Für die PhysioSport 360"° GmbH in
Ratingen suchen wir zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
(W/M/D) VOLL- ODER TEILZEIT, FESTE
ANSTELLUNG.
WIR BIETEN DIR:
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
Ratingen suchen wir zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
(W/M/D) VOLL- ODER TEILZEIT, FESTE
ANSTELLUNG.
WIR BIETEN DIR:
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
Wenn die Kassen meine Punkte sehen wollen, gilt das dann nur für den laufenden Betrachtungszeitraum? Irgendwo habe ich gehört, man muss die Belege 60 Monate (5 Jahre) aufbewahren. Könnte ja bei einem Wechsel der Praxisräume oder bei neuen Mitarbeitern der Fall sein, dass die Kassen die Punkte sehen wollen. Hat jemand Erfahrungen damit gesammelt?
Danke!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
DiPi schrieb:
Hallo, ich weiß man benötigt 60 Punkte in vier Jahren. Sprich, mache ich meine Praxis im Jahr 2010 auf, muss ich bis 2014 diese Punkte haben. Was passiert aber wenn ich nur 30 Punkte habe bis 2014 und dann im nächsten Betrachtungszeitraum 2014 - 2018 meine 60 Punkte erfülle. Kann ich im Nachhinein noch belangt werden dafür, dass es einen Betrachtungszeitraum zuvor nicht ganz geklappt hat mit den 60 Punkten?
Wenn die Kassen meine Punkte sehen wollen, gilt das dann nur für den laufenden Betrachtungszeitraum? Irgendwo habe ich gehört, man muss die Belege 60 Monate (5 Jahre) aufbewahren. Könnte ja bei einem Wechsel der Praxisräume oder bei neuen Mitarbeitern der Fall sein, dass die Kassen die Punkte sehen wollen. Hat jemand Erfahrungen damit gesammelt?
Danke!
dann bekommst du eine Frist gesetzt in der du die fehlenden Punkte nachholen kannst (in dieser Zeit darf die Verfürung um, lass mich lügen, 10% gekürzt werden. Verschieben soweit möglich die Abrechnung und der Keks ist gegessen); kommst du dieser Aufforderung nicht nach kann die Vergütung um 15% gekürzt werden (also arbeitest du dann wie Ende 2017 ;)).
Nachgeholte Fobipunkte des vorigen Betrachtungszeitraumes werden nicht auf den laufenden Betrachtungszeitraum angerechnet; der folgende Betrachtungszeitraum wird nicht verschoben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Zuerst musst du überhaupt geprüft werden; gefühlt ist das bisher eine eher theoretische Vereinbarung (du tust aber nicht verkehrt daran, sie einfach zu erfüllen. "Ein Wochenende im Jahr", und fachlich stillstehen willst du ja auch nicht, oder?);
dann bekommst du eine Frist gesetzt in der du die fehlenden Punkte nachholen kannst (in dieser Zeit darf die Verfürung um, lass mich lügen, 10% gekürzt werden. Verschieben soweit möglich die Abrechnung und der Keks ist gegessen); kommst du dieser Aufforderung nicht nach kann die Vergütung um 15% gekürzt werden (also arbeitest du dann wie Ende 2017 ;)).
Nachgeholte Fobipunkte des vorigen Betrachtungszeitraumes werden nicht auf den laufenden Betrachtungszeitraum angerechnet; der folgende Betrachtungszeitraum wird nicht verschoben.
Mein Profilbild bearbeiten