Sucht ihr eine Praxis mit vielen
Möglichkeiten? Dann müsst ihr
euch unbedingt unsere Praxis
ansehen!!
Ihr habt Therapiemöglichkeiten in
geräumigen und modernen Räumen...
Sowie einen Bereich mit
Trainingsgeräten von Milon, FIVE
und Proxomed.
NEU..Wonderwall..
Ruft mich einfach mal an, um einen
Termin zu machen, damit ihr euch
ein eigenes Bild davon machen
könnt wie schön und umfangreich
es bei uns ist.
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ich bin Angestellte in einem Ambulanten Therapiezentrum.
Immer wieder erreichen mich nicht gerechtfertigte Korrekturen von Seiten der Abrechen-Zentren. Da wir als "Heilmittelabrechner" nicht via DAVASO Portal widersprechen können (Einschränkungen seitens DAVASO), bin ich verpflichtet über das DTA-Korrekturverfahren (als auch schriftlich) zu formulieren/einzureichen.
Telefonisch ist bei DAVASO keine echte Hilfestellung zu einem "sauberen" Prozess via Theorg zu erhalten. Was ich herausgefunden habe ist, dass ein Widerspruch mit Theorg über das "Verarbeitungskennzeichen 04" übersendet werden muss... bereits die Beschreibung (siehe Foto unten) geht von einem berechtigten Einwand seitens DAVASO aus, was meine Verunsicherung über den anstehend Prozess verstärkt:
Im weiteren Verlauf kann ich einiges an den Rezepten der ursprünglichen Rechnung manipulieren, bin mir aber nicht sicher was hier korrekt ist. Im weiteren Verlauf kann ich zwar anmerken, ob ich ein gesamtes Rezept, einen Differenzbetrag (m.E. falsch weil meine ursprüngliche Rechnung korrekt ist) oder einzelne Leistungen korrigieren will.
In dem nun konkret vorliegenden Fall sind aber alle Optionen nicht korrekt, denn:
-Patient kommt mit Rezept für KG-ZNS
-Ich schließe das Rezept ab und reiche ein
-DAVASO kürzt mir die Preise von 38,24€ (Preis für KG-ZNS) auf 24,08€ (Preis für KG) mit der Begründung "die abgerechnete Leistung entspricht nicht der erbrachten Leistung"
-Meine Rechnung wurde nun gekürzt und es wird somit falsch/zu wenig erstattet
Und nun? Soll ich wütend einen Sachbearbeiter anmotzen? Soll ich einfach alle fälschlicherweise gekürzten Leistungen erneut einreichen? Erschwerend kommt hinzu, dass meine Finanzbuchhaltung mit jedem "Sonderfall" einen sehr hohen Aufwand hat. Daher würde ich gerne den "sauberen" Prozess via Theorg kennen und diesen dann mit der Buchhaltung besprechen... und ja, irgendwie scheint niemand bei uns damit ein Problem zu haben außer ich, bin also etwas alleine auf weiter Flur.
Ich danke vorab für Eure Unterstützung und Ideen, wenn benötigte Informationen fehlen, reiche ich diese gerne nach.
Gruß Jasmin
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Aber,... DAVASO macht zwar viel Bockmist. Dass sie KG-ZNS auf KG kürzen, kommt mir dann doch sehr merkwürdig vor. Ich habe das bei uns in über 35 Jahre selbst abrechnen noch nicht erlebt.
Kannst du mal einen lesbaren Scan von der Vorder- und Rückseite der fraglichen Verordnung posten (oder sonst gerne auch per PN)? Natürlich ohne das Patientenfeld und die Unterschriften. Ich vermute nämlich etwas Anderes.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@jasmin385 Für die Bedienung von TheOrg muss du entweder die Hotline bemühen oder auf TheOrg-Anwender im Forum hoffen.
Aber,... DAVASO macht zwar viel Bockmist. Dass sie KG-ZNS auf KG kürzen, kommt mir dann doch sehr merkwürdig vor. Ich habe das bei uns in über 35 Jahre selbst abrechnen noch nicht erlebt.
Kannst du mal einen lesbaren Scan von der Vorder- und Rückseite der fraglichen Verordnung posten (oder sonst gerne auch per PN)? Natürlich ohne das Patientenfeld und die Unterschriften. Ich vermute nämlich etwas Anderes.
wenn der Fehler bei Davaso liegt, musst Du kein Korrekturverfahren einleiten.
