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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Finanzierung Lymphdrainage

Neues Thema
Finanzierung Lymphdrainage
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Ingo Friedrich
Vor 9 Monaten
Hallo zusammen, einer zukünftigen Kollegin wollen wir die Lymphdrainageausbildung vor Arbeitsantritt finanzieren. Habt ihr das schon mal gemacht und wenn ja, wie habt ihr das vertraglich geregelt?
MfG:)
PS: Arbeitsamt unterstützt nicht.
1

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Hallo zusammen, einer zukünftigen Kollegin wollen wir die Lymphdrainageausbildung vor Arbeitsantritt finanzieren. Habt ihr das schon mal gemacht und wenn ja, wie habt ihr das vertraglich geregelt? MfG:) PS: Arbeitsamt unterstützt nicht.
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mogli123
Vor 9 Monaten
Ist ja durchaus sehr freundlich -
aber warum sollte man einem Angestellten (vor Arbeitsantritt) eine Fortbildung finanzieren, nur damit man anschließend ca 20 % weniger Einnahmen hat (verglichen mit KG) ?
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• Lars van Ravenzwaaij
• SuerteHH
• mimikri
• harald241
• Gernot Wiedemann
Ist ja durchaus sehr freundlich - aber warum sollte man einem Angestellten (vor Arbeitsantritt) eine Fortbildung finanzieren, nur damit man anschließend ca 20 % weniger Einnahmen hat (verglichen mit KG) ?
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mogli123 schrieb:

Ist ja durchaus sehr freundlich -
aber warum sollte man einem Angestellten (vor Arbeitsantritt) eine Fortbildung finanzieren, nur damit man anschließend ca 20 % weniger Einnahmen hat (verglichen mit KG) ?

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massu
Vor 9 Monaten
@Ingo Friedrich seh das als Geschenk, denn rein rechtlich ist es schwer, das Geld bei Ausscheiden des MA zurückzuverlangen. Und Bindung am Betrieb ist nicht zulässig.

Du könntest ein Darlehenvertrag vom Rechtsanwalt aufsetzen lassen. Du hast Mehrkosten, aber vielleicht lohnt es sich, da die MA ja evtl. noch die MT machen möchte.

Du könntest mit einen geringeren Gehalt beginnen, und nach einem Jahr eine Lohnerhöhung.Oder lass sie dafür Überstunden machen.
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• Lars van Ravenzwaaij
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• Papa Alpaka
[mention]Ingo Friedrich[/mention] seh das als Geschenk, denn rein rechtlich ist es schwer, das Geld bei Ausscheiden des MA zurückzuverlangen. Und Bindung am Betrieb ist nicht zulässig. Du könntest ein Darlehenvertrag vom Rechtsanwalt aufsetzen lassen. Du hast Mehrkosten, aber vielleicht lohnt es sich, da die MA ja evtl. noch die MT machen möchte. Du könntest mit einen geringeren Gehalt beginnen, und nach einem Jahr eine Lohnerhöhung.Oder lass sie dafür Überstunden machen.
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massu schrieb:

@Ingo Friedrich seh das als Geschenk, denn rein rechtlich ist es schwer, das Geld bei Ausscheiden des MA zurückzuverlangen. Und Bindung am Betrieb ist nicht zulässig.

Du könntest ein Darlehenvertrag vom Rechtsanwalt aufsetzen lassen. Du hast Mehrkosten, aber vielleicht lohnt es sich, da die MA ja evtl. noch die MT machen möchte.

Du könntest mit einen geringeren Gehalt beginnen, und nach einem Jahr eine Lohnerhöhung.Oder lass sie dafür Überstunden machen.

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Papa Alpaka
Vor 9 Monaten
@massu Ergänzung zur arbeitsvertraglichen Lösung: sowas kann man im Vorfeld besprechen, zur beidseitigen Zufriedenheit trägt es bei, die Lohnsprünge kalendarisch auf die Vollzeitstelle berechnet mit konkreten Summen festzuhalten. Eine eventuelle betriebsweite Lohnanpassung wird entsprechend berücksichtigt (looking at you, "+4% GKV-Honorar für 2025")
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]massu[/mention] Ergänzung zur arbeitsvertraglichen Lösung: sowas kann man im Vorfeld besprechen, zur beidseitigen Zufriedenheit trägt es bei, die Lohnsprünge kalendarisch auf die Vollzeitstelle berechnet mit konkreten Summen festzuhalten. Eine eventuelle betriebsweite Lohnanpassung wird entsprechend berücksichtigt (looking at you, "+4% GKV-Honorar für 2025")
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Papa Alpaka schrieb:

