Physiotherapeut (m/w/d) als neues
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Zur Verstärkung unseres Teams
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Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
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Wann beginnt genau der Prüfzeitraum der Fortbildungspunkte für Selbstständige Physios? In meinem Fall: meine Praxis wurde im Juni 2009 zugelassen.
Gelten die gesammelten Punkte vom Tag der Zulassung an für die folgenden 4 Jahre? Also in meinem Fall 60 Punkte innerhalb von 2009 - 2012. Und der nächste Zyklus ist dann von 2013 - 2016 ?
oder gelten folgende Zeiträume:
Bei den Ersatzkassen und der LKK ist am 31.12.2015 der zweite Betrachtungszeitraum für bereits zugelassene Praxen abgelaufen. Der aktuelle Betrachtungszeitraum geht vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2019.
Bei der AOK endete am 31.12.2015 der erste Betrachtungszeitraum für bereits zugelassene Praxen. Der aktuelle Betrachtungszeitraum läuft vom 01.01.2016 bis zum 31.12. 2019. Gefunden auf [kaputter Link].
Oder heißt das jetzt, dass der Betrachtungszeitraum für alle zugelassenen Praxen ab dem 01.01.2016 beginnt. Dann wäre dies unabhängig vom Zeitpunkt der Zulassung.
Und noch eine Frage:
Wurde schon jemand einmal überprüft?
Vielen Dank für die Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Frage an die Physios:
Wann beginnt genau der Prüfzeitraum der Fortbildungspunkte für Selbstständige Physios? In meinem Fall: meine Praxis wurde im Juni 2009 zugelassen.
Gelten die gesammelten Punkte vom Tag der Zulassung an für die folgenden 4 Jahre? Also in meinem Fall 60 Punkte innerhalb von 2009 - 2012. Und der nächste Zyklus ist dann von 2013 - 2016 ?
oder gelten folgende Zeiträume:
Bei den Ersatzkassen und der LKK ist am 31.12.2015 der zweite Betrachtungszeitraum für bereits zugelassene Praxen abgelaufen. Der aktuelle Betrachtungszeitraum geht vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2019.
Bei der AOK endete am 31.12.2015 der erste Betrachtungszeitraum für bereits zugelassene Praxen. Der aktuelle Betrachtungszeitraum läuft vom 01.01.2016 bis zum 31.12. 2019. Gefunden auf [kaputter Link].
Oder heißt das jetzt, dass der Betrachtungszeitraum für alle zugelassenen Praxen ab dem 01.01.2016 beginnt. Dann wäre dies unabhängig vom Zeitpunkt der Zulassung.
Und noch eine Frage:
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6. Wie viele Fortbildungen muss ich machen?
Die Fortbildungspflichtregelung richtet sich nach den zwei Ausgangsparametern:
· Punktesystem
· Betrachtungszeitraum
Demnach müssen 60 Fortbildungspunkte (FP) in vier Jahren erworben werden. Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit á 45 Minuten. Eine Übertragung von Fortbildungspunkten auf den folgenden Betrachtungszeitraum ist nicht möglich. Denn die Laufzeit des Betrachtungszeitraums beginnt nach vier Jahren wieder von neuem, das heißt das Fortbildungspunktekonto wird wieder auf Null gesetzt. Es muss dann innerhalb der nächsten vier Jahre wieder mit 60 Fortbildungspunkten aufgefüllt werden – und so weiter.
7. Wann beginnt und endet der aktuelle Betrachtungszeitraum?
Bei den Ersatzkassen und der LKK ist am 31.12.2015 der zweite Betrachtungszeitraum für bereits zugelassene Praxen abgelaufen. Der aktuelle Betrachtungszeitraum geht vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2019.
Bei der AOK endete am 31.12.2015 der erste Betrachtungszeitraum für bereits zugelassene Praxen. Der aktuelle Betrachtungszeitraum läuft vom 01.01.2016 bis zum 31.12. 2019.
Bei der IKK/BKK/Knappschaft gilt die Fortbildungspflicht erst seit 01.01.2015. Daher läuft der aktuelle Betrachtungszeitraum nicht bis zum 31.12.2019, wie bei der AOK, den Ersatzkassen und der LKK, sondern nur bis zum 31.12.2018. Bis dahin muss der Praxisinhaber oder Fachliche Leiter 60 Fortbildungspunkte nachweisen, wenn es zu Prüfungen durch die IKK/BKK/Knappschaft kommt. Fortbildungen, die nach dem 01.01.2014 erworben wurden, werden allerdings angerechnet.
