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Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
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Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
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(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
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"Festgehalt oder Stundenlohn "
Wie macht ihr das in der Praxis ?
Vorteile / Nachteile ?
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie bereits das Thema sagt
"Festgehalt oder Stundenlohn "
Wie macht ihr das in der Praxis ?
Vorteile / Nachteile ?
Gruß redvine
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In einem Angestelltenverhältnis ist rechtlich betrachtet nur ein Festgehalt möglich.
Gruß redvine
Quelle?
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Papa Alpaka schrieb:
redvine schrieb am 4.10.17 21:35:
In einem Angestelltenverhältnis ist rechtlich betrachtet nur ein Festgehalt möglich.
Gruß redvine
Quelle?
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Alle anderen Konstruktionen sind, wenn praktikabel, rechtlich nicht haltbar, oder falls rechtlich haltbar, dann nicht praktikabel. Quelle: Rechtsanwälte und Gericht. Zugegeben, meine Aussage ist etwas vereinfacht, aber es läuft darauf hinaus.
Gruß redvine
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McMiki schrieb:
Bedeutet, dass der MA nichts bekommt wenn er nicht arbeitet?
Gruß redvine
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redvine schrieb:
MA bekommt dann sein Festgehalt.
Gruß redvine
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McMiki schrieb:
Ihr könnt doch nicht das unternehmerische Riskio auf den MA abwälzen..
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tom1350 schrieb:
Ich möchte gar nicht wissen, wie viele ein Arbeitszeitkonto führen, ohne dass sie es müssten oder AU ab dem ersten Tag.
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nadine meier schrieb:
Es ist also "nicht in Ordnung", wenn mein Chef am Monatsende fragt, wie viele Stunden ich diesen Monat gearbeitet habe und genau das dann mein Brutto-Arbeitslohn für diesen Monat ist?
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tom1350 schrieb:
Ist ja eigentlich nicht so kompliziert. Man vereinbart eine Wochenarbeitszeit. Wie diese gefüllt werden ist Aufgabe des Chefs. Überstunden können mit Vorlauf angekündigt werden und sollten zeitnah abgefeiert werden.
Hast du keine Festanstellung mit Gehalt sondern einen Stundenlohn, so variiert sich dein Bruttolohn mit Anzahl der Arbeitsstunden ;)
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MeFe89 schrieb:
Wenn du eine Festanstellung zu einer bestimmten wochenstundenanzahl hast dann ist das in der Tat "nicht in Ordnung"
Hast du keine Festanstellung mit Gehalt sondern einen Stundenlohn, so variiert sich dein Bruttolohn mit Anzahl der Arbeitsstunden ;)
bisher waren meine MAs immer Angestellte mit einem klaren Monatsgehalt!
Scheinbar geht es aber immer mehr in Richtung flexible Stundenlohn Arbeit.
Vielleicht habe ich die letzten Jahrzehnte doch Fehler gemacht.
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo,
bisher waren meine MAs immer Angestellte mit einem klaren Monatsgehalt!
Scheinbar geht es aber immer mehr in Richtung flexible Stundenlohn Arbeit.
Vielleicht habe ich die letzten Jahrzehnte doch Fehler gemacht.
mfg mocca
Wenn Minusstunden anfallen gibt es aber regelmäßig Ärger und rechtlich betrachtet wird so eine Regelung dann meistens auch nicht haltbar sein.
Normalerweise wird eine Wochenarbeitszeit vereinbart, die dann auch zu vergüten ist. Keine Wochenarbeitszeit zu vereinbaren und dann flexibel zwischen 0 und 40 Stunden in der Woche zu arbeiten wird wohl niemand machen, nicht einmal ein AN in der Physiotherapie. Aber auch dann greifen gesetzliche Regelungen.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Das mag so in der Praxis gehandhabt werden. Und ist auch einfach solange Überstunden anfallen.
Wenn Minusstunden anfallen gibt es aber regelmäßig Ärger und rechtlich betrachtet wird so eine Regelung dann meistens auch nicht haltbar sein.
Normalerweise wird eine Wochenarbeitszeit vereinbart, die dann auch zu vergüten ist. Keine Wochenarbeitszeit zu vereinbaren und dann flexibel zwischen 0 und 40 Stunden in der Woche zu arbeiten wird wohl niemand machen, nicht einmal ein AN in der Physiotherapie. Aber auch dann greifen gesetzliche Regelungen.
Gruß redvine
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Problem beschreiben
redvine schrieb:
In einem Angestelltenverhältnis ist rechtlich betrachtet nur ein Festgehalt möglich.
