir? Wenn nicht, würde ich das vom Eigentümer erledigen lassen (so steht es auch in den Baugesetze). Und ich würde die Gültigkeit des Mietvertrages immer per schriftlichen Vereinbarungdavon abhängen lassen ob die Nutzungsänderungsantrag erfolgreich erfolgt ist.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sascha Hauser Gehören die Räume dir? Wenn nicht, würde ich das vom Eigentümer erledigen lassen (so steht es auch in den Baugesetze). Und ich würde die Gültigkeit des Mietvertrages immer per schriftlichen Vereinbarungdavon abhängen lassen ob die Nutzungsänderungsantrag erfolgreich erfolgt ist.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sascha Hauser
Vor 2 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij Ja, deshalb werde ich wohl doch nicht drum rum kommen. Würde ja gerne den Architekten vermeiden, wenn es irgendwie geht, zumal baulich nichts verändert werden muss. Befürchte aber, ohne geht es auch nicht.
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Ja, deshalb werde ich wohl doch nicht drum rum kommen. Würde ja gerne den Architekten vermeiden, wenn es irgendwie geht, zumal baulich nichts verändert werden muss. Befürchte aber, ohne geht es auch nicht.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sascha Hauser schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Ja, deshalb werde ich wohl doch nicht drum rum kommen. Würde ja gerne den Architekten vermeiden, wenn es irgendwie geht, zumal baulich nichts verändert werden muss. Befürchte aber, ohne geht es auch nicht.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sascha Hauser
Vor 2 Wochen
@JürgenK Nein in dem Fall nicht.
1

Gefällt mir

[mention]JürgenK[/mention] Nein in dem Fall nicht.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sascha Hauser schrieb:

@JürgenK Nein in dem Fall nicht.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@Sascha Hauser Wenn alle Baupläne etc vorhanden kann es durchaus möglich sein, dass du es selbst machen kannst. Einfach beim Bauamt nachfragen. Wie sagte mein Vater immer: "NEIN hast du bereits, JA kannst du bekommen".
1

Gefällt mir

[mention]Sascha Hauser[/mention] Wenn alle Baupläne etc vorhanden kann es durchaus möglich sein, dass du es selbst machen kannst. Einfach beim Bauamt nachfragen. Wie sagte mein Vater immer: "NEIN hast du bereits, JA kannst du bekommen".
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sascha Hauser Wenn alle Baupläne etc vorhanden kann es durchaus möglich sein, dass du es selbst machen kannst. Einfach beim Bauamt nachfragen. Wie sagte mein Vater immer: "NEIN hast du bereits, JA kannst du bekommen".

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Vor 2 Wochen
@Sascha Hauser In Niedersachsen muss zwingend ein Architekt oder Bauingenieur den Antrag stellen. Das scheint aber länderabhängig zu sein.
1

Gefällt mir

[mention]Sascha Hauser[/mention] In Niedersachsen muss zwingend ein Architekt oder Bauingenieur den Antrag stellen. Das scheint aber länderabhängig zu sein.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Sascha Hauser In Niedersachsen muss zwingend ein Architekt oder Bauingenieur den Antrag stellen. Das scheint aber länderabhängig zu sein.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@pt ani Wie ich bereits geschrieben habe, habe ich es vor kurzem bei einem Projekt in Bramsche selbst, also ohne Architekt oder Bauingenieur, gemacht. Und das letzte Mal, dass ich nachgesehen habe, lag Bramsche in Niedersachsen. Daher, deine Auffassung scheint nicht so ganz zu stimmen.
1

Gefällt mir

[mention]pt ani[/mention] Wie ich bereits geschrieben habe, habe ich es vor kurzem bei einem Projekt in Bramsche selbst, also ohne Architekt oder Bauingenieur, gemacht. Und das letzte Mal, dass ich nachgesehen habe, lag Bramsche in Niedersachsen. Daher, deine Auffassung scheint nicht so ganz zu stimmen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@pt ani Wie ich bereits geschrieben habe, habe ich es vor kurzem bei einem Projekt in Bramsche selbst, also ohne Architekt oder Bauingenieur, gemacht. Und das letzte Mal, dass ich nachgesehen habe, lag Bramsche in Niedersachsen. Daher, deine Auffassung scheint nicht so ganz zu stimmen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Vor 2 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij Vielleicht eine individuelle Absprache Eurerseit mit dem Bauamt?
Wie ich bereits mehrfach schrieb, steht es so im Bauantrag. Seite 2 "EntwurfsverfasserIn".
Handwerksmeister können das auch machen, sehe ich gerade.
Davon auszugehen, dass es schon ohne klappen wird, könnte nach hinten losgehen. Das Verfahren dauert schließlich auch so schon lange genug.
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Vielleicht eine individuelle Absprache Eurerseit mit dem Bauamt? Wie ich bereits mehrfach schrieb, steht es so im Bauantrag. Seite 2 "EntwurfsverfasserIn". Handwerksmeister können das auch machen, sehe ich gerade. Davon auszugehen, dass es schon ohne klappen wird, könnte nach hinten losgehen. Das Verfahren dauert schließlich auch so schon lange genug.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Vielleicht eine individuelle Absprache Eurerseit mit dem Bauamt?
Wie ich bereits mehrfach schrieb, steht es so im Bauantrag. Seite 2 "EntwurfsverfasserIn".
Handwerksmeister können das auch machen, sehe ich gerade.
Davon auszugehen, dass es schon ohne klappen wird, könnte nach hinten losgehen. Das Verfahren dauert schließlich auch so schon lange genug.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@pt ani Nö, ich habe einfach beim Bauamt freundlich nachgefragt, da alle Unterlagen beim Bauamt bereits aktenkundig waren. Und ich diese mit den entsprechenden Formulare nochmal in Kopie einreichen konnte.