8. Wann beginnt der Betrachtungszeitraumes für später zugelassene Praxen?
Für Praxisinhaber, deren Praxis zu einem späteren Termin zugelassen wird, beginnt der Betrachtungszeitraum mit Datum der Zulassungserteilung (dies gilt jedoch nicht bei einer Praxisverlegung oder wenn der Praxisinhaber zuvor Fachlicher Leiter war).
Ein Beispiel:
Ein Physiotherapeut erhielt die Zulassung am 1. August 2012. Zu diesem Zeitpunkt beginnt der Betrachtungszeitraum für die Fortbildungsverpflichtung und läuft bis zum 31. Juli 2016. Danach (also ab dem 01.08. 2016) wird das Fortbildungspunktekonto auf Null gesetzt und der 4-Jahres-Fortbildungszyklus beginnt wieder von vorn. Nur Fortbildungen, die nach der Kassenzulassung begonnen werden, finden Anrechnung.
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Mein Zulassung erfolgte zum 01.06.2009. Ist also mein erster Betrachtungszeitraum vom 01.06.2009 bis 31.05.2013 ? Und dann geht's ab 01.06.2013 wieder bei 0 Punkten los?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antwort. nochmal zum Verständnis - vielleicht ist es schon zu spät zum denken :unamused:.
Mein Zulassung erfolgte zum 01.06.2009. Ist also mein erster Betrachtungszeitraum vom 01.06.2009 bis 31.05.2013 ? Und dann geht's ab 01.06.2013 wieder bei 0 Punkten los?
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ali schrieb:
Joh....
Wer ist denn schon mal wegen den Fobi-Punkten überprüft worden?
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Seelchen schrieb:
mal eine kurze Zwischenfrage zu dem Thema:
Wer ist denn schon mal wegen den Fobi-Punkten überprüft worden?
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Swob schrieb:
Das würde mich auch mal interessieren!
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kvet schrieb:
Mich auch!
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RoFo schrieb:
Warum interessiert euch das?
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kvet schrieb:
Das liegt doch auf der Hand!
Deshalb frag ich ja.
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RoFo schrieb:
Für mich nicht.
Deshalb frag ich ja.
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daniel911 schrieb:
wo ist das Problem zu antworten? Ich fände es auch interessant.
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ali schrieb:
:blush: sagt mal Leute, geh ich recht in der Annahme, dass diese Frage grad eher Angestellte interessiert, die davon gar nicht betroffen sind ? Find ich lustig....
Viele Dinge, wurden weder in der Ausbildung angesprochen, bzw. sind neu (u.a. auch von BL zu BL),und ich denke, dass ein Forum dafür geeignet ist.
Diejenigen, die schon zig Jahre Selbständig sind, und "alles" Wissen, "müssen" ja nicht kommentieren.
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daniel911 schrieb:
ich bin nicht angestellt, und trotzdem interessiert es mich. Ausserdem ist es hier doch ein Forum, in dem Austausch stattfindet?
Viele Dinge, wurden weder in der Ausbildung angesprochen, bzw. sind neu (u.a. auch von BL zu BL),und ich denke, dass ein Forum dafür geeignet ist.
Diejenigen, die schon zig Jahre Selbständig sind, und "alles" Wissen, "müssen" ja nicht kommentieren.
Ich bin fachlicher Leiter und PI. Und nein, ich muss keine Strafen befürchten!
Muss man sich hier wirklich für Interesse rechtfertigen?
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Swob schrieb:
Irgendwie war mir klar, dass das in diese Richtung führt.
Ich bin fachlicher Leiter und PI. Und nein, ich muss keine Strafen befürchten!
Muss man sich hier wirklich für Interesse rechtfertigen?
ich bin nicht angestellt, und trotzdem interessiert es mich. Ausserdem ist es hier doch ein Forum, in dem Austausch
Stimmt. Bisher gab es nur Stichproben, auch bei einem Kollegen. Aber was hilft Dir DIESE Info, die Regeln sind klar und können jederzeit geprüft und ggf. sanktioniert werden...
