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Leni C. schrieb:
Meine MA hat seit ein paar Wochen einen Welpen . Kurzhaariger Collie . Heute hatte sie die Kleine das erste mal mit zur Arbeit . Hat absolut geklappt . Sie war komplett tiefenentspannt , hat während der HB auf einer mitgebrachten Decke geschlafen und die Bewohner im Heim tauten auf einmal rasant auf . Also Erfolg auf der ganzen Linie . Sie möchte in ca. einem Jahr mit ihr einen Kurs zum Therapiehund machen . Man sagte ihr , vorher ginge das nicht , das Tier muß ein Jahr alt sein . Nun meine Frage als PI : gibt es die Möglichkeit ihr eine monatliche Pauschale für den Hund auszuzahlen ? Oder wird das nicht vom Finanzamt anerkannt und sie kann den Hund selber über ihre Steuer laufen lassen ? Mein Steuerberater ist zur Zeit im Urlaub deshalb schon mal vorab die Frage hier .
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Zur Zeit ist er ja noch gar kein Therapiehund, oder? Also rein privat.
Gruß redvine
Wer ist hier so beschlagen oder hat das schon gehabt, dass er gute Auskunft geben könnte?
M. E. wären Kosten jetzt über Verlustvortrag geltend zu machen, aber ich bin nur steuerlicher Laie.
mfg hgb :wink:
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Vielen Dank im Voraus für die Aufklärung
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sabrina24 schrieb:
...passt zwar nicht zur Fragestellung aber interessiert mich zum Thema: wird ein Therapiehund im PT-Bereich in irgendeiner Form erstattet?
Vielen Dank im Voraus für die Aufklärung
Ist ja keine med notwendige und anerkannte Therapie.
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RoFo schrieb:
Ein Therapiebegleithund wird nicht von den GKV erstattet.
Ist ja keine med notwendige und anerkannte Therapie.
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hgb schrieb:
Das ist eine Frage, die doch bis zu Ende des Urlaubs des StBr. Zeit hat.
Wer ist hier so beschlagen oder hat das schon gehabt, dass er gute Auskunft geben könnte?
M. E. wären Kosten jetzt über Verlustvortrag geltend zu machen, aber ich bin nur steuerlicher Laie.
mfg hgb :wink:
Falls ja, kann die Ausbildung erst starten.
Erst dann jäme für mich als PI die mögliche Unterstützung in Frage.
So wie ich das mitbekomme, ist das vorerst eine reine private Angelegenheit.
Ich würde den Hund nicht so früh "verheizen".
Das ist für ihn harte Arbeit.
So ein Therapiebegleittier kommt aber meist sehr gut an und ist auch echt heilsam.
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tom1350 schrieb:
Ganz ehrlich. Wenn man den ganzen Tag arbeitet schafft man sich keinen Hund an. Das Tier dann mit zur Arbeit nehmen und so einen Blödsinn von Therapiehund zu erzählen lässt stark am Verstand zweifeln. Warum hat sie nicht bis zur Schwangerschaft gewartet, wie andere auch? Aber verzichten ist heute wohl out.
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Leni C. schrieb:
Weil sie keinen Vollzeitjob hat , der Mann den Hund auch mit zur Arbeit nehmen darf und sie zu alt für eine Schwangerschaft ist . Das hat sie dann ihre Tochter machen lassen und sie ist Oma :stuck_out_tongue_winking_eye: .
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tom1350 schrieb:
Puh...und ich dachte schon.
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RoFo schrieb:
Zur Ausbildung des Hundes, es wird nach ca einem Jahr erst festgestellt, ob sich ein Hund dafür eignet.
Falls ja, kann die Ausbildung erst starten.
Erst dann jäme für mich als PI die mögliche Unterstützung in Frage.
So wie ich das mitbekomme, ist das vorerst eine reine private Angelegenheit.
Ich würde den Hund nicht so früh "verheizen".
Das ist für ihn harte Arbeit.
So ein Therapiebegleittier kommt aber meist sehr gut an und ist auch echt heilsam.
Gute Institute nehmen die Tiere erst mit 18 Mon. zur Ausbildung. Ein Colli ist kein Kleinhund, der braucht die Zeit auch, um körperl. und psych. erwachsen zu werden. Vorher läuft nur Hundeschule und Grundgehorsam.
Wenn sie von Anfang an vorhatte, den Hund (und sich) auszubilden, ist das für sie eine selbständige Arbeit. Dann sollte sie mit dem Züchter auch schon darüber gesprochen haben. Idealerweise ist der Hund durch einen Welpentest positiv aufgefallen und entsprechend gekauft worden.
Wenn das als selbst. Arbeit läuft, kann sie sogar schon den Kaufpreis steuerlich geltend machen. Und jedes Leckerchen, jede Futtertüte, jeden Tierarztbesuch.... sogar die Wachsklamotten für den Hundeplatz. Du hast als PI nichts davon. Du duldest es nur, denn der Hund ist kein Leasing- Objekt, den jeder mal mitnehmen und einsetzen kann. Würde das passieren, unterstelle ich der Kollegin, dass sie keine Ahnung von Therapiebegleithunden und deren Einsatz hat. Es gibt keine "Therapie-Hunde", sondern nur "Therapiehunde- Teams" aus Mensch und Hund. Deshalb muss man (bei guten Ausbildungszentren) als Mensch eine umfassende, theoretische Ausbildung und mehrere Prüfungen ablegen. Die Lizenz gilt nur für das Mensch- Hund- Team, nicht für den Hund allein. Ihr anderen Physios habt also nichts von dem Hund.
Die Ausbildung ist in D leider nicht staatl. geregelt. Ein WE- Kurs von 20 Stunden macht hier schon aus einem spanischen Straßenköter einen Therapiehund. Um als Besuchshund deklariert zu werden reicht schon die Hälfte an Stunden. Wer eine fundierte Ausbildung haben möchte, muss schon etwas mehr (Zeit und Geld) investieren als einen "Kurs".
Das, was du schilderst, hat auch nichts mit "Therapiehund" zu tun. Es ist einfach nur ein Welpe, der gerade mal irgendwo mit hin darf. So lange nichts passiert, sicher ganz nett. Aber wehe, wenn einer der Opi´s aus dem Heim plötzlich Durchfall bekommt und der Hund zufällig dieselben Symptome hat- und zu Besuch war. Du kannst nicht so schnell weglaufen, wie das Gesundheitsamt dir die Praxis zusperrt. Es sei denn, du hast einen lückenlosen Gesundheitscheck des Hundes vorliegen.
Kurz: Solange es der Hund deiner Mitarbeiterin/ Kollegin ist, hast du - außer vllt. Ärger und Hundehaare- nichts davon.
Nele
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Neli K schrieb:
Der Hund gehört nicht der Praxis, sondern der Mitarbeiterin. Wenn sie ihn ausbilden möchte, ist das ihre Sache. Die Praxis hat damit nichts zu tun- außer Ärger, wenn sie sich nicht an die Vorgaben hält. Hierzu solltest du dich als PI informierten und das vertraglich mit ihr regeln.
Gute Institute nehmen die Tiere erst mit 18 Mon. zur Ausbildung. Ein Colli ist kein Kleinhund, der braucht die Zeit auch, um körperl. und psych. erwachsen zu werden. Vorher läuft nur Hundeschule und Grundgehorsam.
Wenn sie von Anfang an vorhatte, den Hund (und sich) auszubilden, ist das für sie eine selbständige Arbeit. Dann sollte sie mit dem Züchter auch schon darüber gesprochen haben. Idealerweise ist der Hund durch einen Welpentest positiv aufgefallen und entsprechend gekauft worden.
Wenn das als selbst. Arbeit läuft, kann sie sogar schon den Kaufpreis steuerlich geltend machen. Und jedes Leckerchen, jede Futtertüte, jeden Tierarztbesuch.... sogar die Wachsklamotten für den Hundeplatz. Du hast als PI nichts davon. Du duldest es nur, denn der Hund ist kein Leasing- Objekt, den jeder mal mitnehmen und einsetzen kann. Würde das passieren, unterstelle ich der Kollegin, dass sie keine Ahnung von Therapiebegleithunden und deren Einsatz hat. Es gibt keine "Therapie-Hunde", sondern nur "Therapiehunde- Teams" aus Mensch und Hund. Deshalb muss man (bei guten Ausbildungszentren) als Mensch eine umfassende, theoretische Ausbildung und mehrere Prüfungen ablegen. Die Lizenz gilt nur für das Mensch- Hund- Team, nicht für den Hund allein. Ihr anderen Physios habt also nichts von dem Hund.
Die Ausbildung ist in D leider nicht staatl. geregelt. Ein WE- Kurs von 20 Stunden macht hier schon aus einem spanischen Straßenköter einen Therapiehund. Um als Besuchshund deklariert zu werden reicht schon die Hälfte an Stunden. Wer eine fundierte Ausbildung haben möchte, muss schon etwas mehr (Zeit und Geld) investieren als einen "Kurs".
Das, was du schilderst, hat auch nichts mit "Therapiehund" zu tun. Es ist einfach nur ein Welpe, der gerade mal irgendwo mit hin darf. So lange nichts passiert, sicher ganz nett. Aber wehe, wenn einer der Opi´s aus dem Heim plötzlich Durchfall bekommt und der Hund zufällig dieselben Symptome hat- und zu Besuch war. Du kannst nicht so schnell weglaufen, wie das Gesundheitsamt dir die Praxis zusperrt. Es sei denn, du hast einen lückenlosen Gesundheitscheck des Hundes vorliegen.
Kurz: Solange es der Hund deiner Mitarbeiterin/ Kollegin ist, hast du - außer vllt. Ärger und Hundehaare- nichts davon.
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