"Die entspannteste Art
Physiotherapeut/in zu sein"
https://www.physiostich.de/jobs/therapeut-hamburg
PhysioStich, seit 2021 auch in
Hamburg, bietet dir die
entspannteste Art der
Physiotherapie.
WIR BIETEN DIR:
- ausschließlich 60-Minuten-Takt
im Hausbesuch
- Willkommensbonus
- attraktives Gehalt, bis zu 25
Euro Stundenlohn
- flexible Arbeitszeiten: DU
bestimmst wann du arbeitest
- Du behandelst in deinem
Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
Physiotherapeut/in zu sein"
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Wenn der Arzt, der das Rezept ausgestellt hat, die seit 01.01.2017 vorgeschriebene software nicht installiert hat, ist es möglich diesen dann an den Kosten zu beteiligen? Wer hat diesbezüglich rechtliche Schritte unternommen?
Gruß
K.
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Kraxel schrieb:
Ein Kassenrezept wurde von uns abgearbeitet und abgerechnet. Auf Grund falsch ausgestellter Verordnung wurde es nicht von den Kostenträgern bezahlt (anstatt V.a.R. war Folgeverordnung angekreuzt).
Wenn der Arzt, der das Rezept ausgestellt hat, die seit 01.01.2017 vorgeschriebene software nicht installiert hat, ist es möglich diesen dann an den Kosten zu beteiligen? Wer hat diesbezüglich rechtliche Schritte unternommen?
Gruß
K.
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Tempelritter schrieb:
Stichtag war nicht der 1.1.2017. An der Prüfpflicht durch den LE ändert sich durch die neue Software nichts.
Ein Kassenrezept wurde von uns abgearbeitet und abgerechnet. Auf Grund falsch ausgestellter Verordnung wurde es nicht von den Kostenträgern bezahlt (anstatt V.a.R. war Folgeverordnung angekreuzt).
Wenn der Arzt, der das Rezept ausgestellt hat, die seit 01.01.2017 vorgeschriebene software nicht installiert hat, ist es möglich diesen dann an den Kosten zu beteiligen? Wer hat diesbezüglich rechtliche Schritte unternommen?
Gruß
K.
Ruf bei der Kasse an und frag nach Kulanz
Klappte bis jetzt fast immer
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Ralf H. schrieb:
Von der Prüftpflicht sind wir nicht entbunden. Soll ja 80-90% der Fehler vermeiden. Im Moment sind es gefühlt 80-90% mehr Fehler. Haha
Hält das Chaos im deutschen Gesundheitssystem auch vor dem EU-Gesetz stand...???
Das wir das selbst in unserer Praxis vebockt haben, ist völlig klar - aber so geht es nicht weiter, wo leben wir denn???
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Kraxel schrieb:
Es kann aber nicht sein, dass wir mehr prüfen als arbeiten und dann noch den Kopf für alles hinhalten sollen.
Hält das Chaos im deutschen Gesundheitssystem auch vor dem EU-Gesetz stand...???
Das wir das selbst in unserer Praxis vebockt haben, ist völlig klar - aber so geht es nicht weiter, wo leben wir denn???
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Leni C. schrieb:
Wir leben in Deutschland . Und das weiß doch jeder , daß wir auf dem besten Wege sind und kaputt zu verwalten . Wir werden schon lange nicht mehr für unsere Arbeit bezahlt sondern dafür , daß wir sehen ob die Kreuzchen richtig sitzen . Bring einen Hemipatienten wieder zum laufen , aber es ist ein Fehler im Rezept übersehen : Absetzung . Brich einem Patienten beim Üben ( sehr überspitzt ausgedrückt ) einen Arm , aber das Rezept war ok : Bezahlung . Ist schon irre geworden bei uns .
Wir leben in Deutschland . Und das weiß doch jeder , daß wir auf dem besten Wege sind und kaputt zu verwalten . [...]
Von wegen ... Die Verwaltung expandiert um den erweiterten Anforderungen an eine gewachsene Verwaltung gerecht zu werden. Und wie jeder weiß ist Wachstum systembedingt etwas gutes ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Leni C. schrieb am 1.8.17 13:35:
Wir leben in Deutschland . Und das weiß doch jeder , daß wir auf dem besten Wege sind und kaputt zu verwalten . [...]
Von wegen ... Die Verwaltung expandiert um den erweiterten Anforderungen an eine gewachsene Verwaltung gerecht zu werden. Und wie jeder weiß ist Wachstum systembedingt etwas gutes ;)
Die Krankenkasse hat mir auch nach 5 Monaten zwei Rezepte zurück geschickt, weil das Behandlungsdatum geändert wurde und das Geld jetzt doch nicht mehr bezahlen wollen. Jetzt soll der Patient noch mal Unterschreiben. :angry: So etwas fällt wirklich nur der AOK ein. Sonst wenn sich doch mal am Datum geirrt wurde und noch mal nachträglich geändert wurde, weil der Monat oder der Tag oder das Jahr falsch war, war das immer kein Problem, dann hast du den Tag durchgestrichen und es hat immer eine Unterschrift ausgereicht. Erst zahlen sie das Rezept und dann fällt ihnen nach 5 Monaten ein, hm Moment mal der Patient hat ja für dieses und jene Datumsänderung nicht noch mal unterschrieben. Er hat aber unterschrieben, dass er die Therapie erhalten hat. Keiner anderen Krankenkasse ist bis jetzt so etwas eingefallen, außer der AOK.