Die betreffende Krankenkasse (nicht DAVASO, die sind nicht Dein Vertragspartner) wird angemahnt (+40 € Mahngebühr gemäß § 286 BGB) und muss den Differenzbetrag zahlen.
Sie gerät in dem Moment, in dem Sie unrechtmäßig die Rechnung kürzt, mit der Restzahlung in Verzug.
Ich würde allerdings vorher, wie Lars erklärt hat, die Rechnung noch einmal entsprechend prüfen.
Liebe Grüße
Andreas Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, Jasmin,
wenn der Fehler bei Davaso liegt, musst Du kein Korrekturverfahren einleiten.
Die betreffende Krankenkasse (nicht DAVASO, die sind nicht Dein Vertragspartner) wird angemahnt (+40 € Mahngebühr gemäß § 286 BGB) und muss den Differenzbetrag zahlen.
Sie gerät in dem Moment, in dem Sie unrechtmäßig die Rechnung kürzt, mit der Restzahlung in Verzug.
Ich würde allerdings vorher, wie Lars erklärt hat, die Rechnung noch einmal entsprechend prüfen.
Liebe Grüße
Andreas Korn
Dann wäre allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit die Verordnung komplett abgesetzt worden (wegen "Anderleistung").
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Körnchen schrieb:
Hast Du eventuell KG statt KG-ZNS von Deinem Patienten quittieren lassen?
Dann wäre allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit die Verordnung komplett abgesetzt worden (wegen "Anderleistung").
schon mal vielen Dank für euer Gehirnschmalz. Habe jetzt mal alles abfotografiert. Es handelt sich um 2 Rezepte/ Absetzungen. Ich hoffe, ihr könnt etwas damit anfangen.
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jasmin385 schrieb:
Guten Morgen zusammen,
schon mal vielen Dank für euer Gehirnschmalz. Habe jetzt mal alles abfotografiert. Es handelt sich um 2 Rezepte/ Absetzungen. Ich hoffe, ihr könnt etwas damit anfangen.
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Wonderwoman schrieb:
@Körnchen ACHTUNG!!! Gem. Rahmenvertrag ist ein Widerspruch zunächst an die Davaso zu richten. Ich mache das kostengünstig via EMail mit Frist. Danach an die Kasse.
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jasmin385 schrieb:
Hallo liebe Community,
ich bin Angestellte in einem Ambulanten Therapiezentrum.
Immer wieder erreichen mich nicht gerechtfertigte Korrekturen von Seiten der Abrechen-Zentren. Da wir als "Heilmittelabrechner" nicht via DAVASO Portal widersprechen können (Einschränkungen seitens DAVASO), bin ich verpflichtet über das DTA-Korrekturverfahren (als auch schriftlich) zu formulieren/einzureichen.
Telefonisch ist bei DAVASO keine echte Hilfestellung zu einem "sauberen" Prozess via Theorg zu erhalten. Was ich herausgefunden habe ist, dass ein Widerspruch mit Theorg über das "Verarbeitungskennzeichen 04" übersendet werden muss... bereits die Beschreibung (siehe Foto unten) geht von einem berechtigten Einwand seitens DAVASO aus, was meine Verunsicherung über den anstehend Prozess verstärkt:
Im weiteren Verlauf kann ich einiges an den Rezepten der ursprünglichen Rechnung manipulieren, bin mir aber nicht sicher was hier korrekt ist. Im weiteren Verlauf kann ich zwar anmerken, ob ich ein gesamtes Rezept, einen Differenzbetrag (m.E. falsch weil meine ursprüngliche Rechnung korrekt ist) oder einzelne Leistungen korrigieren will.
In dem nun konkret vorliegenden Fall sind aber alle Optionen nicht korrekt, denn:
-Patient kommt mit Rezept für KG-ZNS
-Ich schließe das Rezept ab und reiche ein
-DAVASO kürzt mir die Preise von 38,24€ (Preis für KG-ZNS) auf 24,08€ (Preis für KG) mit der Begründung "die abgerechnete Leistung entspricht nicht der erbrachten Leistung"
-Meine Rechnung wurde nun gekürzt und es wird somit falsch/zu wenig erstattet
Und nun? Soll ich wütend einen Sachbearbeiter anmotzen? Soll ich einfach alle fälschlicherweise gekürzten Leistungen erneut einreichen? Erschwerend kommt hinzu, dass meine Finanzbuchhaltung mit jedem "Sonderfall" einen sehr hohen Aufwand hat. Daher würde ich gerne den "sauberen" Prozess via Theorg kennen und diesen dann mit der Buchhaltung besprechen... und ja, irgendwie scheint niemand bei uns damit ein Problem zu haben außer ich, bin also etwas alleine auf weiter Flur.