@massu Ergänzung zur arbeitsvertraglichen Lösung: sowas kann man im Vorfeld besprechen, zur beidseitigen Zufriedenheit trägt es bei, die Lohnsprünge kalendarisch auf die Vollzeitstelle berechnet mit konkreten Summen festzuhalten. Eine eventuelle betriebsweite Lohnanpassung wird entsprechend berücksichtigt (looking at you, "+4% GKV-Honorar für 2025")

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Ingo Friedrich
Vor 9 Monaten
@massu Das Problem ist eher ein Formales. Fobikosten sind kein Ding. Allerdings Einstellung und Lohnzahlung soll es erst nach Abschluss MLD geben.
MfG :)
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• Lars van Ravenzwaaij
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• Papa Alpaka
[mention]massu[/mention] Das Problem ist eher ein Formales. Fobikosten sind kein Ding. Allerdings Einstellung und Lohnzahlung soll es erst nach Abschluss MLD geben. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

@massu Das Problem ist eher ein Formales. Fobikosten sind kein Ding. Allerdings Einstellung und Lohnzahlung soll es erst nach Abschluss MLD geben.
MfG :)

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 9 Monaten
@Ingo Friedrich Wir lösen das so, dass der AN die Fobi selbst bezahlt. Nach Dienstbeginn werden die Kosten über mehrere Sonderzahlungen gestreckt bezahlt. Auf etwas anderem lassen wir uns, durch Schaden und Schande weise geworden, nicht mehr ein.
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• Papa Alpaka
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• Foka18
[mention]Ingo Friedrich[/mention] Wir lösen das so, dass der AN die Fobi selbst bezahlt. Nach Dienstbeginn werden die Kosten über mehrere Sonderzahlungen gestreckt bezahlt. Auf etwas anderem lassen wir uns, durch Schaden und Schande weise geworden, nicht mehr ein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Ingo Friedrich Wir lösen das so, dass der AN die Fobi selbst bezahlt. Nach Dienstbeginn werden die Kosten über mehrere Sonderzahlungen gestreckt bezahlt. Auf etwas anderem lassen wir uns, durch Schaden und Schande weise geworden, nicht mehr ein.

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sabine963
Vor 9 Monaten
@Ingo Friedrich
Gibt's den Bildungsgutschein eigentlich noch? Vielleicht wäre das ne Möglichkeit.?
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• Lars van Ravenzwaaij
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[mention]Ingo Friedrich[/mention] Gibt's den Bildungsgutschein eigentlich noch? Vielleicht wäre das ne Möglichkeit.?
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sabine963 schrieb:

@Ingo Friedrich
Gibt's den Bildungsgutschein eigentlich noch? Vielleicht wäre das ne Möglichkeit.?

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Papa Alpaka
Vor 9 Monaten
@sabine963 bundeslandabhängig
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[mention]sabine963[/mention] bundeslandabhängig
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Papa Alpaka schrieb:

@sabine963 bundeslandabhängig

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sabine963
Vor 9 Monaten
@Papa Alpaka
Es gab mal die Bildungsprämie. Allerdings nur bis 2021. Der Bildungsgutschein hingegen kommt von der Agentur für Arbeitslose nicht in Arbeit vermitteln. Und da sagte Ingo ja schon, gibt's in dem Fall nichts.
Weil als Physio findet man auch so einen Job.
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• Papa Alpaka
[mention]Papa Alpaka[/mention] Es gab mal die Bildungsprämie. Allerdings nur bis 2021. Der Bildungsgutschein hingegen kommt von der Agentur für Arbeitslose nicht in Arbeit vermitteln. Und da sagte Ingo ja schon, gibt's in dem Fall nichts. Weil als Physio findet man auch so einen Job.
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sabine963 schrieb:

@Papa Alpaka
Es gab mal die Bildungsprämie. Allerdings nur bis 2021. Der Bildungsgutschein hingegen kommt von der Agentur für Arbeitslose nicht in Arbeit vermitteln. Und da sagte Ingo ja schon, gibt's in dem Fall nichts.
Weil als Physio findet man auch so einen Job.