Gruß redvine
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Und warum sind diese Arbeitsverträge rechtlich absolut nicht haltbar? Weil z.B. jeder AN in seiner Arbeitszeit, wenn er keinen Umsatz macht (Patient sagt ab oder Plan ist nicht voll) mit seinem Grundgehalt per Stunde in der Regel nicht einmal den Mindestlohn bekommt. Man kann also allen Physios nur raten, wenn sie mit solch einem Vertrag angestellt sind, sich einen kundigen Anwalt für Arbeitsrecht zu nehmen und sein Gehalt vor Gericht einzuklagen. Auch, wenn er dann evtl. die Stelle verliert, es gibt genügend offene Stellen und die Zeiten, wo AG mit den AN tun und machen können, was sie wollen, sind eigentlich endgültig vorbei.
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ella426 schrieb:
@Redvine liegt richtig, alle Konstruktionen mit "Grundgehalt" plus Umsatzprovision sind in den meisten Fällen rechtlich nicht haltbar, leider haben nur wenige Physios den Mut und die Power, solche seltsamen Arbeitsverträge vor einem Arbeitsgericht anzufechten. Sie könnten sich so ein hübsches Sümmchen an Nachzahlung seitens des Arbeitgebers sichern.
Und warum sind diese Arbeitsverträge rechtlich absolut nicht haltbar? Weil z.B. jeder AN in seiner Arbeitszeit, wenn er keinen Umsatz macht (Patient sagt ab oder Plan ist nicht voll) mit seinem Grundgehalt per Stunde in der Regel nicht einmal den Mindestlohn bekommt. Man kann also allen Physios nur raten, wenn sie mit solch einem Vertrag angestellt sind, sich einen kundigen Anwalt für Arbeitsrecht zu nehmen und sein Gehalt vor Gericht einzuklagen. Auch, wenn er dann evtl. die Stelle verliert, es gibt genügend offene Stellen und die Zeiten, wo AG mit den AN tun und machen können, was sie wollen, sind eigentlich endgültig vorbei.
Dass dies dann selbstverständlich gesetzlich limitiert wird (z.B. im Teilzeitbeschäftigungsgesetz) ist klar.
Dort ist z.B. zur Arbeit auf Abruf ausgeführt:
(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. [...]
(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
Es ist also durchaus denkbar, keine feste Wochenarbeitszeit zur vereinbaren, sondern eine Beschäftigung auf Stundenbasis auszuführen - beispielsweise mit Festlegung einer Mindest- und Höchststundenzahl.
@redvine: eine Angabe von konkreten Quellen zur Aussage, dass Stundenlohn nicht legitim ist, wäre - wie bereits von Papa Alpaka angefragt - sehr hilfreich. Ansonsten vermute ich, dass du die Fragestellung nicht ganz korrekt beantwortet hast und den Gedanken an eine (unzulässige) reine Provisionszahlung statt Festgehalt hattest.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Das Thema lautet ja nicht, ob und in welcher Höhe eine Umsatzbeteiligung rechtmäßig ist (tatsächlich nur in sehr begrenztem Ausmaß), sondern ob jeden Monat das gleiche Gehalt gezahlt werden muss oder flexible Stundenregelungen vereinbart werden können.
§ 12 TzBfG
Dass dies dann selbstverständlich gesetzlich limitiert wird (z.B. im Teilzeitbeschäftigungsgesetz) ist klar.
Dort ist z.B. zur Arbeit auf Abruf ausgeführt:
(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. [...]
(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
Es ist also durchaus denkbar, keine feste Wochenarbeitszeit zur vereinbaren, sondern eine Beschäftigung auf Stundenbasis auszuführen - beispielsweise mit Festlegung einer Mindest- und Höchststundenzahl.
@redvine: eine Angabe von konkreten Quellen zur Aussage, dass Stundenlohn nicht legitim ist, wäre - wie bereits von Papa Alpaka angefragt - sehr hilfreich. Ansonsten vermute ich, dass du die Fragestellung nicht ganz korrekt beantwortet hast und den Gedanken an eine (unzulässige) reine Provisionszahlung statt Festgehalt hattest.
Gruß
Nora
Interessant kann ein Stundenlohn sein, wenn absehbar ist, dass bei z.B. 20 Stunden die Woche regelmäßig Überstunden anfallen. Die können so direkt über die Vergütung abgegolten werden.
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tom1350 schrieb:
Auch bei einem Stundenlohn wird die "untätige" Zeit zwischen Arbeitsbeginn und -ende vergütet. Außer es handelt sich um reguläre Pausen.
Interessant kann ein Stundenlohn sein, wenn absehbar ist, dass bei z.B. 20 Stunden die Woche regelmäßig Überstunden anfallen. Die können so direkt über die Vergütung abgegolten werden.
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McMiki schrieb:
Der Unterschied liegt im Lohn und Gehalt...Gehalt wird immer fix gezahlt und Lohn kann variieren!! Deswegen heißt es ja auch Tagelöhner und nicht Tagegehälter..beides zu kombinieren wird allerdings schlecht umsetzbar sein!! Auf Dauer allerdings vom Lohn zu leben ist risikoreicher..dementsprechend deutlich höher zu vergüten, da eventueller Leerlauf aufgefangen werden muss...
§ 12 TzBfG (1): ... Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. [...]