Mein Kommentar ging dahin, dass ich find, dass die Gedankenaktivitäten gelegentlich in eine unnötige Richtung gehen...
Also was hilft Euch diese Info nun ?!
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ali schrieb:
daniel911 schrieb am 2.3.18 08:58:
ich bin nicht angestellt, und trotzdem interessiert es mich. Ausserdem ist es hier doch ein Forum, in dem Austausch
Stimmt. Bisher gab es nur Stichproben, auch bei einem Kollegen. Aber was hilft Dir DIESE Info, die Regeln sind klar und können jederzeit geprüft und ggf. sanktioniert werden...
Mein Kommentar ging dahin, dass ich find, dass die Gedankenaktivitäten gelegentlich in eine unnötige Richtung gehen...
Also was hilft Euch diese Info nun ?!
........
Also was hilft Euch diese Info nun ?!
Das wüsste ich auch gerne.
Das mag hier scheinbar auch keiner beantworten. Wird stattdessen als "Angriff" wahrgenommen.
Von mir wollte bisher keine Kasse die Fobipunkte belegt haben.
Es wird doch erst interessant, wenn jmd viele Fobipunkte hat, diese aber nicht anerkannt werden.
Dann wollen wir natürlich die Gründe wissen um unsere Blättersammlung daraufhin zu überprüfen.
Ich selber sammle für die Vorgaben die billigst mögliche Punktzahl, schlafe mich dort aus und sammle Kraft für die Fobis, die mich begeistern.
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RoFo schrieb:
ali schrieb am 2.3.18 09:58:
........
Also was hilft Euch diese Info nun ?!
Das wüsste ich auch gerne.
Das mag hier scheinbar auch keiner beantworten. Wird stattdessen als "Angriff" wahrgenommen.
Von mir wollte bisher keine Kasse die Fobipunkte belegt haben.
Es wird doch erst interessant, wenn jmd viele Fobipunkte hat, diese aber nicht anerkannt werden.
Dann wollen wir natürlich die Gründe wissen um unsere Blättersammlung daraufhin zu überprüfen.
Ich selber sammle für die Vorgaben die billigst mögliche Punktzahl, schlafe mich dort aus und sammle Kraft für die Fobis, die mich begeistern.
Nein, es geht einfach um Interesse!
Dann dürfte ich mich auch nicht für das Thema "Diesel-Fahrverbote" interessieren, da ich keinen Diesel habe. Tue es aber trotzdem! Auch dabei würde mich interessieren, wie stark die Fahrverbote von unserer Exekutiven durchgesetzt werden sollen.
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Swob schrieb:
Wir wollen das natürlich wissen, um nach allen Regeln der Kunst zu betrügen!
Nein, es geht einfach um Interesse!
Dann dürfte ich mich auch nicht für das Thema "Diesel-Fahrverbote" interessieren, da ich keinen Diesel habe. Tue es aber trotzdem! Auch dabei würde mich interessieren, wie stark die Fahrverbote von unserer Exekutiven durchgesetzt werden sollen.
........
Also was hilft Euch diese Info nun ?!
Das wüsste ich auch gerne.
Das mag hier scheinbar auch keiner beantworten. Wird stattdessen als "Angriff" wahrgenommen.
Von mir wollte bisher keine Kasse die Fobipunkte belegt haben.
Es wird doch erst interessant, wenn jmd viele Fobipunkte hat, diese aber nicht anerkannt werden.
Dann wollen wir natürlich die Gründe wissen um unsere Blättersammlung daraufhin zu überprüfen.
Ich selber sammle für die Vorgaben die billigst mögliche Punktzahl, schlafe mich dort aus und sammle Kraft für die Fobis, die mich begeistern.
Für Angestellte:
Therapeutisch tätige Mitarbeiter (gleich mit welchem Stundenumfang) haben sich beruflich mindestens alle 2 Jahre extern fachspezifisch fortzubilden. Der Nachweis über absolvierte Fortbildungen ist auf Anforderung des Berufsverbandes oder der Landesvertretung des vdek innerhalb eines Monats zu erbringen. Auch hierbei werden nur solche Fortbildungen akzeptiert, die auch im Rahmen der Fortbildungspflicht des Zugelassenen anerkannt werden.