Ich danke vorab für Eure Unterstützung und Ideen, wenn benötigte Informationen fehlen, reiche ich diese gerne nach.
Gruß Jasmin
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hi jasmin,...hmmm hier ist nix angekommen ...auch kein 1. Fall
MfG
JürgenK ;)
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Geronimo schrieb:
...ich kann auch nichts sehen...::))
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jasmin385 schrieb:
Und der 2. Fall:
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jasmin385 schrieb:
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jasmin385 schrieb:
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karin-maria schrieb:
KG ZNS wie verordnet auf der Rückseite unterschreiben lassen und nicht KG neurologisch und sei froh, dass die Gänsefüßchen nicht moniert wurden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Leni C. schrieb am 10.05.2023 13:07 Uhr:Ich denke der Casus Cnactus ist " Physiotherapie neurologisch " unter dem Feld Maßnahmen . Dort sollte explizied stehen , wie ihr neurologisch behandelt habt . Z. B .KG PNF oder KG Bobath oder KG Vojta . Je nachdem was ihr an Zertifikaten hinterlegt habt . Da muß ich widersprechen, es reicht KG-ZNS. Spezifierung ist nur notwendig, wenn innerhalb einer Behandlungsserie die angewendete Methode gewechselt wird.
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Ahn schrieb:
@karin-maria genau, bei beiden Rezepten muss KG-ZNS stehen, und nix anderes, und immer ausgeschrieben, keine „
@jasmin385
Ich sehe das Genauso und genau das habe ich auch vermutet. KG neurologisch ist nicht gleich KG-ZNS. So wird es, entsprechend der Leistungsbeschreibung, wahrscheinlich als normaler KG gedeutet:
Du wirdst keine andere Wahl haben, als alle(!) Behandlungen noch einmal neu vom Versicherten mit der korrekte Bezeichnung der Maßnahme unterschreiben zu lassen und im Korrekturverfahren neu einzureichen.
Oder der PI bucht der Differenz als Lehrgeld aus und läßt es zukünftig korrekt machen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@karin-maria
X0501 Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung Und die Gänsefüßchen können problematisch sein. Es wird zwar meistens akzeptiert aber es kann dir ein Strick daraus gedreht werden.
@jasmin385
Ich sehe das Genauso und genau das habe ich auch vermutet. KG neurologisch ist nicht gleich KG-ZNS. So wird es, entsprechend der Leistungsbeschreibung, wahrscheinlich als normaler KG gedeutet:
Du wirdst keine andere Wahl haben, als alle(!) Behandlungen noch einmal neu vom Versicherten mit der korrekte Bezeichnung der Maßnahme unterschreiben zu lassen und im Korrekturverfahren neu einzureichen.
Oder der PI bucht der Differenz als Lehrgeld aus und läßt es zukünftig korrekt machen.
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Wonderwoman schrieb:
@Ahn Bei mir wurde noch NIE " moniert.
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Leni C. schrieb:
@Wonderwoman ich hatte wegen der Gänsefüßchen schon eine Absetzung .
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Ahn schrieb:
@Wonderwoman Glück gehabt 😬
Das es in der Vergangenheit akzeptiert wurde, heißt ja noch lange nicht, dass es weiterhin akzeptiert wird. Es wäre mal wieder ein lukrativer Absetzungsgrund (auch wenns reparierbar ist).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman Laut Vertrag sind Gänsefüßchen nicht erlaubt, da keine offizielle Abkürzung oder voll ausgeschrieben.
Das es in der Vergangenheit akzeptiert wurde, heißt ja noch lange nicht, dass es weiterhin akzeptiert wird. Es wäre mal wieder ein lukrativer Absetzungsgrund (auch wenns reparierbar ist).
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Leni C. schrieb:
Ich denke der Casus Cnactus ist " Physiotherapie neurologisch " unter dem Feld Maßnahmen . Dort sollte explizied stehen , wie ihr neurologisch behandelt habt . Z. B .KG PNF oder KG Bobath oder KG Vojta . Je nachdem was ihr an Zertifikaten hinterlegt habt .
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jasmin385 schrieb:
Ich hoffe, jetzt hat es geklappt…
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