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Ingo Friedrich
Vor 9 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij So wollte ich das auch machen. Die evtl. Zukünftige ist finanziell derzeit nicht in der Lage, das zu stemmen.
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• Papa Alpaka
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] So wollte ich das auch machen. Die evtl. Zukünftige ist finanziell derzeit nicht in der Lage, das zu stemmen.
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Ingo Friedrich schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij So wollte ich das auch machen. Die evtl. Zukünftige ist finanziell derzeit nicht in der Lage, das zu stemmen.

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Ingo Friedrich schrieb:

Hallo zusammen, einer zukünftigen Kollegin wollen wir die Lymphdrainageausbildung vor Arbeitsantritt finanzieren. Habt ihr das schon mal gemacht und wenn ja, wie habt ihr das vertraglich geregelt?
MfG:)
PS: Arbeitsamt unterstützt nicht.

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Ingo Friedrich
Vor 9 Monaten
Angedacht waren ja eine Anstellung für 30 Stunden, davon die Hälfte Praxis, andere Hälfte HBs. Für die HBs ist die MLD notwendig.
In ca. 4 Wochen beginnt ein MLD Kurs. Die Mitarbeiterin wird jetzt bis zum Kurs für 15 Stunden angestellt und soll in der Praxis arbeiten. Nach 4 Wochen geht sie in unbezahlten Urlaub, die Kurskosten trage ich. Nach dem Kurs steigt sie mit 30 Stunden ein und alles läuft hoffentlich seinen Gang.
Danke für Eure Antworten.
MfG :)
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Angedacht waren ja eine Anstellung für 30 Stunden, davon die Hälfte Praxis, andere Hälfte HBs. Für die HBs ist die MLD notwendig. In ca. 4 Wochen beginnt ein MLD Kurs. Die Mitarbeiterin wird jetzt bis zum Kurs für 15 Stunden angestellt und soll in der Praxis arbeiten. Nach 4 Wochen geht sie in unbezahlten Urlaub, die Kurskosten trage ich. Nach dem Kurs steigt sie mit 30 Stunden ein und alles läuft hoffentlich seinen Gang. Danke für Eure Antworten. MfG :)
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massu
Vor 9 Monaten
@Ingo Friedrich und die Rückzahlungen werden wie im Vertrag festgehalten? Als Darlehen mit x Teilzahlungen?
Zahlt sie dir dann netto jeden Monat Betrag x aus?
Und wie verbuchst du das?
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[mention]Ingo Friedrich[/mention] und die Rückzahlungen werden wie im Vertrag festgehalten? Als Darlehen mit x Teilzahlungen? Zahlt sie dir dann netto jeden Monat Betrag x aus? Und wie verbuchst du das?
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massu schrieb:

@Ingo Friedrich und die Rückzahlungen werden wie im Vertrag festgehalten? Als Darlehen mit x Teilzahlungen?
Zahlt sie dir dann netto jeden Monat Betrag x aus?
Und wie verbuchst du das?

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Ingo Friedrich
Vor 9 Monaten
@massu Ich zahle den Kurs und wir machen eine Bindungsklausel über ein halbes Jahr. Da wir beide ja zusammen arbeiten wollen ist das in Ordnung.
Restrisiko bleibt wie immer im Leben.
MfG :)
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• Lars van Ravenzwaaij
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[mention]massu[/mention] Ich zahle den Kurs und wir machen eine Bindungsklausel über ein halbes Jahr. Da wir beide ja zusammen arbeiten wollen ist das in Ordnung. Restrisiko bleibt wie immer im Leben. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

@massu Ich zahle den Kurs und wir machen eine Bindungsklausel über ein halbes Jahr. Da wir beide ja zusammen arbeiten wollen ist das in Ordnung.
Restrisiko bleibt wie immer im Leben.
MfG :)

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massu
Vor 9 Monaten
@Ingo Friedrich Ich dachte du hast eine "legale" Lösung für dich gefunden. Denn genau die suche ich auch. Bindungsklauseln kann jeder, bringen aber im Fall der Fälle nichts.
Oder sehe ich es falsch?
Ich zahle dir die MLD und du bleibst mind. 1/2 Jahr bei mir?

Wie machst du das dann mit der MT Ausbildung, die mind. 2,5 Jahre dauert?
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[mention]Ingo Friedrich[/mention] Ich dachte du hast eine "legale" Lösung für dich gefunden. Denn genau die suche ich auch. Bindungsklauseln kann jeder, bringen aber im Fall der Fälle nichts. Oder sehe ich es falsch? Ich zahle dir die MLD und du bleibst mind. 1/2 Jahr bei mir? Wie machst du das dann mit der MT Ausbildung, die mind. 2,5 Jahre dauert?
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massu schrieb:

@Ingo Friedrich Ich dachte du hast eine "legale" Lösung für dich gefunden. Denn genau die suche ich auch. Bindungsklauseln kann jeder, bringen aber im Fall der Fälle nichts.
Oder sehe ich es falsch?
Ich zahle dir die MLD und du bleibst mind. 1/2 Jahr bei mir?