Das nächste Mal wenn der Patient von den verordneten 3 bis 4 mal die Woche nur 3 mal die Woche kommt und es wurde in einer Woche notiert, dass er 4 Mal dort war statt 3 Mal, dann besser ich das nicht mehr aus. Den Patienten ist es meistens eh wurscht was für ein Datum drin steht und ich bin mal gespannt wenn der Patient statt Montag am Samstag oder Sonntag kommt.( Das wurde schließlich auch durch seine Unterschrift so bestätigt) Meistens lass ich es auch. Aber wenn ich das Datum von Sonntag hingeschrieben habe, dann besser ich das schon aus. Bis jetzt war das auch alle die Jahre noch nie ein Problem gewesen. Es wurde ja auch zudem rechtzeitig angefangen. Was ich verstehen kann, wenn der Patient angeblich in der Zeit bei dir gewesen sein soll, wo er allerdings krank war und zwar so krank, dass er zu dieser Zeit gar nicht hätte da sein können. Es gibt nur sehr wenige Patienten, die mich darauf hin weisen ne wir haben heute schon den 1.8.17 nicht den 31.7.17
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Kukdiehe schrieb:
Damit ist aber immer noch nicht die Prüfpflicht erloschen. Du bleibst leider auf den Kosten sitzen. Du kannst höchstens probieren, dass die Kasse dir noch mal das Rezept schickt um das noch mal korregieren zu lassen. Ich rechne zum Glück über ein Abrechnungszentrum ab, welches noch mal meine Rezepte überprüft, bevor es mit den Krankenkassen abrechnet und sendet mir die falsch ausgestellten Rezepte wieder zurück. Die ersparen mir eine menge Ärger. Es ist immer wieder unglaublich was den Krankenkassen einfällt um ja nicht zahlen zu müssen. Das ist manchmal reine Schikane.
Die Krankenkasse hat mir auch nach 5 Monaten zwei Rezepte zurück geschickt, weil das Behandlungsdatum geändert wurde und das Geld jetzt doch nicht mehr bezahlen wollen. Jetzt soll der Patient noch mal Unterschreiben. :angry: So etwas fällt wirklich nur der AOK ein. Sonst wenn sich doch mal am Datum geirrt wurde und noch mal nachträglich geändert wurde, weil der Monat oder der Tag oder das Jahr falsch war, war das immer kein Problem, dann hast du den Tag durchgestrichen und es hat immer eine Unterschrift ausgereicht. Erst zahlen sie das Rezept und dann fällt ihnen nach 5 Monaten ein, hm Moment mal der Patient hat ja für dieses und jene Datumsänderung nicht noch mal unterschrieben. Er hat aber unterschrieben, dass er die Therapie erhalten hat. Keiner anderen Krankenkasse ist bis jetzt so etwas eingefallen, außer der AOK.
Das nächste Mal wenn der Patient von den verordneten 3 bis 4 mal die Woche nur 3 mal die Woche kommt und es wurde in einer Woche notiert, dass er 4 Mal dort war statt 3 Mal, dann besser ich das nicht mehr aus. Den Patienten ist es meistens eh wurscht was für ein Datum drin steht und ich bin mal gespannt wenn der Patient statt Montag am Samstag oder Sonntag kommt.( Das wurde schließlich auch durch seine Unterschrift so bestätigt) Meistens lass ich es auch. Aber wenn ich das Datum von Sonntag hingeschrieben habe, dann besser ich das schon aus. Bis jetzt war das auch alle die Jahre noch nie ein Problem gewesen. Es wurde ja auch zudem rechtzeitig angefangen. Was ich verstehen kann, wenn der Patient angeblich in der Zeit bei dir gewesen sein soll, wo er allerdings krank war und zwar so krank, dass er zu dieser Zeit gar nicht hätte da sein können. Es gibt nur sehr wenige Patienten, die mich darauf hin weisen ne wir haben heute schon den 1.8.17 nicht den 31.7.17
Damit ist aber immer noch nicht die Prüfpflicht erloschen. Du bleibst leider auf den Kosten sitzen. Du kannst höchstens probieren, dass die Kasse dir noch mal das Rezept schickt um das noch mal korregieren zu lassen. Ich rechne zum Glück über ein Abrechnungszentrum ab, welches noch mal meine Rezepte überprüft, bevor es mit den Krankenkassen abrechnet und sendet mir die falsch ausgestellten Rezepte wieder zurück. Die ersparen mir eine menge Ärger. Es ist immer wieder unglaublich was den Krankenkassen einfällt um ja nicht zahlen zu müssen. Das ist manchmal reine Schikane.
Die Krankenkasse hat mir auch nach 5 Monaten zwei Rezepte zurück geschickt, weil das Behandlungsdatum geändert wurde und das Geld jetzt doch nicht mehr bezahlen wollen. Jetzt soll der Patient noch mal Unterschreiben. :angry: So etwas fällt wirklich nur der AOK ein. Sonst wenn sich doch mal am Datum geirrt wurde und noch mal nachträglich geändert wurde, weil der Monat oder der Tag oder das Jahr falsch war, war das immer kein Problem, dann hast du den Tag durchgestrichen und es hat immer eine Unterschrift ausgereicht. Erst zahlen sie das Rezept und dann fällt ihnen nach 5 Monaten ein, hm Moment mal der Patient hat ja für dieses und jene Datumsänderung nicht noch mal unterschrieben. Er hat aber unterschrieben, dass er die Therapie erhalten hat. Keiner anderen Krankenkasse ist bis jetzt so etwas eingefallen, außer der AOK.