Bedeutet eine Mindestwochenarbeitszeit … die zu vereinbaren ist, und eine Höchstarbeitszeit! Und nicht flexibel zwischen 0 und 40 Stunden.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Lese in Deinem Beitrag:
§ 12 TzBfG (1): ... Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. [...]
Bedeutet eine Mindestwochenarbeitszeit … die zu vereinbaren ist, und eine Höchstarbeitszeit! Und nicht flexibel zwischen 0 und 40 Stunden.
Gruß redvine
Die Fragestellung ist ja auch nicht besonders konkret und lässt Spielraum für eine endlose Diskussion.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Quellen: In der Tat handelt es sich bei meiner Aussage um eine starke Vereinfachung. Die hier möglichen Varianten lassen sich nicht mit wenigen Quellen abhandeln. Ich verweise auf meinen Beitrag vom 4.10. um 23:07.
Die Fragestellung ist ja auch nicht besonders konkret und lässt Spielraum für eine endlose Diskussion.
Gruß redvine
Lese in Deinem Beitrag:
§ 12 TzBfG (1): ... Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. [...]
Bedeutet eine Mindestwochenarbeitszeit … die zu vereinbaren ist, und eine Höchstarbeitszeit! Und nicht flexibel zwischen 0 und 40 Stunden.
Gruß redvine
Les nochmal. Zu vereinbaren ist eine Tages- und Wochensollarbeitszeit, keine Spanne in der sich die Arbeitszeit bewegen soll.
Von der vereinbarten Arbeitszeit kann, im Rahmen geltenden Rechtes, nach oben abgewichen werden (kann in Geld oder Sachbezügen oder Freizeit beglichen werden); eine Abweichung nach unten hat ohne weitergehende Vereinbarungen eine Lohnfortzahlung in voller Höhe zur Folge.
Mehr sage ich dazu jetzt nicht, das Popcorn ist noch nicht fertig und das Bier noch nicht kalt.
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Papa Alpaka schrieb:
redvine schrieb am 7.10.17 12:24:
Lese in Deinem Beitrag:
§ 12 TzBfG (1): ... Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. [...]
Bedeutet eine Mindestwochenarbeitszeit … die zu vereinbaren ist, und eine Höchstarbeitszeit! Und nicht flexibel zwischen 0 und 40 Stunden.
Gruß redvine
Les nochmal. Zu vereinbaren ist eine Tages- und Wochensollarbeitszeit, keine Spanne in der sich die Arbeitszeit bewegen soll.
Von der vereinbarten Arbeitszeit kann, im Rahmen geltenden Rechtes, nach oben abgewichen werden (kann in Geld oder Sachbezügen oder Freizeit beglichen werden); eine Abweichung nach unten hat ohne weitergehende Vereinbarungen eine Lohnfortzahlung in voller Höhe zur Folge.
Mehr sage ich dazu jetzt nicht, das Popcorn ist noch nicht fertig und das Bier noch nicht kalt.
Bin ja kein Rechtsanwalt,
ein schönes Wochenende
redvine
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redvine schrieb:
Wie auch immer. Auf jeden Fall nicht flexibel 0 bis 40 Wochenstunden – und das war die Aussage, die mir wichtig war.
Bin ja kein Rechtsanwalt,
ein schönes Wochenende
redvine
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idefix- schrieb:
Wir haben feste Arbeitszeiten und einen festen Monatslohn. Warum sollte man das anders machen. Jeder Ma schriebt evt. Minusstunden auf(fallen aber nur an wenn er mal frei braucht)und verrechnet diese mit Überstunden (diese falllen eigentlich nur an, wenn wir als Chefs im Urlaub sind. Diese Stunden werden meistens so vergütet.
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MeFe89 schrieb:
Du meinst ein festes Monatsgehalt oder? ;)
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Vorbildlich!
Gruß redvine
Wie sieht es mit Grundgehalt und Umsatzprovosion aus? Auch nicht haltbar?
äh - ich hab keine Ahnung, wie dieser Stern von mir hier gelandet ist .... (gelb). Ich hab mich irgendwann nur mal durch den thread durchgescrollt. Ich hab dazu gar keine Meinung .... Wie lange ist mein Sternchen denn schon da??
Also von mir aus neutral: kein weiß, kein gelb.
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Susulo schrieb:
kingkater schrieb am 5.10.17 15:43:
Wie sieht es mit Grundgehalt und Umsatzprovosion aus? Auch nicht haltbar?
äh - ich hab keine Ahnung, wie dieser Stern von mir hier gelandet ist .... (gelb). Ich hab mich irgendwann nur mal durch den thread durchgescrollt. Ich hab dazu gar keine Meinung .... Wie lange ist mein Sternchen denn schon da??
Also von mir aus neutral: kein weiß, kein gelb.
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kingkater schrieb:
Wie sieht es mit Grundgehalt und Umsatzprovosion aus? Auch nicht haltbar?
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