Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
ich wollte neben meiner Praxistätigkeit noch privat Patienten behandeln und habe dafür schon alles angemeldet usw. Jetzt ist das Problem, dass nur wenige wissen, dass ich das anbiete. Ich wollte dazu Flyer drucken lassen, da es sich bei dem Angebot jedoch nur um Privatpatienten handelt, weiß ich nicht, ob ich dass explizit erwähnen darf.
Mich würde interessieren, ob es rechtlich okay ist, nur für Privatpatienten zu werben. Im HWG steht explizit nichts dagegen, möchte aber lieber auf Nummer sicher gehen.
Vielen Dank
Gefällt mir
Im ersten Fall wird Dein Arbeit- oder Auftraggeber bestimmt überglücklich sein, wenn er davon erfährt. Wenn Du innerhalb seiner Praxis Aquise betreibst, sitzt Du ganz schnell auf der Straße!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MikeL schrieb:
Heißt "neben meiner Praxistätigkeit", dass Du als Angestellter oder FM in einer Praxis arbeitest, oder heißt das, dass Du bereits eine Praxis besitzt?
Im ersten Fall wird Dein Arbeit- oder Auftraggeber bestimmt überglücklich sein, wenn er davon erfährt. Wenn Du innerhalb seiner Praxis Aquise betreibst, sitzt Du ganz schnell auf der Straße!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
@MikeL und womit? Mit Recht!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
marcel609 schrieb:
Hallo,
ich wollte neben meiner Praxistätigkeit noch privat Patienten behandeln und habe dafür schon alles angemeldet usw. Jetzt ist das Problem, dass nur wenige wissen, dass ich das anbiete. Ich wollte dazu Flyer drucken lassen, da es sich bei dem Angebot jedoch nur um Privatpatienten handelt, weiß ich nicht, ob ich dass explizit erwähnen darf.
Mich würde interessieren, ob es rechtlich okay ist, nur für Privatpatienten zu werben. Im HWG steht explizit nichts dagegen, möchte aber lieber auf Nummer sicher gehen.
Vielen Dank
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
marcel609 schrieb:
Vielen Dank
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mechanicus schrieb:
Es ist zulässig und völlig i.O., sich eine Zielgruppe auszuwählen und diese gezielt zu bewerben. Inhaltlich ist wie bei jeder Werbung das UWG, bei der Werbung von Behandlungsmethoden auch das HWG zu beachten.
Mein Profilbild bearbeiten