Das nächste Mal wenn der Patient von den verordneten 3 bis 4 mal die Woche nur 3 mal die Woche kommt und es wurde in einer Woche notiert, dass er 4 Mal dort war statt 3 Mal, dann besser ich das nicht mehr aus. Den Patienten ist es meistens eh wurscht was für ein Datum drin steht und ich bin mal gespannt wenn der Patient statt Montag am Samstag oder Sonntag kommt.( Das wurde schließlich auch durch seine Unterschrift so bestätigt) Meistens lass ich es auch. Aber wenn ich das Datum von Sonntag hingeschrieben habe, dann besser ich das schon aus. Bis jetzt war das auch alle die Jahre noch nie ein Problem gewesen. Es wurde ja auch zudem rechtzeitig angefangen. Was ich verstehen kann, wenn der Patient angeblich in der Zeit bei dir gewesen sein soll, wo er allerdings krank war und zwar so krank, dass er zu dieser Zeit gar nicht hätte da sein können. Es gibt nur sehr wenige Patienten, die mich darauf hin weisen ne wir haben heute schon den 1.8.17 nicht den 31.7.17
Es ist nicht schwer, bis zu 30 mal am Tag das aktuelle Datum einzutragen. Wenn man das nicht hinbekommt wird der Patient deinen Fehler per Unterschrift nochmal bestätigen müssen. So ists halt. Die Energie dich drüber aufzuregen solltest du in eine korrekte Umsetzung des von dir unterschriebenen Rahmenvertrag investieren. Absetzungen die dem Rahmenvertrag widersprechen gibts nur mit ganz passabler Extravergütung und super Anlagezins.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Kukdiehe schrieb am 1.8.17 22:33:
Damit ist aber immer noch nicht die Prüfpflicht erloschen. Du bleibst leider auf den Kosten sitzen. Du kannst höchstens probieren, dass die Kasse dir noch mal das Rezept schickt um das noch mal korregieren zu lassen. Ich rechne zum Glück über ein Abrechnungszentrum ab, welches noch mal meine Rezepte überprüft, bevor es mit den Krankenkassen abrechnet und sendet mir die falsch ausgestellten Rezepte wieder zurück. Die ersparen mir eine menge Ärger. Es ist immer wieder unglaublich was den Krankenkassen einfällt um ja nicht zahlen zu müssen. Das ist manchmal reine Schikane.
Die Krankenkasse hat mir auch nach 5 Monaten zwei Rezepte zurück geschickt, weil das Behandlungsdatum geändert wurde und das Geld jetzt doch nicht mehr bezahlen wollen. Jetzt soll der Patient noch mal Unterschreiben. :angry: So etwas fällt wirklich nur der AOK ein. Sonst wenn sich doch mal am Datum geirrt wurde und noch mal nachträglich geändert wurde, weil der Monat oder der Tag oder das Jahr falsch war, war das immer kein Problem, dann hast du den Tag durchgestrichen und es hat immer eine Unterschrift ausgereicht. Erst zahlen sie das Rezept und dann fällt ihnen nach 5 Monaten ein, hm Moment mal der Patient hat ja für dieses und jene Datumsänderung nicht noch mal unterschrieben. Er hat aber unterschrieben, dass er die Therapie erhalten hat. Keiner anderen Krankenkasse ist bis jetzt so etwas eingefallen, außer der AOK.
Das nächste Mal wenn der Patient von den verordneten 3 bis 4 mal die Woche nur 3 mal die Woche kommt und es wurde in einer Woche notiert, dass er 4 Mal dort war statt 3 Mal, dann besser ich das nicht mehr aus. Den Patienten ist es meistens eh wurscht was für ein Datum drin steht und ich bin mal gespannt wenn der Patient statt Montag am Samstag oder Sonntag kommt.( Das wurde schließlich auch durch seine Unterschrift so bestätigt) Meistens lass ich es auch. Aber wenn ich das Datum von Sonntag hingeschrieben habe, dann besser ich das schon aus. Bis jetzt war das auch alle die Jahre noch nie ein Problem gewesen. Es wurde ja auch zudem rechtzeitig angefangen. Was ich verstehen kann, wenn der Patient angeblich in der Zeit bei dir gewesen sein soll, wo er allerdings krank war und zwar so krank, dass er zu dieser Zeit gar nicht hätte da sein können. Es gibt nur sehr wenige Patienten, die mich darauf hin weisen ne wir haben heute schon den 1.8.17 nicht den 31.7.17
Es ist nicht schwer, bis zu 30 mal am Tag das aktuelle Datum einzutragen. Wenn man das nicht hinbekommt wird der Patient deinen Fehler per Unterschrift nochmal bestätigen müssen. So ists halt. Die Energie dich drüber aufzuregen solltest du in eine korrekte Umsetzung des von dir unterschriebenen Rahmenvertrag investieren. Absetzungen die dem Rahmenvertrag widersprechen gibts nur mit ganz passabler Extravergütung und super Anlagezins.
MfG
Mir kam es so vor, ich schau mal wo ich mal sparen kann und ach ja ich kann ja immer noch nach 6 Monaten reklamieren. Danach geht es laut Rahmenvertrag nicht mehr. Von beiden Seiten aus.
Du könntest ja umgekehrt auch sagen, dir ist der Fehler nicht sofort aufgefallen, ja dann Pech gehabt. Wenn seitens dir, der Fehler nicht gleich aufgefallen ist, bevor du das Rezept abrechnen wolltest, wie Arzt hat vergessen ein Kreuzchen bei Hausbesuch ja oder nein zu setzen, dann kann dir das schon leicht passieren, dass die Krankenkassen sagen nö wir geben dir das Rezept nicht mehr zum nachbessern zurück, aber umgekehrt, dass du sagen kannst nö du hast schon bezahlt und das Rezept somit so anerkannt geht nicht.