Wie machst du das dann mit der MT Ausbildung, die mind. 2,5 Jahre dauert?

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Ingo Friedrich
Vor 9 Monaten
@massu Wenn wir Beide das so wollen, warum nicht.
Im Fall der MT stellt sich die Frage für mich nicht. Meine hatte damals 40 Tage über 2 Jahre gedauert. Das unterstütze ich während diese läuft. Bindungsfristen sind durch die Stückelung der Module eh hinfällig.
Ich sehe es sportlich. Der Invest der Kursgebühr ist nach kurzer Zeit locker drin.
MfG :)
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• Lars van Ravenzwaaij
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[mention]massu[/mention] Wenn wir Beide das so wollen, warum nicht. Im Fall der MT stellt sich die Frage für mich nicht. Meine hatte damals 40 Tage über 2 Jahre gedauert. Das unterstütze ich während diese läuft. Bindungsfristen sind durch die Stückelung der Module eh hinfällig. Ich sehe es sportlich. Der Invest der Kursgebühr ist nach kurzer Zeit locker drin. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

@massu Wenn wir Beide das so wollen, warum nicht.
Im Fall der MT stellt sich die Frage für mich nicht. Meine hatte damals 40 Tage über 2 Jahre gedauert. Das unterstütze ich während diese läuft. Bindungsfristen sind durch die Stückelung der Module eh hinfällig.
Ich sehe es sportlich. Der Invest der Kursgebühr ist nach kurzer Zeit locker drin.
MfG :)

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massu
Vor 9 Monaten
@Ingo Friedrich lieber Ingo, warum fragst du nach einer vertraglichen Lösung, wenn du vorhattest Bindungsfristen zu machen, was vertragswidrig ist. Auch wenn ihr Beide zustimmt.
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[mention]Ingo Friedrich[/mention] lieber Ingo, warum fragst du nach einer vertraglichen Lösung, wenn du vorhattest Bindungsfristen zu machen, was vertragswidrig ist. Auch wenn ihr Beide zustimmt.
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massu schrieb:

@Ingo Friedrich lieber Ingo, warum fragst du nach einer vertraglichen Lösung, wenn du vorhattest Bindungsfristen zu machen, was vertragswidrig ist. Auch wenn ihr Beide zustimmt.

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Ingo Friedrich
Vor 9 Monaten
@massu Ursprünglich ging es mir tatsächlich darum, wie gestalte ich das, falls die Stelle gar nicht angetreten wird (warum auch immer) . Der Rest kam dann im Verlauf zustande. Ich dachte, jemand hatte mal einen ähnlichen Fall.
Wie kommst du darauf, dass Bindungsfristen grundsätzlich hinfällig sind? Und nein, bisher habe ich da keinen Anwalt hinzugezogen und nur gegoogelt, allerdings nichts Vertragswidriges rauslesen können.
MfG :)
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[mention]massu[/mention] Ursprünglich ging es mir tatsächlich darum, wie gestalte ich das, falls die Stelle gar nicht angetreten wird (warum auch immer) . Der Rest kam dann im Verlauf zustande. Ich dachte, jemand hatte mal einen ähnlichen Fall. Wie kommst du darauf, dass Bindungsfristen grundsätzlich hinfällig sind? Und nein, bisher habe ich da keinen Anwalt hinzugezogen und nur gegoogelt, allerdings nichts Vertragswidriges rauslesen können. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

@massu Ursprünglich ging es mir tatsächlich darum, wie gestalte ich das, falls die Stelle gar nicht angetreten wird (warum auch immer) . Der Rest kam dann im Verlauf zustande. Ich dachte, jemand hatte mal einen ähnlichen Fall.
Wie kommst du darauf, dass Bindungsfristen grundsätzlich hinfällig sind? Und nein, bisher habe ich da keinen Anwalt hinzugezogen und nur gegoogelt, allerdings nichts Vertragswidriges rauslesen können.
MfG :)

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Angedacht waren ja eine Anstellung für 30 Stunden, davon die Hälfte Praxis, andere Hälfte HBs. Für die HBs ist die MLD notwendig.
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