In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
ein AN (Minijob) meldet sich krank und meint, er könne aber sein Studium weitermachen und weiter zur Uni gehen - nach meiner Meinung geht das nicht, oder?
Danke vorab für Eure Meinungen und LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo PI`s,
ein AN (Minijob) meldet sich krank und meint, er könne aber sein Studium weitermachen und weiter zur Uni gehen - nach meiner Meinung geht das nicht, oder?
Danke vorab für Eure Meinungen und LG
Wenn er sich aber z.B. einen Arm gebrochen hat, dann kann er in der Praxis nicht mehr arbeiten, aber schon zur Uni gehen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
naja, Uni ist wohl nicht wie eine Arbeitsstelle zu werten, die dem Gelderwerb dient...hmmm
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Wonderwoman schrieb:
Das kommt auf die Krankheit an. Er ist verpflichtet, alles zu seiner Gesundung zu tun.
Wenn er sich aber z.B. einen Arm gebrochen hat, dann kann er in der Praxis nicht mehr arbeiten, aber schon zur Uni gehen.
Da die Tätigkeiten als PT und Student sich in der Regel deutlich unterscheiden macht es dann schon einen Unterschied woran der Student erkrankt ist...
...auch: Eine Kollegin die mit grippalem Infekt nicht zur Therapie erscheint darf durchaus einen Spaziergang im Park machen...
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Papa Alpaka schrieb:
AFAIK ist ein AN nicht nur verpflichtet alles in seiner Macht stehende zu tun um zu seiner Gesundung beizutragen (=Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit; alles andere interessiert im Rahmen "GKV" nicht wesentlich) sondern auch alles zu unterlassen was einer Genesung hinderlich ist. Im Umkehrschluss: Was der Genesung nicht abträglich ist ist legal.
Da die Tätigkeiten als PT und Student sich in der Regel deutlich unterscheiden macht es dann schon einen Unterschied woran der Student erkrankt ist...
...auch: Eine Kollegin die mit grippalem Infekt nicht zur Therapie erscheint darf durchaus einen Spaziergang im Park machen...
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