Das manche Krankenkassen das Rezept zur Korrektur wieder zurück schicken ist eigentlich, wenn man es so sieht reine Kulanz.
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Kukdiehe schrieb:
Ja klar aber man kann auch alles übertreiben. Es war bis jetzt seitens der Krankenkassen noch nie ein Problem gewesen. Es war nur bei den letzten beiden Rezepten ein Problem gewesen, dass der Patient nicht zwei mal unterschrieben hat. Dann frag ich mich, warum das nach 4,5 Jahren ein Problem darstellt und das auch nur von einer einzigen Krankenkasse und warum es dieser erst nach 5 Monaten auffällt, dass bei den zwei Rezepten noch mal die erneute Unterschrift fehlt. Das passiert ja jeden mal. Und warum muss man dann auch das komplette Rezept vor erst nicht bezahlen. Man kann auch sagen, ich zahle nur die Termine nicht, wo die erneute Unterschrift fehlt. Bei der SBK war das so, dass ich einen Termin doppelt eingetragen habe. Das ist mir ein mal insgesamt passiert, sie hat aber auch nur den einen Termin reklamiert nicht das ganze Rezept und nicht erst nach 5 oder 6 Monaten. Jeder normale Mensch reklamiert Mängel sofort und bezahlt nicht erst und dann fällt ihm ein, dass er einen Mängel nach einem halben Jahr übersehen hat.
Mir kam es so vor, ich schau mal wo ich mal sparen kann und ach ja ich kann ja immer noch nach 6 Monaten reklamieren. Danach geht es laut Rahmenvertrag nicht mehr. Von beiden Seiten aus.
Du könntest ja umgekehrt auch sagen, dir ist der Fehler nicht sofort aufgefallen, ja dann Pech gehabt. Wenn seitens dir, der Fehler nicht gleich aufgefallen ist, bevor du das Rezept abrechnen wolltest, wie Arzt hat vergessen ein Kreuzchen bei Hausbesuch ja oder nein zu setzen, dann kann dir das schon leicht passieren, dass die Krankenkassen sagen nö wir geben dir das Rezept nicht mehr zum nachbessern zurück, aber umgekehrt, dass du sagen kannst nö du hast schon bezahlt und das Rezept somit so anerkannt geht nicht.
Das manche Krankenkassen das Rezept zur Korrektur wieder zurück schicken ist eigentlich, wenn man es so sieht reine Kulanz.
Hast du nachträglich das Datum geändert?
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RoFo schrieb:
Wofür eine erneute Unterschrift?
Hast du nachträglich das Datum geändert?
Ja klar aber man kann auch alles übertreiben. Es war bis jetzt seitens der Krankenkassen noch nie ein Problem gewesen. Es war nur bei den letzten beiden Rezepten ein Problem gewesen, dass der Patient nicht zwei mal unterschrieben hat. Dann frag ich mich, warum das nach 4,5 Jahren ein Problem darstellt und das auch nur von einer einzigen Krankenkasse und warum es dieser erst nach 5 Monaten auffällt, dass bei den zwei Rezepten noch mal die erneute Unterschrift fehlt. Das passiert ja jeden mal. Und warum muss man dann auch das komplette Rezept vor erst nicht bezahlen. Man kann auch sagen, ich zahle nur die Termine nicht, wo die erneute Unterschrift fehlt. Bei der SBK war das so, dass ich einen Termin doppelt eingetragen habe. Das ist mir ein mal insgesamt passiert, sie hat aber auch nur den einen Termin reklamiert nicht das ganze Rezept und nicht erst nach 5 oder 6 Monaten. Jeder normale Mensch reklamiert Mängel sofort und bezahlt nicht erst und dann fällt ihm ein, dass er einen Mängel nach einem halben Jahr übersehen hat.
Mir kam es so vor, ich schau mal wo ich mal sparen kann und ach ja ich kann ja immer noch nach 6 Monaten reklamieren. Danach geht es laut Rahmenvertrag nicht mehr. Von beiden Seiten aus.
Du könntest ja umgekehrt auch sagen, dir ist der Fehler nicht sofort aufgefallen, ja dann Pech gehabt. Wenn seitens dir, der Fehler nicht gleich aufgefallen ist, bevor du das Rezept abrechnen wolltest, wie Arzt hat vergessen ein Kreuzchen bei Hausbesuch ja oder nein zu setzen, dann kann dir das schon leicht passieren, dass die Krankenkassen sagen nö wir geben dir das Rezept nicht mehr zum nachbessern zurück, aber umgekehrt, dass du sagen kannst nö du hast schon bezahlt und das Rezept somit so anerkannt geht nicht.
Das manche Krankenkassen das Rezept zur Korrektur wieder zurück schicken ist eigentlich, wenn man es so sieht reine Kulanz.
Ein Großteil der Krankenkassen hat eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Eingang der Papierunterlagen. Postwege im eigenen Haus von einer Abteilung sind normal. Dadurch wird bei vielen Kassen die Rechnung ungeprüft zur Auszahlung angewiesen. Anders geht das gar nicht. Wann dann jemand das Ganze prüft ist eigentlich egal. Im Übrigen ist es keine Kulanz, wenn einem ein Rezept zur Korrektur zurückgeschickt wird. Ob etwas ganz oder nur vorläufig abgesetzt wird kannst du genau in deinem Rahmenvertrag nachlesen. Ein Blick in den Vertrag (von jedem PI) würde so manche Falschinfo endlich mal vom Tisch fegen.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Kukdiehe schrieb am 2.8.17 09:09:
Ja klar aber man kann auch alles übertreiben. Es war bis jetzt seitens der Krankenkassen noch nie ein Problem gewesen. Es war nur bei den letzten beiden Rezepten ein Problem gewesen, dass der Patient nicht zwei mal unterschrieben hat. Dann frag ich mich, warum das nach 4,5 Jahren ein Problem darstellt und das auch nur von einer einzigen Krankenkasse und warum es dieser erst nach 5 Monaten auffällt, dass bei den zwei Rezepten noch mal die erneute Unterschrift fehlt. Das passiert ja jeden mal. Und warum muss man dann auch das komplette Rezept vor erst nicht bezahlen. Man kann auch sagen, ich zahle nur die Termine nicht, wo die erneute Unterschrift fehlt. Bei der SBK war das so, dass ich einen Termin doppelt eingetragen habe. Das ist mir ein mal insgesamt passiert, sie hat aber auch nur den einen Termin reklamiert nicht das ganze Rezept und nicht erst nach 5 oder 6 Monaten. Jeder normale Mensch reklamiert Mängel sofort und bezahlt nicht erst und dann fällt ihm ein, dass er einen Mängel nach einem halben Jahr übersehen hat.
Mir kam es so vor, ich schau mal wo ich mal sparen kann und ach ja ich kann ja immer noch nach 6 Monaten reklamieren. Danach geht es laut Rahmenvertrag nicht mehr. Von beiden Seiten aus.
Du könntest ja umgekehrt auch sagen, dir ist der Fehler nicht sofort aufgefallen, ja dann Pech gehabt. Wenn seitens dir, der Fehler nicht gleich aufgefallen ist, bevor du das Rezept abrechnen wolltest, wie Arzt hat vergessen ein Kreuzchen bei Hausbesuch ja oder nein zu setzen, dann kann dir das schon leicht passieren, dass die Krankenkassen sagen nö wir geben dir das Rezept nicht mehr zum nachbessern zurück, aber umgekehrt, dass du sagen kannst nö du hast schon bezahlt und das Rezept somit so anerkannt geht nicht.
Das manche Krankenkassen das Rezept zur Korrektur wieder zurück schicken ist eigentlich, wenn man es so sieht reine Kulanz.
Ein Großteil der Krankenkassen hat eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Eingang der Papierunterlagen. Postwege im eigenen Haus von einer Abteilung sind normal. Dadurch wird bei vielen Kassen die Rechnung ungeprüft zur Auszahlung angewiesen. Anders geht das gar nicht. Wann dann jemand das Ganze prüft ist eigentlich egal. Im Übrigen ist es keine Kulanz, wenn einem ein Rezept zur Korrektur zurückgeschickt wird. Ob etwas ganz oder nur vorläufig abgesetzt wird kannst du genau in deinem Rahmenvertrag nachlesen. Ein Blick in den Vertrag (von jedem PI) würde so manche Falschinfo endlich mal vom Tisch fegen.
MfG :)
Damit ist aber immer noch nicht die Prüfpflicht erloschen. Du bleibst leider auf den Kosten sitzen. Du kannst höchstens probieren, dass die Kasse dir noch mal das Rezept schickt um das noch mal korregieren zu lassen. Ich rechne zum Glück über ein Abrechnungszentrum ab, welches noch mal meine Rezepte überprüft, bevor es mit den Krankenkassen abrechnet und sendet mir die falsch ausgestellten Rezepte wieder zurück. Die ersparen mir eine menge Ärger. Es ist immer wieder unglaublich was den Krankenkassen einfällt um ja nicht zahlen zu müssen. Das ist manchmal reine Schikane.
Die Krankenkasse hat mir auch nach 5 Monaten zwei Rezepte zurück geschickt, weil das Behandlungsdatum geändert wurde und das Geld jetzt doch nicht mehr bezahlen wollen. Jetzt soll der Patient noch mal Unterschreiben. :angry: So etwas fällt wirklich nur der AOK ein. Sonst wenn sich doch mal am Datum geirrt wurde und noch mal nachträglich geändert wurde, weil der Monat oder der Tag oder das Jahr falsch war, war das immer kein Problem, dann hast du den Tag durchgestrichen und es hat immer eine Unterschrift ausgereicht. Erst zahlen sie das Rezept und dann fällt ihnen nach 5 Monaten ein, hm Moment mal der Patient hat ja für dieses und jene Datumsänderung nicht noch mal unterschrieben. Er hat aber unterschrieben, dass er die Therapie erhalten hat. Keiner anderen Krankenkasse ist bis jetzt so etwas eingefallen, außer der AOK.
Das nächste Mal wenn der Patient von den verordneten 3 bis 4 mal die Woche nur 3 mal die Woche kommt und es wurde in einer Woche notiert, dass er 4 Mal dort war statt 3 Mal, dann besser ich das nicht mehr aus. Den Patienten ist es meistens eh wurscht was für ein Datum drin steht und ich bin mal gespannt wenn der Patient statt Montag am Samstag oder Sonntag kommt.( Das wurde schließlich auch durch seine Unterschrift so bestätigt) Meistens lass ich es auch. Aber wenn ich das Datum von Sonntag hingeschrieben habe, dann besser ich das schon aus. Bis jetzt war das auch alle die Jahre noch nie ein Problem gewesen. Es wurde ja auch zudem rechtzeitig angefangen. Was ich verstehen kann, wenn der Patient angeblich in der Zeit bei dir gewesen sein soll, wo er allerdings krank war und zwar so krank, dass er zu dieser Zeit gar nicht hätte da sein können. Es gibt nur sehr wenige Patienten, die mich darauf hin weisen ne wir haben heute schon den 1.8.17 nicht den 31.7.17
Dafür haben wir einen Tagesdatumsstempel, der morgens einmal eigestellt wird und seine Dienst den ganzen Tag korrekt durchzieht...
