Wir suchen Verstärkung für unser
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Unter den Ulmen 5. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
Marienburg und sind auch mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
hervorragend zu erreichen. Unsere
kleinen und großen Patienten
schätzen unsere Empathie, unser
Fachwissen, unsere
Behandlungserfolge und unser...
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
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Marienburg und sind auch mit
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kleinen und großen Patienten
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Das wäre super. Canke
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canna41 schrieb:
Hallo. Habe leider vergeblich versucht bei juris weiterzukommen. Benötige also keine Gerichtsurteile sondern den entsprechenden Paragraphen. Ich glaube er ist aus dem BGB. Vielleicht hat ja einer von Euch einen Link.
Das wäre super. Canke
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Xela schrieb:
Selbst wenn Sie an Ihre Praxistür das Wort "Bestellpraxis" dengeln, wird sich ohne eine separate Vereinbarung - sprich Behandlungsvertrag nicht ohne weiteres eine Pflicht zur Zahlung von Ausfallgebühren ergeben. Also erst Behandlungsvertrag und dann Ausfallgebühr. Ohne Behandlungsvertrag riskieren Sie ggf. einen langen Rechtsstreit.
Du suchst §293 (Annahmeverzug) und §615 (Vergütung bei Annahmeverzug) :)
Wie Xela schon andeutet: um Ärger zu vermeiden ist es wichtig, den Versicherten darauf hinzuweisen das er im Falle des Annahmeverzuges selbst vergütungspflichtig wird und nicht die GKV.
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Papa Alpaka schrieb:
...das BGB ist etwas abstrakt um allen Bereichen des Lebens gerecht zu werden ;)
Du suchst §293 (Annahmeverzug) und §615 (Vergütung bei Annahmeverzug) :)
Wie Xela schon andeutet: um Ärger zu vermeiden ist es wichtig, den Versicherten darauf hinzuweisen das er im Falle des Annahmeverzuges selbst vergütungspflichtig wird und nicht die GKV.
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