Für PI und FL:
Die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung ist durch den Zugelassenen gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Verbänden der Ersatzkassen (z.B.) nachzuweisen. Ein Nachweis der gesammelten Fortbildungspunkte erfolgt auf Anforderung der zulassenden Stelle.
alles weitere hier
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stefan 302 schrieb:
RoFo schrieb am 2.3.18 11:08:
ali schrieb am 2.3.18 09:58:
........
Also was hilft Euch diese Info nun ?!
Das wüsste ich auch gerne.
Das mag hier scheinbar auch keiner beantworten. Wird stattdessen als "Angriff" wahrgenommen.
Von mir wollte bisher keine Kasse die Fobipunkte belegt haben.
Es wird doch erst interessant, wenn jmd viele Fobipunkte hat, diese aber nicht anerkannt werden.
Dann wollen wir natürlich die Gründe wissen um unsere Blättersammlung daraufhin zu überprüfen.
Ich selber sammle für die Vorgaben die billigst mögliche Punktzahl, schlafe mich dort aus und sammle Kraft für die Fobis, die mich begeistern.
Für Angestellte:
Therapeutisch tätige Mitarbeiter (gleich mit welchem Stundenumfang) haben sich beruflich mindestens alle 2 Jahre extern fachspezifisch fortzubilden. Der Nachweis über absolvierte Fortbildungen ist auf Anforderung des Berufsverbandes oder der Landesvertretung des vdek innerhalb eines Monats zu erbringen. Auch hierbei werden nur solche Fortbildungen akzeptiert, die auch im Rahmen der Fortbildungspflicht des Zugelassenen anerkannt werden.
Für PI und FL:
Die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung ist durch den Zugelassenen gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Verbänden der Ersatzkassen (z.B.) nachzuweisen. Ein Nachweis der gesammelten Fortbildungspunkte erfolgt auf Anforderung der zulassenden Stelle.
alles weitere hier
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Kann man nicht einfach sachlich kommentieren - oder weiterlesen?
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daniel911 schrieb:
Forum - Austausch von Meinungen/Erfahrungen.
Kann man nicht einfach sachlich kommentieren - oder weiterlesen?
Forum - Austausch von Meinungen/Erfahrungen.
Kann man nicht einfach sachlich kommentieren - oder weiterlesen?
Lieber Daniel, dann beantworte doch freundlicherweise mal die Frage, was Dir die Antwort (übrigens von mir) zur bisherigen Prüfung gebracht hat. Interssiert mich wirklich....davor hab ich auch schon sachlich zum Prüfungszeitraum geantwortet.
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ali schrieb:
daniel911 schrieb am 2.3.18 13:23:
Forum - Austausch von Meinungen/Erfahrungen.
Kann man nicht einfach sachlich kommentieren - oder weiterlesen?
Lieber Daniel, dann beantworte doch freundlicherweise mal die Frage, was Dir die Antwort (übrigens von mir) zur bisherigen Prüfung gebracht hat. Interssiert mich wirklich....davor hab ich auch schon sachlich zum Prüfungszeitraum geantwortet.
Fragen über Fragen. Ein sehr vielschichtiges Thema, in jeglicher Hinsicht.
Zu Deiner Frage: Ja, es interessiert mich, ob die Kassen diese Punkte tatsächlich kontrollieren. Sind das die gleichen, die bei der Praxisabnahme so kleinlich sind, jedoch die Praxen die einmal "abgenommen" wurden (mit Treppen - ohne Aufzug) nie mehr aufsuchen?! Sorry, ich könnte jetzt noch sämtliche Dinge aufzählen, die sich total widersprechen.
Die Struktur der Kassen hat sich geändert - das Personal wird ausgedünnt - darum die Frage - ob tatsächlich die Fobi - Punkte kontrolliert werden.
Danke aber für deine Antwort.
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daniel911 schrieb:
gerne, Ali. Seit 2006 gibt es diese Pflicht der Fobi - Punkte. Warum erst seit 2006? Wer hat diese Pflicht veranlasst? Sind die Fortbildungen das Geld wert? Sollten nicht alle Therapeuten einen "Qualitätsnachweis" erbringen müssen? Wer verdient daran?
Fragen über Fragen. Ein sehr vielschichtiges Thema, in jeglicher Hinsicht.
Zu Deiner Frage: Ja, es interessiert mich, ob die Kassen diese Punkte tatsächlich kontrollieren. Sind das die gleichen, die bei der Praxisabnahme so kleinlich sind, jedoch die Praxen die einmal "abgenommen" wurden (mit Treppen - ohne Aufzug) nie mehr aufsuchen?! Sorry, ich könnte jetzt noch sämtliche Dinge aufzählen, die sich total widersprechen.
Die Struktur der Kassen hat sich geändert - das Personal wird ausgedünnt - darum die Frage - ob tatsächlich die Fobi - Punkte kontrolliert werden.
Danke aber für deine Antwort.
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kvet schrieb:
Vielleicht steckt ein perfides System dahinter, und die Einführung der Fortbildungspunkte dient nur zur Steigerung der Umsatzzahlen der Fortbildungsinstitute!
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Swob schrieb:
Und wenn man keine Fortbildungen macht, dann haben die Kassen weniger Ausgaben. Irgendwer verdient auf jeden Fall immer dran.
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kvet schrieb:
Was war denn das Ziel der Gremien bei der Einführung der Fortbildungspunkte 2006?
Vielleicht steckt ein perfides System dahinter, und die Einführung der Fortbildungspunkte dient nur zur Steigerung der Umsatzzahlen der Fortbildungsinstitute!
Viel Spaß beim.Verschwörungstheorieren. Das ist allein auf dem Mist der Kostenträger gewachsen....
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ali schrieb:
kvet schrieb am 2.3.18 15:24:
Vielleicht steckt ein perfides System dahinter, und die Einführung der Fortbildungspunkte dient nur zur Steigerung der Umsatzzahlen der Fortbildungsinstitute!
Viel Spaß beim.Verschwörungstheorieren. Das ist allein auf dem Mist der Kostenträger gewachsen....
Und wenn man keine Fortbildungen macht, dann haben die Kassen weniger Ausgaben. Irgendwer verdient auf jeden Fall immer dran.
Das stimmt nur bedingt, wenn Physio wirtschaftlich arbeitet, macht er bis auf MT immer weniger Umsatz mit Zertifikatspositionen...
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ali schrieb:
Swob schrieb am 2.3.18 15:46:
Und wenn man keine Fortbildungen macht, dann haben die Kassen weniger Ausgaben. Irgendwer verdient auf jeden Fall immer dran.
Das stimmt nur bedingt, wenn Physio wirtschaftlich arbeitet, macht er bis auf MT immer weniger Umsatz mit Zertifikatspositionen...
gerne, Ali. Seit 2006 gibt es diese Pflicht der Fobi - Punkte. Warum erst seit 2006? Wer hat diese Pflicht veranlasst? Sind die Fortbildungen das Geld wert? Sollten nicht alle Therapeuten einen "Qualitätsnachweis" erbringen müssen? Wer verdient daran?
Fragen über Fragen. Ein sehr vielschichtiges Thema, in jeglicher Hinsicht.
Zu Deiner Frage: Ja, es interessiert mich, ob die Kassen diese Punkte tatsächlich kontrollieren. Sind das die gleichen, die bei der Praxisabnahme so kleinlich sind, jedoch die Praxen die einmal "abgenommen" wurden (mit Treppen - ohne Aufzug) nie mehr aufsuchen?! Sorry, ich könnte jetzt noch sämtliche Dinge aufzählen, die sich total widersprechen.
Die Struktur der Kassen hat sich geändert - das Personal wird ausgedünnt - darum die Frage - ob tatsächlich die Fobi - Punkte kontrolliert werden.
Danke aber für deine Antwort.
Die Kostenträger, die genauen Gründe hab ich vergessen, weil ich sie für .... halte. Wie geschrieben die Vergangenheit ist ziemlich Banane, die aktuellen Regeln sind wie sie sind, siehe Stefans Post. Wenn geprüft wird, gibt´s die Möglichkeit Punkte nachzuholen und ansonsten Honorarabzug. Im übrigen machen in meinem Umfeld die Kollegen immernoch "ausreichend" Fortbildungen.
Deine weiteren Fragen sind berechtigt und in der Tat ein weites Feld. In diesem System gibt es viele Widersprüche. Alte Praxisszulassungen haben Bestandschutz, DAS ist wiederum eine ziemlich klare Regel !
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ali schrieb:
daniel911 schrieb am 2.3.18 14:16:
gerne, Ali. Seit 2006 gibt es diese Pflicht der Fobi - Punkte. Warum erst seit 2006? Wer hat diese Pflicht veranlasst? Sind die Fortbildungen das Geld wert? Sollten nicht alle Therapeuten einen "Qualitätsnachweis" erbringen müssen? Wer verdient daran?
Fragen über Fragen. Ein sehr vielschichtiges Thema, in jeglicher Hinsicht.
Zu Deiner Frage: Ja, es interessiert mich, ob die Kassen diese Punkte tatsächlich kontrollieren. Sind das die gleichen, die bei der Praxisabnahme so kleinlich sind, jedoch die Praxen die einmal "abgenommen" wurden (mit Treppen - ohne Aufzug) nie mehr aufsuchen?! Sorry, ich könnte jetzt noch sämtliche Dinge aufzählen, die sich total widersprechen.
Die Struktur der Kassen hat sich geändert - das Personal wird ausgedünnt - darum die Frage - ob tatsächlich die Fobi - Punkte kontrolliert werden.
Danke aber für deine Antwort.
Die Kostenträger, die genauen Gründe hab ich vergessen, weil ich sie für .... halte. Wie geschrieben die Vergangenheit ist ziemlich Banane, die aktuellen Regeln sind wie sie sind, siehe Stefans Post. Wenn geprüft wird, gibt´s die Möglichkeit Punkte nachzuholen und ansonsten Honorarabzug. Im übrigen machen in meinem Umfeld die Kollegen immernoch "ausreichend" Fortbildungen.
Deine weiteren Fragen sind berechtigt und in der Tat ein weites Feld. In diesem System gibt es viele Widersprüche. Alte Praxisszulassungen haben Bestandschutz, DAS ist wiederum eine ziemlich klare Regel !
Was war denn das Ziel der Gremien bei der Einführung der Fortbildungspunkte 2006?
Wissen hilft, indem man das SGB V liest, welches die Verbände nicht geschrieben haben.
Dann lohnt noch ein Augenschielen zu den Ärzten, Apothekern etc. jene welche stehen auch im SGB V drin.
Das ist quasi die Bibel für alle im Sozialwesen tätigen.
Lesen bildet also nach wie vor, auch digital.
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stefan 302 schrieb:
kvet schrieb am 2.3.18 16:14:
Was war denn das Ziel der Gremien bei der Einführung der Fortbildungspunkte 2006?
Wissen hilft, indem man das SGB V liest, welches die Verbände nicht geschrieben haben.
Dann lohnt noch ein Augenschielen zu den Ärzten, Apothekern etc. jene welche stehen auch im SGB V drin.
Das ist quasi die Bibel für alle im Sozialwesen tätigen.
Lesen bildet also nach wie vor, auch digital.
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kvet schrieb:
Manchmal habe ich das Gefühl, dass wir angestellten Physiotherapeuten dumm bleiben sollen, und unbequeme Fragen bitte nicht gestellt werden sollten. Seid doch froh, dass ich so wissensdurstig bin.
Manchmal habe ich das Gefühl, dass wir angestellten Physiotherapeuten dumm bleiben sollen, und unbequeme Fragen bitte nicht gestellt werden sollten. Seid doch froh, dass ich so wissensdurstig bin.
Denn mach bitte die von Stefan vorgeschlagende Hausaufgaben. Wobei der HMK deutlich leichtere Kost ist...
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ali schrieb:
kvet schrieb am 2.3.18 20:08:
Manchmal habe ich das Gefühl, dass wir angestellten Physiotherapeuten dumm bleiben sollen, und unbequeme Fragen bitte nicht gestellt werden sollten. Seid doch froh, dass ich so wissensdurstig bin.
Denn mach bitte die von Stefan vorgeschlagende Hausaufgaben. Wobei der HMK deutlich leichtere Kost ist...
Manchmal habe ich das Gefühl, dass wir angestellten Physiotherapeuten dumm bleiben sollen, und unbequeme Fragen bitte nicht gestellt werden sollten. Seid doch froh, dass ich so wissensdurstig bin.
Jeder, absolut jeder kann im SGB V nachlesen, da öffentlich zugänglich,..dumm bleibt also nur der, der auch noch faul ist.
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stefan 302 schrieb:
kvet schrieb am 2.3.18 20:08:
Manchmal habe ich das Gefühl, dass wir angestellten Physiotherapeuten dumm bleiben sollen, und unbequeme Fragen bitte nicht gestellt werden sollten. Seid doch froh, dass ich so wissensdurstig bin.
Jeder, absolut jeder kann im SGB V nachlesen, da öffentlich zugänglich,..dumm bleibt also nur der, der auch noch faul ist.
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daniel911 schrieb:
sehr guter Hinweis! Ein Muss für jeden Therapeuten!
Manchmal habe ich das Gefühl, dass wir angestellten Physiotherapeuten dumm bleiben sollen, und unbequeme Fragen bitte nicht gestellt werden sollten. Seid doch froh, dass ich so wissensdurstig bin.
Ist dir eigentlich schon mal aufgefallen, dass du hier nur Fragen stellst, aber äußerst selten etwas Konstruktives zu einem Thema beiträgst?
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mbone schrieb:
kvet schrieb am 2.3.18 20:08:
Manchmal habe ich das Gefühl, dass wir angestellten Physiotherapeuten dumm bleiben sollen, und unbequeme Fragen bitte nicht gestellt werden sollten. Seid doch froh, dass ich so wissensdurstig bin.
Ist dir eigentlich schon mal aufgefallen, dass du hier nur Fragen stellst, aber äußerst selten etwas Konstruktives zu einem Thema beiträgst?
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Problem beschreiben
Klaus schrieb:
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Landesverband Baden-Württemberg // News (regional) // Einzelansicht
6. Wie viele Fortbildungen muss ich machen?
Die Fortbildungspflichtregelung richtet sich nach den zwei Ausgangsparametern:
· Punktesystem
· Betrachtungszeitraum
Demnach müssen 60 Fortbildungspunkte (FP) in vier Jahren erworben werden. Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit á 45 Minuten. Eine Übertragung von Fortbildungspunkten auf den folgenden Betrachtungszeitraum ist nicht möglich. Denn die Laufzeit des Betrachtungszeitraums beginnt nach vier Jahren wieder von neuem, das heißt das Fortbildungspunktekonto wird wieder auf Null gesetzt. Es muss dann innerhalb der nächsten vier Jahre wieder mit 60 Fortbildungspunkten aufgefüllt werden – und so weiter.
7. Wann beginnt und endet der aktuelle Betrachtungszeitraum?
Bei den Ersatzkassen und der LKK ist am 31.12.2015 der zweite Betrachtungszeitraum für bereits zugelassene Praxen abgelaufen. Der aktuelle Betrachtungszeitraum geht vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2019.
Bei der AOK endete am 31.12.2015 der erste Betrachtungszeitraum für bereits zugelassene Praxen. Der aktuelle Betrachtungszeitraum läuft vom 01.01.2016 bis zum 31.12. 2019.
Bei der IKK/BKK/Knappschaft gilt die Fortbildungspflicht erst seit 01.01.2015. Daher läuft der aktuelle Betrachtungszeitraum nicht bis zum 31.12.2019, wie bei der AOK, den Ersatzkassen und der LKK, sondern nur bis zum 31.12.2018. Bis dahin muss der Praxisinhaber oder Fachliche Leiter 60 Fortbildungspunkte nachweisen, wenn es zu Prüfungen durch die IKK/BKK/Knappschaft kommt. Fortbildungen, die nach dem 01.01.2014 erworben wurden, werden allerdings angerechnet.
8. Wann beginnt der Betrachtungszeitraumes für später zugelassene Praxen?
Für Praxisinhaber, deren Praxis zu einem späteren Termin zugelassen wird, beginnt der Betrachtungszeitraum mit Datum der Zulassungserteilung (dies gilt jedoch nicht bei einer Praxisverlegung oder wenn der Praxisinhaber zuvor Fachlicher Leiter war).
Ein Beispiel:
Ein Physiotherapeut erhielt die Zulassung am 1. August 2012. Zu diesem Zeitpunkt beginnt der Betrachtungszeitraum für die Fortbildungsverpflichtung und läuft bis zum 31. Juli 2016. Danach (also ab dem 01.08. 2016) wird das Fortbildungspunktekonto auf Null gesetzt und der 4-Jahres-Fortbildungszyklus beginnt wieder von vorn. Nur Fortbildungen, die nach der Kassenzulassung begonnen werden, finden Anrechnung.
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