"...dass er 4 Mal dort war statt 3 Mal, dann besser ich das nicht mehr aus"
Was meinst du mit "ausbessern"?
Er unterschreibt an den Tagen wo er da war, da muss doch nichts ausbessert werden?
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stefan 302 schrieb:
Kukdiehe schrieb am 1.8.17 22:33:
Damit ist aber immer noch nicht die Prüfpflicht erloschen. Du bleibst leider auf den Kosten sitzen. Du kannst höchstens probieren, dass die Kasse dir noch mal das Rezept schickt um das noch mal korregieren zu lassen. Ich rechne zum Glück über ein Abrechnungszentrum ab, welches noch mal meine Rezepte überprüft, bevor es mit den Krankenkassen abrechnet und sendet mir die falsch ausgestellten Rezepte wieder zurück. Die ersparen mir eine menge Ärger. Es ist immer wieder unglaublich was den Krankenkassen einfällt um ja nicht zahlen zu müssen. Das ist manchmal reine Schikane.
Die Krankenkasse hat mir auch nach 5 Monaten zwei Rezepte zurück geschickt, weil das Behandlungsdatum geändert wurde und das Geld jetzt doch nicht mehr bezahlen wollen. Jetzt soll der Patient noch mal Unterschreiben. :angry: So etwas fällt wirklich nur der AOK ein. Sonst wenn sich doch mal am Datum geirrt wurde und noch mal nachträglich geändert wurde, weil der Monat oder der Tag oder das Jahr falsch war, war das immer kein Problem, dann hast du den Tag durchgestrichen und es hat immer eine Unterschrift ausgereicht. Erst zahlen sie das Rezept und dann fällt ihnen nach 5 Monaten ein, hm Moment mal der Patient hat ja für dieses und jene Datumsänderung nicht noch mal unterschrieben. Er hat aber unterschrieben, dass er die Therapie erhalten hat. Keiner anderen Krankenkasse ist bis jetzt so etwas eingefallen, außer der AOK.
Das nächste Mal wenn der Patient von den verordneten 3 bis 4 mal die Woche nur 3 mal die Woche kommt und es wurde in einer Woche notiert, dass er 4 Mal dort war statt 3 Mal, dann besser ich das nicht mehr aus. Den Patienten ist es meistens eh wurscht was für ein Datum drin steht und ich bin mal gespannt wenn der Patient statt Montag am Samstag oder Sonntag kommt.( Das wurde schließlich auch durch seine Unterschrift so bestätigt) Meistens lass ich es auch. Aber wenn ich das Datum von Sonntag hingeschrieben habe, dann besser ich das schon aus. Bis jetzt war das auch alle die Jahre noch nie ein Problem gewesen. Es wurde ja auch zudem rechtzeitig angefangen. Was ich verstehen kann, wenn der Patient angeblich in der Zeit bei dir gewesen sein soll, wo er allerdings krank war und zwar so krank, dass er zu dieser Zeit gar nicht hätte da sein können. Es gibt nur sehr wenige Patienten, die mich darauf hin weisen ne wir haben heute schon den 1.8.17 nicht den 31.7.17
Dafür haben wir einen Tagesdatumsstempel, der morgens einmal eigestellt wird und seine Dienst den ganzen Tag korrekt durchzieht...
"...dass er 4 Mal dort war statt 3 Mal, dann besser ich das nicht mehr aus"
Was meinst du mit "ausbessern"?
Er unterschreibt an den Tagen wo er da war, da muss doch nichts ausbessert werden?
[...]
"...dass er 4 Mal dort war statt 3 Mal, dann besser ich das nicht mehr aus"
Was meinst du mit "ausbessern"?
Er unterschreibt an den Tagen wo er da war, da muss doch nichts ausbessert werden?
Es soll Leistungserbringer geben die erst am Ende der Behandlungsserie 10 Unterschriften an einem Termin geben lassen (Steigerung dazu: Nachdem die 10 Unterschriften abgegeben wurden werden, kurz vor der Abrechnung, zur Frequenz passende Termine aus dem Kalender gesucht und erst dann das abgegebene Heilmittel eingetragen. Und dann wundert man sich weil ein Termin mit der Begründung "war im Krankenhaus" abgesetzt wird...) ;)
Besonders spannend wird es dann, wenn der Versicherte vor Abgabe der Unterschriften verstirbt und der Leistungserbringer sich über 9x unvergütete KG+HB echauffiert...
...absolut einfach: Eine Behandlung - eine Unterschrift. Datum sofort eintragen. Eine halbe Minute später ist die Vergütung gesichert und es gibt später keinen Stress mehr mit Kalendern, vergessenen KH-Aufenthalten und was sonst noch so passiert. Muss sich der Versicherte halt dran gewöhnen, wenigstens einmal in 14 Tagen beim Leistungserbringer zu sein :)
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Papa Alpaka schrieb:
stefan 302 schrieb am 2.8.17 11:36:
[...]
"...dass er 4 Mal dort war statt 3 Mal, dann besser ich das nicht mehr aus"
Was meinst du mit "ausbessern"?
Er unterschreibt an den Tagen wo er da war, da muss doch nichts ausbessert werden?