Aber ich hatte Sascha auch geraten, einfach bei seinem Bauamt nachzufragen, wie sie es gerne hätten. Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich einfach davon ausgehe, dass "es schon klappen wird".
1

Gefällt mir

• JürgenK
[mention]pt ani[/mention] Nö, ich habe einfach beim Bauamt freundlich nachgefragt, da alle Unterlagen beim Bauamt bereits aktenkundig waren. Und ich diese mit den entsprechenden Formulare nochmal in Kopie einreichen konnte. Aber ich hatte Sascha auch geraten, einfach bei seinem Bauamt nachzufragen, wie sie es gerne hätten. Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich einfach davon ausgehe, dass "es schon klappen wird".
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@pt ani Nö, ich habe einfach beim Bauamt freundlich nachgefragt, da alle Unterlagen beim Bauamt bereits aktenkundig waren. Und ich diese mit den entsprechenden Formulare nochmal in Kopie einreichen konnte.

Aber ich hatte Sascha auch geraten, einfach bei seinem Bauamt nachzufragen, wie sie es gerne hätten. Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich einfach davon ausgehe, dass "es schon klappen wird".

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Vor 2 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij Aber die pauschale Aussage, dass man keinen Entwurfsverfasser braucht stimmt halt nicht. Erstmal wird er gefordert. Und dass individuelle Absprachen möglich sein können erwähnte ich oben bereits face_with_rolling_eyes

So, nun haben wir das Thema mal wieder zu Genüge abgekaspert :-))
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Aber die pauschale Aussage, dass man keinen Entwurfsverfasser braucht stimmt halt nicht. Erstmal wird er gefordert. Und dass individuelle Absprachen möglich sein können erwähnte ich oben bereits [emoji]face_with_rolling_eyes[/emoji] So, nun haben wir das Thema mal wieder zu Genüge abgekaspert :-))
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Aber die pauschale Aussage, dass man keinen Entwurfsverfasser braucht stimmt halt nicht. Erstmal wird er gefordert. Und dass individuelle Absprachen möglich sein können erwähnte ich oben bereits face_with_rolling_eyes

So, nun haben wir das Thema mal wieder zu Genüge abgekaspert :-))

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sascha Hauser
Vor 2 Wochen
Danke für die Kommentare.

Vorgehensweise ist jetzt für mich wie folgt. Bauvoranfrage stellen bezüglich Nutzungsänderung. - Ich werde versuchen alle Dokumente die für die Nutzungsänderung notwendig sind bereits im Vorfeld mit zu senden. - Mit der Fragestellung, ob sonst noch etwas fehlt, für einen positiven bescheid.
2

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
Danke für die Kommentare. Vorgehensweise ist jetzt für mich wie folgt. Bauvoranfrage stellen bezüglich Nutzungsänderung. - Ich werde versuchen alle Dokumente die für die Nutzungsänderung notwendig sind bereits im Vorfeld mit zu senden. - Mit der Fragestellung, ob sonst noch etwas fehlt, für einen positiven bescheid.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sascha Hauser schrieb:

Danke für die Kommentare.

Vorgehensweise ist jetzt für mich wie folgt. Bauvoranfrage stellen bezüglich Nutzungsänderung. - Ich werde versuchen alle Dokumente die für die Nutzungsänderung notwendig sind bereits im Vorfeld mit zu senden. - Mit der Fragestellung, ob sonst noch etwas fehlt, für einen positiven bescheid.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Nun ja, kürzlich geändert? Der neue BRV ist seit dem 01.07.2021 bereits in Kraft. Seitdem gibt es auch neue Zulassungsvoraussetzungen. Physio.de ist hier einfach nicht auf dem aktuellen Stand.

Für Brandschutz ist das Bauamt zuständig. Die können dir Auskunft erteilen. Häufig kommt es dann zu einem Brandschau der zuständigen Feuerwehr. Die sagen die dann was geht oder nicht geht. Jeder Bau ist anders.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Frage zu 1.2 Räumliche Mindestvoraussetzungen - 20m² Raum obsolet?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2023 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns