Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
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Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
"Anmerkung:
In einer früheren Version des Artikel stand "Es dürfen bis zu drei verschiedene vorrangige Heilmittel auf einem Rezept verordnet werden, wobei die max. Anzahl der Behandlungen pro Rezept nicht überschritten werden darf." Dies führte mancherorts zu Missverständnissen. Wir haben dies nun präzisiert."
wo finde ich die präzisierte Version?
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Problem beschreiben
WinnieE schrieb:
Ihr schreibt:
"Anmerkung:
In einer früheren Version des Artikel stand "Es dürfen bis zu drei verschiedene vorrangige Heilmittel auf einem Rezept verordnet werden, wobei die max. Anzahl der Behandlungen pro Rezept nicht überschritten werden darf." Dies führte mancherorts zu Missverständnissen. Wir haben dies nun präzisiert."
wo finde ich die präzisierte Version?
https://www.physio.de/community/news/neue-heilmittel-richtlinie-ab-2020-ndash-im-volltext/99/9982/1
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Tempelritter schrieb:
Meinst du das?
https://www.physio.de/community/news/neue-heilmittel-richtlinie-ab-2020-ndash-im-volltext/99/9982/1
wenn Sie jetzt den Artikel über die neue Heilmittel-Richtlinie aufmerksam lesen, finden Sie dort nun folgenden Absatz:
„Mehrere vorrangige Heilmittel auf einer Verordnung
Die maximale Behandlungsmenge pro Verordnung (meist 6 oder 10) kann auf bis zu drei verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden. Zusätzlich kann auch noch ein ergänzendes Heilmittel auf die Verordnung gesetzt werden.“
Außerdem sind die Kernaussagen in jedem Artikel blau gedruckt - sprich als Link gestaltet, welcher Sie an die Originalfundstelle in der Richtlinie führt.
Liebe Grüße
Friedrich Merz
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Sehr geehrter Herr oder Frau WinnieE,
wenn Sie jetzt den Artikel über die neue Heilmittel-Richtlinie aufmerksam lesen, finden Sie dort nun folgenden Absatz:
„Mehrere vorrangige Heilmittel auf einer Verordnung
Die maximale Behandlungsmenge pro Verordnung (meist 6 oder 10) kann auf bis zu drei verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden. Zusätzlich kann auch noch ein ergänzendes Heilmittel auf die Verordnung gesetzt werden.“
Außerdem sind die Kernaussagen in jedem Artikel blau gedruckt - sprich als Link gestaltet, welcher Sie an die Originalfundstelle in der Richtlinie führt.
Liebe Grüße
Friedrich Merz
@ Friedrich Merz
danke für die Info. Diese neue Version der Anmerkung war für mich vorhin tatsächlich nicht sichtbar, sondern erst jetzt.
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WinnieE schrieb:
Friedrich Merz schrieb am 5.10.19 17:07:
Sehr geehrter Herr oder Frau WinnieE,
wenn Sie jetzt den Artikel über die neue Heilmittel-Richtlinie aufmerksam lesen, finden Sie dort nun folgenden Absatz:
„Mehrere vorrangige Heilmittel auf einer Verordnung
Die maximale Behandlungsmenge pro Verordnung (meist 6 oder 10) kann auf bis zu drei verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden. Zusätzlich kann auch noch ein ergänzendes Heilmittel auf die Verordnung gesetzt werden.“
Außerdem sind die Kernaussagen in jedem Artikel blau gedruckt - sprich als Link gestaltet, welcher Sie an die Originalfundstelle in der Richtlinie führt.
Liebe Grüße
Friedrich Merz
@ Friedrich Merz
danke für die Info. Diese neue Version der Anmerkung war für mich vorhin tatsächlich nicht sichtbar, sondern erst jetzt.
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Friedrich Merz schrieb:
Gern geschehen :wink:
"Mehrere vorrangige Heilmittel auf einer Verordnung
Die maximale Behandlungsmenge pro Verordnung (meist 6 oder 10) kann auf bis zu drei verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden. Zusätzlich kann auch noch ein ergänzendes Heilmittel auf die Verordnung gesetzt werden.“
Heißt das, dass bei drei vorrangigen Heilmitteln, pro Heilmittel gibt es dann je zwei Behandlungen?
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idefix- schrieb:
@ Herrn Merz
"Mehrere vorrangige Heilmittel auf einer Verordnung
Die maximale Behandlungsmenge pro Verordnung (meist 6 oder 10) kann auf bis zu drei verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden. Zusätzlich kann auch noch ein ergänzendes Heilmittel auf die Verordnung gesetzt werden.“
Heißt das, dass bei drei vorrangigen Heilmitteln, pro Heilmittel gibt es dann je zwei Behandlungen?
Genau, so ist es.
Freundliche Grüße
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Guten Morgen Herr/Frau Idefix,
Genau, so ist es.
Freundliche Grüße
Friedrich Merz
danke für die Antwort und noch ne Frage dazu. Können die verschiedenen vorrangigen Heilmittel, dann auch an einem Tag gemacht werden (= 6 Behandlungen an z.B. 2 Tagen) oder trotzdem wir bisher an jeweils einem gesonderten Tag?
Danke für die Antwort und die tolle Arbeit von physio.de
MfG
Georg
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idefix- schrieb:
Hallo Herr Merz,
danke für die Antwort und noch ne Frage dazu. Können die verschiedenen vorrangigen Heilmittel, dann auch an einem Tag gemacht werden (= 6 Behandlungen an z.B. 2 Tagen) oder trotzdem wir bisher an jeweils einem gesonderten Tag?
Danke für die Antwort und die tolle Arbeit von physio.de
MfG
Georg
Letzteres.
Ich darf an dieser Stelle noch einmal auf meinen Bericht über die neue Heilmittel-Richtlinie hinweisen:
(https://www.physio.de/community/news/neue-heilmittel-richtlinie-ab-2020-ndash-im-volltext/99/9982/1)
Alle Kernaussagen darin sind blau gedruckt - sprich als Link gestaltet, welcher Sie an die Originalfundstelle in der Richtlinie führt. (In diesem Falle §12 Absatz 8 der neuen HM-RL)
Freundliche Grüße
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrter Georg,
Letzteres.
Ich darf an dieser Stelle noch einmal auf meinen Bericht über die neue Heilmittel-Richtlinie hinweisen:
(https://www.physio.de/community/news/neue-heilmittel-richtlinie-ab-2020-ndash-im-volltext/99/9982/1)
Alle Kernaussagen darin sind blau gedruckt - sprich als Link gestaltet, welcher Sie an die Originalfundstelle in der Richtlinie führt. (In diesem Falle §12 Absatz 8 der neuen HM-RL)
Freundliche Grüße
Friedrich Merz
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idefix- schrieb:
Danke vielmals :thumbsdown:
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrter Herr oder Frau WinnieE,
wenn Sie jetzt den Artikel über die neue Heilmittel-Richtlinie aufmerksam lesen, finden Sie dort nun folgenden Absatz:
„Mehrere vorrangige Heilmittel auf einer Verordnung
Die maximale Behandlungsmenge pro Verordnung (meist 6 oder 10) kann auf bis zu drei verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden. Zusätzlich kann auch noch ein ergänzendes Heilmittel auf die Verordnung gesetzt werden.“
Außerdem sind die Kernaussagen in jedem Artikel blau gedruckt - sprich als Link gestaltet, welcher Sie an die Originalfundstelle in der Richtlinie führt.
Liebe Grüße
Friedrich Merz
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