Es soll Leistungserbringer geben die erst am Ende der Behandlungsserie 10 Unterschriften an einem Termin geben lassen (Steigerung dazu: Nachdem die 10 Unterschriften abgegeben wurden werden, kurz vor der Abrechnung, zur Frequenz passende Termine aus dem Kalender gesucht und erst dann das abgegebene Heilmittel eingetragen. Und dann wundert man sich weil ein Termin mit der Begründung "war im Krankenhaus" abgesetzt wird...) ;)
Besonders spannend wird es dann, wenn der Versicherte vor Abgabe der Unterschriften verstirbt und der Leistungserbringer sich über 9x unvergütete KG+HB echauffiert...
...absolut einfach: Eine Behandlung - eine Unterschrift. Datum sofort eintragen. Eine halbe Minute später ist die Vergütung gesichert und es gibt später keinen Stress mehr mit Kalendern, vergessenen KH-Aufenthalten und was sonst noch so passiert. Muss sich der Versicherte halt dran gewöhnen, wenigstens einmal in 14 Tagen beim Leistungserbringer zu sein :)
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Kukdiehe schrieb:
Ach so ne dass mach ich nicht. Ich lass immer am dem Tag unterschreiben wann der Patient kommt. Ich denke jedoch nicht immer dran das Datum sofort einzutragen oder ich hab schon das Datum und die Maßnahme eingetragen, weil der Patient in einer Minute eh kommt, so dass er nur noch unterschreiben muss und dann kommt er nicht oder sagt 5 Min vorher ab. Dann ist aber schon das Datum eingetragen und dann muss ich es wieder durchstreichen. Bei dem einen hatte ich die letzten Termine nicht sofort auf dem Rezept aufgeschrieben und dann habe ich bemerkt das ich wohl eine Zeile runter gerutscht bin und ich mich fragte, warum fehlt da noch ein Termin. Das heißt die anderen Termine waren alle Richtig nur die hätten eine Zeile nach unten oder nach oben verrückt gehört. Eigentlich hätte man die anderen Termine gar nicht mehr korrigieren brauchen. Sondern er wäre halt laut Rezept 4 Mal die Woche gekommen. Es wurde ja immer 2 bis 4 Mal die Woche verordnet. Wobei eigentlich sollte man schon immer daran denken das Datum sofort einzutragen. Oder man ist auf Hausbesuch und hat das Rezept vergessen einzupacken, dann muss man ja die Unterschrift plus Datum nachtragen lassen. Was ja auch schon mal vorkommt. Das heißt ich muss in meinen Terminkalender nachsehen wann ich das letzte mal bei dem Patienten war. Und dann musst du halt mal das Datum noch mal korrigieren.
Dann trage ich allerdings *sofort* das Datum nach und warte nicht, bis ich die VO das nächste Mal brauche. "Heute" weiß ich noch, wessen Zettel ich nicht dabei hatte -- das ist eine Schusseligkeit die ein jeder selbst ausbaden muss.
Die Daten einzutragen bevor ich den Versicherten in der Hand hatte habe ich auch mal probiert, es stellt sich aber raus: es ist einfacher, in dem Moment in dem man dem Versicherten den Stift in die Hand drückt auch das Datum einzutragen. Bonus: bei aller Berichterstattung über Fehlverhalten im Gesundheitswesen haben deine Patienten im Hinterkopf das du davon nicht betroffen bist weil du grundsätzlich im Beisein des Versicherten das aktuelle Datum einträgst.
Mit der DAK habe ich bereits durchgekaut: Die 10 Empfangsbestätigungsfelder auf dem Blatt 2 müssen die Termine nicht in chronologischer Reihenfolge enthalten, d.h. ich kann auch den 01.01. auf Platz 8 eintragen und den 02.02. auf Platz 1. Zehn Termine nach Datum zu sortieren bevor man die Frequenzeinhaltung prüfen kann ist zwar absolut unnötiger Ärger für alle Beteiligten, es gibt aber keinen Passus im RV oder der HMR oder dem SGB V oder dem BGB oder dem GG der vorschreibt, das die Termine chronologisch sortiert sein müssen. Es heißt bloß "Bitte immer unmittelbar nach der Abgabe Ihrer Leistungen durch Unterschrift quittieren lassen!" bzw. "Ich bestätige, die im Folgenden aufgeführten Behandlungen erhalten zu haben" (und im RV gibt's nochmal eine Klausel die den unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zwischen Leistungsabgabe und Quittierung fordert).
Ich hab damals ein wenig gebibbert ob die bei der €400-Verordnung nicht doch noch ein Ass aus dem Ärmel ziehen, letzten Endes haben sie aber klein beigegeben und €447,72 gezahlt. Die Daten gezielt durcheinander zu bringen ist allerdings keine gute Idee, letzten Endes hast du mehr Arbeit in der Kontrolle vor der Abrechnung und sollten wir das regelmäßig machen wird es nicht lange dauern bis in irgendeiner Richtlinie der Passus auftaucht, das die Leistung vertragsmäß nur erbracht ist wenn die Daten sortiert sind.
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Papa Alpaka schrieb:
Das Unterschriftenblatt vergessen kenn ich irgendwoher :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Dann trage ich allerdings *sofort* das Datum nach und warte nicht, bis ich die VO das nächste Mal brauche. "Heute" weiß ich noch, wessen Zettel ich nicht dabei hatte -- das ist eine Schusseligkeit die ein jeder selbst ausbaden muss.
Die Daten einzutragen bevor ich den Versicherten in der Hand hatte habe ich auch mal probiert, es stellt sich aber raus: es ist einfacher, in dem Moment in dem man dem Versicherten den Stift in die Hand drückt auch das Datum einzutragen. Bonus: bei aller Berichterstattung über Fehlverhalten im Gesundheitswesen haben deine Patienten im Hinterkopf das du davon nicht betroffen bist weil du grundsätzlich im Beisein des Versicherten das aktuelle Datum einträgst.
Mit der DAK habe ich bereits durchgekaut: Die 10 Empfangsbestätigungsfelder auf dem Blatt 2 müssen die Termine nicht in chronologischer Reihenfolge enthalten, d.h. ich kann auch den 01.01. auf Platz 8 eintragen und den 02.02. auf Platz 1. Zehn Termine nach Datum zu sortieren bevor man die Frequenzeinhaltung prüfen kann ist zwar absolut unnötiger Ärger für alle Beteiligten, es gibt aber keinen Passus im RV oder der HMR oder dem SGB V oder dem BGB oder dem GG der vorschreibt, das die Termine chronologisch sortiert sein müssen. Es heißt bloß "Bitte immer unmittelbar nach der Abgabe Ihrer Leistungen durch Unterschrift quittieren lassen!" bzw. "Ich bestätige, die im Folgenden aufgeführten Behandlungen erhalten zu haben" (und im RV gibt's nochmal eine Klausel die den unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zwischen Leistungsabgabe und Quittierung fordert).
Ich hab damals ein wenig gebibbert ob die bei der €400-Verordnung nicht doch noch ein Ass aus dem Ärmel ziehen, letzten Endes haben sie aber klein beigegeben und €447,72 gezahlt. Die Daten gezielt durcheinander zu bringen ist allerdings keine gute Idee, letzten Endes hast du mehr Arbeit in der Kontrolle vor der Abrechnung und sollten wir das regelmäßig machen wird es nicht lange dauern bis in irgendeiner Richtlinie der Passus auftaucht, das die Leistung vertragsmäß nur erbracht ist wenn die Daten sortiert sind.
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Birgit88 schrieb:
Kraxel schrieb am 1.8.17 08:22:
Ein Kassenrezept wurde von uns abgearbeitet und abgerechnet. Auf Grund falsch ausgestellter Verordnung wurde es nicht von den Kostenträgern bezahlt (anstatt V.a.R. war Folgeverordnung angekreuzt).
Wenn der Arzt, der das Rezept ausgestellt hat, die seit 01.01.2017 vorgeschriebene software nicht installiert hat, ist es möglich diesen dann an den Kosten zu beteiligen? Wer hat diesbezüglich rechtliche Schritte unternommen?
Gruß
K.
Ruf bei der Kasse an und frag nach Kulanz
Klappte bis jetzt fast immer
Wenn ich aber immer wieder höre dass es in Deutschland sooooooo schlimm ist, dem empfehle ich Mal Geschäftsleuten zuzuhören die im europäischen Ausland tätig sind und die von ihren Erfahrungen mit französischen, spanischen oder italienischen Verwaltungen berichten.........
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Halleluja ... da freust Du Dich aber sehr über die "deutsche Bürokratie", in der alles vernünftig geregelt ist, wo die Ämter zu den angegebenen Zeiten wirklich geöffnet und besetzt sind, man Etliches schriftlich erledigen kann, ohne persönlich vorstellig zu werden (und diese Dienststelle dann eben grad dann doch nicht besetzt ist, weil der einzige Mitarbeiter eben nicht da ist (was man den Wartenden aber erst auf explizite Nachfrage mitteilt)), etc ....
Darüber kann ich Romane schreiben .....
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die neue schrieb:
DAS stimmt !!! Ich hab 2 Sommer auf Sardinien gelebt und als "normale Angestellte" gearbeitet.
Halleluja ... da freust Du Dich aber sehr über die "deutsche Bürokratie", in der alles vernünftig geregelt ist, wo die Ämter zu den angegebenen Zeiten wirklich geöffnet und besetzt sind, man Etliches schriftlich erledigen kann, ohne persönlich vorstellig zu werden (und diese Dienststelle dann eben grad dann doch nicht besetzt ist, weil der einzige Mitarbeiter eben nicht da ist (was man den Wartenden aber erst auf explizite Nachfrage mitteilt)), etc ....
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mbone schrieb:
Dass vieles bei uns nicht richtig läuft ist unstrittig.
Wenn ich aber immer wieder höre dass es in Deutschland sooooooo schlimm ist, dem empfehle ich Mal Geschäftsleuten zuzuhören die im europäischen Ausland tätig sind und die von ihren Erfahrungen mit französischen, spanischen oder italienischen Verwaltungen berichten.........
Bei uns ist es schon ein riesiger Aufwand die Rezepte zu kontrollieren und ändern zu lassen, momentan sind ca. 40% falsch ausgestellt. Eine gewaltige Steigerung zu letztem Jahr.
Aber durch das prüfen haben wir heuer erst 1 Rezept abgesetzt bekommen (bei knapp 10 000 Behandlungen), welches durch ein Telefonat geändert werden konnte.
Prüfen kostet viel Zeit, aber falsche Rezepte kosten noch mehr Geld.
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idefix- schrieb:
Traurig das das Rezept abgesetzt wurde, aber wir haben die Prüfpflicht hinsichtlich der Kreuze, leider.
Bei uns ist es schon ein riesiger Aufwand die Rezepte zu kontrollieren und ändern zu lassen, momentan sind ca. 40% falsch ausgestellt. Eine gewaltige Steigerung zu letztem Jahr.
Aber durch das prüfen haben wir heuer erst 1 Rezept abgesetzt bekommen (bei knapp 10 000 Behandlungen), welches durch ein Telefonat geändert werden konnte.
Prüfen kostet viel Zeit, aber falsche Rezepte kosten noch mehr Geld.
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